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   BFH, 19.12.2007 - IX R 40/07   

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https://dejure.org/2007,10323
BFH, 19.12.2007 - IX R 40/07 (https://dejure.org/2007,10323)
BFH, Entscheidung vom 19.12.2007 - IX R 40/07 (https://dejure.org/2007,10323)
BFH, Entscheidung vom 19. Dezember 2007 - IX R 40/07 (https://dejure.org/2007,10323)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Einkunftsgrenze bei der Eigenheimzulage; Zusammenrechnung der Einkünfte beider Ehegatten unabhängig von der tatsächlichen Ausübung des Veranlagungswahlrechts gem. § 5 Satz 2 EigZulG 2004 ist verfassungsgemäß; die Ehe grundsätzlich begünstigende Regelungstendenz des ...

  • IWW
  • Judicialis

    EigZulG § 5 Satz 1; ; EigZulG § 5 Satz 2; ; EStG § 2 Abs. 2; ; EStG § 26 Abs. 1; ; EStG § 26a; ; EStG § 26a Abs. 2; ; EStG § 26b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Anwendbarkeit der Einkunftsgrenze bei Ehegatten; Zusammenrechnung der Einkünfte beider Ehegatten unabhängig von der Ausübung des Veranlagungswahlrechts verfassungsgemäß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Eigenheimzulage - Getrennte Veranlagung rettet halbe Eigenheimzulage nicht

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung einer Eigenheimzulage für Ehegatten gemäß § 5 S. 2 Eigenheimzulagengesetz (EigZulG); Verfassungsmäßige Gebotenheit einer Abweichung vom Wortlaut des § 5 S. 2 Eigenheimzulagengesetz (EigZulG)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EigZulG § 5, GG Art 3 Abs 1, GG Art 6 Abs 1
    Ehegatten; Einkunftsgrenze; Getrennte Veranlagung; Miteigentümer; Zusammenveranlagung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78

    Ehegattensplitting

    Auszug aus BFH, 19.12.2007 - IX R 40/07
    aa) Die Norm behandelt zusammenlebende Eheleute, indem sie deren positive Einkünfte zusammenrechnet, vor dem Hintergrund des Art. 6 Abs. 1 GG folgerichtig wie eine Gemeinschaft des Erwerbs und Verbrauchs, in der ein Ehegatte an den Einkünften und Lasten des anderen wirtschaftlich jeweils zur Hälfte teilhat (vgl. BVerfG-Urteil vom 3. November 1982 1 BvR 620/78 u.a., BGBl I 1982, 1594, BVerfGE 61, 319).
  • BVerfG, 12.02.2003 - 1 BvR 624/01

    Zum Ausschluss der Mitversicherung von Kindern in der Familienversicherung

    Auszug aus BFH, 19.12.2007 - IX R 40/07
    Indessen ist diese punktuelle gesetzliche Benachteiligung hinzunehmen, weil die gesetzliche Regelung im Ganzen betrachtet keine Schlechterstellung von Eheleuten bewirkt (vgl. BVerfG-Urteil vom 12. Februar 2003 1 BvR 624/01, BVerfGE 107, 205 ff.).
  • BVerfG, 24.05.2005 - 2 BvR 1683/02

    Keine Grundrechtsverletzung durch Nichtberücksichtigung von Unterhaltspflichten,

    Auszug aus BFH, 19.12.2007 - IX R 40/07
    bb) Diese rechtliche Behandlung der Eheleute als Wirtschaftgemeinschaft wirkt sich insgesamt zu ihren Gunsten aus, wobei die Nachteile gegenüber Unverheirateten ausschließlich darauf beruhen, dass das Gesetz Eheleute gemäß dem aus Art. 3 Abs. 1 GG abzuleitenden Gebots der Folgerichtigkeit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 2 BvR 1683/02, BFH/NV 2005, Beilage 4, 361) eben nicht als Einzelne betrachtet.
  • BFH, 24.04.2007 - I R 64/06

    Wohnsitz im steuerrechtlichen Sinne; Voraussetzungen für eine

    Auszug aus BFH, 19.12.2007 - IX R 40/07
    Maßgebend ist nur, dass sie nicht dauernd getrennt leben (vgl. dazu jüngst Bundesfinanzhof --BFH--, Urteil vom 24. April 2007 I R 64/06, BFH/NV 2007, 1893, m.w.N.).
  • BVerfG, 25.01.1972 - 1 BvL 30/69

