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   OLG Stuttgart, 13.09.1996 - 1 Ws 136/96   

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https://dejure.org/1996,9531
OLG Stuttgart, 13.09.1996 - 1 Ws 136/96 (https://dejure.org/1996,9531)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13.09.1996 - 1 Ws 136/96 (https://dejure.org/1996,9531)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13. September 1996 - 1 Ws 136/96 (https://dejure.org/1996,9531)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • Justiz 1997, 62
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 29.01.1982 - 5 Ws 1/82
    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.09.1996 - 1 Ws 136/96
    Es reicht für die Formwirksamkeit des Haftfortdauerbeschlusses nicht aus, wenn auf den "Umfang der heutigen Verurteilung" Bezug genommen wird: denn die Bezugnahme auf ein schriftlich noch gar nicht abgesetztes oder auf ein zwar schriftlich abgesetztes, aber dem Haftbefehl nicht beigeheftetes Urteil genügt nicht (vgl. OLG Stuttgart Die Justiz 1980, 88; NJW 1982, 1296 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 42. Auflage, § 114 Rdnr. 8).
  • BGH, 12.11.1985 - 1 StR 516/85

    Zur Abgrenzung zwischen Diebstahl und Raub

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.09.1996 - 1 Ws 136/96
    Sie dürfen erst nach einer entsprechenden Erweiterung des Haftbefehls Berücksichtigung finden (vgl. BGH StV 1986, 65, Senatsbeschluß vom 08. Januar 1996 - 1 Ws 2196-. Boujong in KK, StPO , 3. Auflage, § 120 Rdnr. 10; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 42. Auflage, § 120 Rdnr. 4).
  • OLG Stuttgart, 25.01.2007 - 1 Ws 24/07

    Fortdauer von Untersuchungshaft: Voraussetzungen der Verhältnismäßigkeitsprüfung

    Sie dürfen erst nach einer entsprechenden Erweiterung des Haftbefehls Berücksichtigung finden (OLG Stuttgart, Justiz 1997, 62; BGH StV 1986, 65; Meyer-Goßner, StPO, 49. Auflage, Rn. 4 zu § 210).

    Letzteres ist im Hinblick auf die Frage, ob die weitere Untersuchungshaft im Verhältnis zur Bedeutung der Sache steht, zwingend erforderlich, wobei auch die Freiheitsstrafen, die andere in demselben Verfahren abgeurteilte Taten betreffen, die nicht Gegenstand des Haftbefehls sind, in diesem Zusammenhang Berücksichtigung finden müssen (OLG Stuttgart Die Justiz 1997, 62).

  • OLG Stuttgart, 17.08.2017 - 4 Ws 331/17

    Fortdauer von Untersuchungshaft: Unverhältnismäßigkeit der Aufrechterhaltung nach

    Soweit das Landgericht in seiner Entscheidung im Zusammenhang mit der Annahme von Fluchtgefahr gemäß § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO ausführt, dass der Angeklagte im Fall einer rechtskräftigen Verurteilung mit dem Widerruf der Aussetzung der Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten aus dem Berufungsurteil des Landgerichts Stuttgart vom 23. August 2015 zu rechnen habe, ist zu berücksichtigen, dass bei der Abwägung, ob die weitere Untersuchungshaft zur Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe außer Verhältnis steht, nur auf die Tat, die Gegenstand des Haftbefehls ist, abzustellen ist (vgl. KK-StPO/Schultheis, aaO, § 120 Rn. 10 sowie OLG Stuttgart, Beschluss vom 13. September 1996 - 1 Ws 136/96 -, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 15.03.1996 - 1 Ss 242/95   

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https://dejure.org/1996,13034
OLG Karlsruhe, 15.03.1996 - 1 Ss 242/95 (https://dejure.org/1996,13034)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.03.1996 - 1 Ss 242/95 (https://dejure.org/1996,13034)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. März 1996 - 1 Ss 242/95 (https://dejure.org/1996,13034)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • Justiz 1997, 62 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.03.1984 - 4 StR 154/84

    Nichtvereidigung eines Zeugen als Verfahrensfehler - Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.03.1996 - 1 Ss 242/95
    Danach ist die Vereidigung des Zeugen M. abweichend von der Grundregel des § 59 StPO (vgl. BGH NStZ 1984, 371, 372; 1990, 226 [M]) unterblieben.

    Auch der Gesamtzusammenhang des Protokolls läßt eine offenkundige gesetzliche Ausnahme für die Nichtvereidigung in Verbindung mit einer aus dem Gang der Hauptverhandlung ersichtlich gewordenen, zumindest stillschweigenden Verfügung des Vorsitzenden (vgl. hierzu BGH NStZ 1984, 371, 372; 1987, 374) nicht erkennbar werden.

