Rechtsprechung
   BGH, 13.06.2006 - IX ZB 88/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6235
BGH, 13.06.2006 - IX ZB 88/05 (https://dejure.org/2006,6235)
BGH, Entscheidung vom 13.06.2006 - IX ZB 88/05 (https://dejure.org/2006,6235)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 2006 - IX ZB 88/05 (https://dejure.org/2006,6235)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,6235) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an Darlegung und Glaubhaftmachung von Forderung und Eröffnungsgrund des Insolvenzverfahrens; Zeitpunkt der Wirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses

  • zvi-online.de

    InsO §§ 14, 29
    Wirksamwerden des Eröffnungsbeschlusses mit Verlassen der Geschäftsstelle zur Bekanntgabe

  • Judicialis

    ZPO § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 574 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 576 Abs. 3; ; ZPO § 547 Nr. 6; ; InsO § 7; ; InsO § 14; ; GKG § 21

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 14
    Anforderungen an die Glaubhaftmachung von Forderungen und des Eröffnungsgrundes im Insolvenzverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Rechtsbeschwerde muss unbedingtden Sachverhalt wiedergeben

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.04.2004 - IX ZR 117/03

    Bekanntmachung nicht zu verkündender Entscheidungen

    Auszug aus BGH, 13.06.2006 - IX ZB 88/05
    Es kommt auf den Zeitpunkt an, zu dem der vollständig unterschriebene Beschluss die Geschäftsstelle des Gerichts mit der unmittelbaren Zweckbestimmung verlassen hat, den Beteiligten bekannt gegeben zu werden (vgl. BGH, Urt. v. 1. April 2004 - IX ZR 117/03, NJW-RR 2004, 1575; HK-InsO/Kirchhof, 4. Aufl. § 27 Rn. 25).
  • BGH, 05.02.2004 - IX ZB 29/03

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Forderung eines

    Auszug aus BGH, 13.06.2006 - IX ZB 88/05
    Beschlüsse, welche der Rechtsbeschwerde unterliegen, müssen den maßgeblichen Sachverhalt wiedergeben, über den entschieden wird; denn die Feststellungen des Beschwerdegerichts sind Grundlage der Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts (§ 577 Abs. 2 Satz 4, § 559 ZPO; vgl. BGH, Beschl. v. 5. Februar 2004 - IX ZB 29/03, WM 2004, 1686 f; v. 7. April 2005 - IX ZB 63/03, WM 2005, 1246).
  • BGH, 07.04.2005 - IX ZB 63/03

    Aufhebung einer Beschwerdeentscheidung wegen fehlender Sachverhaltsdarstellung

    Auszug aus BGH, 13.06.2006 - IX ZB 88/05
    Beschlüsse, welche der Rechtsbeschwerde unterliegen, müssen den maßgeblichen Sachverhalt wiedergeben, über den entschieden wird; denn die Feststellungen des Beschwerdegerichts sind Grundlage der Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts (§ 577 Abs. 2 Satz 4, § 559 ZPO; vgl. BGH, Beschl. v. 5. Februar 2004 - IX ZB 29/03, WM 2004, 1686 f; v. 7. April 2005 - IX ZB 63/03, WM 2005, 1246).
  • BGH, 15.10.2019 - AnwZ (Brfg) 6/19

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Ob hierbei auf den Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das persönliche Vermögen des Klägers vom 13. November 2017 abgestellt werden kann, auch wenn der Beschluss erst am 21. November 2017, d.h. einen Tag nach Erlass des Widerrufsbescheids ausgefertigt und damit - allerdings mit Rückwirkung zum 13. November 2017 - wirksam geworden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juni 2006 - IX ZB 88/05, ZVI 2006, 565 Rn. 5 mwN; Sander in Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier, Insolvenzrecht, 3. Aufl., § 27 Rn. 25, 27), kann hier dahinstehen.
  • BGH, 12.07.2007 - IX ZB 32/07

    Bestehen eines Insolvenzgrundes zum Zeitpunkt der Eröffnung des

    a) Aus den in der Rechtsbeschwerdebegründung in Bezug genommenen Ausführungen im Schriftsatz des Verfahrensbevollmächtigten vom 20. Mai 2005 in dem Verfahren IX ZB 88/05 ergibt sich kein Gehörsverstoß, der entscheidungserheblich geworden sein könnte.
  • BGH, 10.12.2009 - IX ZB 58/08

    Vereinbarkeit des Verfahrensgrundrechts auf rechtliches Gehör mit der

    Die Beteiligte zu 1 muss das Bestehen ihrer Forderung nicht beweisen, weil sie für einen Teil ihrer Forderung über einen vollstreckbaren Titel verfügt (vgl. BGH, Beschl. v. 13. Juni 2006 - IX ZB 88/05, ZVI 2006, 565).
  • BGH, 10.12.2009 - IX ZB 59/08

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss

    Die Beteiligte zu 1 muss das Bestehen ihrer Forderung nicht beweisen, weil sie für einen Teil ihrer Forderung über einen vollstreckbaren Titel verfügt (vgl. BGH, Beschl. v. 13. Juni 2006 - IX ZB 88/05, ZVI 2006, 565).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht