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   BFH, 20.01.2005 - II R 56/02   

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https://dejure.org/2005,7278
BFH, 20.01.2005 - II R 56/02 (https://dejure.org/2005,7278)
BFH, Entscheidung vom 20.01.2005 - II R 56/02 (https://dejure.org/2005,7278)
BFH, Entscheidung vom 20. Januar 2005 - II R 56/02 (https://dejure.org/2005,7278)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    AO 1977 § 13 Abs. 2 a Satz 1 Nr. 2; ; AO 1977 § ... 45 Abs. 1 Satz 1; ; AO 1977 § 165 Abs. 1; ; AO 1977 § 165 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 68 Satz 1; ; FGO § 126 Abs. 2; ; ErbStG § 13 Abs. 2 a Satz 1 Nr. 2 a.F.; ; ErbStG § 14 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1922 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SchSt; BV-Freibetrag

  • datenbank.nwb.de

    Freibetrag für Übertragung von Betriebsvermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsvermögensfreibetrag - Recht auf Inanspruchnahme erlischt mit Bestandskraft des Schenkungsteuerbescheides

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    ErbStG § 13 Abs 2 a, ErbStG § 14
    Betriebsvermögen; Erbschaftsteuer; Erklärung; Freibetrag; Frühere Erwerbe; Nachholung; Steuerberechnung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 16.05.2007 - II R 61/99

    Erbschaft-/Schenkungsteuer: Steuerwert nur bei Volleigentum

    Auszug aus BFH, 20.01.2005 - II R 56/02
    Während des finanzgerichtlichen Verfahrens erhöhte das FA die festgesetzte Erbschaftsteuer und erklärte die Steuerfestsetzung in vollem Umfang für vorläufig gemäß § 165 Abs. 1 der Abgabenordung (AO 1977) im Hinblick auf das beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängige Revisionsverfahren II R 61/99.
  • BFH, 20.03.2002 - II R 53/99

    Schenkungsteuer - Freibetrag bei der Übertragung von Betriebsvermögen

    Auszug aus BFH, 20.01.2005 - II R 56/02
    Die Erben treten nach § 1922 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und § 45 Abs. 1 Satz 1 AO 1977 materiell- und verfahrensrechtlich in die abgabenrechtliche Stellung des Erblassers ein (BFH-Urteil vom 20. März 2002 II R 53/99, BFHE 199, 19, BStBl II 2002, 441).
  • BFH, 10.11.2004 - II R 24/03

    Nach Eintritt der Bestandskraft abgegebene Erklärung des Schenkers nach § 13 Abs.

    Auszug aus BFH, 20.01.2005 - II R 56/02
    Danach kann die Erklärung nur abgegeben werden, wenn der Schenkungsteuerbescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung steht (§ 164 AO 1977) oder solange es hinsichtlich der Wertansätze des übertragenen Betriebsvermögens noch an einer endgültigen Schenkungsteuerfestsetzung fehlt und insoweit eine Änderung nach § 165 Abs. 2 Satz 2 AO 1977 noch möglich ist (BFH-Urteil vom 10. November 2004 II R 24/03, BStBl II 2005, 182) oder soweit der Schenkungsteuerbescheid aus anderen Gründen nachträglich zu Lasten des Steuerpflichtigen geändert wird (vgl. für den Erlass des Änderungsbescheids § 177 Abs. 1 AO 1977, für ein anschließendes Einspruchsverfahren § 351 Abs. 1 AO 1977).
  • BFH, 17.10.2001 - II R 17/00

    Berücksichtigung früherer Erwerbe

    Auszug aus BFH, 20.01.2005 - II R 56/02
    Die Vorschrift trifft lediglich eine besondere Anordnung für die Berechnung der Steuer, die für den jeweils letzten Erwerb innerhalb des Zehnjahreszeitraums festzusetzen ist (BFH-Urteil vom 17. Oktober 2001 II R 17/00, BFHE 196, 301, BStBl II 2002, 52).
  • BFH, 17.04.1991 - II R 121/88

    Fehlerhafte Wertermittlung bei der Veranlagung einer Vorschenkung ist nicht

    Auszug aus BFH, 20.01.2005 - II R 56/02
    Die früheren Erwerbe sind vielmehr auch dann mit den ihnen (damals) zukommenden richtigen Werten anzusetzen, wenn den vorangegangenen Steuerfestsetzungen fehlerhafte Werte für diese Erwerbe zugrunde gelegt worden waren (BFH-Urteile vom 17. April 1991 II R 121/88, BFHE 164, 107, BStBl II 1991, 522, und vom 21. Mai 2001 II R 48/99, BFH/NV 2001, 1407).
  • BFH, 21.05.2001 - II R 48/99

    Geschäftsanteil - GmbH - Nießbrauch - Gesamtrechtsnachfolge - Übergabevertrag -

    Auszug aus BFH, 20.01.2005 - II R 56/02
    Die früheren Erwerbe sind vielmehr auch dann mit den ihnen (damals) zukommenden richtigen Werten anzusetzen, wenn den vorangegangenen Steuerfestsetzungen fehlerhafte Werte für diese Erwerbe zugrunde gelegt worden waren (BFH-Urteile vom 17. April 1991 II R 121/88, BFHE 164, 107, BStBl II 1991, 522, und vom 21. Mai 2001 II R 48/99, BFH/NV 2001, 1407).
  • FG Münster, 19.09.2002 - 3 K 4438/00

