Rechtsprechung
   BFH, 15.03.2007 - III R 93/03   

Volltextveröffentlichungen (10)

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  • IWW
  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Aufenthalt von Ausländern im Inland im Rahmen einer ausländerrechtlichen Duldung - Kein Anspruch auf Kindergeld

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    EStG § 62 Abs. 2 Nr. 2; EStG § 52 Abs. 61 a S. 2; GG Art. 3 Abs. 1; BKGG § 1 Abs. 3; BErzGG § 1 Abs. 6; UhVorschG § 1 Abs. 2 a; AufenthG § 23 Abs. 1
    D (A), Kindergeld, Altfälle, Rückwirkung, Aufenthaltserlaubnis, Duldung, Bürgerkriegsflüchtlinge, Verfassungsmäßigkeit, Gleichheitsgrundsatz, Jugoslawen, Erwerbstätigkeit

  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Kindergeld für geduldete Ausländer

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Kein Kindergeld für geduldete Ausländer

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Kein Kindergeld für geduldete Ausländer

Kurzfassungen/Presse (9)

  • IWW (Pressemitteilung)

    Kindergeldanspruch

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein Kindergeld bei ausländerrechtlicher Duldung

  • 123recht.net (Pressemeldung, 9.5.2007)

    Kein Kindergeld für geduldete Ausländer // gesetzlicher Ausschluss bestätigt

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  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Kein Kindergeld für nur geduldete ausländische Staatsangehörige

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Kindergeld: Geduldeter Ausländer bekommt nichts

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Kein Kindergeld für geduldete Ausländer

  • deubner-steuern.de (Pressemitteilung)

    Kein Kindergeld für ausländische Staatsangehörige, die sich ausländerrechtlich nur geduldet in Deutschland aufhalten

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Geduldete Ausländer haben weiterhin keinen Anspruch auf Kindergeld

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Kein Kindergeld für geduldete Ausländer

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Kindergeldanspruch bei Ausländern: Nur befristete Duldung reicht nicht aus

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 62 Abs 2 S 1, GG Art 3 Abs 1, SozSichAbk YUG Art 28
    Aufenthalt; Ausländer; Kindergeld; Verfassung

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 217, 443
  • NVwZ-RR 2007, 494
  • FamRZ 2007, 1101 (Ls.)
  • BB 2007, 1098
  • BB 2007, 1153
  • DB 2007, 1122
  • BStBl II 2009, 905



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Wird zitiert von ... (117)  

  • BFH, 22.11.2007 - III R 54/02  

    Verfassungskonforme Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern

    Es ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, dass Ausländer, deren Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland lediglich geduldet ist, auch nach der Neuregelung der Kindergeldberechtigung (§ 62 Abs. 2 EStG i.d.F. des AuslAnsprG vom 13. Dezember 2006, BGBl I 2006, 1915) keinen Anspruch auf Kindergeld haben (Festhalten am Senatsurteil vom 15. März 2007 III R 93/03, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, BFH/NV 2007, 1234).

    Der Senat hat mit Urteilen vom 15. März 2007 III R 93/03 (BFH/NV 2007, 1234, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt) sowie III R 54/05 (BFH/NV 2007, 1298) zur Kindergeldberechtigung geduldeter Ausländer entschieden, dass die vom Gesetzgeber getroffene Differenzierung sachlich gerechtfertigt und mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist, da keine langfristige Integration geduldeter Ausländer und ihrer Familien in der Bundesrepublik beabsichtigt ist.

    Dieses ist, ebenso wie die Entscheidung des BVerfG in BVerfGE 111, 160, BFH/NV 2005, Beilage 2, 114 zu § 1 Abs. 3 BKGG 1993 ergangen, nicht aber zu § 62 Abs. 2 EStG n.F. Ebenso wenig lässt sich ein Anspruch auf Kindergeld aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 4. Mai 1999 C-262/96 (Slg. 1999, I-2685) herleiten, das den Beschluss des Assoziationsrates EWG-Türkei Nr. 3/80 betrifft (s. Senatsurteil in BFH/NV 2007, 1234).

    a) Im Streitfall war der Kläger bis zum 27. Juli 2000 ausländerrechtlich lediglich geduldet; für diesen Zeitraum stand ihm bereits nach den Grundsätzen der Senatsurteile in BFH/NV 2007, 1234 sowie in BFH/NV 2007, 1298 kein Kindergeld zu.

    Betrifft der Sachverhalt --wie im Streitfall-- einen Zeitraum vor 2005, in dem noch das AuslG 1990 galt, sind Aufenthaltsgenehmigungen i.S. des § 5 AuslG 1990 entsprechend den Fortgeltungsregelungen in § 101 AufenthG als Aufenthaltstitel im Sinne des AufenthG zu behandeln (Senatsurteil in BFH/NV 2007, 1234; FG Düsseldorf vom 20. April 2007 18 K 5530/01 Kg, EFG 2007, 1615).

    Beschäftigte Personen im Sinne dieses Abkommens sind nur Arbeitnehmer (Senatsurteile in BFH/NV 2007, 1234, sowie in BFH/NV 2007, 1298).

  • FG Bremen, 02.06.2010 - 4 K 102/09  

    Kein Kindergeldanspruch einer ausländerrechtlich nur geduldeten türkischen

    Die Rechtsfrage war Gegenstand diverser vor dem Bundesfinanzhof (BFH) anhängiger Verfahren (III R 54/02, III R 31/05, III R 93/03, III R 54/05, III R 42/06 und III R 45/07), die zwischenzeitlich beendet sind und in denen die Verfassungsmäßigkeit des § 62 Abs. 2 EStG n.F. geprüft und bejaht worden ist.

    Soweit der Sachverhalt - wie im Streitfall - einen Zeitraum vor dem Kalenderjahr 2005 betrifft, in dem noch das Ausländergesetz ( AuslG ) 1990 galt, sind Aufenthaltsregelungen i.S. des § 5 AuslG 1990 entsprechend den Fortgeltungsregelungen in § 101 AufenthG (Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet, gültig ab 01.01.2005, neu gefasst durch Bek. v. 25.02.2008, BGBl I 2008, 162, zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 5 G v. 30.7.2009, BGBl 2009, I 2437) grundsätzlich in Aufenthaltstitel im Sinne des AufenthG umzuqualifizieren (BFH Urteil v. 30.07.2009 III R 45/07, juris; im Anschluss an BFH Urteil v. 15. März 2007 ( III R 93/03, BFHE 217, 443 , BStBl II 2009, 905 , BFH/NV 2007, 1234 ; und BFH Urteil v. 22.11.2007 III R 54/02, BFHE 220, 45 , BStBl II 2009, 913 , ZSteu 2008, R106, BFH/NV 2008, 457 ).

