Rechtsprechung
BGH, 26.02.1987 - V ZB 10/86 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Deutsches Notarinstitut
ErbauVO §§ 5, 7, 8
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- Wolters Kluwer
Erbbaurecht - Grundpfandrecht - Zwangsversteigerung - Zustimmung des Grundstückseigentümers - Zweck der Erbbaurechtsbestellung - Ersetzung der Zustimmung - Verweigerung der Zustimmung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechte des Gläubigers in der Zwangsversteigerung eines Erbbaurechts
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 100, 107
- NJW 1987, 1942
- NJW-RR 1987, 968 (Ls.)
- MDR 1987, 570
- Rpfleger 1987, 208
- Rpfleger 1987, 257
- Rpfleger 1987, 320
Wird zitiert von ... (22) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.07.1960 - V ZB 8/59
Zwangsversteigerung eines Erbbaurechts
Auszug aus BGH, 26.02.1987 - V ZB 10/86
§ 7 ErbbauVO gilt in sinngemäßer Auslegung des § 8 ErbbauVO auch für Verfügungen, die im Wege der Zwangsvollstreckung erfolgen (BGHZ 33, 76, 87).Der Zustimmungsanspruch steht nach dem Wortlaut des § 7 Abs. 1 ErbbauVO allerdings nur dem Erbbauberechtigten zu und die Antragstellerin hat auch nicht den in BGHZ 33, 76, 83 als zur Legitimation einer anderen Person für geeignet erklärten Weg beschritten, den Anspruch des Erbbauberechtigten zu pfänden und sich zur Einziehung überweisen zu lassen.
Dies verbietet sich schon deshalb, weil im Zeitpunkt der Zustimmung zu der Belastung die Person eines möglichen späteren Ersteigerers noch nicht bekannt ist, aber nicht angenommen werden kann, der Grundstückseigentümer wolle sich der - ihm durch § 7 Abs. 1 Satz 1 ErbbauVO ausdrücklich zugebilligten - Möglichkeit begeben, seine Entschließung über die Zustimmung zum Zuschlag von der Zuverlässigkeit des Ersteigerers (hinsichtlich der Erfüllung der sich aus dem Erbbaurechtsinhalt ergebenden Verpflichtungen) abhängig zu machen (vgl. auch die Ausführungen BGHZ 33, 76, 90).
- KG, 21.02.1984 - 1 W 5129/83
Ersetzung der Veräußerungszustimmung des Grundstückseigentümers bei …
Auszug aus BGH, 26.02.1987 - V ZB 10/86
Es sieht sich daran jedoch gehindert durch die Entscheidung des Kammergerichts vom 21. Februar 1984, OLGZ 1984, 171 = DNotZ 1984, 384 = Rpfleger 1984, 282, und hat deshalb gemäß § 28 Abs. 2 FGG die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt (Beschl. v. 13. März 1986, WM 1986, 1290).Der Senat tritt vielmehr der Auffassung des vorlegenden Gerichts bei, daß der die Versteigerung eines Erbbaurechts betreibende Gläubiger ein selbständiges Antragsrecht nach § 7 Abs. 3 ErbbauVO hat (ebenso OLG Köln OLGZ 1969, 228, 230; KG OLGZ 1984, 171, 172;… desgleichen die ganz überwiegende Meinung im neueren Schrifttum, s. etwa BGB-RGRK/Räfle 12. Aufl. ErbbauVO § 7 Rdn. 15;… MünchKomm/von Oefele 2. Aufl. ErbbauVO § 7 Rdn. 15;… Palandt/Bassenge, BGB 46. Aufl. ErbbauVO § 8 Anm. 4;… Staudinger/Ring, BGB 12. Aufl. ErbbauVO §§ 5 bis 7 Rdn. 29;… Ingenstau, ErbbauVO 5. Aufl. § 7 Rdn. 31;… Zeller, ZVG 11. Aufl. § 15 Anm. 10 (9);… a. A. wohl Dassler/Schiffhauer/Gerhardt, ZVG 11. Aufl. § 81 Anm. 13: der Antrag gemäß § 7 Abs. 3 ErbbauVO könne vom Gläubiger nach Pfändung und Überweisung des Anspruches auf Zustimmung gestellt werden).
Zwar kann in der Zustimmung des Grundstückseigentümers zu einer Belastung des Erbbaurechts mit einem Grundpfandrecht nicht etwa auch schon die Zustimmung zu einer Veräußerung des Erbbaurechts durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung, die aus dem Grundpfandrecht betrieben wird, erblickt werden (ebenso die heute wohl herrschende Auffassung, s. etwa die Nachweise bei KG OLGZ 1984, 171, 172).