    Berücksichtigung eines Freibetrags für Betriebsvermögen für geschenktes

    Auszug aus BFH, 20.01.2005 - II R 56/02
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 176 veröffentlichten Urteil mit der Begründung ab, die Erklärung, der Freibetrag werde nach § 13 Abs. 2 a Satz 1 Nr. 2 ErbStG a.F. in Anspruch genommen, habe nach Eintritt der Bestandskraft des Schenkungsteuerbescheids vom 23. Mai 1995 nicht mehr abgegeben werden können.
  • BFH, 09.07.2009 - II R 55/08

    "Tatsächlich für die früheren Erwerbe zu entrichtende Steuer" i.S. des § 14 Abs.

    Nicht zu berücksichtigen ist der Freibetrag nach § 13a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ErbStG; denn seine Gewährung konnte nur bis zur Bestandskraft des Schenkungsteuerbescheids beantragt werden (BFH-Beschluss vom 20. Januar 2005 II R 56/02, BFH/NV 2005, 1308).
  • FG Düsseldorf, 30.04.2008 - 4 K 51/06

    Berücksichtigungsfähigkeit eines Vorerwerbs bei der Ermittlung der

    Entgegen der Auffassung der Klägerin lebt aber das bereits erloschene Recht, für eine (frühere) Übertragung von Betriebsvermögen den Freibetrag nach § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ErbStG in Anspruch zu nehmen, wegen der Selbständigkeit der einzelnen Erwerbsvorgänge im Rahmen der Zurechnung nach § 14 Abs. 1 Satz 1 ErbStG nicht wieder auf, und zwar unabhängig davon, aus welchen Gründen der Freibetrag für den Vorerwerb nicht beansprucht worden war (vgl. BFH, Urteil vom 20.01.2005 -II R 56/02 - Sammlung nicht amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH 1308; Kapp/Ebeling, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Kommentar, § 13a ErbStG Rz. 47, § 14 ErbStG Rz. 16.7 ).

    Das gilt auch für die Berechnung der Vorerwerbe nach § 14 ErbStG, weil hierbei die früheren Erwerbe auch dann mit den ihnen (damals) zukommenden richtigen Werten anzusetzen sind, wenn der vorangegangenen Steuerfestsetzung fehlerhafte Werte für diese Erwerbe zugrunde gelegt worden waren ( vgl. BFH, Urteil vom 20.01.2005 a.a.O.; Kapp/Ebeling, ErbStG § 13 a Tz. 61, 62).

  • FG Niedersachsen, 25.08.2021 - 3 K 112/19

    Berücksichtigung der Vorschenkungen mit geringeren Werten bei einer Veranlagung

    Insofern ist eine Korrektur fehlerhafter Steuerveranlagungen für den Vorerwerb zulässig (vgl. BFH-Beschluss vom 20. Januar 2005 II R 56/02, BFH/NV 2005, 1308, m.w.N.; BFH-Urteil vom 17. April 1991 II R 121/88, BFHE 164, 107, BStBl II 1991, 522; FG Münster, Urteil vom 13. März 2008 3 K 1919/05 Erb, juris).
  • FG Münster, 13.03.2008 - 3 K 1919/05

    Berücksichtigung der bestandskräftig zu hoch festgesetzten Schenkungsteuer auf

    Anknüpfend an den Gesetzeswortlaut geht der BFH in ständiger Rechtsprechung (vgl. BFH, Urteil vom 02.03.2005 II R 43/03, BFHE 209, 153, BStBl II 2005, 728 m.w.N.; BFH, Beschluss vom 20.01.2005 II R 56/02, BFH/NV 2005, 1308 m.w.N.) davon aus, dass § 14 ErbStG lediglich eine besondere Anordnung für die Berechnung der Steuer, die für den jeweils letzten Erwerb innerhalb des Zehnjahreszeitraums festzusetzen ist, trifft.

    Insofern ist eine Korrektur fehlerhafter Steuerveranlagungen für den Vorerwerb zulässig (vgl. BFH, Beschluss vom 20.01.2005 II R 56/02, BFH/NV 2005, 1308 m.w.N.; BFH, Urteil vom 17.04.1991 II R 121/88, BFHE 164, 107, BStBl II 1991, 522; Moench/Weinmann, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Kommentar, § 14 Rz. 34).

  • FG Niedersachsen, 26.09.2007 - 3 K 292/03

    Bindung eines Schenkers an eine von ihm vorgenommene Aufteilung des

    Selbst danach kann die Erklärung noch abgegeben werden, sofern der Bescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung steht oder solange es hinsichtlich der Wertansätze des übertragenen Betriebsvermögens an einer endgültigen Schenkungsteuerfestsetzung fehlt und insoweit eine Änderung nach § 165 Abs. 2 Satz 2 AO noch möglich ist (vgl. BFH-Urteile vom 20. Januar 2005 II R 56/02, BFH/NV 2005, 1308;vom 10. November 2004 II R 24/03, BStBl II 2005, 182; Jülicher, a.a.O., § 13 a, Rz. 100).
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