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   OLG Düsseldorf, 20.02.2019 - I-3 Wx 191/17   

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https://dejure.org/2019,10076
OLG Düsseldorf, 20.02.2019 - I-3 Wx 191/17 (https://dejure.org/2019,10076)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.02.2019 - I-3 Wx 191/17 (https://dejure.org/2019,10076)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Februar 2019 - I-3 Wx 191/17 (https://dejure.org/2019,10076)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer
  • notar-drkotz.de

    Reallastbestellung zugunsten eines Dritten - Absicherung einer Gebrauchsgewährung durch Reallast

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit der Vereinbarung und Bewilligung einer Reallast zur Absicherung der Gebrauchsgewährung an einem Raum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sondernutzungsrecht kann nicht mit Dienstbarkeit belastet werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DNotZ 2020, 44
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.07.1993 - IX ZR 222/92

    Notarhaftung bei unzureichender Belehrung über dingliche Sicherung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2019 - 3 Wx 191/17
    Nach herrschender Meinung, der der Senat ebenfalls folgt, kann eine Reallast zugunsten eines Dritten, also eines nicht an der dinglichen Einigung gem.§ 873 Abs. 1 BGB Beteiligten, nicht bestellt werden, weil § 328 BGB auf dingliche Rechte nicht anwendbar ist (BGH NJW 1993, 2617; MDR 1965, 564; Wiegand, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2017, § 1105 Rn. 13).
  • OLG München, 14.02.2018 - 34 Wx 380/17

    Eintragung einer Wohnungsreallast ins Grundbuch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2019 - 3 Wx 191/17
    Denn eine Gebrauchsgewährung kann nur dann zulässiger Inhalt einer Reallast sein, sofern diejenigen Räume, die zum Gebrauch zu belassen sind, nicht örtlich feststehen und damit eine Absicherung durch eine Dienstbarkeit oder ein Wohnungsrecht nicht möglich ist (OLG München FGPrax 2018, 110; Wegmann, in: BeckOK BGB, Stand: 1. November 2018, § 1105 Rn. 10).
  • BGH, 16.02.1965 - V ZR 264/62

    Bestellung einer Reallast zugunsten eines Dritten - Einsetzung einer höchstens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2019 - 3 Wx 191/17
    Nach herrschender Meinung, der der Senat ebenfalls folgt, kann eine Reallast zugunsten eines Dritten, also eines nicht an der dinglichen Einigung gem.§ 873 Abs. 1 BGB Beteiligten, nicht bestellt werden, weil § 328 BGB auf dingliche Rechte nicht anwendbar ist (BGH NJW 1993, 2617; MDR 1965, 564; Wiegand, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2017, § 1105 Rn. 13).
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