  • BGH, 04.02.1986 - 1 StR 643/85

    Angleichung der Urteilsformel in der Urteilsurkunde an diejenige der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.03.1996 - 1 Ss 242/95
    Der Verfahrensrüge kann weder durch nachträgliche Protokollergänzung (vgl. BGHSt 34, 11, 12; OLG Karlsruhe GA 1971, 214, 216) noch durch dienstliche Äußerungen (vgl. BGH MDR 1974, 548 [D]) der Boden entzogen werden.
  • BGH, 08.04.1987 - 3 StR 7/87

    Verwerfung der Revision

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.03.1996 - 1 Ss 242/95
    Auch der Gesamtzusammenhang des Protokolls läßt eine offenkundige gesetzliche Ausnahme für die Nichtvereidigung in Verbindung mit einer aus dem Gang der Hauptverhandlung ersichtlich gewordenen, zumindest stillschweigenden Verfügung des Vorsitzenden (vgl. hierzu BGH NStZ 1984, 371, 372; 1987, 374) nicht erkennbar werden.
  • BGH, 09.03.1989 - 4 StR 622/88

    Anforderungen an die Vermögensfürsorgepflicht - Entgegennahme der Zahlungen als

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.03.1996 - 1 Ss 242/95
    Insbesondere ist ein bestimmender Einfluß des Täters auf die Entscheidung erforderlich; er muß Raum für eigenverantwortliche Entscheidungen haben (vgl. BGH wistra 1989, 224, 225; Lackner a.a.O. § 266 Rdnr. 13).
  • OLG Karlsruhe, 24.02.1992 - 3 Ss 112/91

    Treuebruch; Gesellschaft; Gründung; Einlage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.03.1996 - 1 Ss 242/95
    Die Verwirklichung des Treubruchstatbestandes setzt ein Treueverhältnis gehobener Art mit Pflichten von einigem Gewicht voraus, die nicht in allen Einzelheiten vorgegeben sind, zu deren Erfüllung dem Verpflichteten vielmehr ein gewisser Spielraum, eine gewisse Selbständigkeit und Bewegungsfreiheit gerade bei der Betreuung der fremden Vermögensinteressen eingeräumt sein muß (Senatsurteil vom 07.05.1987 - 1 Ss 172/86 - = Die Justiz 1987, 430, 431; OLG Karlsruhe wistra 1992, 233, 234; Lackner StGB § 266 Rdnr. 9).
  • OLG Frankfurt, 29.06.1992 - 3 Ws 404/92

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Einbeziehung einer Geldstrafe; Gesamtstrafe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.03.1996 - 1 Ss 242/95
    Im Falle einer neuerlichen Verurteilung wird für den künftigen Rechtsfolgenausspruch zu beachten sein, daß die Nichtanwendung des § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB dann einer besonderen Begründung bedarf, wenn nach den besonderen Umständen des Falles eine Gesamtstrafe als das schwerere Übel erscheint, weil damit eine Strafaussetzung zur Bewährung verhindert oder erschwert würde (vgl. BGH StV 1992, 225 ; OLG Frankfurt/Main StV 1992, 587 ; Dreher/Tröndle StGB § 53 Rdnr. 3).
  • BGH, 23.08.1989 - 5 StR 306/89

    Aufhebung eines Urteils in der Revision wegen fehlerhafter Nichtvereidigung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.03.1996 - 1 Ss 242/95
    Ein Beruhen des angefochtenen Urteils auf dem Verfahrensfehler kann jedenfalls nicht ausgeschlossen werden (vgl. BGH StV 1990, 193 ).
  • OLG Karlsruhe, 07.05.1987 - 1 Ss 172/86
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.03.1996 - 1 Ss 242/95
    Die Verwirklichung des Treubruchstatbestandes setzt ein Treueverhältnis gehobener Art mit Pflichten von einigem Gewicht voraus, die nicht in allen Einzelheiten vorgegeben sind, zu deren Erfüllung dem Verpflichteten vielmehr ein gewisser Spielraum, eine gewisse Selbständigkeit und Bewegungsfreiheit gerade bei der Betreuung der fremden Vermögensinteressen eingeräumt sein muß (Senatsurteil vom 07.05.1987 - 1 Ss 172/86 - = Die Justiz 1987, 430, 431; OLG Karlsruhe wistra 1992, 233, 234; Lackner StGB § 266 Rdnr. 9).
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Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 15.07.1996 - 38 Ns 321/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,8287
LG Stuttgart, 15.07.1996 - 38 Ns 321/94 (https://dejure.org/1996,8287)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 15.07.1996 - 38 Ns 321/94 (https://dejure.org/1996,8287)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 15. Juli 1996 - 38 Ns 321/94 (https://dejure.org/1996,8287)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 375
  • Justiz 1997, 62
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