    Wie der BFH mit Urteil vom 15. März 2007 (BFH Urteil v. 15.03.2007 III R 93/03, BFHE 217, 443 , BStBl II 2009, 905 : Kein Kindergeld bei geduldetem Aufenthalt; s.a. BFH/NV 2007, 1234 , DStRE 2007, 839 ; BFH Urteil v. 30.07.2009 III R 59/07, juris) inzwischen mehrfach entschieden hat, reicht die Duldung als solche nicht aus (wie bereits unter der Geltung des § 62 EStG a.F.), um einen Anspruch auf Kindergeld nach dem neu gefassten § 62 Abs. 2 EStG zu begründen.

    Dies wurde vom BFH inzwischen mehrfach ausdrücklich entschieden (vgl. BFH Urteil v. 15.03.2007 III R 93/03, BFHE 217, 443 , BStBl II 2009, 905 ; BFH Urteil v. 15.03.2007 III R 54/05, BFH/NV 2007, 1298 , HFR 2007, 994; BFH Urteil vom 22. November 2007 ( III R 54/02, BFHE 220, 45 , BStBl II 2009, 913 , ZSteu 2008, R106-R108, BFH/NV 2008, 457 ; BFH Urteil v. 30.07.2009 III R 45/07, juris).

    b) Speziell zum Ausschluss von Ausländern mit geduldetem Aufenthalt vom Kindergeldanspruch nach den §§ 62 ff. EStG ist im Urteil des BFH vom 15. März 2007 ( III R 93/03, BFHE 217, 443 , BStBl II 2009, 905 ) sinngemäß ausgeführt, für die vom Gesetzgeber vorgenommene Differenzierung zwischen Ausländern mit den in § 62 Abs. 2 EStG genannten Aufenthaltstiteln und Ausländern, die lediglich geduldet seien, bestünden hinreichende sachliche Gründe.

    In seinem Urteil vom 15. März 2007 ( III R 93/03, BFHE 217, 443 , BStBl II 2009, 905 ) hat der BFH hierzu ausdrücklich festgestellt, mit der nach § 56 Abs. 2 AuslG 1990 auf ein Jahr bzw. nunmehr nach § 60a Abs. 1 AufenthG auf grundsätzlich sechs Monate befristeten erneuerbaren Duldung werde nur die Abschiebung zeitweise ausgesetzt und die grundsätzlich bestehende Ausreisepflicht des Ausländers nicht beseitigt; damit sei der geduldete Aufenthalt (nur) nicht strafbar (§ 56 Abs. 1 und 2 AuslG 1990 bzw. § 60a AufenthG ; Renner, Ausländerrecht, 8. Aufl. 2005, § 60a AufenthG Rz 14).

    Die Frage, ob ein aufenthaltsrechtlicher Titel, der zum Bezug von Kindergeld berechtigt, zu Recht oder Unrecht von den Ausländerbehörden verweigert worden ist, ist im Verfahren über die Gewährung von Kindergeld nicht zu prüfen." Mit der nach § 60a Abs. 1 AufenthG grundsätzlich auf sechs Monate befristeten erneuerbaren Duldung werde nur die Abschiebung zeitweise ausgesetzt - Aussetzung der Vollziehung der Ausreiseverpflichtung bzw. Abschiebungsstopp - und die grundsätzlich bestehende Ausreisepflicht des Ausländers nicht beseitigt (BFH a.a.O. im Anschluss an BFHE 217, 443 , BFH/NV 2007, 1234 ).

  • FG Köln, 09.05.2007 - 10 K 1690/07  

    Versagung des Kindergelds für Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung

    Das BVerfG habe die Zielsetzung des Gesetzgebers, Familienleistungen nur für die ausländischen Staatsangehörigen vorzusehen, die sich voraussichtlich auf Dauer in Deutschland aufhalten, nicht beanstandet, sondern lediglich die Eignung der gesetzlichen Regelung zur Erreichung dieses Ziels (ebenso BFH-Urteil vom 15. März 2007 III R 93/03, zur Veröffentlichung bestimmt, Homepage des BFH vom 9. Mai 2007; FG Düsseldorf, Urteil vom 23. Januar 2007 10 K 5107/05 Kg, EFG 2007, 600).

    Er hat sich jedoch im Hinblick auf die Verwerfungskompetenz des BVerfG für Rechtsnormen nur deshalb für berechtigt gehalten, in Altfällen selbst durchzuentscheiden, weil das BVerfG bereits eine Entscheidung zu der im Wesentlichen gleichlautenden Vorgängerregelung in § 62 Abs. 2 EStG i. d. F. des JStG 1996 getroffen hatte (zur wesentlichen Übereinstimmung der für verfassungswidrig erklärten Norm mit § 62 Abs. 2 EStG i. d. F. des JStG 1996 vgl. BFH-Urteil vom 15. März 2007 III R 93/03, zur Veröffentlichung bestimmt, Homepage des BFH vom 9. Mai 2007; Gesetzesbegründung zur Neuregelung BT-Drucks. 16/1368 S. 8).

    Der III. Senat des BFH (BFH-Urteil vom 15. März 2007 III R 93/03, zur Veröffentlichung bestimmt, Homepage des BFH vom 9. Mai 2007) und auch das FG Düsseldorf, Urteil vom 23. Januar 2007 10 K 5107/05 Kg (EFG 2007, 600) halten sowohl die Neuregelung des § 62 Abs. 2 EStG durch Art. 2 des AuslAnsprG vom 13. Dezember 2006 als auch die Anwendungsvorschrift des § 52 Abs. 61a Satz 2 EStG über die rückwirkende Erstreckung des Anwendungsbereichs auf Altfälle für verfassungsrechtlich unbedenklich.

