Rechtsprechung
BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 143/98 |
Bundesbeauftragter für Asylangelegenheiten
Art. 103 GG, Verletzung des rechtlichen Gehörs liegt nahe, wenn ein Schriftsatz mit erheblichem Vortrag nicht in der Gerichtsakte ist, obwohl der Eingang bei Gericht feststeht;
§ 6 AsylVfG, zu beanstandende Praxis des Bundesbeauftragte, sich nur zulasten, nicht auch zugunsten der Asylbewerber zu beteiligen
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung erheblichen Vorbringens im verwaltungsgerichtlichen Verfahren bei Beurteilung der Zulässigkeit einer Beanstandungsklage - Pflichten des Bundesbeauftragten im Asylverfahren
- Wolters Kluwer
Asylklage - Asylberechtigter - Rechtliches Gehör - Gehörsrüge - Anerkennung - Flüchtling - Ausländer - Bundesbeauftragter - Beanstandungsklage - Verwirkung
- Informationsverbund Asyl und Migration
GG Art. 103 Abs. 1
Beanstandungsklage, Klagefrist, Klagebefugnis, Verwirkung, Rechtliches Gehör, Anerkennungsbescheid, Bestandskraft - Judicialis
BVerfGG § 93c; ; BVerfGG § ... 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 34a Abs. 2; ; AuslG § 53 Abs. 4; ; AuslG § 51 Abs. 1; ; AuslG § 53; ; AuslG § 51; ; VwGO § 138 Nr. 3; ; GG Art. 16a; ; GG Art. 103 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gewährung rechtlichen Gehörs im Asylverfahren; Rechtstellung des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Zu den Pflichten des Bundesbeauftragten im Asylverfahren
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Zu den Pflichten des Bundesbeauftragten im Asylverfahren
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 03.03.1997 - A 7 K 31277/95
- OVG Sachsen, 15.12.1997 - A 4 S 182/97
- BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 143/98
Papierfundstellen
- NVwZ 2001, 28
- NVwZ Beilage 2001, 28
- DVBl 2001, 456
- InfAuslR 2001, 150
Wird zitiert von ... (33) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 27.06.1995 - 9 C 7.95
Generalbeteiligungserklärung - Bundesbeauftragter für Asylangelegenheiten - …
Auszug aus BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 143/98
Diese Institution soll nach ihrem Sinn und Zweck als Korrektiv gegenüber den weisungsungebundenen Entscheidungen des Bundesamtes dienen, auf eine einheitliche Entscheidungspraxis der Gerichte hinwirken sowie Fragen grundsätzlicher Bedeutung einer ober- oder höchstrichterlichen Klärung zuführen (vgl. BTDrucks 12/2718, S. 55 f.; BVerwGE 99, 38 ).Bei der Beurteilung der Zulässigkeit der Beanstandungsklage des Bundesbeauftragten wird das Verwaltungsgericht zudem zu prüfen haben, ob der Bundesbeauftragte bereits vor seiner Klageerhebung im Dezember 1995 seine Beteiligung am Asylverfahren der Beschwerdeführer erklärt hat und - falls er zuvor nicht Beteiligter war - ob er noch zulässig Klage erheben und damit seine Beteiligung erklären konnte (vgl. dazu auch BVerwGE 99, 38 ), nachdem die im Bescheid vom 12. Dezember 1994 getroffenen Feststellungen zu den §§ 51 Abs. 1 und 53 Abs. 4 AuslG gegenüber den Beteiligten, nämlich den Beschwerdeführern, bestandskräftig geworden waren (…vgl. dazu Schenk in: Hailbronner, AuslR, Stand: September 2000, § 6 AsylVfG Rn. 11;… Marx, AsylVfG, 4. Aufl. 1999, § 6 Rn. 11; siehe auch VG Berlin…, Urteil vom 13. September 1988 - VG 20 A 280.85 -, InfAuslR 1988, S. 342 ; BVerwGE 67, 64 ).
