Rechtsprechung
   BGH, 09.06.1997 - II ZR 303/95   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Ausschluß eines Mitglieds aus Fachhändlerverein wegen Verstoßes gegen Satzung bzw. wegen grober Beeinträchtigung der Vereinsinteressen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 25 § 39
    Ausschluss eines Mitglieds aus einem rechtsfähigen Verein

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Zum Ausschluß eines Mitglieds aus einem rechtsfähigen Wirtschaftsverein

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Unwirksamkeit des Ausschlusses eines Mitglieds aus einem Facheinzelhändlerverein wegen alternativer (Messe-)Konzeptionen ("Hansa-Art")

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1997, 3368
  • ZIP 1997, 1591
  • MDR 1997, 954
  • WM 1997, 1701
  • BB 1997, 1965
  • DB 1997, 1916



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Wird zitiert von ... (22)  

  • BGH, 09.07.2007 - II ZR 62/06  

    "Lurgi"

    c) Da im vorliegenden Fall die genannten Erfordernisse nicht beachtet wurden, treten nach den Regeln der verdeckten Sacheinlage die Unwirksamkeitsfolgen gemäß § 183 Abs. 2 Satz 1 AktG ein, die sich - ebenso wie diejenigen gemäß § 27 Abs. 3 Satz 1 AktG (dazu Sen.Urt. v. 20. November 2006 aaO Tz. 17) - auf den gesamten Vertrag über die gemischte Sacheinlage, hier also den LSTK-Vertrag, erstrecken (vgl. auch BGHZ 155, 329, 338, 340; Sen.Urt. v. 16. März 1998 - II ZR 303/95, ZIP 1998, 780, 782).
  • BGH, 23.11.1998 - II ZR 54/98  

    Verband muss Sportverein aufnehmen

    Das ist - in Anlehnung vor allem an § 826 BGB und § 27 GWB - ganz allgemein der Fall, wenn der Verein im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich eine überragende Machtstellung innehat und ein wesentliches oder grundlegendes Interesse an dem Erwerb der Mitgliedschaft besteht (BGHZ 93, 151, 152; 102, 265, 276; BGH, Urt. v. 10. Dezember 1985 - KZR 2/85, GRUR 1986, 332, 333 - "Aikido-Verband"; Sen.Urt. v. 9. Juni 1997 - II ZR 303/95, ZIP 1997, 1591, 1593).
  • BGH, 19.07.2010 - II ZR 23/09  

    Vereinsrecht - Erhebung des Vereinsbeitrags nach Umsatz

    Weiter weist der Senat auf folgendes hin: Der im Vereinsrecht geltende Grundsatz der Gleichbehandlung aller Vereinsmitglieder, durch den die Organisationsgewalt des Vereins eine allgemeine Beschränkung erfährt (vgl. BGH, Urteil vom 20. April 1967 - II ZR 142/65, BGHZ 47, 381, 386; vom 9. Juni 1997 - II ZR 303/95, ZIP 1997, 1591, 1592 f. unter III.; Reichert aaO Rn. 838, 840; Weick in Staudinger aaO § 35 Rn. 14), gewinnt besondere Bedeutung bei der Erhebung der Mitgliedsbeiträge (BGH, Urteil vom 24. März 1954 - II ZR 33/53, LM 2 zu § 39 BGB; vgl. LG Bonn, DB 1992, 879, 881).
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  • LG Köln, 11.02.2009 - 4 O 312/08  

    Vereinsrecht - Ausschluss eines Mitglieds umfasst kein Hausverbot

    Diese Kontrolle erstreckt sich alleine darauf, ob ein den elementaren rechtsstaatlichen Normen und der eigenen Verfahrensordnung des Verbands entsprechendes Verfahren eingehalten wurde; ob die verhängten Maßnahmen eine Stütze im Gesetz oder in wirksamen - ihrerseits der Inhaltskontrolle auf ihre Angemessenheit unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben unterliegenden - Bestimmungen des maßgeblichen vereinsinternen Regelwerks finden; ferner, ob die dem Spruch zugrunde liegenden Tatsachen fehlerfrei ermittelt wurden und ob die Maßnahmen nicht grob unbillig oder willkürlich getroffen wurden (BGHZ 87, 337, 338; BGH NJW 1995, 587; BGH NJW 1997, 3368; BGH NZG 1998, 65; OLG Köln, Beschluss vom 05.06.2007, 3 U 211/06, Rn. 6, zit. nach juris).

    Bei dem Beklagten handelt es sich nicht um einen sozialmächtigen Verein, bei dem etwa strengere Anforderungen an den Prüfungsmaßstab zu stellen wären (vgl. BGH NJW 1997, 3368).

