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   BFH, 27.06.2006 - I B 159/05   

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https://dejure.org/2006,12879
BFH, 27.06.2006 - I B 159/05 (https://dejure.org/2006,12879)
BFH, Entscheidung vom 27.06.2006 - I B 159/05 (https://dejure.org/2006,12879)
BFH, Entscheidung vom 27. Juni 2006 - I B 159/05 (https://dejure.org/2006,12879)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    ZPO § 78b; ; ZPO § 78c; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 56; ZPO § 78b § 87
    NZB: Wiedereinsetzung, Mandatsniederlegung

  • datenbank.nwb.de

    Niederlegung des Mandats durch Bevollmächtigten kein Wiedereinsetzungsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 20.01.2004 - V R 40/03

    Wiedereinsetzung: Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus BFH, 27.06.2006 - I B 159/05
    Zum anderen liegt sie im Verantwortungsbereich des Klägers (Senatsbeschluss vom 3. Mai 2002 I B 68/01, BFH/NV 2002, 1314), der sich zudem ein etwa gegebenes Verschulden seiner Prozessbevollmächtigten zurechnen lassen muss (BFH-Beschlüsse vom 11. August 2003 IV R 13-16/02, BFH/NV 2004, 61; vom 20. Januar 2004 V R 40/03, BFH/NV 2004, 657).
  • BFH, 03.05.2002 - I B 68/01

    NZB; Versäumung der Begründungsfrist wegen Mandatsniederlegung; Wiedereinsetzung

    Auszug aus BFH, 27.06.2006 - I B 159/05
    Zum anderen liegt sie im Verantwortungsbereich des Klägers (Senatsbeschluss vom 3. Mai 2002 I B 68/01, BFH/NV 2002, 1314), der sich zudem ein etwa gegebenes Verschulden seiner Prozessbevollmächtigten zurechnen lassen muss (BFH-Beschlüsse vom 11. August 2003 IV R 13-16/02, BFH/NV 2004, 61; vom 20. Januar 2004 V R 40/03, BFH/NV 2004, 657).
  • BFH, 10.11.2015 - VII B 91/15

    Zur Wirksamkeit einer Mandatsniederlegung bei Vertretung eines Steuerberaters

    Auf den Fristablauf hat die Mandatsniederlegung, die für sich gesehen keinen Grund für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand darstellt (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juni 2006 I B 159/05, BFH/NV 2006, 2095), keine Auswirkungen (BFH-Beschluss vom 29. August 2008 X B 99/08, BFH/NV 2008, 2039).
  • BFH, 04.11.2008 - V B 101/08

    Wirksamkeit einer Mandatsniederlegung in einem Verfahren mit Vertretungszwang

    Zum anderen liegt die Niederlegung des Mandats im Verantwortungsbereich des Klägers (BFH-Beschluss vom 27. Juni 2006 I B 159/05, BFH/NV 2006, 2095, m.w.N.), der sich zudem ein etwa gegebenes Verschulden seines Prozessbevollmächtigten zurechnen lassen muss (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2006, 2095; vom 11. August 2003 IV R 13-16/02, BFH/NV 2004, 61; vom 20. Januar 2004 V R 40/03, BFH/NV 2004, 657).
  • VGH Bayern, 20.10.2020 - 11 ZB 20.2046

    Unzulässiger Antrag auf Zulassung der Berufung wegen versäumter Begründungsfrist

    Eine durch seinen Bevollmächtigten verschuldete Versäumung der Begründungsfrist wäre dem Kläger gemäß § 173 Satz 1 VwGO i.V.m § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen (vgl. BFH, B.v. 27.6.2006 - I B 159/05 - juris Rn. 7).
  • BFH, 09.04.2008 - I S 6/08

    Keine Beiordnung eines Notanwalts nach rechtskräftiger Entscheidung

    Die daraufhin vom Antragsteller eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde wurde als unzulässig verworfen (Senatsbeschluss vom 27. Juni 2006 I B 159/05, BFH/NV 2006, 2095).
  • VGH Bayern, 09.09.2019 - 10 ZB 19.1527

    Wiedereinsetzung trotz ablehnender PKH-Entscheidung

    Vorliegend kommt es jedoch nicht darauf an, ob die Mandatsniederlegung des ehemaligen Bevollmächtigten einen Wiedereinsetzungsgrund i.S.d. § 60 Abs. 1 VwGO darstellt (vgl. hierzu: BFH, B.v. 27.6.2006 - I B 159/05 - juris Rn. 7; B.v. 3.5.2002 - I B 68/01 - juris Rn. 4), denn dem Kläger ist jedenfalls Wiedereinsetzung in die Frist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO zu gewähren, weil er wegen Mittellosigkeit und damit unverschuldet an der Einhaltung der Frist für die Begründung des Zulassungsantrags gehindert war.
  • FG Niedersachsen, 04.02.2008 - 16 K 49/07

    Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Steuerbescheids

    Die dagegen beim Bundesfinanzhof eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde wurde mit Beschluss vom 27. Juni 2006 (Az.: I B 159/05) zurückgewiesen.
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