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   OLG Düsseldorf, 31.07.2015 - I-3 Wx 98/15   

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https://dejure.org/2015,24064
OLG Düsseldorf, 31.07.2015 - I-3 Wx 98/15 (https://dejure.org/2015,24064)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.07.2015 - I-3 Wx 98/15 (https://dejure.org/2015,24064)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Juli 2015 - I-3 Wx 98/15 (https://dejure.org/2015,24064)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unrichtigkeit des Grundbuchs aufgrund Löschung einer nicht mehr valutierenden Grundschuld auf Bewilligung des Grundschuldgläubigers

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    GBO §§ 22, 29, 53, 71 Abs. 2 Satz 1; BGB § 891
    Richtigkeit des Grundbuchs nach Löschung einer Fremdgrundschuld trotz deren (möglicher) Umwandlung in eine Eigentümergrundschuld

  • ra.de
  • rewis.io
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unrichtigkeit des Grundbuchs aufgrund Löschung einer nicht mehr valutierenden Grundschuld auf Bewilligung des Grundschuldgläubigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 1174
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 12.12.2002 - 20 W 352/02

    Grundbucheintragung von Sicherungshypotheken wegen Gerichtskosten: Behandlung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.07.2015 - 3 Wx 98/15
    Wendet das Grundbuchamt auf den ihm unterbreiteten Sachverhalt das Gesetz richtig an, so kommt die Eintragung eines Amtswiderspruches im Beschwerdeverfahren nicht in Betracht (OLG Schleswig FGPrax 2007, 2010; OLG Hamm FGPrax 2005, 192; OLG Frankfurt FGPrax 2003, 197).
  • OLG Hamm, 21.02.2005 - 15 W 34/05

    Eintragung einer Zwangshypothek bzw. eines dagegen gerichteten Amtswiderspruchs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.07.2015 - 3 Wx 98/15
    Wendet das Grundbuchamt auf den ihm unterbreiteten Sachverhalt das Gesetz richtig an, so kommt die Eintragung eines Amtswiderspruches im Beschwerdeverfahren nicht in Betracht (OLG Schleswig FGPrax 2007, 2010; OLG Hamm FGPrax 2005, 192; OLG Frankfurt FGPrax 2003, 197).
  • OLG Naumburg, 18.03.2020 - 12 Wx 50/19

    Grundbuchsache: Eintragungstätigkeit des Grundbuchamts bei gutgläubigem Erwerb

    Von einer Gesetzesverletzung kann dementsprechend dann nicht ausgegangen werden, wenn das Grundbuchamt auf der Grundlage des ihm unterbreiteten Sachverhalts das Gesetz richtig angewendet hat, selbst wenn dieser Sachverhalt tatsächlich unrichtig oder unvollständig gewesen sein sollte, es sei denn, dass die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit dem Grundbuchamt zur Zeit der Entscheidung bekannt war oder bei gehöriger Prüfung und Aufmerksamkeit erkennbar gewesen wäre, ihm mithin bei gebotener Sorgfalt nicht hätte entgehen können und dürfen (z.B. BGHZ 30, 255; OLG Hamm, Beschluss vom 21. Februar 2005, 15 W 34/05; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. Juli. 2015, 3 Wx 98/15, beide zitiert nach Juris).
  • OLG Naumburg, 17.03.2020 - 12 Wx 50/19

    Befugnisse des Grundbuchamts bei gutgläubigem Erwerb eines Rechts an einem

    Von einer Gesetzesverletzung kann dementsprechend dann nicht ausgegangen werden, wenn das Grundbuchamt auf der Grundlage des ihm unterbreiteten Sachverhalts das Gesetz richtig angewendet hat, selbst wenn dieser Sachverhalt tatsächlich unrichtig oder unvollständig gewesen sein sollte, es sei denn, dass die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit dem Grundbuchamt zur Zeit der Entscheidung bekannt war oder bei gehöriger Prüfung und Aufmerksamkeit erkennbar gewesen wäre, ihm mithin bei gebotener Sorgfalt nicht hätte entgehen können und dürfen (z.B. BGHZ 30, 255 ; OLG Hamm, Beschluss vom 21. Februar 2005, 15 W 34/05; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. Juli. 2015, 3 Wx 98/15, beide zitiert nach Juris).
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2020 - 3 Wx 4/20

    Amtswiderspruch - fehlerhafte Eintragung von Rechten aufgrund zugrunde gelegter

    Das gilt regelmäßig auch dann, wenn dieser Sachverhalt unrichtig war; anderes kommt nur dann in Betracht, sofern dem Grundbuchamt die Unrichtigkeit des ihm unterbreiteten Sachverhaltes bekannt war oder bei gehöriger Prüfung erkennbar gewesen wäre (Senat NJW-RR 2015, 1429; Demharter, a.a.O., § 53 Rn. 22 m.w.N.).
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