    Welche Maßnahme ein Verein wählt, wenn er einen wichtigen Grund annimmt, fällt wegen der nach Art. 9 Abs. 1 GG grundgesetzlich geschützten Autonomie in sein Ermessen (BGH NJW 1997, 3368; OLG Hamm NJW-RR 2001, 1480, 1482).

  • OLG Hamm, 01.04.2008 - 27 U 133/07  

    Vereinsrecht - Die Anordnung einer Vereinsstrafe setzt Verschulden voraus

    Daneben unterliegen die Ordnungsmäßigkeit des vereinsgerichtlichen Verfahrens, die Vereinbarkeit der Vereinsstrafe mit Gesetz und Satzung sowie die zugrunde gelegte Tatsachenfeststellung der Kontrolle durch das staatliche Gericht (BGHZ 87, 337, 343 = NJW 1984, 918; BGH NJW-RR 1992, 246; NJW 1997, 3368; OLG Hamm NJW-RR 2001, 1480).

    Die Subsumtion des festgestellten Sachverhalts unter die Vereinsstrafenbestimmung kann nur in den vorgenannten Grenzen gerichtlich überprüft werden, weil der Verein insoweit in Ausübung seiner Autonomie eigenverantwortlich handelt (BGHZ 47, 381, 384 = NJW 1967, 1657; BGHZ 87, 337, 345 = NJW 1984, 918; BGH NJW 1997, 3368).

  • OLG Hamm, 25.04.2001 - 8 U 139/00  

    Vereinsrecht - Ausschluss von Mitgliedern - Nachprüfung durch staatliche Gerichte

    Dabei unterliegen die Tatsachenermittlung und die formelle Rechtmäßigkeit der vollen Nachprüfung durch die staatlichen Gerichte (BGH, NJW 1984, 918, NJW 1997, 3368; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1994, 251 (252); Sauter/Schweyer/Waldner, Der eingetragene Verein, 16. Auflage, München 1997, Rdn. 112; Reichert/van Look (van Look), Handbuch des Vereins- und Verbandsrechts, 7. Auflage, Neuwied, Rdn. 1803ff.).

    Welche Maßnahme der Beklagte wählt, wenn er einen wichtigen Grund annimmt, fällt aufgrund der nach Art. 9 Abs. 1 GG grundgesetzlich geschützten Vereinsautonomie in sein Ermessen (vgl. BGH, NJW 1997, 3368; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1994, 251 (252); Sauter/Schweyer/Waldner, Der eingetragene Verein, Rdn. 112; Stöber, Handbuch zum Vereinsrecht, Rdn. 713).

  • KG, 27.10.2006 - 3 U 47/05  

    Parteiausschluss eines CDU-Mitglieds: Prüfungsmaßstab für die staatlichen

    Da die Parteienfreiheit gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 und 2 PartG in personeller Hinsicht die freie Entscheidung über die Aufnahme oder den Ausschluss von Mitgliedern umfasst, sind die für Monopolverbände oder Vereinigungen mit überragender Machtstellung im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich geltenden strengeren Maßstäbe, nach denen ein Ausschluss wegen ihrer sozialen Mächtigkeit in gleicher Weise wie die Ablehnung eines Aufnahmeantrags sachlich gerechtfertigt sein muss (BGH, NJW 1997, 3368, 3370; BGH, NJW 1991, 485), für den Ausschluss aus einer politischen Partei nicht anzuwenden.

    Die für Monopolverbände oder Vereinigungen mit überragender Machtstellung im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich geltenden strengeren Maßstäbe, nach denen ein Ausschluss wegen ihrer sozialen Mächtigkeit in gleicher Weise wie die Ablehnung eines Aufnahmeantrags sachlich gerechtfertigt sein muss (BGH, NJW 1997, 3368, 3370; BGH, NJW 1991, 485), sind aus den vom Landgericht zutreffend angeführten Gründen für den Ausschluss aus einer politischen Partei nicht anzuwenden, weil die Parteienfreiheit eben auch in personeller Hinsicht die freie Entscheidung über die Aufnahme oder den Ausschluss von Mitgliedern umfasst.

  • OLG Hamm, 20.06.2001 - 8 U 77/01  

    Keine telefonische Abstimmung bei Mitgliederversammlung

    Während es stets voller gerichtlicher Nachprüfung unterliegt, ob die Tatsachen, die der Ausschließungsentscheidung des Vereins zugrunde gelegt worden sind, bei objektiver und an rechtsstaatlichen Grundsätzen ausgerichteter Tatsachenermittlung zutreffend festgestellt worden sind, die Subsumtion des festgestellten Sachverhalts unter die herangezogene Vorschrift jedoch grundsätzlich zu den Maßnahmen gehört, die ein Verein in Ausübung seiner Vereinsgewalt eigenverantwortlich zu treffen hat und die gerichtlich daher nur in engen Grenzen nachprüfbar ist (BGHZ 87, 337 (345) = NJW 1984, 918; NJW 1997, 3368), ist dies bei sog. Monopolverbänden und Vereinigungen mit überragender Machtstellung im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich, bei denen die Mitgliedschaft für den Einzelnen aus beruflichen, wirtschaftlichen oder sozialen Gründen von erheblicher Bedeutung ist, anders.

