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BGH, 26.10.2000 - III ZR 52/99 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Landrat - Erklärung - Verwaltungsrechtliche Willenserklärung - Öffentlich-rechtliche Zusage - Pflegesatzvereinbarung - Vollbelegungszusage - Rechtsaufsichtsbehörde - Amtshaftungsanspruch - Genehmigung - Bürgschaft - Schadensersatzklage
- Judicialis
BSHG § 75 Abs. 2 Nr. 2; ; KV § 45 Abs. 2; ; KV § 95; ; KV § 45 Abs. 3; ; BGB § ... 839 Abs. 1; ; BGB § 852 Abs. 1; ; BGB § 390 Satz 2; ; BGB § 839 Abs. 3; ; BGB § 289 Satz 1; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 289 Satz 2; ; BGB § 774
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftung einer Gebietskörperschaft für eine gegenüber dem Betreiber eines Altenheims gegebene Zusage
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (15)
- BGH, 16.01.1997 - III ZR 117/95
Schadensersatzprozeß wegen des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich geht in eine …
Auszug aus BGH, 26.10.2000 - III ZR 52/99
Denn nach diesem Sorgfaltsmaßstab kommt es für die Beurteilung des Verschuldens auf Kenntnisse und Fähigkeiten an, die für die Führung des übernommenen Amts im Durchschnitt erforderlich sind (vgl. Senatsurteil BGHZ 134, 268, 274).Die Einstandspflicht der Behörde entfällt auch nicht ohne weiteres deshalb, weil auf der Antragstellerseite ein Unternehmen steht, das über rechtliche Kenntnisse und große Erfahrung auf dem in Frage stehenden Gebiet verfügt (vgl. Senatsurteil BGHZ 134, 268, 279 zum atomrechtlichen Genehmigungsverfahren).
Ob sie zugleich Grundlage für die Annahme eines haftungsrechtlich schutzwürdigen Vertrauens waren, das den Ersatz des negativen Interesses rechtfertigt, hängt auch von den subjektiven Kenntnissen und sich aufdrängenden Erkenntnismöglichkeiten des Empfängers ab (vgl. Senatsurteil BGHZ 134, 268, 284).
- BGH, 10.06.1999 - IX ZR 409/97
Wirksamkeit der Bürgschaftserklärung einer kommunalen …
Auszug aus BGH, 26.10.2000 - III ZR 52/99
Der Genehmigungsvorbehalt dient zwar für sich gesehen nicht dem Interesse eines einzelnen, sondern will die kommunale Gebietskörperschaft vor weitreichenden, ihre Leistungsfähigkeit überschreitenden Geschäften schützen (vgl. hierzu BGHZ 142, 51, 54 f; Urteil vom 6. Juni 2000 - XI ZR 235/99 - WM 2000, 1840, 1841).Denn das Berufungsgericht läßt - wie bereits zu II 5 b ausgeführt - den Gesichtspunkt unberücksichtigt, daß es primär Sache des Landrates war, die für ihn geltenden Kompetenzvorschriften und Genehmigungsvorbehalte zu kennen und zu beachten (vgl. BGHZ 142, 51, 65), und daß der Beklagte grundsätzlich darauf vertrauen durfte, der Landrat werde sich rechtmäßig verhalten.
- BGH, 09.02.1993 - XI ZR 88/92
Zinsen von Verzugszinsen als Schadensersatz - Verzugsschaden der Bank
Auszug aus BGH, 26.10.2000 - III ZR 52/99
Da durch den Forderungsübergang nach § 774 BGB der Charakter des Anspruchs nicht verändert wird, ist eine Verzinsung von Zinsansprüchen nur unter den Voraussetzungen des § 289 Satz 2 BGB möglich (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 9. Februar 1993 - XI ZR 88/92 - NJW 1993, 1260, 1261).
- BGH, 22.06.1989 - III ZR 100/87
Bindung der Gemeinde an eine formunwirksame Verpflichtungserklärung
Auszug aus BGH, 26.10.2000 - III ZR 52/99
Wollte man im Hinblick auf die vom Beklagten geltend gemachte Vorgeschichte eine Reduzierung des Ermessens des Klägers annehmen, das vom Beklagten errichtete Heim ohne Rücksicht auf andere Heimträger vollständig zu belegen, liefe dies auf einen Erfüllungsanspruch hinaus, der dem Beklagten aufgrund der nicht wirksam gewordenen Zusage gerade nicht zustünde (vgl. Senatsurteil vom 22. Juni 1989 - III ZR 100/87 - NVwZ 1990, 403, 406; Senatsbeschluß vom 13. Juli 1993 - III ZR 86/92 - NVwZ 1994, 91). - BGH, 11.05.1989 - III ZR 88/87
Haftung der Gemeinde für die Bebaubarkeit eines noch zu beplanenden Geländes; …
Auszug aus BGH, 26.10.2000 - III ZR 52/99
Der Senat bestimmt in ständiger Rechtsprechung den für den Verjährungsbeginn im Sinne des § 852 Abs. 1 BGB maßgeblichen Zeitpunkt, in dem der Verletzte von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt, dahin, daß diese Kenntnis vorhanden ist, wenn der Geschädigte aufgrund der ihm bekannten Tatsachen gegen eine bestimmte Person eine Schadensersatzklage, sei es auch nur eine Feststellungsklage, erheben kann, die bei verständiger Würdigung so viel Erfolgsaussicht hat, daß sie ihm zumutbar ist (vgl. Senatsurteil vom 11. Mai 1989 - III ZR 88/87 - NJW 1990, 245, 247). - BGH, 06.05.1993 - III ZR 2/92