    Während nämlich die herkömmlichen Aufenthaltstitel i.S. des AuslG 1990 bzw. des AufenthG einen rechtmäßigen Aufenthalt in der Bundesrepublik begründeten und regelmäßig als Vorstufe eines Daueraufenthalts anzusehen seien, gelte dies bei einer bloßen Duldung nicht (BFH-Urteil vom 15. März 2007 III R 93/03, a.a.O).

    aa) Die Gesetzesbegründung sowie der III. Senat BFH (BFH-Urteil vom 15. März 2007 III R 93/03, zur Veröffentlichung bestimmt, Homepage des BFH vom 9. Mai 2007) und ebenso das FG Düsseldorf, Urteil vom 23. Januar 2007 10 K 5107/05 Kg (EFG 2007, 600) stellen darauf ab, dass das BVerfG im Beschluss vom 6. Juli 2004 das gesetzgeberische Ziel, Kindergeld nur noch solchen Ausländern zu gewähren, von denen zu erwarten sei, dass sie auf Dauer in Deutschland blieben, nicht beanstandet habe.

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  • FG Nürnberg, 26.02.2009 - 4 K 885/08  

    Kein Kindergeld für einen nur geduldeten Ausländer

    Eine Aufenthaltsbewilligung (§§ 28, 29 AuslG), Aufenthaltsbefugnis (§ 30 AuslG) oder eine Duldung (§§ 55, 56 AuslG) reicht nicht aus (vgl. BFH-Urteile vom 15.03.2007 III R 93/03, BFH/NV 2007, 1234; vom 22.11.2007 III R 61/04, BFH/NV 2008, 769; Schmidt/Weber-Grellet, EStG 23. Auflage 2004, § 62 Rz. 8).

    Nach Ablauf der Geltungsdauer ist zu entscheiden, ob eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 bis 5 AufenthG oder eine Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 4 AufenthG erteilt werden kann oder die Duldung nach § 60 a AufenthG zu verlängern ist (vgl. BFH-Urteil vom 15.03.2007 III R 93/03, BFH/NV 2007, 1234).

    Sie sollten bei der Neuregelung des Kindergeldes in § 62 Abs. 2 EStG nicht berücksichtigt werden, weil nach dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 11.11.2005 für diese Personen eine befriedigende Lösung nach dem AufenthG vorgesehen ist (vgl. BT-Drucksache 16/1368, Seite 8; BFH-Urteil vom 15.03.2007 III 93/03, BFH/NV 2007, 1234).

    Ob eine gesetzliche Regelung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar ist, hängt davon ab, ob für die getroffene Differenzierung Gründe von solchem Gewicht bestanden, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen (vgl. BFH-Urteil vom 15.03.2007 III R 93/03, BFH/NV 2007, 1234).

    Während die herkömmlichen Aufenthaltstitel i.S. des AuslG 1990 bzw. des AufenthG einen rechtmäßigen Aufenthalt in der Bundesrepublik begründen, die regelmäßig als Vorstufe eines Daueraufenthalts anzusehen sind, gilt dies bei einer bloßen Duldung nicht (vgl. BFH-Urteile vom 15.03.2007 a.a.O. in BFH/NV 2007, 1234; vom 22.11.2007 a.a.O. in BFH/NV 2008, 846 und in BFH/NV 2008, 769).

    Die Erwägung des Gesetzgebers, das Kindergeld nur Ausländern zu gewähren, die aufgrund eines Aufenthaltstitels einen rechtmäßigen dauerhaften Aufenthalt in der Bundesrepublik begründet haben und bei denen im Unterschied zu lediglich geduldeten Ausländern auch eine langfristige Integration ihrer Familien in der Bundesrepublik beabsichtigt ist, ist vor diesem Hintergrund hinreichend sachlich gerechtfertigt (vgl. BFH-Urteil vom 15.03.2007 III R 93/03, BFH/NV 2007, 1234; ebenso Urteil des FG München vom 05.12.2007 9 K 3691/07, EFG 2008, 457; Urteil des FG Köln vom 14.06.2007 15 K 1928/02, EFG 2008, 66).

  • FG Köln, 09.05.2007 - 10 K 983/04  

    Zur Versagung des Kindergeldanspruchs an Ausländer mit bloßer Aufenthaltsbefugnis

    Entgegen den Ausführungen des BFH in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 15. März 2007 III R 93/03 (auf der Homepage des BFH erschienen am 9. Mai 2007) lehnt der erkennende Senat die Anwendung der Neufassung des § 62 Abs. 2 EStG vom 13. Dezember 2006 auf den Streitfall ab, weil er deren Erstreckung auf Altfälle durch die Anwendungsvorschrift des § 52 Abs. 61a Satz 2 EStG für verfassungsrechtlich unzulässig hält.

    Wegen der Anknüpfung der Neufassung des § 62 Abs. 2 EStG an die Aufenthaltstitel nach dem AufenthG einerseits und wegen der rückwirkenden Erstreckung des Anwendungsbereichs der Vorschrift auf vor dem 1. Januar 2005 verwirklichte Sachverhalte (Altfälle) andererseits, in denen sich die Aufenthaltstitel noch nach dem AuslG richteten, müsste nach dieser Regelung für Altfälle jeweils geklärt werden, inwieweit die Aufenthaltsrechte nach dem AuslG 1990 den in § 62 Abs. 2 EStG genannten Aufenthaltstiteln entsprechen (BFH-Urteil vom 15. März 2007 III R 93/03, zur Veröffentlichung bestimmt, Homepage des BFH vom 9. Mai 2007 für einen geduldeten Aufenthalt in der BRD seit 1992 betreffend Kindergeld für die Monate von Juli 1997 bis Juli 1999).

    cc) Vor diesem Hintergrund teilt der erkennende Senat nicht die Auffassung des III. Senats des BFH, der sowohl die Neuregelung des § 62 Abs. 2 EStG als auch die Anwendungsvorschrift des § 52 Abs. 61a Satz 2 EStG über die rückwirkende Erstreckung des Anwendungsbereichs der Vorschrift auf vor dem 1. Januar 2005 verwirklichte Sachverhalte (Altfälle) für verfassungsrechtlich unbedenklich hält (BFH-Urteil vom 15. März 2007 III R 93/03, a.a.O.).

