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   VGH Baden-Württemberg, 16.11.2007 - 11 S 695/07   

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https://dejure.org/2007,3294
VGH Baden-Württemberg, 16.11.2007 - 11 S 695/07 (https://dejure.org/2007,3294)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.11.2007 - 11 S 695/07 (https://dejure.org/2007,3294)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. November 2007 - 11 S 695/07 (https://dejure.org/2007,3294)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Ausweisung eines Ausländers wegen fehlender oder falscher Angaben bei einer ausländerrechtlichen Sicherheitsbefragung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung für eine Ausweisung nach § 56 Abs. 1 S. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG); Frage des Entfallens eines Ausweisungsgrunds bei Offenbaren von bisher verschwiegenen Tatsachen i.R.e. Sicherheitsbefragung in Bezug auf ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    StPO § 170 Abs. 2; AufenthG § 54 Nr. 5; AufenthG § 56 Abs. 1 S. 1; AufenthG § 56 Abs. 1 S. 4; AufenthG § 56 Abs. 1 S. 2;K VwGO § 80 Abs. 5; GG Art. 6; EMRK Art. 1; AufenthG § 54 Nr. 6
    D (A), Ausweisung, Regelausweisung, Terrorismus, Unterstützung, Ermittlungsverfahren, Einstellung, terroristische Vereinigung, Wiederholungsgefahr, Zukunftsprognose, besonderer Ausweisungsschutz, Schutz von Ehe und Familie, schwerwiegende Gründe der öffentlichen ...

  • Judicialis

    AufenthG § 54 Nr. 5; ; AufenthG § 54 Nr. 6; ; AufenthG § 56 Abs. 1; ; VwGO § 80 Abs. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausweisung - Ausweisung; Verdacht Unterstützung terroristische Vereinigung; Sicherheitsbefragung; Unvollständige Angaben; Spätere Ergänzung oder Korrektur; Schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 423 (Ls.)
  • VBlBW 2008, 149
  • DVBl 2008, 600 (Ls.)
  • DVBl 2008, 600 NVwZ-RR 2008, 423 (Leitsatz) ZAR 2008, 198 (Ls.)
  • InfAuslR 2008, 159
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06

    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.11.2007 - 11 S 695/07
    Hierbei kommt dem - vom Antragsteller ebenfalls eingehend dargestellten - Abbruch verschiedener persönlicher Kontakte etwa zu Y.M.Y. ebenso Bedeutung zu, wie der allgemeinen Entwicklung des Antragstellers in den letzten Jahren bis zum Zeitpunkt der Hauptsacheentscheidung (zur maßgeblichen Sach- und Rechtslage in Ausweisungsverfahren vgl. BVerwG, Urteil vom 15.11.2007 - 1 C 45.06 -), wobei gerade letztere ebenfalls sachgerecht nur im Hauptsacheverfahren ermittelt und gewürdigt werden kann.
  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 24.94

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.11.2007 - 11 S 695/07
    Da die Erfüllung des Ausweisungstatbestands des § 54 Nr. 6 AufenthG nicht über § 56 Abs. 1 Satz 3 AufenthG dazu führt, dass schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Regelfall vorliegen, müssen die öffentlichen Interessen an der Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nach den konkreten Umständen des Einzelfalles im Vergleich zu dem vom Gesetz bezweckten Schutz des Ausländers vor Ausweisungen deutlich überwiegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.06.1996 - 1 C 24.94 -, InfAuslR 1997, 8, 10).
  • VGH Bayern, 09.05.2005 - 24 B 03.3295

    Terrorverdacht: Ausweisung von Tunesier rechtmäßig

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.11.2007 - 11 S 695/07
    Anders als für die Strafbarkeit nach §§ 129, 129a StGB bedarf es jedoch für den Ausweisungsgrund nach § 54 Nr. 5 AufenthG nicht der vollen Überzeugung von einer geleisteten Unterstützung, sondern es reicht aus, dass die einzeln festgestellten Tatsachen, und sei es in einer Gesamtschau, eine hinreichende (so BayVGH, Urteil vom 09.05.2005 - 24 B 03.3295 -, EZAR-NF 042 Nr. 2) oder große (so Marx, ZAR 2004, 275, 277; Hailbronner, Ausländerrecht, § 54 Rn. 31; Discher in: GK AufenthG, § 54 Rn. 542) Wahrscheinlichkeit für die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung begründen.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.2005 - 11 S 611/05