Drittschutz bei Erteilung positiver Bauvorbescheide - Verjährung des …
Auszug aus BGH, 26.10.2000 - III ZR 52/99
Daher erhielt der Beklagte erst durch die endgültige Erledigung dieses Verfahrens diejenigen Kenntnisse, die es ihm im Sinne der Senatsrechtsprechung zumutbar machten, wegen der Amtshaftungsansprüche Klage zu erheben (vgl. zu diesen Fragen Senatsurteile BGHZ 122, 317, 324 ff und vom 12. Oktober 2000 - III ZR 121/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen). - BGH, 05.05.1994 - III ZR 28/93
Drittbezogenheit von Amtspflichten der Baugenehmigungsbehörde wegen Erteilung …
Auszug aus BGH, 26.10.2000 - III ZR 52/99
Der Senat hat wiederholt entschieden, der Bürger dürfe im allgemeinen auf Erklärungen und Belehrungen eines Beamten sowie darauf vertrauen, daß die Behörden das ihnen Obliegende richtig und sachgemäß tun (vgl. Senatsurteile vom 23. Februar 1978 - III ZR 97/76 - NJW 1978, 1522, 1524; vom 18. Oktober 1990 - III ZR 260/88 - NVwZ-RR 1991, 171, 173; vom 5. Mai 1994 - III ZR 28/93 - NJW 1994, 2087, 2089). - BGH, 12.10.2000 - III ZR 121/99
Verjährung eines Amtshaftungsanspruchs
Auszug aus BGH, 26.10.2000 - III ZR 52/99
Daher erhielt der Beklagte erst durch die endgültige Erledigung dieses Verfahrens diejenigen Kenntnisse, die es ihm im Sinne der Senatsrechtsprechung zumutbar machten, wegen der Amtshaftungsansprüche Klage zu erheben (vgl. zu diesen Fragen Senatsurteile BGHZ 122, 317, 324 ff und vom 12. Oktober 2000 - III ZR 121/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen). - BGH, 23.02.1978 - III ZR 97/76
Falschauskunft - Geschoßzahl eines Wohngebändes - Einholung eines Vorbescheids - …
Auszug aus BGH, 26.10.2000 - III ZR 52/99
Der Senat hat wiederholt entschieden, der Bürger dürfe im allgemeinen auf Erklärungen und Belehrungen eines Beamten sowie darauf vertrauen, daß die Behörden das ihnen Obliegende richtig und sachgemäß tun (vgl. Senatsurteile vom 23. Februar 1978 - III ZR 97/76 - NJW 1978, 1522, 1524; vom 18. Oktober 1990 - III ZR 260/88 - NVwZ-RR 1991, 171, 173; vom 5. Mai 1994 - III ZR 28/93 - NJW 1994, 2087, 2089). - OLG Köln, 25.06.1998 - 1 U 121/97
Beweislast für Vorliegen einer Blankobürgschaft
Auszug aus BGH, 26.10.2000 - III ZR 52/99
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg, 1. Zivilsenat, vom 18. Dezember 1998 - 1 U 121/97 - aufgehoben. - BGH, 06.06.2000 - XI ZR 235/99
Hinweis auf Zustimmungs- oder Genehmigungserfordernis bei Vertragsschluß durch …
- BGH, 18.10.1990 - III ZR 260/88
Amtspflichtverletzungen durch Amtsträger einer übergeordneten, weisungsbefugten …
- BGH, 13.07.1993 - III ZR 86/92
Wirksamkeit einer Zusage eines Grundstücksverkaufs ohne Berücksichtigung des …
- BGH, 22.11.1979 - III ZR 186/77
Gewährleistung einer Gemeinde für die Bebaubarkeit von ihr privat verkaufter …
- BGH, 06.07.1989 - III ZR 251/87
Drittbezogenheit von Amtspflichten einer Gemeinde bei der Überplanung von …
- OLG Frankfurt, 07.11.2002 - 1 U 34/01
Rechtswidrige Baugenehmigung: Amtshaftungsanspruch des Bauherrn
Insoweit ist weiter auf die gefestigte Rechtsprechung zurückzugreifen, die der Baubehörde die Hauptverantwortung für die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung und die Richtigkeit der rechtlichen Beurteilung zuweist und eine Mithaftung des durch einen Architekten betreuten Bauherrn nur in besonders eindeutigen, groben Fällen annimmt, wenn sich die Unzulässigkeit des zu genehmigenden Bauvorhabens aufdrängt (vgl. BGHZ 149, 50 ff. [unter 3 b, c der Entscheidungsgründe]; BGH NJW 1994, 2087 ff.; NVwZ 1992, 911 ff.;… BGHR BGB § 254 Abs. 2 Baugenehmigung 1; BGH VersR 1989, 594; NJW 1985, 1692 f.; NJW 1980, 2576 f.; OLG Zweibrücken OLGR 1998, 238 ff.; OLG Frankfurt OLGR 1993, 2 ff.; allgemein zur Hauptverantwortung des Amtsträgers auch bei sachkundigem, z. B. rechtskundigem Bürger BGH VIZ 2001, 221 ff.). - VG Weimar, 19.06.2002 - 1 K 1355/00 Durch den Genehmigungsvorbehalt des § 45 VKO soll die Kommune davor bewahrt werden, Verpflichtungen einzugehen, die sie übermäßig belasten würden (vgl. . BGH, Urt. v. 26.10.2000 - III ZR 52/99 -, VIZ 2001, S. 221 f.).