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Sonderausgaben bei

    Auszug aus BFH, 19.12.2007 - IX R 40/07
    Hierzu ist der Gesetzgeber nicht zuletzt deshalb berechtigt, weil Konsumentscheidungen, zu denen nach der Konsumgutlösung (Ersatz der Nutzungswertbesteuerung durch direkte Förderung) auch die Entscheidung über den Erwerb einer eigengenutzten Wohnung gehört, in der Regel nicht isoliert von jedem Ehegatten für sich, sondern typischerweise von und für die Ehegatten, also ehebezogen getroffen werden (so explizit BVerfG-Beschluss vom 25. Januar 1972 1 BvL 30/69, BVerfGE 32, 260).
  • FG Rheinland-Pfalz, 11.06.2007 - 5 K 2146/06

    Verfassungskonforme Auslegung des § 5 Satz 2 EigZulG bei getrennter Veranlagung

    Auszug aus BFH, 19.12.2007 - IX R 40/07
    In seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2007, 1406 veröffentlichten Urteil führte es zur Begründung aus, § 5 Satz 2 EigZulG sei in der Weise auszulegen, dass die Eheleute im Erstjahr zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden müssten.
  • BFH, 13.02.2003 - X R 6/99

    Erwerb einer selbstgenutzten Wohnung vom Ehegatten

    Auszug aus BFH, 19.12.2007 - IX R 40/07
    Insgesamt enthält daher das Eigenheimzulagengesetz eine die Ehe begünstigende Regelungstendenz in folgerichtiger Ausprägung der ehelichen Wirtschaftsgemeinschaft (vgl. BFH-Urteile vom 13. Februar 2003 X R 6/99, BFH/NV 2003, 770, und vom 5. Juni 2003 III R 51/00, BFH/NV 2003, 1399).
  • Drs-Bund, 02.12.2002 - BT-Drs 15/119
    Auszug aus BFH, 19.12.2007 - IX R 40/07
    Dadurch sollen Umgehungseffekte verhindert werden, die dadurch entstehen, dass Ehepaare mit einem Hauptverdiener, die grundsätzlich über der Einkunftsgrenze liegen, im Erstjahr eine getrennte Veranlagung durchführen und der Ehegatte, der alleine unter der Einkunftsgrenze liegt, als Alleineigentümer des erworbenen Objekts die gesamte Eigenheimzulage in Anspruch nehmen kann (so BT-Drucks 15/119 S. 55 f.).
  • BFH, 05.06.2003 - III R 51/00

    EigZul; Grundstückserwerb vom Ehegatten

    Auszug aus BFH, 19.12.2007 - IX R 40/07
    Insgesamt enthält daher das Eigenheimzulagengesetz eine die Ehe begünstigende Regelungstendenz in folgerichtiger Ausprägung der ehelichen Wirtschaftsgemeinschaft (vgl. BFH-Urteile vom 13. Februar 2003 X R 6/99, BFH/NV 2003, 770, und vom 5. Juni 2003 III R 51/00, BFH/NV 2003, 1399).
  • BFH, 21.07.1993 - X R 24/91

    Getrennte Veranlagung von Ehegatten und Möglichkeit einer einheitlichen Absetzung

    Auszug aus BFH, 19.12.2007 - IX R 40/07
    Das ist auch der Grund, warum das Gesetz Ehegatten selbst bei der dem Prinzip der Individualbesteuerung folgenden getrennten Veranlagung hinsichtlich einzelner Aufwendungen als Einheit behandeln kann (z.B. § 26a Abs. 2 EStG, vgl. dazu BFH-Urteil vom 21. Juli 1993 X R 24/91, BFH/NV 1994, 229, m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 30.03.2010 - 10 U 87/09

    Architektenhaftung: Schadensersatz bei verspäteter Fertigstellung eines Wohn- und

    Dabei stellte das Gesetz nicht darauf ab, ob nur einer oder beide Ehegatten rechtlich Eigentümer der Immobilie geworden sind (vgl. neben dem Gesetzeswortlaut in § 5 S. 2 EigZulG auch BFH, Urteil vom 19.12.2007, Az. IX R 40/07, Juris RN 17; Hausen / Kohlrust-Schulz, Ratgeber zur Eigenheimzulage 8. Aufl. RN 31).
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