    Zum Streitwert im vorläufigen Rechtsschutz bei Befristung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.11.2007 - 11 S 695/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist im Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen eine ausländerrechtliche Maßnahme, die wie im vorliegenden Fall dem Ausländer eine gesicherte aufenthaltsrechtliche Position nimmt und damit seine Ausreisepflicht begründet, der Streitwert regelmäßig in Höhe des für das Hauptsacheverfahren anzunehmenden Wertes festzusetzen (vgl. Senatsbeschluss vom 17.11.2005 - 11 S 611/05 -, EZAR-NF 98 Nr. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2016 - 18 A 610/14

    Ausweisung eines Ausländers aufgrund des Nachweises falscher bzw. unvollständiger

    vgl. sogar zum Verhältnis von § 129a StGB zu § 54 Nr. 5 AufenthG a. F. VGH B.-W., Beschluss vom 16. November 2007 - 11 S 695/07 -, juris Rn. 2.
  • VG Augsburg, 05.07.2011 - Au 1 K 10.1876

    Ausweisung wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in bzw. der Unterstützung einer

    Schließlich entfällt die Verwirklichung des Tatbestandes des § 54 Nr. 6 AufenthG auch nicht dadurch, dass der Kläger den Kontakt zu ... nunmehr eingeräumt hat (VGH BW vom 16.11.2007 Az. 11 S 695/07 - Leitsatz 1).

    Für die Frage, ob bei Falschangaben im Sicherheitsgespräch schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung die Ausweisung rechtfertigen, kommt es daher maßgeblich auf die konkrete Sicherheitsrelevanz der verheimlichten Tatsachen an (VGH BW vom 16.11.2007 Az. 11 S 695/07 - Leitsatz 2).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.2010 - 11 S 1978/10

    Atypischer Ausnahmefall nach § 54 Abs. 5 AufenthG 2004; Unmöglichkeit der

    Selbst wenn - nach der weiteren Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhaltes - vom Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen des § 54 Nr. 5 AufenthG auszugehen ist, bedarf es im Rahmen der gebotenen Ermessensentscheidung einer umfassenden Abwägung der für und gegen eine Ausweisung sprechenden Gesichtspunkte, bei der die Qualität der Unterstützungshandlung und die Gefährdungslage mit dem jeweils gebotenen Gewicht einzustellen sind (vgl. hierzu auch Senatsbeschluss vom 16.11.2007 - 11 S 695/07 -InfAuslR 2008, 159).

    Insbesondere gibt es auch keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass der Antragsteller noch vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens Unterstützungshandlungen zugunsten einer terroristischen Vereinigung vornehmen könnte (vgl. hierzu auch Senatsbeschluss vom 16.11.2007, a.a.O; OVG NRW, Beschluss vom 15.05.2007 - 18 B 2067/06 -juris Rn. 7 ff.), wobei noch hinzukommt, dass eine wirksame Bekämpfung solcher Gefahren durch eine konsequente Aufenthaltsbeendigung vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens hier wegen des bestehenden Abschiebungsverbots gar nicht möglich wäre.

  • VG Köln, 02.12.2014 - 5 K 5221/13

    Rechtmäßigkeit einer Wohnsitzauflage gegenüber einem Asylbewerber ohne

    11 S 695/07-, InfAuslR 2008, 159 ff ("wenn einzelnen festgestellte.

    - 11 S 695/07; VG Aachen, Urteil vom 23. März 2011 - 8 K 283/08 -.

  • VG Stuttgart, 23.05.2011 - 11 K 2967/10

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit wegen

    Bei der Beurteilung einer gegenwärtigen Gefährlichkeit kommt der allgemeinen Entwicklung des Ausländers in den letzten Jahren bis zur mündlichen Verhandlung maßgebliche Bedeutung zu, insbesondere der Einbindung und Vernetzung des Ausländers in die Vereinigung, die den Terrorismus unterstützt oder selbst terroristisch handelt (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 16.11.2007 - 11 S 695/07 - InfAuslR 2008, 159).
  • VG Aachen, 10.07.2008 - 8 L 178/08

