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   BFH, 29.03.2012 - IV R 18/08   

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https://dejure.org/2012,11930
BFH, 29.03.2012 - IV R 18/08 (https://dejure.org/2012,11930)
BFH, Entscheidung vom 29.03.2012 - IV R 18/08 (https://dejure.org/2012,11930)
BFH, Entscheidung vom 29. März 2012 - IV R 18/08 (https://dejure.org/2012,11930)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Faktisches Abstandnehmen vom Eintretenlassen der Folgerungen eines realisierten Sachverhalts als rückwirkendes Ereignis - Zustimmung zu abweichender Gewinnverteilung bei KG durch Duldung - Vererblichkeit von Kommanditanteilen - Klagebefugnis - Kostenentscheidung

  • openjur.de

    Faktisches Abstandnehmen vom Eintretenlassen der Folgerungen eines realisierten Sachverhalts als rückwirkendes Ereignis; Zustimmung zu abweichender Gewinnverteilung bei KG durch Duldung; Vererblichkeit von Kommanditanteilen; Klagebefugnis; Kostenentscheidung

  • Bundesfinanzhof

    AO § 41 Abs 1 S 1, AO § ... 175 Abs 1 S 1 Nr 2, FGO § 48 Abs 1 Nr 1, FGO § 48 Abs 1 Nr 2, FGO § 48 Abs 1 Nr 4, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, HGB § 177, FGO § 143 Abs 1, FGO § 139 Abs 4, ZPO § 894 S 1
    Faktisches Abstandnehmen vom Eintretenlassen der Folgerungen eines realisierten Sachverhalts als rückwirkendes Ereignis - Zustimmung zu abweichender Gewinnverteilung bei KG durch Duldung - Vererblichkeit von Kommanditanteilen - Klagebefugnis - Kostenentscheidung

  • Bundesfinanzhof

    Faktisches Abstandnehmen vom Eintretenlassen der Folgerungen eines realisierten Sachverhalts als rückwirkendes Ereignis - Zustimmung zu abweichender Gewinnverteilung bei KG durch Duldung - Vererblichkeit von Kommanditanteilen - Klagebefugnis - Kostenentscheidung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 41 Abs 1 S 1 AO, § 175 Abs 1 S 1 Nr 2 AO, § 48 Abs 1 Nr 1 FGO, § 48 Abs 1 Nr 2 FGO, § 48 Abs 1 Nr 4 FGO
    Faktisches Abstandnehmen vom Eintretenlassen der Folgerungen eines realisierten Sachverhalts als rückwirkendes Ereignis - Zustimmung zu abweichender Gewinnverteilung bei KG durch Duldung - Vererblichkeit von Kommanditanteilen - Klagebefugnis - Kostenentscheidung

  • rewis.io

    Faktisches Abstandnehmen vom Eintretenlassen der Folgerungen eines realisierten Sachverhalts als rückwirkendes Ereignis - Zustimmung zu abweichender Gewinnverteilung bei KG durch Duldung - Vererblichkeit von Kommanditanteilen - Klagebefugnis - Kostenentscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
    Änderung eines Steuerbescheides bei nächträglich durch Gewinnverteilungsvereinbarung geänderter Gewinnverteilung

  • datenbank.nwb.de

    Faktisches Abstandnehmen vom Eintretenlassen bzw. Bestehenlassen der Folgerungen eines tatsächlich realisierten Sachverhalts als rückwirkendes Ereignis; Vererblichkeit von Kommanditanteilen; Duldung einer von den gesellschaftsrechtlichen Vereinbarungen abweichenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 25.02.1991 - GrS 7/89

    1. Zur Mitunternehmerstellung von Personengesellschaften - 2. Keine Anwendung des

    Auszug aus BFH, 29.03.2012 - IV R 18/08
    Der Gewinnanteil ist der Anteil am Steuerbilanzgewinn der Gesellschaft, der auf der Grundlage der aus der Handelsbilanz abgeleiteten Steuerbilanz ermittelt und nach dem handelsrechtlichen Gewinnverteilungsschlüssel den Gesellschaftern (Mitunternehmern) zugerechnet wird (vgl. z.B. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. Februar 1991 GrS 7/89, BFHE 163, 1, BStBl II 1991, 691; BFH-Urteil vom 29. Mai 2001 VIII R 10/00, BFHE 195, 486, BStBl II 2001, 747).
  • BFH, 18.05.2004 - IX R 49/02

    Vermietung eines im Miteigentum stehenden Wohnhauses

    Auszug aus BFH, 29.03.2012 - IV R 18/08
    Bei einer Erbengemeinschaft ist grundsätzlich kein zur Vertretung berufener Geschäftsführer vorhanden (BFH-Urteil vom 18. Mai 2004 IX R 49/02, BFHE 206, 168, BStBl II 2004, 929; BFH-Beschluss vom 19. Oktober 2009 VIII B 190/08, BFH/NV 2010, 224).
  • BFH, 10.11.1980 - GrS 1/79

