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BGH, 22.09.2005 - IX ZR 209/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision
- Judicialis
ZPO § 544; ; ZPO § 544 Abs. 4 Satz 2; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB §§ 1120 ff; ; BGB § 1122 Abs. 2; ; BGB §§ 1133 ff; ; BGB § 1135; ; BGB § 1192
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1122 Abs. 2
Enthaftung von Zubehör durch Stilllegung des Betriebs - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 30.11.1995 - IX ZR 181/94
Entfernung von Zubehörstücken im Zuge einer Betriebsstillegung
Auszug aus BGH, 22.09.2005 - IX ZR 209/03
Die Stilllegung des Betriebs der Schuldnerin bereits vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat gemäß § 1122 Abs. 2 BGB nicht zu einer Enthaftung des Zubehörs geführt, weil sie keine ordnungsgemäße Bewirtschaftung des bis dahin als Betriebsgelände genutzten Grundstücks darstellte (vgl. RGZ 69, 85, 88; BGHZ 56, 298, 299 f; 60, 267, 269; BGH, Urt. v. 30. November 1995 - IX ZR 181/94, ZIP 1996, 223, 224). - BGH, 21.03.1973 - VIII ZR 52/72
Sicherungsübereignetes Fabrikinventar im Konkurs
Auszug aus BGH, 22.09.2005 - IX ZR 209/03
Die Stilllegung des Betriebs der Schuldnerin bereits vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat gemäß § 1122 Abs. 2 BGB nicht zu einer Enthaftung des Zubehörs geführt, weil sie keine ordnungsgemäße Bewirtschaftung des bis dahin als Betriebsgelände genutzten Grundstücks darstellte (vgl. RGZ 69, 85, 88; BGHZ 56, 298, 299 f; 60, 267, 269;… BGH, Urt. v. 30. November 1995 - IX ZR 181/94, ZIP 1996, 223, 224). - BGH, 25.06.1971 - V ZR 54/69
Enthaftung von Zubehör bei Betriebsstillegung
Auszug aus BGH, 22.09.2005 - IX ZR 209/03
Die Stilllegung des Betriebs der Schuldnerin bereits vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat gemäß § 1122 Abs. 2 BGB nicht zu einer Enthaftung des Zubehörs geführt, weil sie keine ordnungsgemäße Bewirtschaftung des bis dahin als Betriebsgelände genutzten Grundstücks darstellte (vgl. RGZ 69, 85, 88; BGHZ 56, 298, 299 f; 60, 267, 269;… BGH, Urt. v. 30. November 1995 - IX ZR 181/94, ZIP 1996, 223, 224). - RG, 17.06.1908 - V 629/07
Zubehör im Konkurse.
Auszug aus BGH, 22.09.2005 - IX ZR 209/03
Die Stilllegung des Betriebs der Schuldnerin bereits vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat gemäß § 1122 Abs. 2 BGB nicht zu einer Enthaftung des Zubehörs geführt, weil sie keine ordnungsgemäße Bewirtschaftung des bis dahin als Betriebsgelände genutzten Grundstücks darstellte (vgl. RGZ 69, 85, 88; BGHZ 56, 298, 299 f; 60, 267, 269;… BGH, Urt. v. 30. November 1995 - IX ZR 181/94, ZIP 1996, 223, 224).