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   EuGH, 16.10.2003 - C-421/01   

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https://dejure.org/2003,129
EuGH, 16.10.2003 - C-421/01 (https://dejure.org/2003,129)
EuGH, Entscheidung vom 16.10.2003 - C-421/01 (https://dejure.org/2003,129)
EuGH, Entscheidung vom 16. Oktober 2003 - C-421/01 (https://dejure.org/2003,129)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Richtlinie 93/37/EWG - Öffentliche Bauaufträge - Begriff 'Änderungsvorschlag - Bedingungen für die Berücksichtigung und Bewertung zum Zwecke der Auftragsvergabe

  • Europäischer Gerichtshof

    Traunfellner

  • EU-Kommission PDF

    Traunfellner GmbH gegen Österreichische Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-AG (Asfinag).

    Artikel 234 EG
    1. Vorabentscheidungsverfahren - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Bestimmung der relevanten Elemente des Gemeinschaftsrechts - Zuständigkeit des nationalen Gerichts - Feststellung und Beurteilung des Sachverhalts des Rechtsstreits - Anwendung der vom Gerichtshof ...

  • EU-Kommission

    Traunfellner GmbH gegen Österreichische Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-AG (

    Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Freier Dienstleistungsverkehr

  • Wolters Kluwer

    Vorlagefragen in einem Rechtsstreit über die Zurückweisung eines im Rahmen eines öffentlichen Bauauftrags im Straßenbau abgegebenen Angebots; Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge; Gemeinschaftweite Ausschreibung von Brückenbau- und ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Nebenangebot/Änderungsvorschlag: Verpflichtung des Auftraggebers, in den Verdingungsunterlagen die Mindestanforderungen zu erläutern, die diese Änderungsvorschläge erfüllen müssen (EuGH)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    Richtlinie 93/37/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge Art. 19; ; Richtlinie 93/37/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zu... r Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge Art. 30; ; Bundesvergabegesetz von 1997 (Österreich) § 42

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Vorabentscheidungsverfahren - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Bestimmung der relevanten Elemente des Gemeinschaftsrechts - Zuständigkeit des nationalen Gerichts - Feststellung und Beurteilung des Sachverhalts des Rechtsstreits - Anwendung der vom Gerichtshof ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bedingungen für die Bewertung eines Änderungsvorschlages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä. (2)

  • vergabeblog.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Nebenangebote - von der Bekanntmachung bis zum Zuschlag: Mindestanforderungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann dürfen Änderungsvorschläge gewertet werden? (IBR 2003, 683)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesvergabeamts (Österreich) - Auslegung der Artikel 19 und 30 der Richtlinie 93/37/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge (ABl. L 199, S. 54) - Begriff "Änderungsvorschlag ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2004, 279
  • BauR 2004, 563 (Ls.)
  • IBR 2003, 683
  • VergabeR 2004, 50
  • ZfBR 2004, 85
 
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Wird zitiert von ... (180)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 18.11.1999 - C-107/98

    Teckal

    Auszug aus EuGH, 16.10.2003 - C-421/01
    Eine solche Anwendung kann nämlich nicht ohne eine Würdigung des gesamten Sachverhalts der Rechtssache erfolgen (vgl. Urteil vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-107/98, Teckal, Slg. 1999, I-8121, Randnrn.
  • EuGH, 12.07.2001 - C-399/98

    Ordine degli Architetti u.a.

    Auszug aus EuGH, 16.10.2003 - C-421/01
    Der Gerichtshof kann die Entscheidung über die Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Gemeinschaftsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn er nicht über die tatsächlichen oder rechtlichen Angaben verfügt, die für eine sachdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteil vom 12. Juli 2001 in der Rechtssache C-399/98, Ordine degli Architetti u. a., Slg. 2001, I-5409, Randnr. 41).
  • EuGH, 20.09.1988 - 31/87

    Beentjes / Niederlande State

    Auszug aus EuGH, 16.10.2003 - C-421/01
    Somit erfüllt die in den Verdingungsunterlagen vorgenommene Verweisung auf eine nationale Rechtsvorschrift die Verpflichtung nach Artikel 19 Absatz 2 der Richtlinie nicht (vgl. entsprechend in Bezug auf die Verweisung auf eine nationale Rechtsvorschrift zur Festlegung der Kriterien, nach denen der Zuschlag für einen öffentlichen Bauauftrag an das wirtschaftlich günstigste Angebot erfolgt, Urteile vom 20. September 1988 in der Rechtssache 31/87, Beentjes, Slg. 1988, 4635, Randnr. 35, und vom 26. September 2000 in der Rechtssache C-225/98, Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-7445, Randnr. 73).
  • EuGH, 18.10.2001 - C-19/00

    SIAC Construction

    Auszug aus EuGH, 16.10.2003 - C-421/01
    Es geht dabei um eine Verpflichtung zur Transparenz, die die Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Bieter gewährleisten soll, der bei jedem von der Richtlinie erfassten Vergabeverfahren für Aufträge einzuhalten ist (vgl. zu den Zuschlagskriterien Urteil vom 18. Oktober 2001 in der Rechtssache C-19/00, SIAC Construction, Slg. 2001, I-7725, Randnrn.
  • EuGH, 26.09.2000 - C-225/98

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 16.10.2003 - C-421/01
    Somit erfüllt die in den Verdingungsunterlagen vorgenommene Verweisung auf eine nationale Rechtsvorschrift die Verpflichtung nach Artikel 19 Absatz 2 der Richtlinie nicht (vgl. entsprechend in Bezug auf die Verweisung auf eine nationale Rechtsvorschrift zur Festlegung der Kriterien, nach denen der Zuschlag für einen öffentlichen Bauauftrag an das wirtschaftlich günstigste Angebot erfolgt, Urteile vom 20. September 1988 in der Rechtssache 31/87, Beentjes, Slg. 1988, 4635, Randnr. 35, und vom 26. September 2000 in der Rechtssache C-225/98, Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-7445, Randnr. 73).
  • EuGH, 22.06.2000 - C-318/98

    Fornasar u.a.

    Auszug aus EuGH, 16.10.2003 - C-421/01
    Der Gerichtshof ist folglich nicht befugt, über den Sachverhalt des Ausgangsverfahrens zu entscheiden oder die von ihm ausgelegten Gemeinschaftsvorschriften auf nationale Maßnahmen oder Gegebenheiten anzuwenden, da dafür ausschließlich das vorlegende Gericht zuständig ist (vgl. Urteil vom 22. Juni 2000 in der Rechtssache C-318/98, Fornasar u. a., Slg. 2000, I-4785, Randnr. 32).
  • BGH, 07.01.2014 - X ZB 15/13

    Vergabenachprüfungsverfahren betreffend die Europaweite Ausschreibung eines

    bb) Das Gebot, für Nebenangebote Mindestanforderungen festzulegen, dient der Transparenz, die die Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Bieter gewährleisten soll (EuGH, Urteil vom 16. Oktober 2003 - C421/01, VergabeR 2004, 50 Rn. 29 - Traunfellner).
  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 213/08

    Auslegung des Zuschlags nach einem verzögerten Vergabeverfahren

    Der Senat stellt die vom Gerichtshof entwickelten Grundsätze zur Behandlung von Änderungen des Vertrages nach Vergabe nicht in Frage, sondern sieht in seiner Rechtsprechung lediglich eine Anwendung dieser Grundsätze im Einzelfall, die durch die nationalen Gerichte erfolgt (vgl. EuGH, Urteil vom 4. Dezember 2003, C-448/01, VergabeR 2004, 36; EuGH, Urteil vom 16. Oktober 2003, C-42/01, VergabeR 2004, 50 Rdn. 21).
  • EuGH, 19.06.2012 - C-307/10

    Der Gerichtshof konkretisiert die Anforderungen an die Angabe der Waren und

    Der Gerichtshof kann das Ersuchen eines nationalen Gerichts daher nur dann zurückweisen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteile vom 16. Oktober 2003, Traunfellner , C-421/01, Slg. 2003, I-11941, Randnr. 37, vom 5. Dezember 2006, Cipolla u. a., C-94/04 und C-202/04, Slg. 2006, I-11421, Randnr. 25, und vom 1. Juni 2010, Blanco Pérez und Chao Gómez, C-570/07 und C-571/07, Slg. 2010, I-4629, Randnr. 36).
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