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   BFH, 12.07.1999 - IX S 8/99   

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https://dejure.org/1999,5806
BFH, 12.07.1999 - IX S 8/99 (https://dejure.org/1999,5806)
BFH, Entscheidung vom 12.07.1999 - IX S 8/99 (https://dejure.org/1999,5806)
BFH, Entscheidung vom 12. Juli 1999 - IX S 8/99 (https://dejure.org/1999,5806)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nichtigkeitsklage - Bestellung eines Prozeßpflegers - Beiordnung eines Rechtsanwalts - Beiordnung eines Steuerberaters - Aufhebung des Gerichtstermins - Prozeßkostenhilfe - Streitwertbeschluß - Prozeßunfähigkeit - Ausschlußfrist - Ausgleich

  • Judicialis

    ZPO § 57 Abs. 1; ; ZPO § 57; ; ZPO § 765a; ; FGO § 155; ; FGO § 64 Abs. 1; ; FGO § 120 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 129 Abs. 1; ; BGB § 1896; ; GKG § 8 Abs. 1 Satz 3; ; JBeitrO § 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 155; ZPO § 57 Abs. 1
    Prozessunfähiger Kl., Prozessvertreter

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 02.12.1986 - VIII R 148/85

    Pflicht des Gerichts zur Bestellung eines Prozesspflegers auf Antrag einer nicht

    Auszug aus BFH, 12.07.1999 - IX S 8/99
    Nach Wortlaut und Zweck erschöpft sich die Vorschrift des § 57 ZPO darin, dem Kläger einen prozeßfähigen Gegner gegenüberzustellen, damit er seinen Anspruch geltend machen kann (vgl. BFH, Entscheidung des Vorsitzenden vom 2. Dezember 1986 VIII R 148/85, BFH/NV 1987, 379).

    Deshalb ist die Vorschrift im Steuerrecht bisher nur entsprechend angewandt worden, wenn eine mangels Vertretung prozeßunfähige GmbH beigeladen werden muß (BFH-Urteil vom 26. März 1980 I R 111/79, BFHE 130, 477, BStBl II 1980, 587), nicht aber, wenn eine nicht prozeßfähige GmbH ihrerseits klagen will (BFH in BFH/NV 1987, 379).

  • BGH, 04.03.1993 - V ZB 5/93

    Kostenpflicht der prozeßunfähigen Partei

    Auszug aus BFH, 12.07.1999 - IX S 8/99
    Die Prozeßunfähigkeit des Klägers ändert nichts daran, daß durch seine --infolge der Prozeßunfähigkeit unzulässigen-- Rechtsmittel Gerichtskosten entstehen würden (Beschluß des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 4. März 1993 V ZB 5/93, BGHZ 121, 397, 399 f.).
  • BVerwG, 05.06.1968 - V C 147.67

    Behandlung des Prozessunfähigen im Rahmen der Betreuungsverwaltung - Gewährung

    Auszug aus BFH, 12.07.1999 - IX S 8/99
    Abgesehen von diesen Ausnahmefällen hat das BVerwG hingegen die entsprechende Anwendung des § 57 ZPO gegenüber einem prozeßunfähigen Kläger grundsätzlich abgelehnt (BVerwG-Urteil vom 5. Juni 1968 V C 147.67, BVerwGE 30, 24).
  • BFH, 26.03.1980 - I R 111/79

    Beiladung - GmbH - Löschung aus dem Handelsregister - Auflösung einer GmbH

    Auszug aus BFH, 12.07.1999 - IX S 8/99
    Deshalb ist die Vorschrift im Steuerrecht bisher nur entsprechend angewandt worden, wenn eine mangels Vertretung prozeßunfähige GmbH beigeladen werden muß (BFH-Urteil vom 26. März 1980 I R 111/79, BFHE 130, 477, BStBl II 1980, 587), nicht aber, wenn eine nicht prozeßfähige GmbH ihrerseits klagen will (BFH in BFH/NV 1987, 379).
  • BVerwG, 03.12.1965 - VII C 90.61