- BGH, 25.09.1981 - V ZR 244/80
Erlöschen des Erbbauzinses bei Zwangsversteigerung
Auszug aus BGH, 26.02.1987 - V ZB 10/86
Nachrangige Rechte erlöschen gemäß §§ 52 Abs. 1, 91 Abs. 1 ZVG mit dem Zuschlag; für die Erbbauzinsreallast gilt insoweit keine Ausnahme (BGHZ 81, 358, 361).Das Beschwerdegericht hat sich bisher - von seinem Rechtsstandpunkt aus zu Recht - nicht mit dem Vortrag der Antragsgegner auseinandergesetzt, die Antragstellerin habe entgegen ihrer zwecks Erlangung des Rangrücktritts gegebenen Zusage die Darlehensmittel nicht (lediglich) nach Baufortschritt hinsichtlich der einzelnen Erbbaugrundstücke ausgezahlt (vgl. auch die Ausführungen BGHZ 81, 358, 360).
- BGH, 13.07.2017 - V ZB 186/15
Zwangsversteigerung eines Erbbaurechts: Erzielung eines wertgesicherten …
Ist bei der Zwangsversteigerung eines Erbbaurechts der Meistbietende nicht bereit, die im Erbbaurechtsvertrag enthaltene schuldrechtliche Verpflichtung des Erbbauberechtigten zur Anpassung des Erbbauzinses zu übernehmen, kann der Grundstückseigentümer seine Zustimmung zur Erteilung des Zuschlags verweigern, wenn die Zwangsversteigerung nicht zum Erlöschen einer Erbbauzinsreallast geführt hat (Abgrenzung zu Senat, Beschluss vom 26. Februar 1987, V ZB 10/86, BGHZ 100, 107).Etwas anderes folge nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26. Februar 1987 (V ZB 10/86, BGHZ 100, 107).
Der die Versteigerung eines Erbbaurechts betreibende Gläubiger hat ein selbständiges Antragsrecht nach § 7 Abs. 3 ErbbauRG und ist befugt, den Anspruch aus § 7 Abs. 1 Satz 1 ErbbauRG auszuüben (Senat, Beschluss vom 26. Februar 1987 - V ZB 10/86, BGHZ 100, 107, 111 f.).
In der Zustimmung des Grundstückseigentümers zu einer Belastung des Erbbaurechts mit einem Grundpfandrecht kann auch nicht die Zustimmung zu einer Veräußerung des Erbbaurechts durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung, die aus dem Grundpfandrecht betrieben wird, erblickt werden (Senat, Beschluss vom 26. Februar 1987 - V ZB 10/86, BGHZ 100, 107, 112).
a) Die Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Veräußerung des Erbbaurechts (§ 5 Abs. 1 ErbbauRG) wird ohne ausreichenden Grund verweigert und ist auf Antrag des Erbbauberechtigten zu ersetzen (§ 7 Abs. 3 ErbbauRG), wenn ihm ein Anspruch auf Erteilung der Zustimmung zusteht (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Februar 1987 - V ZB 10/86, BGHZ 100, 107, 113).
(1) Wird ein Erbbauzins vereinbart (das Erbbaurecht also nicht etwa unentgeltlich bestellt), ist die Erzielung dieses Erbbauzinses im allgemeinen ein vom Grundstückseigentümer mit der Bestellung des Erbbaurechts - jedenfalls auch - verfolgter Zweck, der zugleich einen Zweck im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 ErbbauRG darstellt (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Februar 1987 - V ZB 10/86, BGHZ 100, 107, 113 f.).
Der mit der Bestellung des Erbbaurechts verfolgte Zweck des Grundstückseigentümers im Sinne des § 7 ErbbauRG ist nicht nur nach dem vertragsgemäßen Inhalt des Erbbaurechts (§ 2 ErbbauRG) zu bestimmen (Senat, Beschluss vom 26. Februar 1987 - V ZB 10/86, BGHZ 100, 107, 114).
(c) Etwas anderes folgt nicht aus dem Beschluss des Senats vom 26. Februar 1987 (V ZB 10/86, BGHZ 100, 107).
