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   BGH, 31.01.2008 - III ZR 58/07   

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https://dejure.org/2008,9386
BGH, 31.01.2008 - III ZR 58/07 (https://dejure.org/2008,9386)
BGH, Entscheidung vom 31.01.2008 - III ZR 58/07 (https://dejure.org/2008,9386)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 2008 - III ZR 58/07 (https://dejure.org/2008,9386)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Annahme eines konkludenten Verwahrungsverhältnisses bei ausdrücklichem Abschluss eines Auftrages als interessengerechte Erklärungsauslegung; Erfordernis einer analogen Anwendung der neuen Verjährungsvorschriften auf Herausgabeansprüche und Auskunftsansprüche nach ...

  • Judicialis

    ZPO § 167; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 544; ; ZPO § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 2; ; BGB § 195 n.F.; ; BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2; ; BGB § 604 Abs. 5; ; BGB § 667; ; BGB § 695 Satz 2; ; BGB § 696 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 667 § 690 § 695
    Abgrenzung von Verwahrung und Auftrag

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.09.2004 - VIII ZR 360/03

    Formularmäßige Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter

    Auszug aus BGH, 31.01.2008 - III ZR 58/07
    Die Ausführungen des Berufungsgerichts, dass eine Rückwirkung der Klagezustellung nach § 167 ZPO nicht in Betracht komme, sind rechtsfehlerfrei und geben mit Rücksicht auf die von der Nichtzulassungsbeschwerde selbst angeführten neueren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 24. September 2003 - IV ZR 448/02 - FamRZ 2004, 21 f.; Urteil vom 22. September 2004 - VIII ZR 360/03 - NJW 2004, 3775, 3776; Beschluss vom 24. Mai 2005 - IX ZR 135/04 - Grundeigentum 2005, 1420) zu einer nochmaligen Klärung in einem Revisionsverfahren keinen Anlass.
  • BGH, 24.05.2005 - IX ZR 135/04

    Begriff der Zustellung demnächst

    Auszug aus BGH, 31.01.2008 - III ZR 58/07
    Die Ausführungen des Berufungsgerichts, dass eine Rückwirkung der Klagezustellung nach § 167 ZPO nicht in Betracht komme, sind rechtsfehlerfrei und geben mit Rücksicht auf die von der Nichtzulassungsbeschwerde selbst angeführten neueren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 24. September 2003 - IV ZR 448/02 - FamRZ 2004, 21 f.; Urteil vom 22. September 2004 - VIII ZR 360/03 - NJW 2004, 3775, 3776; Beschluss vom 24. Mai 2005 - IX ZR 135/04 - Grundeigentum 2005, 1420) zu einer nochmaligen Klärung in einem Revisionsverfahren keinen Anlass.
  • BGH, 24.09.2003 - IV ZR 448/02

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung und wegen

    Auszug aus BGH, 31.01.2008 - III ZR 58/07
    Die Ausführungen des Berufungsgerichts, dass eine Rückwirkung der Klagezustellung nach § 167 ZPO nicht in Betracht komme, sind rechtsfehlerfrei und geben mit Rücksicht auf die von der Nichtzulassungsbeschwerde selbst angeführten neueren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 24. September 2003 - IV ZR 448/02 - FamRZ 2004, 21 f.; Urteil vom 22. September 2004 - VIII ZR 360/03 - NJW 2004, 3775, 3776; Beschluss vom 24. Mai 2005 - IX ZR 135/04 - Grundeigentum 2005, 1420) zu einer nochmaligen Klärung in einem Revisionsverfahren keinen Anlass.
  • OLG Frankfurt, 18.12.2006 - 18 U 137/05

    Auftrag: Verjährung von Auskunftsansprüchen; Hemmung der Verjährung wegen

    Auszug aus BGH, 31.01.2008 - III ZR 58/07
    Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 18. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 18. Dezember 2006 - 18 U 137/05 - wird zurückgewiesen.
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