Rechtsprechung
LG Bayreuth, 06.04.1987 - Qs 34/87 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,6980) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- JurBüro 1987, 1379
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 14.07.1998 - XI ZR 291/97
Recht des Bezirksrevisors zur Beantragung eines Kostenbeschlusses
Anders als ein Teil der Rechtsprechung und Literatur meint (LG Osnabrück JurBüro 1987, 1379; LG Aschaffenburg JurBüro 1990, 1220, 1221;… Göttlich/Mümmler, BRAGO 19. Aufl. Stichwort "Beigeordneter Rechtsanwalt" Anm. 14.1), hat die Staatskasse nach Befriedigung des beigeordneten Rechtsanwalts (§ 130 Abs. 1 BRAGO) auch in entsprechender Anwendung der §§ 412, 401 BGB kein Recht, den Antrag nach §§ 566, 515 Abs. 3 Satz 2 ZPO zu stellen (ebenso OLG Nürnberg JurBüro 1989, 803, 804; OLG Oldenburg Nds.Rpfl. 1994, 366; OLG Köln Rpfleger 1998, 129 f.; LG Hannover JurBüro 1986, 617 f.; Swolana/Hansens, BRAGO 8. Aufl. § 130 Rdn. 6; Lappe KostRspr. - KG, 01.12.1987 - 1 WF 1352/87 Einer Entscheidung über die Kostenerstattungspflicht des Gegners durch Urteil bedarf es zwar nicht in jedem Falle, so etwa auch dann nicht, wenn dieser die Kosten durch Vergleich übernommen hat (…v. Eicken in Gerold/Schmidt, aaO § 130 Rdn. 26;… Chemnitz, aaO § 130 Rdn. 12); in keinem Falle kann es jedoch als ausreichend angesehen werden, daß sich die Erstattungspflicht lediglich aus dem Gesetz herleiten läßt, es an einer entsprechenden Kostengrundentscheidung oder einer dem gleichstehenden Übernahmeerklärung aber fehlt (ebenso LG Hannover JurBüro 1986, 617; LG Osnabrück JurBüro 1987, 1379; a.A. LG Frankenthal JurBüro 1986, 617;… Göttlich/Mümmler, BRAGO 16. Aufl. "Beigeordneter Rechtsanwalt« Anm. 14.1.;… vgl. auch Gelinsky-Meyer, Armenanwaltskosten 4. Aufl. S. 181 "Klagerücknahme«).
Dahingestellt bleiben kann hier, ob das Antragsrecht nach § 269 Abs. 3 ZPO in analoger Anwendung des § 401 BGB auf die Bundes- oder Landeskasse übergehen kann, sofern sie die Vergütung an den im Wege der Prozeßkostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt des erstattungsberechtigten Beklagten leistet (bejahend LG Osnabrück JurBüro 1987, 1379; verneinend LG Hannover JurBüro 1986, 617).
- OLG Köln, 01.10.1997 - 26 WF 110/97
Kostenantragsrecht der Landeskasse bei Klagerücknahme
Diese auch von den Landgerichten Osnabrück (JurBüro 1987, 1379) und Aschaffenburg (JurBüro 1990, 1020) und Mümmler (vgl. etwa JurBüro 1988, 826;… Göttlich-Mümmler, BRAGO, 18. Aufl., Ziffer 14.1) vertretene Ansicht wird damit begründet, das Antragsrecht nach § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO gehe als Hilfsrecht entsprechend §§ 412, 401 BGB auf die Landeskasse über, wenn diese den Rechtsanwalt nach PKH-Grundsätzen befriedigt habe.