    Verfahren bei Prozeßunfähigkeit des Klägers durch Geisteskrankheit

    Auszug aus BFH, 12.07.1999 - IX S 8/99
    Ferner hat das BVerwG die entsprechende Anwendung des § 57 ZPO im Verwaltungsstreitverfahren erwogen, wenn im Verwaltungsprozeß die Rechtmäßigkeit eines angefochtenen belastenden Verwaltungsakts im Streit war und der Behörde an der Klärung der Bestandskraft des Verwaltungsakts gelegen war (BVerwG-Urteil vom 3. Dezember 1965 VII C 90.61, BVerwGE 23, 15).
  • BVerwG, 31.08.1966 - V C 223.65
    Auszug aus BFH, 12.07.1999 - IX S 8/99
    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat die Vorschrift des § 57 ZPO gegenüber einem Kläger nur in Sonderfällen angewandt, wenn sich nämlich das Begehren des Klägers auf Hilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) richtet und die Hilfsbedürftigkeit durch die geistige Behinderung hervorgerufen ist, die auch die Prozeßunfähigkeit bedingt (Urteil des BVerwG vom 31. August 1966 V C 223.65, BVerwGE 25, 36).
  • BFH, 10.03.2016 - X S 47/15

    Bestellung eines Prozesspflegers im finanzgerichtlichen Verfahren - Prüfung der

    Der BFH hat zudem in seinem Beschluss vom 12. Juli 1999 IX S 8/99 (BFH/NV 1999, 1631, unter 1.) auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) hingewiesen.

    Da mithin die Bestellung eines Prozesspflegers nach § 57 ZPO durch den BFH nicht möglich ist, könnte der Antragsteller --sofern prozessunfähig-- seine Rechte allein dadurch wahren, dass er bei dem für ihn zuständigen Amtsgericht (AG) die Bestellung eines Betreuers beantragt (§ 1896 BGB), der ihn in dem vom AG bestimmten Aufgabenkreis gerichtlich vertreten kann (vgl. auch BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 1631, unter 1.).

    Dieser Beschluss ergeht gerichtsgebührenfrei (vgl. in Bezug auf den beantragten Prozesspfleger BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 1631, unter 2., und in Bezug auf die Beiordnung eines Notanwalts Senatsbeschluss in BFH/NV 2014, 1565, Rz 15).

  • FG Münster, 11.05.2011 - 9 V 3872/10

    Prozessvollmacht erlischt mit Auflösung der antragstellenden Gesellschaft in der

    Für den Fall, dass ein nicht prozessfähiger Beteiligter selbst klagen will, hat er sie dagegen abgelehnt (vgl. BFH-Beschluss vom 12.7.1999 IX S 8/99, BFH/NV 1999, 1631, unter 1.; BFH, Entscheidung des Vorsitzenden vom 2.12.1986 VIII R 148/85, BFH/NV 1987, 379).

    Hiermit sei allein die Situation einer notwendigen Beiladung vergleichbar, da das Verfahren ohne eine solche nicht fortgeführt werden könne (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 1631, unter 1.; BFH, Entscheidung des Vorsitzenden in BFH/NV 1987, 379).

  • FG Münster, 26.07.2011 - 9 K 3871/10

    Handlungsfähigkeit einer aufgelösten Limited

    Für den Fall, dass ein nicht prozessfähiger Beteiligter selbst klagen will, hat er sie dagegen abgelehnt (vgl. BFH-Beschluss vom 12.7.1999 IX S 8/99, BFH/NV 1999, 1631, unter 1.; BFH, Entscheidung des Vorsitzenden vom 2.12.1986 VIII R 148/85, BFH/NV 1987, 379).

    Hiermit sei allein die Situation einer notwendigen Beiladung vergleichbar, da das Verfahren ohne eine solche nicht fortgeführt werden könne (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 1631, unter 1.; BFH, Entscheidung des Vorsitzenden in BFH/NV 1987, 379).

  • FG Köln, 08.10.2015 - 13 K 2932/14

    Ergehen wirksamer Schätzungsbescheide gegenüber einer zwischenzeitlich

    Unabhängig von der Frage, ob die Vorschrift für Aktivprozesse, welche im Finanzgerichtsverfahren allerdings den Regelfall darstellen, anwendbar ist (vgl. hierzu Gerichtsbescheid des FG Münster vom 26. Juli 2011 9 K 3871/10 K, EFG 2012, 533 m.w.N.; BFH-Beschluss vom 12. Juli 1999 IX S 8/99, BFH/NV 1999, 1631, wonach die Vorschrift im Finanzprozess über ihren wörtlichen Anwendungsbereich nur für Beiladungen angewendet wird, nicht aber, wenn eine prozessunfähige Person ihrerseits klagen will) und ob "Gefahr im Verzug" vorliegt, wurde im Streitfall kein Prozesspfleger bestellt und musste nach der vorgenannten Rechtsprechung (vgl. aus der Kommentarliteratur auch Drüen in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 58 FGO Tz. 23) auch nicht bestellt werden.
  • FG Köln, 07.07.2010 - 2 K 3986/08