- BVerwG, 11.03.1983 - 9 B 2597.82
Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Zulässigkeit und …
Auszug aus BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 143/98
Bei der Beurteilung der Zulässigkeit der Beanstandungsklage des Bundesbeauftragten wird das Verwaltungsgericht zudem zu prüfen haben, ob der Bundesbeauftragte bereits vor seiner Klageerhebung im Dezember 1995 seine Beteiligung am Asylverfahren der Beschwerdeführer erklärt hat und - falls er zuvor nicht Beteiligter war - ob er noch zulässig Klage erheben und damit seine Beteiligung erklären konnte (vgl. dazu auch BVerwGE 99, 38 ), nachdem die im Bescheid vom 12. Dezember 1994 getroffenen Feststellungen zu den §§ 51 Abs. 1 und 53 Abs. 4 AuslG gegenüber den Beteiligten, nämlich den Beschwerdeführern, bestandskräftig geworden waren (…vgl. dazu Schenk in: Hailbronner, AuslR, Stand: September 2000, § 6 AsylVfG Rn. 11;… Marx, AsylVfG, 4. Aufl. 1999, § 6 Rn. 11; siehe auch VG Berlin…, Urteil vom 13. September 1988 - VG 20 A 280.85 -, InfAuslR 1988, S. 342 ; BVerwGE 67, 64 ). - VG Berlin, 13.09.1988 - 20 A 280.85
Anfechtung der Anerkennung als Asylberechtigte; Aufhebung des Ablehnungsbescheids …
Auszug aus BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 143/98
Bei der Beurteilung der Zulässigkeit der Beanstandungsklage des Bundesbeauftragten wird das Verwaltungsgericht zudem zu prüfen haben, ob der Bundesbeauftragte bereits vor seiner Klageerhebung im Dezember 1995 seine Beteiligung am Asylverfahren der Beschwerdeführer erklärt hat und - falls er zuvor nicht Beteiligter war - ob er noch zulässig Klage erheben und damit seine Beteiligung erklären konnte (vgl. dazu auch BVerwGE 99, 38 ), nachdem die im Bescheid vom 12. Dezember 1994 getroffenen Feststellungen zu den §§ 51 Abs. 1 und 53 Abs. 4 AuslG gegenüber den Beteiligten, nämlich den Beschwerdeführern, bestandskräftig geworden waren (…vgl. dazu Schenk in: Hailbronner, AuslR, Stand: September 2000, § 6 AsylVfG Rn. 11;… Marx, AsylVfG, 4. Aufl. 1999, § 6 Rn. 11; siehe auch VG Berlin, Urteil vom 13. September 1988 - VG 20 A 280.85 -, InfAuslR 1988, S. 342 ; BVerwGE 67, 64 ).
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 143/98
Geht das Gericht allerdings auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfGE 86, 133 ). - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 143/98
c) Es ist auch nicht deutlich abzusehen, dass die Beschwerdeführer im Falle einer Zurückverweisung an das Ausgangsgericht im Ergebnis keinen Erfolg haben könnten mit der Folge, dass ihnen durch eine Versagung der Entscheidung zur Sache im Verfassungsbeschwerde-Verfahren kein besonders schwerer Nachteil entstünde (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG, vgl. dazu BVerfGE 90, 22 ). - BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94
Hochschullehrer
Auszug aus BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 143/98
Damit das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen kann, müssen deshalb im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 22, 267 ; 96, 205 ; stRspr). - BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66
Einheitliches Grundrecht
Auszug aus BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 143/98
Damit das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen kann, müssen deshalb im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 22, 267 ; 96, 205 ; stRspr). - BVerfG, 13.02.1958 - 1 BvR 56/57
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im strafrechtlichen …
Auszug aus BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 143/98
Hierbei handelt es sich um Fragen einfachen Rechts, über die das Bundesverfassungsgericht nicht abschließend zu entscheiden hat, so dass ein anderes Ergebnis jedenfalls nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann (vgl. BVerfGE 7, 275 ).