Zur Begründung hat der Senat maßgeblich darauf abgestellt, dass die Zustimmung zu der vorrangigen Belastung des Erbbaurechts ohne Sinn wäre, wenn die sich hieraus ergebenden gesetzlichen Folgen von dem Grundstückseigentümer nicht hingenommen werden müssten (Senat, Beschluss vom 26. Februar 1987 - V ZB 10/86, BGHZ 100, 107, 115; ebenso für einen Heimfallanspruch: Senat…, Urteil vom 6. November 2015 - V ZR 165/14, BGHZ 207, 334 Rn. 35 ff.).
- BGH, 06.11.2015 - V ZR 165/14
Erbbaurecht: Geltendmachung eines gegen den früheren Erbbauberechtigten …
Hat ein Grundstückseigentümer der Belastung des Erbbaurechts mit einem gegenüber der Erbbauzinsreallast vorrangigen Grundpfandrecht zugestimmt, kann er gegenüber dem Ersteher des Erbbaurechts kein Heimfallrecht mit der Begründung ausüben, dieser sei nicht bereit, in die schuldrechtlichen Verpflichtungen des früheren Erbbauberechtigten hinsichtlich des Erbbauzinses einzutreten (Fortführung von Senat, Beschluss vom 26. Februar 1987, V ZB 10/86, BGHZ 100, 107).Dies gilt zwar nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 26. Februar 1987 - V ZB 10/86, BGHZ 100, 107, 114) nicht, wenn - wie hier - ein vorrangiger Grundpfandrechtsgläubiger die Zwangsversteigerung betreibt und der Eigentümer die Verweigerung seiner Zustimmung lediglich darauf stützt, dass der Meistbietende nicht bereit ist, in die schuldrechtlichen Verpflichtungen hinsichtlich des Erbbauzinses einzutreten.
In diesem Fall hat der Eigentümer aber seine Möglichkeiten, sich laufende Einkünfte aus dem Grundstück in Form des Erbbauzinses zu verschaffen, selbst eingeschränkt, indem er einer Belastung des Erbbaurechts mit einem Grundpfandrecht zugestimmt hat, das der Erbbauzinsreallast im Rang vorgeht (Senat, Beschluss vom 26. Februar 1987 - V ZB 10/86, aaO).
Zu einer anderen Risikoverteilung bedürfte es eines Eingreifens des Gesetzgebers (Senat, Beschluss vom 26. Februar 1987 - V ZB 10/86, BGHZ 100, 107, 116).
Diese Zustimmung wäre ohne Sinn, wenn die sich hieraus zwangsläufig ergebenden gesetzlichen Folgen vom Grundstückseigentümer nicht hingenommen werden müssten (Senat, Beschluss vom 26. Februar 1987 - V ZB 10/86, BGHZ 100, 107, 115).
- OLG München, 06.04.2018 - 34 Wx 19/17
Anspruch auf Zustimmung zur Belastung des Erbbaurechts mit einer …
Deshalb kann er nach § 851 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 857 Abs. 3 ZPO gepfändet und einem Dritten zur Ausübung überwiesen werden (BGH NJW 1960, 2093; BGH NJW 1987, 1942; OLG München FGPrax 2008, 236; BayObLG NJW-RR 1997, 51;… MüKo/Heinemann BGB 7. Aufl. § 8 ErbbauRG Rn. 15;… Ingenstau/Hustedt § 7 Rn. 41;… von Oefele/Winkler/Schlögel Handbuch Erbbaurecht § 4 Rn. 234;… Knees Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung 8. Aufl. H II 1.; Palandt/Wicke BGB § 8 ErbbauRG Rn 5).
- OLG Düsseldorf, 14.10.2015 - 3 Wx 151/14
Gerichtliche Ersetzung der Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Erteilung …
Ist es mithin nach der Beschlagnahme allein der betreibende Gläubiger, der darüber entscheidet, ob eine "Verfügung" durch das Vollstreckungsgericht erfolgt, so erscheint es auch dem Sinn der §§ 8, 7 Abs. 1 und 3 ErbbauRG entsprechend, ihn nicht auf den Weg zu verweisen, den Zustimmungsanspruch des Erbbauberechtigten zu pfänden und sich zur Einziehung überweisen zu lassen (so noch BGHZ 33, 76, 83), sondern ihm vielmehr sowohl die Ausübung des in § 7 Abs. 1 ErbbauRG normierten Zustimmungsanspruchs als auch ein Antragsrecht im Sinne des § 7 Abs. 3 ErbbauRG zuzugestehen (…vgl. Palandt-Bassenge, a.a.O., § 8 ErbbauRG Rn. 4; BGH NJW 1987, 1942,1943 mit zahlreichen Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur; OLG Hamm…, Beschluss vom 23. Mai 2012, I-15 W 409/11, Rn. 14, zitiert nach juris).Denn durch diese Weigerung kann die Rechtsposition des Grundstückseigentümers nachteilig betroffen werden, da in den Fällen, in denen - wie hier - ein Erbbauzins vereinbart, das Erbbaurecht also nicht etwa unentgeltlich bestellt worden ist, die Erzielung dieses Erbbauzinses im allgemeinen ein vom Grundstückseigentümer mit der Bestellung des Erbbaurechts - jedenfalls auch - verfolgter Zweck im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 ErbbauRG ist (vgl. BGH NJW 1987, 1942, 1943).