    Da ein Ausschluss aber um so eher unbillig sein wird, je wichtiger für den Betroffenen die Mitgliedschaft ist, sind diesem Beurteilungs- und Ermessensspielraum enge Grenzen gesetzt (vgl. BGHZ 93, 151 (158) = NJW 1985, 1216; NJW 1988, 552, 555; NJW 1997, 3368).

  • OLG Frankfurt, 18.05.2000 - 13 W 29/00  

    Verhältnis der staatlichen zur Verbandsgerichtsbarkeit und Umfang der

    Verbandsgerichtliche Entscheidungen sind, wie bereits oben unter 1. in Bezug auf die Zulässigkeit des klägerischen Antrages ausgeführt, einer gerichtlichen Kontrolle unterzogen, die indessen, der grundrechtlich geschätzten Vereinsautonomie (Art. 9 GG) Rechnung tragend, nur eine eingeschränkte ist (vgl. aus jüngster Zeit Urteil des 2. ZS des BGH vom 09.06.1997 in NJW 1997, S. 3368, sowie auch Münchener Kommentar-Reuter, BGB, 3.Aufl. 1993, Rn 35ff sowie Soergel-Hadding, BGB, 12. Aufl. 1987, Rn 59 ff., jeweils zu § 25).
  • LG Freiburg, 15.05.2012 - 14 O 46/12  

    Fußball-Ligaspiele und die ordentlichen Gerichte

    Insbesondere unterliegen die Ordnungsmäßigkeit des vereinsgerichtlichen Verfahrens, die Vereinbarkeit der Vereinsstrafe mit Gesetz und Satzung sowie die zugrunde gelegte Tatsachenfeststellung der Kontrolle durch das staatliche Gericht (vgl. BGHZ 87, 337, 343; BGH NJW-RR 1992, 246; NJW 1997, 3368; OLG Hamm NJW-RR 2001, 1480).

    Die Subsumtion des festgestellten Sachverhalts unter die Vereinsstrafenbestimmungen kann nur in den vorgenannten Grenzen gerichtlich überprüft werden, weil der Verein insoweit in Ausübung seiner Verbandsautonomie (Art. 9 GG) eigenverantwortlich handelt (BGHZ 47, 381, 384; BGHZ 87, 337, 345; BGH NJW 1997, 3368).

  • OLG Köln, 05.06.2007 - 3 U 211/06  

    Eingeschränkte Überprüfung verbandsinterner Sportgerichtsentscheidungen -

  • OLG Frankfurt, 03.03.2009 - 11 U 57/08  

    Anspruch auf Aufnahme eines Handballvereins in den Landessportbund: Ablehnung der

  • OLG Köln, 21.04.1998 - 22 U 190/97  

    Parteiausschluß wegen Mitgliedschaft bei Scientology

  • OLG Frankfurt, 18.07.2000 - 11 U (Kart) 36/00  

    Einstweilige Verfügung auf Zulassung zur Fußballbundesliga: Zulassungsablehnung

  • OLG Hamm, 19.09.2001 - 8 U 193/00  

    Vereinsstrafe - Prüfung durch staatliche Gerichte - Tatsachenfeststellung -

  • OLG Schleswig, 22.05.2002 - 9 U 54/01  

    Schadensersatz nach Ausschluss aus einem Segelverein.

  • KG, 22.02.2005 - 5 U 226/04  

    Vereinsrecht: Stimmrechtsausschluss bei Entscheidung über Vereinsausschluss

  • LG Stuttgart, 02.04.2002 - 17 O 611/00  

    Wettkampfsperre wegen Dopingverstoßes: Kontrolle verbandsgerichtlicher

  • OLG Koblenz, 29.09.1999 - 5 U 140/99  

    Konkurrierende Verbände a) der Bestattungsunternehmen und b) der Unternehmen, die

  • AG Köln, 14.03.2007 - 119 C 624/05  
  • LG Frankfurt/Main, 14.05.2009 - 3 O 614/08  

    Feststellungs- und Leistungsanspruch eines Spitzensportlers: (Un-)Rechtmäßigkeit

  • OLG Frankfurt, 18.05.2000 - 1 O 198/00  
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