    Vorläufiger Abschiebungsschutz für die Ehefrau des ehemaligen Vorsitzenden des

    Die Verwirklichung des Tatbestandes des § 54 Nr. 6 AufenthG dürfte - entgegen der Auffassung der Antragstellerin - auch nicht dadurch wieder entfallen sein, dass sie die in der Befragung bewusst unbeantwortet gelassenen Fragen in dem Schriftsatz ihres jetzigen Prozessbevollmächtigten vom 19. Juni 2007 nachträglich und noch vor Ergehen der ausländerbehördlichen Entscheidung beantwortet hat, vgl. ebenso VGH BW, Beschluss vom 16. November 2007 - 11 S 695/07 -, InfAuslR 2008, 159, sowie Discher in GK-AufenthG, a.a.O., Stand: Januar 2007, § 54 Rdnr. 757 f.

    Der Ausländer könnte dann versucht sein, etwa gerade zur Vermeidung einer weiteren Überprüfung, sicherheitsrelevante Umstände zunächst zu verheimlichen und erst dann zu offenbaren, wenn er damit rechnen muss, dass die verheimlichten Umstände auch ohne ihn aufgedeckt werden oder bereits anderweitig bekannt geworden sind, vgl. VGH BW, Beschluss vom 16. November 2007 - 11 S 695/07 -, a.a.O.

  • VG Köln, 21.04.2011 - 5 L 293/11

    Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines Flüchtlings unter gleichzeitiger Beschränkung

    VGH, Urteil vom 25. März 2010 - 10 BV 09.1784 - VGH Baden- Württemberg, Beschluss vom 16. November 2007 - 11 S 695/07 -, InfAuslR 2008, 159 ff ("... wenn einzeln festgestellte Tatsachen, und sei.

    Mag bei Offenbleiben der Rechtmäßigkeit einer Ausweisungsverfügung in manchen Fällen ein überwiegendes besonderes öffentliches Interesse an deren Sofortvollzug zu verneinen sein (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. November 2007, aaO, S.162), so liegt es im vorliegenden Falle anders, nicht zuletzt im Hinblick auf die wachsende weltweite Terrorismusgefahr.

  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.2010 - 11 S 2366/10

    Vorläufiger Rechtsschutz - keine Vollziehung der Ausweisung wegen des Verdachts

    Im Zusammenhang mit der zu treffenden Ermessensentscheidung bedarf es einer umfassenden Abwägung der für und gegen eine Ausweisung sprechenden Gesichtspunkte, bei der die Qualität der Unterstützungshandlung und die Gefährdungslage ebenso wie die persönlichen Belangen des Antragstellers mit dem jeweils gebotenen Gewicht einzustellen sind (vgl. hierzu auch Beschlüsse des Senats vom 28.09.2010 a.a.O. und vom 16.11.2007 - 11 S 695/07 - VBlBW 2008, 149).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2015 - 18 B 312/14

    Nichtbestehen einer Hinweispflicht der Ausländerbehörde im Hinblick auf die

    vgl. sogar zum Verhältnis von § 129a StGB zu § 54 Nr. 5 AufenthG: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. November 2007 - 11 S 695/07 -, juris Rn. 2.
  • VG Aachen, 13.12.2010 - 8 K 283/08

    Der Verein "Al-Aqsa e.V." ist auf der von der Europäischen Union geführten Liste

    Wenn die Klägerin in einer solchen Situation wie hier nach Beauftragung eines neuen Rechtsanwalts und dessen Beratung ihre fehlenden Angaben, d. h. die Antworten zu den Fragen 30-34 und 43, 43a aus der Sicherheitsbefragung ergänzt, ist der Tatbestand des § 54 Nr. 6 AufenthG nicht erfüllt, vgl. anders für den "Normalfall" einer Ergänzung von unvollständigen Angaben in einer Sicherheitsbefragung: VGH BW, Beschluss vom 16. November 2007 - 11 S 695/07 -, InfAuslR 2008, 159, sowie Discher in GK-AufenthG, a.a.O., Stand: August 2009, § 54 Rdnr. 757 f.
  • VG Köln, 24.02.2014 - 5 K 5160/12
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2010 - 19 A 1586/08

    Große Wahrscheinlichkeit der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung

  • VG Köln, 27.08.2012 - 5 K 1231/11

    Rechtmäßigkeit einer Ausweisung auf der Grundlage von § 54 Nr. 6 AufenthG bei

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