- VGH Baden-Württemberg, 16.04.2021 - 1 S 1304/21
Corona-Krise; Untersagung einer "Corona-Leugner"-Versammlung; Verhältnis von …
Er soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Rechtsfehlern ergeht, die ihren Grund in der unterlassenen Kenntnisnahme oder Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Beteiligten haben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.12.2000 - 2 BvR 143/98 - NVwZ 2001, Beil. Nr. 3 S. 28; Beschl. v. 23.07.2003 - 2 BvR 624/01 - NVwZ-RR 2004, 3). - VGH Baden-Württemberg, 08.06.2016 - 1 S 783/16
Richterablehnung in Anhörungsrügeverfahren
Die Gerichte brauchen sich jedoch nicht mit jedem Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich auseinanderzusetzen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11 - BVerfGE 134, 106; Kammerbeschl. v. 19.12.2000 - 2 BvR 143/98 - NVwZ 2001, Beil. Nr. 3 S. 28; v. 23.07.2003 - 2 BvR 624/01 - NVwZ-RR 2004, 3; v. 04.05.2015 - 2 BvR 2169/13, 2 BvR 2179/13 - juris). - BGH, 13.03.2017 - NotSt (Brfg) 1/16
Urkundstätigkeit des Notars außerhalb seines Amtsbezirks: Vorliegen eine Gefahr …
Geht das Gericht allerdings auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfGE 86, 133, 146; 96, 205, 216 f. BVerfG, DVBl 2001, 456, juris Rn. 22).
- VGH Baden-Württemberg, 02.05.2019 - 1 S 552/19
Veranstaltung einer Gemeindefeuerwehr zu Bürgermeisterwahl
Er soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Rechtsfehlern ergeht, die ihren Grund in der unterlassenen Kenntnisnahme oder Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Beteiligten haben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11 - BVerfGE 134, 106; Kammerbeschl. v. 19.12.2000 - 2 BvR 143/98 - NVwZ 2001, Beil. Nr. 3 S. 28; v. 23.07.2003 - 2 BvR 624/01 - NVwZ-RR 2004, 3; v. 04.05.2015 - 2 BvR 2169/13, 2 BvR 2179/13 - juris), und dass die Beteiligten nicht von einer unzulässigen Überraschungsentscheidung betroffen werden. - VGH Baden-Württemberg, 27.09.2022 - 9 S 3088/21
Nichtbestehen der ersten juristischen Staatsprüfung; Prüfungsumfang: andere …
Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Vortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 04.05.2015 - 2 BvR 2169/13, 2 BvR 2170/13 -, juris, vom 23.07.2003 - 2 BvR 624/01 -, NVwZ-RR 2004, 3, vom 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11 -, BVerfGE 134, 106, und vom 19.12.2000 - 2 BvR 143/98 -, DVBl. 2001, 456). - BFH, 24.08.2011 - V S 16/11
Einlegung eines Untätigkeitseinspruchs nach bereits erhobener Untätigkeitsklage - …
Denn es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Gericht das von ihm entgegengenommene Beteiligtenvorbringen auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (Beschluss des 2. Senats der 1. Kammer des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 19. Dezember 2000 2 BvR 143/98, Deutsches Verwaltungsblatt 2001, 456). - VGH Baden-Württemberg, 02.05.2019 - 1 S 581/19
Bürgermeisterwahl; Wahlkampf; Verhalten kommunaler Bediensteter; …
Er soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Rechtsfehlern ergeht, die ihren Grund in der unterlassenen Kenntnisnahme oder Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Beteiligten haben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11 - BVerfGE 134, 106; Kammerbeschl. v. 19.12.2000 - 2 BvR 143/98 - NVwZ 2001, Beil. Nr. 3 S. 28; v. 23.07.2003 - 2 BvR 624/01 - NVwZ-RR 2004, 3; v. 04.05.2015 - 2 BvR 2169/13, 2 BvR 2179/13 - juris), und dass die Beteiligten nicht von einer unzulässigen Überraschungsentscheidung betroffen werden. - OVG Sachsen, 18.04.2018 - 1 B 141/16
Verwirkung; Abänderungsantrag; vorbeugender Brandschutz
9 2.1.1 Im Hinblick auf die Möglichkeit einer prozessualen Verwirkung kann grundsätzlich auch das Antragsrecht nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO verwirkt sein (…zur prozessualen Verwirkung vgl. Rennert, in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl., vor § 40 Rn. 23, m. w. N.); dies gilt auch in Bezug auf Anträge von kommunalen Gebietskörperschaften (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 19. Dezember 2000 - 2 BvR 143/98 -, juris Rn. 28). - OVG Sachsen, 05.02.2004 - A 2 B 145/03
Iran, politische Verfolgung, Homosexualität, Luftwegeinreise
Entgegen der Auffassung des Klägers ist das vom Beteiligten eingelegte Rechtsmittel nicht im Hinblick auf den Beschluss der 1. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19.12.2000 - 2 BvR 143/98 - (NVwZ-Beilage I 3/2001 S. 28) unzulässig.Damit wird der Beteiligte seiner ihm gesetzlich obliegenden Aufgabe, auf eine einheitliche Entscheidungspraxis der Gerichte hinzuwirken sowie Fragen grundsätzlicher Bedeutung einer ober- oder höchstrichterlichen Klärung zuzuführen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.12.2000, aaO), gerecht.
