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BGH, 26.10.2000 - I ZR 117/98 |
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Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Marke - Werbeanzeige - Auskunft - Versandhandel - Löschung - Schadensersatz - Firmierung - Firmenschlagwort
- Judicialis
MarkenG § 5 Abs. 1 und 2 Satz 1; ; MarkenG § 15 Abs. 2; ; MarkenG § 51 Abs. 1; ; MarkenG § 5 Abs. 2; ; MarkenG § 8 Abs. 2; ; BGB § 242
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Windsurfing Chiemsee; Unterscheidungskraft einer Wortmarke
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 04.05.1999 - C-108/97
Windsurfing Chiemsee
Auszug aus BGH, 26.10.2000 - I ZR 117/98
Nichts anderes ergibt sich aus dem "Chiemsee"-Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (GRUR 1999, 723 = WRP 1999, 629). - BGH, 05.10.2000 - I ZR 166/98
DB Immobilienfonds; Unterscheidungskraft einer als Wort nicht aussprechbaren …
Auszug aus BGH, 26.10.2000 - I ZR 117/98
Allerdings spricht der schon bisher von der Rechtsprechung herangezogene Grundsatz der Einheitlichkeit der Kennzeichenrechte, der als maßgebliche Erwägung auch in der Begründung zum Regierungsentwurf des Markengesetzes zum Ausdruck gekommen ist (…BT-Drucks. 12/6581, S. 55, 67; vgl. auch Starck, FS DPA 100 Jahre Markenamt, 1994, 291, 303;… Althammer/Klaka, Markengesetz, 6. Aufl., § 5 Rdn. 3;… Fezer, Markenrecht, 2. Aufl., § 5 Rdn. 1;… § 15 Rdn. 3;… Ingerl/Rohnke, Markengesetz, § 5 Rdn. 4;… § 15 Rdn. 33), dafür, auch bei der Beurteilung der originären Schutzfähigkeit von Unternehmenskennzeichen grundsätzlich im wesentlichen dieselben - gegebenenfalls auf der nur für eingetragene Marken bindenden Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften beruhenden - materiellen Schutzvoraussetzungen, wenn auch bezogen auf die Eignung zur Unterscheidung von Unternehmen bzw. zur Beschreibung von deren Geschäftstätigkeit, zugrunde zu legen, die in § 8 Abs. 2 MarkenG, bezogen auf Waren und Dienstleistungen, für die Schutzfähigkeit von eingetragenen Marken vorgesehen sind (vgl. BGH, Urt. v. 5.10.2000 - I ZR 166/98, WRP 2001, 273, 275 = MarkenR 2001, 54 - DB Immobilienfonds). - BGH, 28.01.1999 - I ZR 178/96
Altberliner
Auszug aus BGH, 26.10.2000 - I ZR 117/98
Für einen Teil einer Firmenbezeichnung kann der vom Schutz des vollständigen Firmennamens abgeleitete Schutz als Unternehmenskennzeichen i.S. des § 5 Abs. 2 MarkenG beansprucht werden, sofern es sich hierbei um einen unterscheidungskräftigen Firmenbestandteil handelt, der seiner Art nach im Vergleich zu den übrigen Firmenbestandteilen geeignet erscheint, sich im Verkehr als schlagwortartiger Hinweis auf das Unternehmen durchzusetzen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 28.1.1999 - I ZR 178/96, GRUR 1999, 492, 493 = WRP 1999, 523 - Altberliner, m.w.N.).
- BGH, 29.04.2004 - I ZR 191/01
Zwilling/Zweibrüder
Aus den Besonderheiten des Schutzes für Unternehmenskennzeichen ergibt sich jedoch keine andere Beurteilung der Ähnlichkeit des Firmenbestandteils "Zwilling" mit dem angegriffenen Zeichen "Zweibrüder" als bei Anwendung des § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG (vgl. dazu auch BGH, Urt. v. 26.10.2000 - I ZR 117/98, BlPMZ 2001, 210, 211 f.). - OLG Hamburg, 11.12.2014 - 3 U 108/12
Anson's/ASOS - Markenrechtverletzung: Verwechslungsgefahr bei Verwendung der …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können Teile einer Firmenbezeichnung dann Schutz als Unternehmenskennzeichen gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 MarkenG beanspruchen, wenn es sich bei ihnen um einen unterscheidungskräftigen Firmenbestandteil handelt, der seiner Art nach im Vergleich zu den übrigen Firmenbestandteilen geeignet erscheint, sich im Verkehr als schlagwortartiger Hinweis auf das Unternehmen durchzusetzen, ohne dass es darauf ankommt, ob die fragliche Kurzbezeichnung tatsächlich als Firmenbezeichnung in Alleinstellung verwendet worden ist und ob sie sich im Verkehr durchgesetzt hat (BGH BlPMZ 2001, 210-212 - Windsurfing Chiemsee). - OLG Frankfurt, 27.05.2010 - 6 U 243/08
Unterlassungsanspruch wegen Verwechslungsgefahr nach § 15 MarkenG ("Castell"
der Beurteilung der originären Schutzfähigkeit von Unternehmenskennzeichen grundsätzlich im wesentlichen dieselben materiellen Schutzvoraussetzungen, wenn auch bezogen auf die Eignung zur Unterscheidung von Unternehmen bzw. zur Beschreibung von deren Geschäftstätigkeit, zugrunde zu legen sind, wie sie in § 8 II Nr. 2 MarkenG vorgesehen sind (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 26.10.2000 - I ZR 117/98 - Juris-Rn 44 betr. "Windsurfing Chiemsee"; s.a. BGH, GRUR 1995, 754, 758 - Altenburger Spielkartenfabrik).
- BPatG, 06.09.2019 - 27 W (pat) 26/17 Erforderlich, aber auch ausreichend ist die auf das konkrete Unternehmen bezogene Unterscheidungskraft; ist das Zeichen für dessen Tätigkeit nicht rein beschreibend, besteht Unterscheidungskraft auch dann, wenn der Begriff als solcher einen beschreibenden, aber eben mit der Tätigkeit des Unternehmens nicht in Beziehung stehenden Inhalt hat (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 2000 - I ZR 117/98 -, BlPMZ 2001, 210 (211) - WIND- SURFING CHIEMSEE;… Weiler in: Kur/v. Bomhard/Albrecht, 18. Ed. 1.7.2019, MarkenG § 5 Rn. 69).
- BPatG, 12.12.2013 - 27 W (pat) 90/12
Markenbeschwerdeverfahren - "sailing-chiemsee (Wort-Bild-Marke)/CHIEMSEE" - zur …
Nachdem die Widersprechende sich im Widerspruchsverfahren nicht substantiiert zur tatsächlichen Verwendung der Firmenbezeichnung und zum Bestehen diesbezüglicher Verkehrsgeltung im Prioritätszeitpunkt der angegriffenen Marke geäußert hat, kann sie sich nicht mit Erfolg auf das behauptete Firmenschlagwort zu berufen (s. auch BGH BlPMZ 2001, 210, 212 - WINDSURFING CHIEMSEE). - BPatG, 04.04.2001 - 28 W (pat) 176/00 Selbst bei der Beurteilung der originären Schutzfähigkeit von Unternehmenskennzeichen geht er vom Grundsatz der Einheitlichkeit der Kennzeichenrechte aus, um auch für diese die materiellen Schutzvoraussetzungen nach § 8 Abs. 2 MarkenG zu verlangen (BGH MarkenR 2001, 54 - DB Immobilienfonds; Beschl. v. 26. Oktober 2000 - I ZR 117/98, Umdruck S. 11 - WSC Windsurfing Chiemsee).