    Negatives Kapitalkonto des Kommanditisten

    Auszug aus BFH, 29.03.2012 - IV R 18/08
    Der handelsrechtlich maßgebliche Gewinnverteilungsschlüssel ergibt sich entweder aus dem Gesetz (vgl. zur KG § 168 Abs. 1 i.V.m. § 121 Abs. 1 und Abs. 2 HGB) oder --wie im Streitfall-- aus gesellschaftsrechtlichen Vereinbarungen (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 10. November 1980 GrS 1/79, BFHE 132, 244, BStBl II 1981, 164).
  • BFH, 29.05.2001 - VIII R 10/00

    Grundsatz der Akzessorietät - Unzulässiger Rechtsbehelf - Überprüfung einer

    Auszug aus BFH, 29.03.2012 - IV R 18/08
    Der Gewinnanteil ist der Anteil am Steuerbilanzgewinn der Gesellschaft, der auf der Grundlage der aus der Handelsbilanz abgeleiteten Steuerbilanz ermittelt und nach dem handelsrechtlichen Gewinnverteilungsschlüssel den Gesellschaftern (Mitunternehmern) zugerechnet wird (vgl. z.B. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. Februar 1991 GrS 7/89, BFHE 163, 1, BStBl II 1991, 691; BFH-Urteil vom 29. Mai 2001 VIII R 10/00, BFHE 195, 486, BStBl II 2001, 747).
  • BFH, 27.05.2004 - IV R 48/02

    Klagebefugnis bei Gewinnfeststellungsbescheiden

    Auszug aus BFH, 29.03.2012 - IV R 18/08
    Die Personengesellschaft erhebt --ihrerseits vertreten durch ihre Geschäftsführung-- als Prozessstandschafterin Klage gegen den Gewinnfeststellungsbescheid, der sich inhaltlich nicht an die Gesellschaft, sondern an die Gesellschafter als Subjekte der Einkommensteuer richtet (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Mai 2004 IV R 48/02, BFHE 206, 211, BStBl II 2004, 964; BFH-Beschluss vom 24. Mai 2005 IV B 233/03, BFH/NV 2005, 1831).
  • BFH, 15.10.1997 - I R 10/92

    Konkurrentenklage im Gemeinnützigkeitsrecht

    Auszug aus BFH, 29.03.2012 - IV R 18/08
    Es entspricht der Billigkeit, dem Kläger auch die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen aufzuerlegen, weil diese das Revisionsverfahren durch einen umfangreichen Schriftsatz gefördert und durch Stellung eines Antrags ein Kostenrisiko getragen haben (vgl. BFH-Urteil vom 15. Oktober 1997 I R 10/92, BFHE 184, 212, BStBl II 1998, 63).
  • BFH, 10.08.2010 - VIII R 44/07

    Mitunternehmerschaft zwischen Freiberufler und berufsfremder Person - für Zwecke

    Auszug aus BFH, 29.03.2012 - IV R 18/08
    Die Regelung bringt zum Ausdruck, dass es für Zwecke der Besteuerung auf den tatsächlich verwirklichten Sachverhalt und nicht auf die zivilrechtliche Wirksamkeit der zugrunde liegenden Vereinbarung ankommt, soweit und solange die Beteiligten aus der anfänglichen oder späteren Unwirksamkeit keine Folgerungen ziehen und das wirtschaftliche Ergebnis eintreten und bestehen lassen, den Vollzug also nicht rückgängig machen (BFH-Urteil vom 10. August 2010 VIII R 44/07, BFH/NV 2011, 20).
  • BFH, 19.08.1999 - IV R 73/98

    Bilanzenzusammenhang und rückwirkendes Ereignis

    Auszug aus BFH, 29.03.2012 - IV R 18/08
    Die Sachverhaltsbezogenheit dieses Merkmals schließt es somit aus, eine Änderung nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO vorzunehmen, wenn sich nur die rechtliche Beurteilung des Sachverhalts geändert hat (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 26. Oktober 1988 II R 55/86, BFHE 154, 493, BStBl II 1989, 75; vom 19. August 1999 IV R 73/98, BFHE 190, 5, BStBl II 2000, 18).
  • BFH, 02.10.1997 - IV R 75/96