Zwar ist gleichermaßen anerkannt, dass etwas anderes gilt, wenn eine Erbbauzinsreallast infolge Zuschlags in der Zwangsversteigerung deshalb erlischt, weil der Grundstückseigentümer der Belastung des Erbbaurechts mit einem gegenüber der Erbbauzinsreallast vorrangigen Grundpfandrecht zugestimmt hat (vgl. BGH NJW 1987, 1942, 1944; OLG Frankfurt FGPrax 2012, 89 ff.; OLG Hamm FGPrax 2012, 229 f.).
- OLG Hamm, 03.11.2005 - 15 W 337/05
Rechtsstellung des Grundstückseigentümers bei Veräußerung des Erbbaurechts
Richtig ist zwar, dass durch den Zweck der Zustimmungspflicht auch die von dem Grundstückseigentümer beabsichtigte Erzielung des ihm nach dem Erbbaurechtsvertrag zustehenden Erbbauzinses geschützt wird (BGHZ 100, 107; OLG Hamburg, OLGZ 1988, 385; Senat NJWE-MietR 1996, 58). - BGH, 21.11.2013 - V ZR 269/12
Wohnungseigentumssache: Klage des die Zwangversteigerung betreibenden Gläubigers …
Ebenso wie der die Zwangsversteigerung eines Erbbaurechts betreibende Gläubiger berechtigt ist, einen Anspruch aus § 7 Abs. 1 Satz 1 ErbBauRG auf Zustimmung zur Veräußerung des Erbbaurechts geltend zu machen (Senat, Beschluss vom 26. Februar 1987 - V ZB 10/86, BGHZ 100, 107, 111 f.), ist - angesichts der Vergleichbarkeit der Lage - der die Zwangsversteigerung einer Eigentumswohnung betreibende Gläubiger befugt, den dem Wohnungseigentümer zustehenden Anspruch aus § 12 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 2 WEG auf Zustimmung selbständig auszuüben (…Klein in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 12 Rn. 41;… Palandt/Bassenge, BGB, 73. Aufl., § 12 WEG, Rn. 13;… Riecke/Schmid/Schneider, WEG, 3. Aufl., § 12 Rn. 76;… Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl., § 12 Rn. 11;… BeckOK-WEG/Hogenschurz, Ed. 17, § 12 Rn. 37;… Hintzen in Dassler/Schiffhauer/Hintzen/Engels/Rellermeyer, ZVG, 14. Aufl., Vor § 15 Rn. 74, 91). - OLG München, 31.07.2008 - 33 Wx 145/07
Erbbaurecht: Anspruch des Erbbauberechtigten auf Zustimmung des …
Auch in diesem Fall kann die ohne ausreichenden Grund verweigerte Zustimmung nach der genannten Vorschrift ersetzt werden (vgl. BGH NJW 1987, 1942/1943; OLG Hamm Rpfleger 1985, 291;… MünchKommBGB/Oefele § 8 ErbbauVO Rn. 15 je m.w.N.). - OLG Nürnberg, 12.03.2024 - 3 U 1856/23
Leistungen, Eintragung, Kaufpreis, Berufung, Grundschuld, Zahlung, Erbbauzins, …
Der Eigentümer wird dann mit einem Geldbetrag abgefunden, kann aber künftig nicht mehr wegen seiner Ansprüche aus der Reallast gegen den Eigentümer persönlich vorgehen oder in das Erbbaurecht vollstrecken (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 1987, V ZB 10/86, NJW 1987, 1942 (1943 f.); Winkler, NJW 1985, 940 (940 f.)).Von der Kritik wurde dabei ins Feld geführt, dass das Ergebnis (Verlust der Möglichkeit, aus der Reallast gegen den jeweiligen Erbbauberechtigten vorzugehen, und damit jeder dinglichen Sicherheit) für den Eigentümer schwerwiegende Folgen hat, zumal seine Ansprüche gegen den (ersten) Erbbauberechtigten wertlos seien (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 1987, V ZB 10/86, NJW 1987, 1942 (1944, letzter Absatz unter 2.); Tradt, DNotZ 1984, 370;… präziser Czub, in: Lemke, Immobilienrecht, 2. Auflage 2016, § 9 ErbbauRG § 9 Rn. 7: "meist geringe Werthaltigkeit").
