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   BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 143/98   

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https://dejure.org/2000,819
BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 143/98 (https://dejure.org/2000,819)
BVerfG, Entscheidung vom 19.12.2000 - 2 BvR 143/98 (https://dejure.org/2000,819)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Dezember 2000 - 2 BvR 143/98 (https://dejure.org/2000,819)
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Bundesbeauftragter für Asylangelegenheiten

Art. 103 GG, Verletzung des rechtlichen Gehörs liegt nahe, wenn ein Schriftsatz mit erheblichem Vortrag nicht in der Gerichtsakte ist, obwohl der Eingang bei Gericht feststeht;

§ 6 AsylVfG, zu beanstandende Praxis des Bundesbeauftragte, sich nur zulasten, nicht auch zugunsten der Asylbewerber zu beteiligen

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung erheblichen Vorbringens im verwaltungsgerichtlichen Verfahren bei Beurteilung der Zulässigkeit einer Beanstandungsklage - Pflichten des Bundesbeauftragten im Asylverfahren

  • Wolters Kluwer

    Asylklage - Asylberechtigter - Rechtliches Gehör - Gehörsrüge - Anerkennung - Flüchtling - Ausländer - Bundesbeauftragter - Beanstandungsklage - Verwirkung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 103 Abs. 1
    Beanstandungsklage, Klagefrist, Klagebefugnis, Verwirkung, Rechtliches Gehör, Anerkennungsbescheid, Bestandskraft

  • Judicialis

    BVerfGG § 93c; ; BVerfGG § ... 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 34a Abs. 2; ; AuslG § 53 Abs. 4; ; AuslG § 51 Abs. 1; ; AuslG § 53; ; AuslG § 51; ; VwGO § 138 Nr. 3; ; GG Art. 16a; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Asylverfahren; Rechtstellung des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zu den Pflichten des Bundesbeauftragten im Asylverfahren

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zu den Pflichten des Bundesbeauftragten im Asylverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 28
  • NVwZ Beilage 2001, 28
  • DVBl 2001, 456
  • InfAuslR 2001, 150
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 27.06.1995 - 9 C 7.95

    Generalbeteiligungserklärung - Bundesbeauftragter für Asylangelegenheiten -

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 143/98
    Diese Institution soll nach ihrem Sinn und Zweck als Korrektiv gegenüber den weisungsungebundenen Entscheidungen des Bundesamtes dienen, auf eine einheitliche Entscheidungspraxis der Gerichte hinwirken sowie Fragen grundsätzlicher Bedeutung einer ober- oder höchstrichterlichen Klärung zuführen (vgl. BTDrucks 12/2718, S. 55 f.; BVerwGE 99, 38 ).

    Bei der Beurteilung der Zulässigkeit der Beanstandungsklage des Bundesbeauftragten wird das Verwaltungsgericht zudem zu prüfen haben, ob der Bundesbeauftragte bereits vor seiner Klageerhebung im Dezember 1995 seine Beteiligung am Asylverfahren der Beschwerdeführer erklärt hat und - falls er zuvor nicht Beteiligter war - ob er noch zulässig Klage erheben und damit seine Beteiligung erklären konnte (vgl. dazu auch BVerwGE 99, 38 ), nachdem die im Bescheid vom 12. Dezember 1994 getroffenen Feststellungen zu den §§ 51 Abs. 1 und 53 Abs. 4 AuslG gegenüber den Beteiligten, nämlich den Beschwerdeführern, bestandskräftig geworden waren (vgl. dazu Schenk in: Hailbronner, AuslR, Stand: September 2000, § 6 AsylVfG Rn. 11; Marx, AsylVfG, 4. Aufl. 1999, § 6 Rn. 11; siehe auch VG Berlin, Urteil vom 13. September 1988 - VG 20 A 280.85 -, InfAuslR 1988, S. 342 ; BVerwGE 67, 64 ).