    Doppelstöckige Personengesellschaft bei Unterbeteiligung

    Auszug aus BFH, 29.03.2012 - IV R 18/08
    Diese Rechte vermittelten Mitunternehmerinitiative (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 2. Oktober 1997 IV R 75/96, BFHE 184, 418, BStBl II 1998, 137; vom 21. Juli 2010 IV R 63/07, BFH/NV 2011, 214, m.w.N.) und setzten Y in die Lage, der Ergebnisverwendung zu widersprechen und damit die Wirkung des § 41 Abs. 1 Satz 1 AO nicht eintreten zu lassen.
  • KG, 30.05.2000 - 1 W 931/99

    Tod eines Kommanditisten und Eintritt des Erben in Gesellschaft -

    Auszug aus BFH, 29.03.2012 - IV R 18/08
    Mehrere Erben werden allerdings nicht in Erbengemeinschaft Kommanditisten; vielmehr geht der Kommanditanteil auf den einzelnen Erben im Wege der Sonderrechtsnachfolge in der Weise über, dass er entsprechend seiner Erbquote einen Anteil erwirbt (vgl. z.B. Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 30. Mai 2000  1 W 931/99, Der Betrieb 2000, 2011; Baumbach/Hopt/Hopt, HGB, 34. Aufl., § 177 Rz 3).
  • BFH, 21.07.2010 - IV R 63/07

    Vollmacht eines Treuhandkommanditisten kann Mitunternehmerinitiative vermitteln -

  • BFH, 26.10.1988 - II R 55/86

    Nachträgliches Ereignis i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO nur bei Änderung

  • BFH, 26.01.2006 - VI R 2/03

    Ereignis i. S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO

  • BFH, 19.10.2009 - VIII B 190/08

    Klagebefugnis eines Miterben gegen die gesonderte und einheitliche Feststellung

  • BFH, 03.08.1988 - I R 115/84

    Ermittlung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung - Asetzung von Verlusten

  • BFH, 24.05.2005 - IV B 233/03

    PersG; Klagebefugnis gegen Gewinnfeststellungsbescheid

  • FG Düsseldorf, 04.04.2008 - 18 K 3366/07

    Begründung einer nachträglich geänderten steuerlichen Zurechnung von

  • BFH, 02.08.2012 - IV R 41/11

    Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils bei gleichzeitiger

    Weder haben die Beigeladenen das Revisionsverfahren wesentlich gefördert noch durch Stellung eines Antrags ein Kostenrisiko getragen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 29. März 2012 IV R 18/08, BFH/NV 2012, 1095; BFH-Beschluss vom 2. Februar 2012 IV B 60/10, BFH/NV 2012, 699, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 14.12.2023 - IV R 2/21

    Zerlegung eines Gewerbesteuermessbetrags bei mehrgemeindlicher Betriebsstätte

    Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen haben diese selbst zu tragen, da sie keinen Sachantrag gestellt und das Verfahren auch nicht maßgeblich gefördert haben (vgl. BFH-Urteil vom 29.03.2012 - IV R 18/08, Rz 33).
  • BFH, 10.09.2020 - IV R 14/18

    Klagebefugnis der Personengesellschaft in allein den ausgeschiedenen

    Die Personengesellschaft erhebt --ihrerseits vertreten durch ihre Geschäftsführung-- als Prozessstandschafterin Klage gegen den Gewinnfeststellungsbescheid (z.B. BFH-Urteil vom 29.03.2012 - IV R 18/08, Rz 19, m.w.N.).
  • BFH, 14.12.2023 - IV R 4/21

    Teilweise inhaltsgleich mit Urteilen des BFH vom 14.12.2023 IV R 2/21 und IV R

    Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen haben diese selbst zu tragen, da sie keinen Sachantrag gestellt und das Verfahren auch nicht maßgeblich gefördert haben (vgl. BFH-Urteil vom 29.03.2012 - IV R 18/08, Rz 33).
  • BFH, 14.12.2023 - IV R 3/21

    Teilweise inhaltsgleich mit Urteilen des BFH vom 14.12.2023 IV R 2/21 und IV R

    Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen haben diese selbst zu tragen, da sie keinen Sachantrag gestellt und das Verfahren auch nicht maßgeblich gefördert haben (vgl. BFH-Urteil vom 29.03.2012 - IV R 18/08, Rz 33).
  • BFH, 05.09.2023 - IV R 24/20

    Zur Mitunternehmerstellung einer GbR; Abfärbung gewerblicher

    § 41 Abs. 1 Satz 1 AO bringt zum Ausdruck, dass es für Zwecke der Besteuerung auf den tatsächlich verwirklichten Sachverhalt und nicht auf die zivilrechtliche Wirksamkeit der zugrunde liegenden Vereinbarung ankommt, soweit und solange die Beteiligten aus der anfänglichen oder späteren Unwirksamkeit keine Folgerungen ziehen und das wirtschaftliche Ergebnis eintreten und bestehen lassen, den Vollzug also nicht rückgängig machen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 29.03.2012 - IV R 18/08, Rz 28).
  • BFH, 16.05.2013 - IV R 6/10

    Ermittlung des Klagebegehrens; wirtschaftliches Ergebnis eines unwirksamen

    Denn für das vorliegend streitige Besteuerungsverfahren kommt es darauf wegen der Regelung des § 41 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) nicht an (vgl. BFH-Urteile vom 29. März 2012 IV R 18/08, BFH/NV 2012, 1095, Rz 26; vom 10. August 2010 VIII R 44/07, BFH/NV 2011, 20, Rz 21 f.).