- OLG Hamm, 03.07.2008 - 15 Wx 116/08
Unwirksamkeit einer Verzichtserklärung bzgl. des Zustimmungsanspruchs aus § 7 …
Zur Begründung führte sie aus, das Amtsgericht habe sich auf überholte Entscheidungen des OLG Hamm und des OLG Oldenburg bezogen und den später ergangenen Beschluss des BGH vom 26.02.1987 (BGHZ 100, 108 ff. = NJW 1987, 1942 ff.) nicht berücksichtigt.Die Beteiligte zu 1) ist als die Zwangsversteigerung betreibende Gläubigerin berechtigt, den in §§ 7 Abs. 1, 8 der ErbbauVO geregelten Anspruch auf Zustimmung zur Veräußerung geltend zu machen und gemäß § 7 Abs. 3 der ErbbauVO die Ersetzung der Zustimmung durch das Gericht zu beantragen (BGHZ 100, 107 = NJW 1987, 1942).
- LG Arnsberg, 26.02.2008 - 6 T 28/08 Zur Begründung führt sie aus, das Amtsgericht habe sich auf die überholte Entscheidung des OLG Hamm und des OLG Oldenburg bezogen und offenkundig den Beschluss des BGH vom 26.02.1987, BGHZ 100, 108 ff. NJW 1987, 1942 ff. übersehen.
Gleichwohl hat die Antragstellerin als die die Versteigerung des Untererbbaurechts betreibende Gläubigerin ein selbstständiges Antragsrecht (Vgl. BGH NJW 1987, 1942, 1943).
Denn der Grundstückseigentümer, der - wie die Antragsgegnerin - der Belastung eines auf seinem Grundstück ruhenden Erbbaurechts mit einer Grundschuld zustimmt, darf seine Zustimmung zu dem Zuschlag nicht allein deshalb versagen, weil die Erbbauzinsreallast infolge des Zuschlags erlischt (Vgl. BGH NJW 1987, 1942, 1943 f.).
- BayObLG, 19.12.1996 - 3Z BR 92/96
Belastung eines Erbbaurechts mit einer Bauhandwerkersicherungshypothek
- LG Dortmund, 04.03.2011 - 3 O 476/09
Der Erbbauzinsanspruch muss für eine dingliche Wirkung durch Eintragung einer …
- OLG Düsseldorf, 11.05.2007 - 7 U 139/05
Rechtsfolgen eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens an den …
- OLG Frankfurt, 27.12.2011 - 20 W 81/11
Ersetzung der Zustimmung des Grundstückseigentümers zum Erwerb des Erbbaurechts
- BGH, 29.01.1988 - V ZR 271/86
Voraussetzungen der Ausübung des Heimfallrechts
- OLG Düsseldorf, 20.06.2013 - 3 Wx 85/12
Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung eines Erbbaurechts nach Erlöschen der …
- OLG Zweibrücken, 21.04.2004 - 3 W 223/03
Vereinbarung im Erbbaurechtsvertrag: Einholung der vorherigen Zustimmung des …
- BayObLG, 10.03.1999 - 3Z BR 265/94
Schutzwürdiges Interesse an der Ersetzung der Zustimmung zur Veräußerung des …
- OLG Hamm, 23.05.2012 - 15 W 409/11
Rechtsstellung des Grundstückseigentümers in der Zwangsversteigerung eines …
- LG Frankfurt/Main, 06.10.1992 - 11 O 173/91
- OLG Dresden, 20.10.2005 - 13 U 796/05
- LG Münster, 14.07.2005 - 5 T 420/05
Rechtsprechung
BGH, 29.01.1987 - V ZR 136/86 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Klage mehrer Miteigentümer eines Grundstücks auf Unterlassung einer Lärmimmission - Zusammenrechnung des Wertes der Klagen wegen subjektiver Klagenhäufung - Vorliegen wirtschaftlich identischer Streitgegenstände
- rechtsportal.de
ZPO § 5
Bemessung des Streitwerts bei Klagen mehrerer Miteigentümer eines Grundstücks - ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1987, 1148
- MDR 1987, 570
- BB 1987, 641
- Rpfleger 1987, 205