  • BVerwG, 11.03.1983 - 9 B 2597.82

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Zulässigkeit und

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 143/98
    Bei der Beurteilung der Zulässigkeit der Beanstandungsklage des Bundesbeauftragten wird das Verwaltungsgericht zudem zu prüfen haben, ob der Bundesbeauftragte bereits vor seiner Klageerhebung im Dezember 1995 seine Beteiligung am Asylverfahren der Beschwerdeführer erklärt hat und - falls er zuvor nicht Beteiligter war - ob er noch zulässig Klage erheben und damit seine Beteiligung erklären konnte (vgl. dazu auch BVerwGE 99, 38 ), nachdem die im Bescheid vom 12. Dezember 1994 getroffenen Feststellungen zu den §§ 51 Abs. 1 und 53 Abs. 4 AuslG gegenüber den Beteiligten, nämlich den Beschwerdeführern, bestandskräftig geworden waren (vgl. dazu Schenk in: Hailbronner, AuslR, Stand: September 2000, § 6 AsylVfG Rn. 11; Marx, AsylVfG, 4. Aufl. 1999, § 6 Rn. 11; siehe auch VG Berlin, Urteil vom 13. September 1988 - VG 20 A 280.85 -, InfAuslR 1988, S. 342 ; BVerwGE 67, 64 ).
  • VG Berlin, 13.09.1988 - 20 A 280.85

    Anfechtung der Anerkennung als Asylberechtigte; Aufhebung des Ablehnungsbescheids

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 143/98
    Bei der Beurteilung der Zulässigkeit der Beanstandungsklage des Bundesbeauftragten wird das Verwaltungsgericht zudem zu prüfen haben, ob der Bundesbeauftragte bereits vor seiner Klageerhebung im Dezember 1995 seine Beteiligung am Asylverfahren der Beschwerdeführer erklärt hat und - falls er zuvor nicht Beteiligter war - ob er noch zulässig Klage erheben und damit seine Beteiligung erklären konnte (vgl. dazu auch BVerwGE 99, 38 ), nachdem die im Bescheid vom 12. Dezember 1994 getroffenen Feststellungen zu den §§ 51 Abs. 1 und 53 Abs. 4 AuslG gegenüber den Beteiligten, nämlich den Beschwerdeführern, bestandskräftig geworden waren (vgl. dazu Schenk in: Hailbronner, AuslR, Stand: September 2000, § 6 AsylVfG Rn. 11; Marx, AsylVfG, 4. Aufl. 1999, § 6 Rn. 11; siehe auch VG Berlin, Urteil vom 13. September 1988 - VG 20 A 280.85 -, InfAuslR 1988, S. 342 ; BVerwGE 67, 64 ).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 143/98
    Geht das Gericht allerdings auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfGE 86, 133 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 143/98
    c) Es ist auch nicht deutlich abzusehen, dass die Beschwerdeführer im Falle einer Zurückverweisung an das Ausgangsgericht im Ergebnis keinen Erfolg haben könnten mit der Folge, dass ihnen durch eine Versagung der Entscheidung zur Sache im Verfassungsbeschwerde-Verfahren kein besonders schwerer Nachteil entstünde (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG, vgl. dazu BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 143/98
    Damit das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen kann, müssen deshalb im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 22, 267 ; 96, 205 ; stRspr).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 143/98
    Damit das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen kann, müssen deshalb im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 22, 267 ; 96, 205 ; stRspr).
  • BVerfG, 13.02.1958 - 1 BvR 56/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im strafrechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 143/98
    Hierbei handelt es sich um Fragen einfachen Rechts, über die das Bundesverfassungsgericht nicht abschließend zu entscheiden hat, so dass ein anderes Ergebnis jedenfalls nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann (vgl. BVerfGE 7, 275 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2021 - 1 S 1304/21

    Corona-Krise; Untersagung einer "Corona-Leugner"-Versammlung; Verhältnis von

    Er soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Rechtsfehlern ergeht, die ihren Grund in der unterlassenen Kenntnisnahme oder Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Beteiligten haben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.12.2000 - 2 BvR 143/98 - NVwZ 2001, Beil. Nr. 3 S. 28; Beschl. v. 23.07.2003 - 2 BvR 624/01 - NVwZ-RR 2004, 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.2016 - 1 S 783/16

    Richterablehnung in Anhörungsrügeverfahren

    Die Gerichte brauchen sich jedoch nicht mit jedem Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich auseinanderzusetzen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11 - BVerfGE 134, 106; Kammerbeschl. v. 19.12.2000 - 2 BvR 143/98 - NVwZ 2001, Beil. Nr. 3 S. 28; v. 23.07.2003 - 2 BvR 624/01 - NVwZ-RR 2004, 3; v. 04.05.2015 - 2 BvR 2169/13, 2 BvR 2179/13 - juris).
  • BGH, 13.03.2017 - NotSt (Brfg) 1/16

    Urkundstätigkeit des Notars außerhalb seines Amtsbezirks: Vorliegen eine Gefahr

    Geht das Gericht allerdings auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfGE 86, 133, 146; 96, 205, 216 f. BVerfG, DVBl 2001, 456, juris Rn. 22).
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