    Die Regelung ist Ausdruck der wirtschaftlichen Betrachtungsweise und besagt, dass es für Zwecke der Besteuerung auf den tatsächlich verwirklichten Sachverhalt und nicht auf die zivilrechtliche Wirksamkeit der zugrunde liegenden Vereinbarung ankommt, solange und soweit die Beteiligten deren Vollzug nicht rückgängig machen (BFH-Urteile in BFH/NV 2012, 1095, Rz 28; vom 17. Februar 2004 VIII R 28/02, BFHE 205, 426, BStBl II 2005, 46, unter II.2.b aa, jeweils m.w.N.).

    c) Das wirtschaftliche Ergebnis eines zunächst nach § 41 Abs. 1 Satz 1 AO der Besteuerung zugrunde zu legenden Rechtsgeschäfts, dessen Wirksamkeit zwischen den Beteiligten streitig (geworden) ist, bleibt nicht (mehr) bestehen, wenn und soweit die Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts durch rechtskräftiges Urteil oder durch Vergleich festgestellt und der Vollzug rückgängig gemacht wird (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2012, 1095, Rz 31; in BFHE 205, 426, BStBl II 2005, 46, unter II.2.; vom 18. Januar 1990 IV R 97/88, BFH/NV 1991, 21, unter 1.; BFH-Beschluss vom 9. September 1999 IV B 18/99, BFH/NV 2000, 313, unter 1.).

  • BFH, 16.09.2014 - VIII R 21/11

    Zahlung der gegen einen Gesellschafter im Steuerstrafverfahren festgesetzten

    Der Gewinnanteil eines Mitunternehmers am Gesamthandsergebnis ist der Anteil am Steuerbilanzgewinn der Gesellschaft, der auf der Grundlage der aus der Handelsbilanz abgeleiteten Steuerbilanz ermittelt und nach dem handelsrechtlichen Gewinnverteilungsschlüssel den Gesellschaftern (Mitunternehmern) zugerechnet wird (BFH-Urteil vom 29. März 2012 IV R 18/08, BFH/NV 2012, 1095, unter Hinweis auf Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. Februar 1991 GrS 7/89, BFHE 163, 1, BStBl II 1991, 691; BFH-Urteil vom 29. Mai 2001 VIII R 10/00, BFHE 195, 486, BStBl II 2001, 747).
  • BFH, 11.04.2013 - IV R 20/10

    Wegfall der Klagebefugnis einer Personengesellschaft nach Vollbeendigung

    Daneben können einzelne Gesellschafter unter den Voraussetzungen des § 48 Abs. 1 Nrn. 3 bis 5 FGO klagebefugt sein (BFH-Urteil vom 29. März 2012 IV R 18/08, BFH/NV 2012, 1095, m.w.N.).
  • BFH, 16.05.2013 - IV R 21/10

    Notwendige Beiladung eines Gesellschafters bei Streit um Veräußerungsgewinn -

    Daneben können einzelne Gesellschafter unter den Voraussetzungen des § 48 Abs. 1 Nrn. 3 bis 5 FGO klagebefugt sein (BFH-Urteil vom 29. März 2012 IV R 18/08, BFH/NV 2012, 1095, m.w.N.).
  • BFH, 23.10.2013 - IV B 104/13

    Klagebefugnis gegen Gewinnfeststellungsbescheid nach Ausscheiden des vorletzten

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 04.07.2018 - 3 K 206/16

    Herabsetzung des Kaufpreises außerhalb der Zweijahresfrist des § 16 Abs. 3 Nr. 1

  • FG Berlin-Brandenburg, 01.03.2016 - 6 K 6371/12

    Gesonderter und einheitlicher Feststellung von Besteuerungsgrundlagen und

  • FG Münster, 15.10.2019 - 12 K 2532/16

    Verfahrensrecht - Zur Frage, ob Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer aufgrund

  • FG Hessen, 31.03.2022 - 8 K 590/20

    Berücksichtigung übertragener Wirtschaftsgüter nach den Grundsätzen einer

  • FG Köln, 27.03.2015 - 11 V 286/15

    Bekanntgabe an einen Empfangsbevollmächtigten bei einheitlicher Feststellung

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