    a) Die Erwägungen, aus denen das BVerfG § 1 Abs. 3 Satz 1 BKGG i. d. F. des 1. SKWPG vom 21. Dezember 1993 (BGBl. I 1993, 2353), durch den wegen der Anknüpfung an den Aufenthaltstitel Ausländer vom Kindergeld ausgeschlossen wurden, die lediglich im Besitz einer Aufenthaltsbefugnis waren, für verfassungswidrig erklärt hat (Beschluss vom 6. Juli 2004 1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97, 1 BvL 6/97, BVerfGE 111, 160, BFH/NV 2005, Beilage 2, 114; s.o. 1. c aa), treffen wegen der Identität der Tatbestandsmerkmale in gleicher Weise auf § 62 Abs. 2 Satz 1 EStG i. d. F. des JStG 1996 zu (ebenso die Gesetzesbegründung der Neuregelung vom 13. Dezember 2006, BT-Drucks. 16/1368, S. 8; ferner BFH-Urteil vom 15. März 2007 III R 93/03, a.a.O.).

    Die Revision wird sowohl wegen grundsätzlicher Bedeutung als auch wegen Abweichung von dem BFH-Urteil vom 15. März 2007 III R 93/03 (a.a.O.) zugelassen.

  • BFH, 22.11.2007 - III R 61/04  

    Kindergeldberechtigung von Ausländern

    Der Senat hat mit Urteilen vom 15. März 2007 III R 93/03 (BFHE 217, 443, BFH/NV 2007, 1234) sowie III R 54/05 (BFH/NV 2007, 1298) zur Kindergeldberechtigung geduldeter Ausländer entschieden, dass die vom Gesetzgeber getroffene Differenzierung sachlich gerechtfertigt und mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist, da keine langfristige Integration geduldeter Ausländer und ihrer Familien in Deutschland beabsichtigt ist.

    Dieses ist, ebenso wie die Entscheidung des BVerfG in BVerfGE 111, 160, BFH/NV 2005, Beilage 2, 114, zu § 1 Abs. 3 BKGG 1993 ergangen, nicht aber zu § 62 Abs. 2 EStG n.F. Ebenso wenig lässt sich ein Anspruch auf Kindergeld aus dem Urteil des EuGH in Slg. 1999, I-2685 herleiten, das den Beschluss des Assoziationsrates EWG-Türkei Nr. 3/80 betrifft (s. Senatsurteil in BFH/NV 2007, 1234).

    Im Streitfall war F im Zeitraum April 2001 bis Dezember 2002 ausländerrechtlich lediglich geduldet, so dass ihm nach den Grundsätzen der Senatsurteile in BFH/NV 2007, 1234 sowie in BFH/NV 2007, 1298 kein Kindergeld zustand.

    Beschäftigte Personen im Sinne dieses Abkommens sind nur Arbeitnehmer (Senatsurteile in BFH/NV 2007, 1234, sowie in BFH/NV 2007, 1298).

  • FG Köln, 09.05.2007 - 10 K 1689/07  

    Vorlage zum Bundesverfassungsgericht zur Frage der Verfassungsmäßigkeit von §

    Das BVerfG habe die Zielsetzung des Gesetzgebers, Familienleistungen nur für die ausländischen Staatsangehörigen vorzusehen, die sich voraussichtlich auf Dauer in Deutschland aufhalten, nicht beanstandet, sondern lediglich die Eignung der gesetzlichen Regelung zur Erreichung dieses Ziels (ebenso BFH-Urteil vom 15. März 2007 III R 93/03, zur Veröffentlichung bestimmt, Homepage des BFH vom 9. Mai 2007; FG Düsseldorf, Urteil vom 23. Januar 2007 10 K 5107/05 Kg, EFG 2007, 600).

    Er hat sich jedoch im Hinblick auf die Verwerfungskompetenz des BVerfG für Rechtsnormen nur deshalb für berechtigt gehalten, in Altfällen selbst durchzuentscheiden, weil das BVerfG bereits eine Entscheidung zu der im Wesentlichen gleichlautenden Vorgängerregelung in § 62 Abs. 2 EStG i. d. F. des JStG 1996 getroffen hatte (zur wesentlichen Übereinstimmung der für verfassungswidrig erklärten Norm mit § 62 Abs. 2 EStG i. d. F. des JStG 1996 vgl. BFH-Urteil vom 15. März 2007 III R 93/03, zur Veröffentlichung bestimmt, Homepage des BFH vom 9. Mai 2007; Gesetzesbegründung zur Neuregelung BT-Drucks. 16/1368 S. 8).

    Der III. Senat des BFH (BFH-Urteil vom 15. März 2007 III R 93/03, zur Veröffentlichung bestimmt, Homepage des BFH vom 9. Mai 2007) und auch das FG Düsseldorf, Urteil vom 23. Januar 2007 10 K 5107/05 Kg (EFG 2007, 600) halten sowohl die Neuregelung des § 62 Abs. 2 EStG durch Art. 2 des AuslAnsprG vom 13. Dezember 2006 als auch die Anwendungsvorschrift des § 52 Abs. 61a Satz 2 EStG über die rückwirkende Erstreckung des Anwendungsbereichs auf Altfälle für verfassungsrechtlich unbedenklich.

    Während nämlich die herkömmlichen Aufenthaltstitel i.S. des AuslG 1990 bzw. des AufenthG einen rechtmäßigen Aufenthalt in der Bundesrepublik begründeten und regelmäßig als Vorstufe eines Daueraufenthalts anzusehen seien, gelte dies bei einer bloßen Duldung nicht (BFH-Urteil vom 15. März 2007 III R 93/03, a.a.O).

    aa) Die Gesetzesbegründung sowie der III. Senat BFH (BFH-Urteil vom 15. März 2007 III R 93/03, zur Veröffentlichung bestimmt, Homepage des BFH vom 9. Mai 2007) und ebenso das FG Düsseldorf, Urteil vom 23. Januar 2007 10 K 5107/05 Kg (EFG 2007, 600) stellen darauf ab, dass das BVerfG im Beschluss vom 6. Juli 2004 das gesetzgeberische Ziel, Kindergeld nur noch solchen Ausländern zu gewähren, von denen zu erwarten sei, dass sie auf Dauer in Deutschland blieben, nicht beanstandet habe.