- BFH, 17.03.2010 - X S 25/09
Mitwirkung des abgelehnten Richters an der Entscheidung - Tatbestandsberichtigung …
Denn es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Gericht das von ihm entgegengenommene Beteiligtenvorbringen auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (Beschluss des 2. Senats der 1. Kammer des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember 2000 2 BvR 143/98, Deutsches Verwaltungsblatt 2001, 456). - VGH Baden-Württemberg, 26.05.2017 - 1 S 204/16
Klagebefugnis eines einzelnen Wohnungseigentümers gegen die der …
- VGH Baden-Württemberg, 19.06.2017 - 1 S 1361/16
(Keine) Zuständigkeit des Beamtensenats für Petitionsverfahren eines …
- VG Schleswig, 09.10.2001 - 11 A 218/99
Bundesbeauftragter; Beanstandungs- und Kontrollinteresse
- BFH, 11.12.2008 - X B 177/08
Hinterbliebenenrente
- OVG Thüringen, 19.03.2021 - 3 EO 423/20
Reichweite der Auskunftspflicht nach der Datenschutzgrundverordnung; …
- BFH, 16.09.2008 - X S 20/08
Rechtliches Gehör
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2008 - 18 A 1145/07
Wiederholungsgefahr Prognose Sozialprognose Reststrafe Bewährung Gutachten …
- VGH Baden-Württemberg, 19.03.2001 - A 3 S 192/01
Beanstandungsklage des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten
- OVG Brandenburg, 06.04.2005 - 5 B 53/04
Anhörungsrüge, Anspruch auf rechtliches Gehör; Nichtberücksichtigung von Vortrag …
- BVerwG, 30.01.2001 - 1 B 38.01
Rüge der rechtsfehlerhaften Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2002 - 18 B 1516/01
- BVerwG, 16.05.2001 - 1 B 171.01
Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Zur Frage des Vorliegens eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2006 - 12 A 5099/05
Einsatz des Vermögens im Rahmen von Sozialhilfeleistungen; Angemessene …
- BVerwG, 22.03.2006 - 1 B 59.05
- VGH Bayern, 11.09.2003 - 10 CS 03.1886
Anspruch auf intensive Prüfung eines Anspruchs auf Aufenthalt als Elternteil …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2002 - 5 A 4480/01
Ausgestaltung der Klagebefugnis eines Bundesbeauftragten gegen Entscheidungen …
- OVG Thüringen, 03.06.2020 - 3 EO 364/20
Fristversäumnis bei fehlender Vertretung: Notwendigkeit der Beantragung eines …
- VG Düsseldorf, 19.05.2004 - 2 K 3266/01
Anerkennung eines iranischen Staatsangehörigen aus dem Teheran als …
- VGH Bayern, 06.03.2003 - 10 ZB 03.199
Ausschluss des unabhängigen Aufenthaltsrechts eines Ehegatten nach Aufhebung der …
- VG Schleswig, 22.04.2002 - 14 A 21/02
Bundesbeauftragter für Asylangelegenheiten, Beteiligung, Beteiligungsbefugnis, …
- OVG Rheinland-Pfalz, 03.07.2001 - 10 B 10646/01
- VG Düsseldorf, 18.12.2001 - 22 K 3463/00
Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 Ausländergesetz …
- VG Arnsberg, 24.06.2004 - 12 K 1341/03
Iran, Homosexuelle, Glaubwürdigkeit, Bundesbeauftragter, Anfechtungsklage, …