Wird zitiert von ... (45) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.10.1984 - V ZR 67/83
Zur Auslegung der Eintragungsbewilligung für ein Geh- und Fahrtrecht
Auszug aus BGH, 29.01.1987 - V ZR 136/86
Daß das Urteil weder für noch gegen den anderen Miteigentümer wirkt (BGHZ 79, 245, 247) und bei gemeinsamer Klage der Miteigentümer eine notwendige Streitgenossenschaft nicht vorliegt (BGHZ 92, 351, 354), schließt nicht aus, daß hier wirtschaftlich gesehen nur ein Gegenstand umstritten ist, wobei es zudem um eine unteilbare Leistung geht. - BGH, 23.01.1981 - V ZR 146/79
Rechtskraftwirkung der Abweisung einer Klage aus § 1011 BGB
Auszug aus BGH, 29.01.1987 - V ZR 136/86
Daß das Urteil weder für noch gegen den anderen Miteigentümer wirkt (BGHZ 79, 245, 247) und bei gemeinsamer Klage der Miteigentümer eine notwendige Streitgenossenschaft nicht vorliegt (BGHZ 92, 351, 354), schließt nicht aus, daß hier wirtschaftlich gesehen nur ein Gegenstand umstritten ist, wobei es zudem um eine unteilbare Leistung geht. - BGH, 28.10.1980 - VI ZR 303/79
Mitfahrt im Krankenwagen - § 546 ZPO <Fassung bis 31.12.01>, § 5 ZPO, …
Auszug aus BGH, 29.01.1987 - V ZR 136/86
Dies wäre auch für die Beschwer nur dann zulässig, wenn "mehrere Ansprüche" vorliegen, es sich also "nicht um wirtschaftlich identische Streitgegenstände handelt" (vgl. BGH Beschlüsse vom 28. Oktober 1980, VI ZR 303/79, NJW 1981, 578 und vom 23. Juni 1983, IVa ZR 136/82, NJW 1984, 927, 928). - BGH, 23.06.1983 - IVa ZR 136/82
Wirkungslose Revisionszulassung - §§ 546, 554b ZPO <Fassung bis 31.12.01>, …
Auszug aus BGH, 29.01.1987 - V ZR 136/86
Dies wäre auch für die Beschwer nur dann zulässig, wenn "mehrere Ansprüche" vorliegen, es sich also "nicht um wirtschaftlich identische Streitgegenstände handelt" (vgl. BGH Beschlüsse vom 28. Oktober 1980, VI ZR 303/79, NJW 1981, 578 und vom 23. Juni 1983, IVa ZR 136/82, NJW 1984, 927, 928).
- OLG Frankfurt, 04.11.2014 - 11 U 106/13
Schutzfähigkeit von Seminarunterlagen
Da vorliegend die Kläger ein einheitliches Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt hatten, waren beide Streitwerte mangels wirtschaftlicher Identität gemäß § 39 Abs. 1 GKG, 5 ZPO zusammenzurechnen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29.1.1987 - V ZR 136/86 - und vom 19.3.2013 - VIII ZB 45/12 -, juris, jeweils zu § 5 ZPO). - BGH, 28.09.2017 - V ZB 63/16
Rechtsmittelbeschwer bei abgewiesener Klage auf Herausgabe eines Schlüssels; …
Aus demselben Grund besteht keine "wirtschaftliche Werthäufung" (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 29. Januar 1987 - V ZR 136/86, NJW-RR 1987, 1148). - BGH, 06.10.2004 - IV ZR 287/03
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Klage und Widerklage
Eine Zusammenrechnung hat grundsätzlich nur dort zu erfolgen, wo durch das Nebeneinander von Klage und Widerklage eine "wirtschaftliche Werthäufung" entsteht (vgl. dazu BGH, Beschluß vom 29. Januar 1987 - V ZR 136/86 - NJW-RR 1987, 1148;… Smid in Musielak, ZPO 3. Aufl. § 5 Rdn. 1 und 13), beide also nicht das wirtschaftlich identische Interesse betreffen (BGH, Beschluß vom 23. Oktober 1990 - VI ZR 135/90 - NJW-RR 1991, 186; Schumann, NJW 1982, 2800, 2802).