  • FG Köln, 09.05.2007 - 10 K 6473/03  

    Berechtigung zum Bezug von Kindergeld aufgrund einer Duldung des Aufenthalts;

    Entgegen den Ausführungen des BFH in dem zur Veröffentlichung bestimmtenUrteil vom 15. März 2007 III R 93/03 (auf der Homepage des BFH erschienen am 9. Mai 2007) lehnt der erkennende Senat die Anwendung der Neufassung des § 62 Abs. 2 EStG vom 13. Dezember 2006 auf den Streitfall ab, weil er deren Erstreckung auf Altfälle durch die Anwendungsvorschrift des § 52 Abs. 61a Satz 2 EStG für verfassungsrechtlich unzulässig hält.

    Wegen der Anknüpfung der Neufassung des § 62 Abs. 2 EStG an die Aufenthaltstitel nach dem AufenthG einerseits und wegen der rückwirkenden Erstreckung des Anwendungsbereichs der Vorschrift auf vor dem 1. Januar 2005 verwirklichte Sachverhalte (Altfälle) andererseits, in denen sich die Aufenthaltstitel noch nach dem AuslG richteten, müsste nach dieser Regelung für Altfälle jeweils geklärt werden, inwieweit die Aufenthaltsrechte nach dem AuslG 1990 den in § 62 Abs. 2 EStG genannten Aufenthaltstiteln entsprechen (BFH-Urteil vom 15. März 2007 III R 93/03, zur Veröffentlichung bestimmt, Homepage des BFH vom 9. Mai 2007 für einen geduldeten Aufenthalt in der BRD seit 1992 betreffend Kindergeld für die Monate von Juli 1997 bis Juli 1999).

    cc) Vor diesem Hintergrund teilt der erkennende Senat nicht die Auffassung des III. Senats des BFH, der sowohl die Neuregelung des § 62 Abs. 2 EStG als auch die Anwendungsvorschrift des § 52 Abs. 61a Satz 2 EStG über die rückwirkende Erstreckung des Anwendungsbereichs der Vorschrift auf vor dem 1. Januar 2005 verwirklichte Sachverhalte (Altfälle) für verfassungsrechtlich unbedenklich hält (BFH-Urteil vom 15. März 2007 III R 93/03, a.a.O.).

    a) Die Erwägungen, aus denen das BVerfG § 1 Abs. 3 Satz 1 BKGG i. d. F. des 1. SKWPG vom 21. Dezember 1993 (BGBl. I 1993, 2353), durch den wegen der Anknüpfung an den Aufenthaltstitel Ausländer vom Kindergeld ausgeschlossen wurden, die lediglich im Besitz einer Aufenthaltsbefugnis waren, für verfassungswidrig erklärt hat(Beschluss vom 6. Juli 2004 1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97, 1 BvL 6/97, BVerfGE 111, 160, BFH/NV 2005, Beilage 2, 114; s.o. 1. c aa), treffen wegen der Identität der Tatbestandsmerkmale in gleicher Weise auf § 62 Abs. 2 Satz 1 EStG i. d. F. des JStG 1996 zu (ebenso die Gesetzesbegründung der Neuregelung vom 13. Dezember 2006, BT-Drucks. 16/1368, S. 8; ferner BFH-Urteil vom 15. März 2007 III R 93/03, a.a.O.).

    Die Revision wird sowohl wegen grundsätzlicher Bedeutung als auch wegen Abweichung von dem BFH-Urteil vom 15. März 2007 III R 93/03 (a.a.O.) zugelassen.

  • FG Köln, 10.05.2007 - 10 K 2341/01  

    Anspruch auf Kindergeld von auf unbestimmte Zeit unabschiebbare, sich seit mehr

    Entgegen den Ausführungen des BFH in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 15. März 2007 III R 93/03 (auf der Homepage des BFH erschienen am 9. Mai 2007) lehnt der erkennende Senat die Anwendung der Neufassung des § 62 Abs. 2 EStG vom 13. Dezember 2006 auf den Streitfall ab, weil er deren Erstreckung auf Altfälle durch die Anwendungsvorschrift des § 52 Abs. 61a Satz 2 EStG für verfassungsrechtlich unzulässig hält.

    Wegen der Anknüpfung der Neufassung des § 62 Abs. 2 EStG an die Aufenthaltstitel nach den AufenthG einerseits und wegen der rückwirkenden Erstreckung des Anwendungsbereichs der Vorschrift auf vor dem 1. Januar 2005 verwirklichte Sachverhalte (Altfälle) andererseits, in denen sich die Aufenthaltstitel noch nach dem AuslG richteten, müsste nach dieser Regelung für Altfälle jeweils geklärt werden, inwieweit die Aufenthaltsrechte nach dem AuslG 1990 den in § 62 Abs. 2 EStG genannten Aufenthaltstiteln entsprechen (BFH-Urteil vom 15. März 2007 III R 93/03, zur Veröffentlichung bestimmt, Homepage des BFH vom 9. Mai 2007 für einen geduldeten Aufenthalt in der BRD seit 1992 betreffend Kindergeld für die Monate von Juli 1997 bis Juli 1999).

    cc) Vor diesem Hintergrund teilt der erkennende Senat nicht die Auffassung des III. Senats des BFH, der sowohl die Neuregelung des § 62 Abs. 2 EStG als auch die Anwendungsvorschrift des § 52 Abs. 61a Satz 2 EStG über die rückwirkende Erstreckung des Anwendungsbereichs der Vorschrift auf vor dem 1. Januar 2005 verwirklichte Sachverhalte (Altfälle) für verfassungsrechtlich unbedenklich hält (BFH-Urteil vom 15. März 2007 III R 93/03, a.a.O.).

    a) Die Erwägungen, aus denen das BVerfG § 1 Abs. 3 Satz 1 BKGG i. d. F. des 1. SKWPG vom 21. Dezember 1993 (BGBl. I 1993, 2353), durch den wegen der Anknüpfung an den Aufenthaltstitel Ausländer vom Kindergeld ausgeschlossen wurden, die lediglich im Besitz einer Aufenthaltsbefugnis waren, für verfassungswidrig erklärt hat (Beschluss vom 6. Juli 2004 1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97, 1 BvL 6/97, BVerfGE 111, 160, BFH/NV 2005, Beilage 2, 114; s.o. 1. c aa), treffen wegen der Identität der Tatbestandsmerkmale in gleicher Weise auf § 62 Abs. 2 Satz 1 EStG i. d. F. des JStG 1996 zu (ebenso die Gesetzesbegründung der Neuregelung vom 13. Dezember 2006, BT-Drucks. 16/1368, S. 8; ferner BFH-Urteil vom 15. März 2007 III R 93/03, a.a.O.).