    Klagen gegen Vergabe der Steuer-ID abgewiesen

    Nach Wortlaut und Zweck erschöpft sich die Vorschrift des § 57 ZPO darin, dem Kläger einen prozessfähigen Gegner gegenüberzustellen, damit er seinen Anspruch geltend machen kann (BFH-Beschluss vom 12. Juli 1999, IX S 8/99, BFH/NV 1999, 1631).
  • VG München, 07.11.2012 - M 7 K 11.5583
    Allerdings war ihr als Klagepartei kein Prozesspfleger zu bestellen, da weder die Voraussetzungen einer unmittelbaren noch die einer entsprechenden Anwendung der § 62 Abs. 4 VwGO , § 57 Abs. 1 ZPO vorliegen (Bier in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 62 Rz 16; BVerwG, U. v. 31. August 1966 - V C 223.65 - Ls, U. v. 5. Juni 1968 - V C 147.67 - Rz 21 u. B. v. 1. Juli 2010 - 5 B 29/10 - Rz 3; HessVGH, U. v. 26. Januar 1987 - IX OE 87/82 - 2. Ls; SächsOVG, B. v. 1. Juli 2011 - 5 B 84/11 - Rz 5 ff.; BFH, B. v. 12. Juli 1999 - IX S 8/99 - Rz 48 ff.).
  • VG München, 07.11.2012 - M 7 K 11.5443
    Auch wenn das Gericht unter Berücksichtigung des persönlichen Eindrucks von der Klägerin und ihres schriftlichen Vorbringens erhebliche Zweifel an ihrer Geschäftsfähigkeit und damit an ihrer Prozessfähigkeit gem. § 62 Abs. 1 VwGO hat (vgl. BVerwG, B. v. 24. Juli 1984 - 7 B 92/84 - 1. Ls), war ihr als Klagepartei kein Prozesspfleger zu bestellen, da weder die Voraussetzungen einer unmittelbaren noch die einer entsprechenden Anwendung der § 62 Abs. 4 VwGO , § 57 Abs. 1 ZPO vorliegen (Bier in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 62 Rz 16; BVerwG, U. v. 31. August 1966 - V C 223.65 - Ls, U. v. 5. Juni 1968 - V C 147.67 - Rz 21 u. B. v. 1. Juli 2010 - 5 B 29/10 - Rz 3; HessVGH, U. v. 26. Januar 1987 - IX OE 87/82 - 2. Ls; SächsOVG, B. v. 1. Juli 2011 - 5 B 84/11 - Rz 5 ff.; BFH, B. v. 12. Juli 1999 - IX S 8/99 - Rz 48 ff.).
  • FG Köln, 07.07.2010 - 2 K 3838/08

    Verfassungsmäßigkeit der Steueridentifikationsnummer

    Nach Wortlaut und Zweck erschöpft sich die Vorschrift des § 57 ZPO darin, dem Kläger einen prozessfähigen Gegner gegenüberzustellen, damit er seinen Anspruch geltend machen kann (BFH-Beschluss vom 12. Juli 1999, IX S 8/99, BFH/NV 1999, 1631).
  • FG Köln, 07.07.2010 - 2 K 3837/08

    Verfassungsmäßigkeit der Steueridentifikationsnummer

    Nach Wortlaut und Zweck erschöpft sich die Vorschrift des § 57 ZPO darin, dem Kläger einen prozessfähigen Gegner gegenüberzustellen, damit er seinen Anspruch geltend machen kann (BFH-Beschluss vom 12. Juli 1999, IX S 8/99, BFH/NV 1999, 1631).
  • FG München, 11.06.2003 - 13 K 1419/99

    Klageerhebung ohne Genehmigung des gerichtlich bestellten Betreuers;

    Der Beschluss ergeht gerichtsgebührenfrei (vgl. BFH-Beschluss vom 12.07.1999 IX S 8/99, BFH/NV 1999, 1631 ).
  • VG München, 18.01.2012 - M 7 K 11.2224
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