- OLG Karlsruhe, 30.06.2004 - 1 U 10/04
Streitwertbemessung: Streitwertaddition nur bei unterschiedlichen …
Dieser Grundsatz, der auch in § 19 Abs. 1 GKG zum Ausdruck kommt, gilt für alle Fälle der prozessualen Anspruchsmehrheit, also sowohl für den Fall der subjektiven Klagehäufung (BGH MDR 1987, 570) als auch bei objektiver Klagehäufung (OLG Stuttgart, BauR 2003, 131; OLG Nürnberg, MDR 2003, 1382; OLG Düsseldorf, MDR 2000, 543). - OLG Hamm, 01.12.2015 - 4 W 97/14
Streitwert der Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche gegen …
Ein Ausnahmefall, in dem diese Addition zu unterbleiben hat, liegt in der hier in Rede stehenden Konstellation nicht vor: wird gegen mehrere Unterlassungsschuldner ein gleichlautendes Verbot aufgrund eines (gemeinsam begangenen) Verstoßes begehrt und ausgesprochen, haften die Unterlassungsschuldner - auch in der hier in Rede stehenden Konstellation - nicht als Gesamtschuldner (…vgl. Senat, a.a.O. m.w.N.); auch unter sonstigen Gesichtspunkten besteht in der hier zu beurteilenden Fallkonstellation keine "wirtschaftliche Identität" zwischen den Ansprüchen, die einer Addition der Einzelwerte der Ansprüche entgegenstehen würde (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 29.01.1987 - V ZR 136/86 - ). - OLG Saarbrücken, 19.10.2022 - 5 U 17/22
Unterlassung vermeintlich ehrverletzender Behauptungen: Präklusion von Rügen; …
Eine Addition mehrerer (formal) unterschiedlicher Begehren setzt aber nach allgemeinen Grundsätzen, die auch in unterschiedlichen Gebührenvorschriften (vgl. § 45 Abs. 1 Satz 3, § 48 Abs. 3 GKG) ihren Niederschlag gefunden haben, voraus, dass die mehreren Ansprüche von selbständigem Wert sind ("wirtschaftliche Werthäufung"; vgl. BGH, Beschluss vom 29. Januar 1987 - V ZR 136/86, NJW-RR 1987, 1148; Beschluss vom 6. Oktober 2004 - IV ZR 287/03, NJW-RR 2005, 506; BVerwG, Beschluss vom 22. September 1981 - 1 C 23/81, DÖV 1982, 410; ebenso für nichtvermögensrechtliche Ansprüche BGH, Beschluss vom 16. August 2016 - VI ZB 17/16, NJW 2016, 3380; Senat, Urteil vom 5. Dezember 2018 - 5 U 58/18, AGS 2019, 116). - OLG Saarbrücken, 29.03.2023 - 5 U 72/22
Wirksamkeit von Regelungen in AGB eines Makler-Alleinauftrags
Beide Beträge sind allerdings, entsprechend dem Rechtsgedanken der §§ 45 Abs. 1 Satz 3, 48 Abs. 3 GKG, nicht zu addieren, weil sowohl das positive als auch das negative Feststellungsbegehren denselben (wirtschaftlichen) Gegenstand betrifft (vgl. zum Erfordernis wirtschaftlicher Werthäufung bei Addition mehrerer Klagebegehren BGH, BGH, Beschluss vom 29. Januar 1987 - V ZR 136/86, NJW-RR 1987, 1148; Beschluss vom 6. Oktober 2004 - IV ZR 287/03, NJW-RR 2005, 506; Senat, Urteile vom 5. Dezember 2018 - 5 U 58/18, AGS 2019, 116 und vom 19. Oktober 2022 - 5 U 17/22, FA 2022, 364 (Ls.)). - OLG Saarbrücken, 26.02.2020 - 5 W 10/20
Bemessung des Streitwerts einer Klage: Wertaddition mehrerer (formal) …
Eine Addition mehrerer (formal) unterschiedlicher Begehren setzt aber nach allgemeinen Grundsätzen, die auch in unterschiedlichen Gebührenvorschriften (vgl. § 45 Abs. 1 Satz 3, § 48 Abs. 3 GKG) ihren Niederschlag gefunden haben, voraus, dass die mehreren Ansprüche von selbständigem Wert sind, mithin nicht wirtschaftlich denselben Gegenstand haben ("wirtschaftliche Werthäufung"; vgl. BGH, Beschluss vom 29. Januar 1987 - V ZR 136/86, NJW-RR 1987, 1148; Beschluss vom 6. Oktober 2004 - IV ZR 287/03, NJW-RR 2005, 506; BVerwG, Beschluss vom 22. September 1981 - 1 C 23/81, DÖV 1982, 410;… Dörndorfer, in: Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG 4. Aufl. § 39 Rn. 2).Wo nämlich trotz prozessualer Anspruchsmehrheiten keine wirtschaftliche Werthäufung entsteht, darf deshalb auch keine Zusammenrechnung erfolgen (BGH, Beschluss vom 29. Januar 1987 - V ZR 136/86, NJW-RR 1987, 1148).