    Die Revision wird sowohl wegen grundsätzlicher Bedeutung als auch wegen Abweichung von dem BFH-Urteil vom 15. März 2007 III R 93/03 (a.a.O.) zugelassen.

  • FG Köln, 09.05.2007 - 10 K 4251/05  

    Ausschluss von Ausländern von der Kindergeldberechtigung; Anspruch auf Kindergeld

    Entgegen den Ausführungen des BFH in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 15. März 2007 III R 93/03 (auf der Homepage des BFH erschienen am 9. Mai 2007) lehnt der erkennende Senat die Anwendung der Neufassung des § 62 Abs. 2 EStG vom 13. Dezember 2006 auf den Streitfall ab, weil er deren Erstreckung auf Altfälle durch die Anwendungsvorschrift des § 52 Abs. 61a Satz 2 EStG für verfassungsrechtlich unzulässig hält.

    Wegen der Anknüpfung der Neufassung des § 62 Abs. 2 EStG an die Aufenthaltstitel nach dem AufenthG einerseits und wegen der rückwirkenden Erstreckung des Anwendungsbereichs der Vorschrift auf vor dem 1. Januar 2005 verwirklichte Sachverhalte (Altfälle) andererseits, in denen sich die Aufenthaltstitel noch nach dem AuslG richteten, müsste nach dieser Regelung für Altfälle jeweils geklärt werden, inwieweit die Aufenthaltsrechte nach dem AuslG 1990 den in § 62 Abs. 2 EStG genannten Aufenthaltstiteln entsprechen (BFH-Urteil vom 15. März 2007 III R 93/03, zur Veröffentlichung bestimmt, Homepage des BFH vom 9. Mai 2007 für einen geduldeten Aufenthalt in der BRD seit 1992 betreffend Kindergeld für die Monate von Juli 1997 bis Juli 1999).

    cc) Vor diesem Hintergrund teilt der erkennende Senat nicht die Auffassung des III. Senats des BFH, der sowohl die Neuregelung des § 62 Abs. 2 EStG als auch die Anwendungsvorschrift des § 52 Abs. 61a Satz 2 EStG über die rückwirkende Erstreckung des Anwendungsbereichs der Vorschrift auf vor dem 1. Januar 2005 verwirklichte Sachverhalte (Altfälle) für verfassungsrechtlich unbedenklich hält (BFH-Urteil vom 15. März 2007 III R 93/03, a.a.O.).

    a) Die Erwägungen, aus denen das BVerfG § 1 Abs. 3 Satz 1 BKGG i. d. F. des 1. SKWPG vom 21. Dezember 1993 (BGBl. I 1993, 2353), durch den wegen der Anknüpfung an den Aufenthaltstitel Ausländer vom Kindergeld ausgeschlossen wurden, die lediglich im Besitz einer Aufenthaltsbefugnis waren, für verfassungswidrig erklärt hat (Beschluss vom 6. Juli 2004 1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97, 1 BvL 6/97, BVerfGE 111, 160, BFH/NV 2005, Beilage 2, 114; s.o. 1. c aa), treffen wegen der Identität der Tatbestandsmerkmale in gleicher Weise auf § 62 Abs. 2 Satz 1 EStG i. d. F. des JStG 1996 zu (ebenso die Gesetzesbegründung der Neuregelung vom 13. Dezember 2006, BT-Drucks. 16/1368, S. 8; ferner BFH-Urteil vom 15. März 2007 III R 93/03, a.a.O.).

    Die Revision wird sowohl wegen grundsätzlicher Bedeutung als auch wegen Abweichung von dem BFH-Urteil vom 15. März 2007 III R 93/03 (a.a.O.) zugelassen.

  • FG Köln, 09.05.2007 - 10 K 3563/05  

    Voraussetzungen für die Kindergeldberechtigung von nicht

  • FG Köln, 09.05.2007 - 10 K 2137/04  

    These der fehlenden Regelungswirkung für künftige, bei Bescheiderlass noch nicht

  • FG Köln, 10.05.2007 - 10 K 680/06  

    Kindergeld bei Ausgewiesenen

  • FG Köln, 10.05.2007 - 10 K 4132/05  

    Geltung des Ausschlusses von Ausländern von der Kindergeldberechtigung für auf

  • FG Köln, 10.05.2007 - 10 K 2593/02  

    Geltung des Ausschlusses von Ausländern von der Kindergeldberechtigung für auf

  • FG Köln, 10.05.2007 - 10 K 6165/02  

    Verurteilung der beklagten Behörde zu Gewährung von Kindergeld für die Monate

  • BFH, 22.11.2007 - III R 60/99  

    Kindergeldanspruch von Staatenlosen - Verfassungsmäßigkeit des § 62 Abs. 2

  • BFH, 28.04.2010 - III R 1/08  

    Kindergeld für nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer

  • BFH, 30.07.2009 - III R 59/07  

    Verfassungskonforme Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern -

  • BFH, 17.04.2008 - III R 16/05  

    Kein Kindergeld für nicht anspruchsberechtigte Ausländer mit deutschen

  • BFH, 22.11.2007 - III R 63/04  

    Kindergeldberechtigung von Ausländern

  • FG Köln, 10.05.2007 - 10 K 4248/05  

    Ausschluss von Ausländern von der Kindergeldberechtigung; Rechtfertigung einer an

  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 5/08 R  

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Bundeserziehungsgeld - § 1 Abs 6 Nr 2 Buchst c

  • BFH, 30.07.2009 - III R 22/07  

    Kindergeldberechtigung von Ausländern - Umqualifizierung einer

  • BFH, 25.07.2007 - III R 55/02  

    Kindergeldanspruch von ausländischen Mitgliedern des Verwaltungs- und technischen

  • FG München, 05.12.2007 - 9 K 3691/07  

    Anspruch eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf Kindergeld;

  • FG Münster, 19.09.2007 - 8 K 1363/04  

    Anspruch eines lediglich geduldeten Ausländers auf Kindergeld für die im Haushalt

  • BFH, 30.07.2009 - III R 45/07  

    Verfassungskonforme Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern -

  • FG Köln, 26.05.2009 - 8 K 3439/06  

    Voraussetzungen für einen Anspruch eines Ausländers auf Kindergeld nach §

  • BFH, 30.07.2009 - III R 54/07  

    Verfassungskonforme Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern -

  • BFH, 11.07.2008 - III B 167/07  

    Kein Kindergeldanspruch für geduldete Ausländer

  • BFH, 28.05.2009 - III R 13/07  

    Verfassungskonforme Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern

  • BFH, 21.10.2010 - III R 4/09  

    Kindergeld für nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer

  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 6/08 R  

    Bundeserziehungsgeld - nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer -

  • BFH, 21.02.2008 - III R 79/03  

    Kein Kindergeld nach dem SozSichAbk YUG für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer

  • BFH, 25.10.2007 - III R 90/03  

    Kein Anspruch auf Kindergeld nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der

  • FG Niedersachsen, 02.03.2009 - 1 K 340/07  

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die neue Fassung des § 62 Abs.

  • BFH, 30.07.2009 - III R 47/07  

    Verfassungskonforme Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern -

  • FG Münster, 24.04.2007 - 15 K 3830/04  

    Aufhebung der einem geduldeten Ausländer bewilligten Kindergeldgewährung für den

  • FG Köln, 14.06.2007 - 15 K 4522/05  

    Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch eines sich duldungsrechtlich in

  • FG Baden-Württemberg, 14.04.2008 - 4 K 2784/07  

    Prozesskostenhilfe: Kein Kindergeld für mazedonische Staatsangehörige nach dem

  • BFH, 18.02.2009 - III B 132/08  

    Kindergeldberechtigung von Ausländern

  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 7/08 R  

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Bundeserziehungsgeld - § 1 Abs 6 Nr 2 Buchst c

  • BFH, 18.12.2008 - III R 93/06  

    Kein Kindergeld für Ausländer mit deutschem Pass

  • BFH, 30.07.2009 - III R 60/07  

    Verfassungskonforme Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern -

  • FG München, 04.06.2008 - 10 K 1953/07  

    Kindergeld für Staatsangehörige Restjugoslawiens: Anwendung des § 62 Abs. 2

  • BFH, 28.05.2009 - III R 43/07  

    Kein Kindergeld für geduldete Ausländer

  • BFH, 04.08.2011 - III R 62/09  

    Kindergeld für eine "Meister-BAföG" beziehende Ausländerin mit

  • BFH, 30.07.2009 - III R 58/07  

    Verfassungskonforme Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern -

  • BFH, 17.06.2010 - III R 72/08  

    Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern

  • BFH, 25.07.2007 - III R 81/03  

    Anspruch auf Kindergeld von ausländischen Mitgliedern des dienstlichen

  • BFH, 27.10.2011 - III R 14/08  

    Zum Erhalt von Arbeitslosengeld i. S. des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 SozSichAbk YUG -

  • BFH, 25.07.2007 - III R 56/00  

    Anspruch auf Kindergeld von ausländischen Mitgliedern des dienstlichen

  • BFH, 28.05.2009 - III R 51/07  

    Kein Kindergeld für geduldete Ausländer

  • BFH, 15.11.2007 - III S 15/07  

    Kein Kindergeldanspruch eines geduldeten Ausländers

  • FG Niedersachsen, 09.12.2009 - 7 K 248/04  

    Entscheidungsbefugnis des Gerichts in Kindergeldsachen für Zeiträume nach der

  • BFH, 04.10.2010 - III B 82/10  

    Grundsätzliche Bedeutung der Kindergeldberechtigung von Ausländern -

  • BFH, 31.07.2009 - III B 152/08  

    Sog. Grenzübertrittsbescheinigung kindergeldrechtlich nicht ausreichend -

  • BFH, 27.09.2012 - III R 48/10  

    Ausländerrechtliche Voraussetzungen für Kindergeldbezug

  • FG Düsseldorf, 09.11.2007 - 18 K 1580/06  

    Kindergeldberechtigung bei einer Aufenthaltsgewährung aus humantitären Gründen;

  • FG Münster, 13.08.2008 - 7 K 2922/06  

    Kindergeldanspruch eines in Deutschland lebenden, nicht

  • FG Münster, 01.12.2008 - 5 K 3420/06  

    Anspruch auf Kindergeld eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers

  • FG Münster, 16.05.2008 - 6 K 2897/04  

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Gewährung von Kindergeld seitens eines

  • FG München, 25.06.2008 - 9 K 3238/06  

    Kindergeldanspruch eines Asylbewerbers bis zum Zeitpunkt der Anerkennung als

  • BFH, 14.09.2009 - III B 54/08  

    Kindergeldanspruch von Ausländern

  • BFH, 25.07.2007 - III S 10/07  

    Kindergeld; geduldeter Ausländer

  • BFH, 14.05.2008 - III S 22/08  

    Prozesskostenhilfe: kein Kindergeldanspruch bei ausländerrechtlicher Duldung

  • FG Niedersachsen, 22.01.2010 - 11 K 274/08  

    Zur Bedeutung der Sperrfrist beim Arbeitslosengeld für den Bezug von Kindergeld

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2009 - L 13 EG 43/08  

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • BFH, 20.08.2008 - III S 14/08  

    Prozesskostenhilfe: Verfassungsmäßigkeit der Kindergeldberechtigung von

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2008 - L 13 EG 14/08  

    D (A), Erziehungsgeld, Duldung, Aufenthaltserlaubnis, Anspruch, Ausländerbehörde,

  • BFH, 20.03.2009 - III B 219/08  

    Wiederaufnahme eines ruhenden Verfahrens - Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung

  • BFH, 23.04.2009 - III S 61/08  

    Prozesskostenhilfe: Anspruch auf Kindergeld für in der Türkei lebende Kinder

  • BFH, 27.01.2011 - III R 45/09  

    Kindergeld für Ausländer ohne Erwerbsberechtigung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2008 - L 13 EG 9/08  

    D (A), Erziehungsgeld, Duldung, Erwerbstätigkeit, Gleicheitsgrundsatz,

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2008 - L 13 EG 19/07  

    Anspruch auf Erziehungsgeld, nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer, Duldung

  • BFH, 17.03.2010 - III B 61/09  

    Kein Kindergeld bei Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG -

  • FG Baden-Württemberg, 05.05.2010 - 14 K 1352/10  
  • BFH, 07.04.2011 - III R 72/09  

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Neuregelung der

  • BFH, 21.08.2007 - III S 23/07  

    Prozesskostenhilfe für ein Revisionsverfahren: Anspruch auf Kindergeld eines

  • BFH, 20.12.2007 - III R 87/03  

    Abhängigkeit des Kindergeldanspruchs eines Ausländers vom Besitz eines

  • BFH, 21.04.2009 - III B 217/08  

    Neuregelung der Kindergeldansprüche von Ausländern verfassungsmäßig

  • BFH, 27.11.2009 - III B 221/08  

    Kein Kindergeld für geduldete Ausländer

  • BFH, 26.01.2010 - III S 11/09  

    Gehörsverletzung durch unterbliebene Mitteilung eines Auskunftsersuchens -

  • BFH, 27.01.2010 - III B 56/09  

    Kindergeldberechtigung von Ausländern

  • BFH, 06.05.2011 - III B 130/10  

    Kindergeldberechtigung nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer - keine

  • BFH, 11.08.2010 - III B 34/10  

    Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern

  • FG Düsseldorf, 31.07.2008 - 14 K 2206/06  

    Kindergeldanspruch; Türkische Staatsangehörige - Antrag auf Festsetzung von

  • FG Münster, 01.12.2008 - 5 K 4329/03  

    Anspruch eines Ausländers auf Kindergeld bei Fehlen eines qualifizierten

  • BFH, 11.07.2011 - III S 50/10  

    Kein Kindergeld für ausländerrechtlich bzw. aufenthaltsrechtlich lediglich

  • FG Köln, 20.12.2007 - 14 K 2820/03  

    Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld an eine somalische

  • FG Münster, 23.10.2008 - 5 K 4269/06  

    Anspruch eines freizügigkeitsberechtigten Ausländers mit einer

  • FG Düsseldorf, 30.09.2009 - 15 K 3701/07  

    Anspruch eines Ausländers auf Kindergeld nach § 62 Abs. 2 des

  • BFH, 19.01.2011 - III S 44/09  

    Kein Kindergeld für Ausländer aufgrund der Europäischen Menschenrechtskonvention

  • BFH, 08.03.2011 - III B 123/10  

    Keine Kindergeldberechtigung geduldeter Ausländer - Keine Anwendung der

  • FG Hessen, 12.07.2007 - 2 K 66/07  

    Kindergeld für nicht erwerbstätigen Ausländer mit Aufenthaltsberechtigung nach §

  • FG Niedersachsen, 31.01.2008 - 16 K 343/07  

    Kindergeld nach dem deutsch-jugoslawischem Sozialabkommen auch während der

  • FG Düsseldorf, 15.08.2008 - 18 K 1548/06  

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von geduldeten Ausländern von der

  • FG Berlin-Brandenburg, 15.08.2012 - 14 K 14101/09  

    Familienleistungsausgleich für das Kind ...

  • FG Düsseldorf, 27.04.2007 - 18 K 2132/06  

    Voraussetzung eines Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers

  • FG Düsseldorf, 29.05.2007 - 10 K 372/06  

    Rechtsstreit über die Gewährung von Kindergeld an eine Ausländerin; Gewährung von

  • FG Baden-Württemberg, 22.07.2008 - 13 K 227/06  

    Kein Kindergeld für ausländerrechtlich geduldete Ausländer und Ausländer mit

  • FG Düsseldorf, 10.11.2009 - 14 K 3927/08  

    Gewährung von Kindergeld zu Gunsten iranischer Staatsangehöriger;

  • SG Aachen, 12.02.2008 - S 13 EG 24/07  

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • FG München, 09.12.2008 - 12 K 2255/07  

    Kindergeld für geduldete Ausländer: Keine Zusammenrechnung von

  • FG München, 15.05.2007 - 9 K 331/07  

    Kindergeld für ein im Ausland zur Schule gehendes Kind

  • FG Sachsen, 08.06.2009 - 5 K 1541/07  

    Kein Kindergeldanspruch vor Erteilung einer Genehmigung zur Aufnahme einer

  • FG Münster, 26.03.2010 - 4 K 3898/07  

    Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen hat nur unter den

  • FG Berlin-Brandenburg, 18.09.2007 - 4 K 10468/03  

    Kein Kindergeld bei einem bis zur Entscheidung über einen Aufenthaltsantrag

  • FG München, 24.10.2007 - 9 K 331/07  

    Wohnsitz eines im Ausland zum Zwecke des Schulbesuchs lebendes Kind

  • FG Düsseldorf, 31.07.2008 - 14 K 2921/07  

    Kindergeldanspruch eines geduldeten, nicht erwerbstätigen türkischen

  • FG München, 31.03.2010 - 5 K 549/11  

    Kindergeldberechtigung von Ausländern vom Besitz bestimmter Aufenthaltstitel

  • FG Nürnberg, 16.04.2010 - 7 K 321/10  

    Duldungen nach § 60a Aufenthaltsgesetz und eine Fiktionsbescheinigung nach

  • FG Sachsen, 16.11.2010 - 8 K 1688/05  

    Kein Kindergeldanspruch für zuerst ausländerrechtlich nur geduldeten und nach

  • FG Rheinland-Pfalz, 09.08.2011 - 3 K 2299/10  

    Kindergeld für ausländische Staatsangehörige

  • FG Niedersachsen, 18.05.2007 - 7 S 39/06  

    D (A), Kindergeld, Duldung, Verfassungsmäßigkeit, Gleichheitsgrundsatz,

  • FG Münster, 05.06.2008 - 8 K 3898/07  

    D (A), Kindergeld, Aufenthaltserlaubnis, Erwerbstätigkeit, Verfassungsmäßigkeit,

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