- OLG Frankfurt, 24.01.2017 - 6 W 119/16
Streitwert für gleichlautende Unterlassungsanträge gegen Gesellschaft und …
Die ihnen angeführte Entscheidung des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 29.1.1987 (MDR 1987, 570) betraf eine mit dem hiesigen Sachverhalt nicht vergleichbare Fallkonstellation, denn dort waren auf Klägerseite mehrere Anspruchsteller gegen einen Schuldner auf Unterlassung von Lärmimmissionen vorgegangen und wollten eine Streitwertaddition gem. § 5 ZPO durchsetzen, was der Bundesgerichtshof abgelehnt hat. - OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2003 - 15 A 1738/03
Anschlusskosten von 25.000 Euro
BGH, Beschluss vom 29.1.1987 - V ZR 136/86 -, MDR 1987, 570; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.1.2000 - 9 U 212/99 -, MDR 2000, 543; Emde, Folgen der Novellierung des § 19 GKG: Kostenentscheidungen bei Haupt- und Hilfsantrag, MDR 1995, 990; Liebheit, Streitwert nach einer Klageänderung, JuS 2001, 687. - LAG München, 10.01.2018 - 9 Ta 313/17
Gegenstandswert, wirtschaftliche Identität, Annahmeverzug, Kündigung
- OLG Saarbrücken, 06.08.2021 - 5 W 42/21
Kostenentscheidung bei Erbauseinandersetzungklage mit unklarem Teilungsplan
- OLG Frankfurt, 03.05.2011 - 3 W 23/11
Derselbe Gegenstand im Sinne von § 45 I 3 GKG bei Verkehrsunfall
- LAG Baden-Württemberg, 11.01.2008 - 3 Ta 5/08
Streitwert einer Kündigungsschutzklage - wirtschaftliche Identität mehrerer …
- LAG Sachsen, 09.06.2005 - 4 Ta 390/04
Keine Streitwerterhöhung durch Auflösungsantrag im Kündigungsschutzprozess - …
- OLG Brandenburg, 27.04.2022 - 11 W 7/22
Wirksamkeit von Prämienanpassungen in einer privaten Krankenversicherung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2006 - 3 A 2025/04
Unbillige Härte durch befürchtete Renditelosigkeit?
- OLG Karlsruhe, 27.12.2021 - 25 W 24/21
Streitwertfestsetzung bei einer Klage auf Werklohnzahlung und Eintragung einer …
- OLG Köln, 10.11.2020 - 9 U 19/20
- LAG Schleswig-Holstein, 04.06.2009 - 6 Ta 106/09
Vergleichsmehrwert bei Titulierung von Eckpunkten der Zeugniserteilung im …
- OVG Hamburg, 24.02.2021 - 3 So 12/20
Gegenstandswert bei einem Mehrvergleich
- OLG Frankfurt, 12.05.2011 - 3 W 27/11
Bestimmung des Kostenstreitwerts bei Zusammentreffen von Leistungsantrag und …
- LAG Baden-Württemberg, 06.08.2010 - 5 Ta 110/10
Streitwert - Befristungskontrollantrag - Wiedereinstellung - Weiterbeschäftigung …
- LAG Baden-Württemberg, 23.10.2009 - 5 Ta 108/09
Streitwert bei mehreren Kündigungen
- LAG Schleswig-Holstein, 19.01.2009 - 1 Ta 182/08
Streitwert, Gegenstandswert, Erhöhung, Verzugslohn, Verzugslohnansprüche, …
- LAG Baden-Württemberg, 22.09.2004 - 3 Ta 136/04
Keine Erhöhung des Streitwerts einer Kündigungsschutzklage durch einen …
- VerfGH Berlin, 05.05.2013 - VerfGH 171/11
Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Streitwertfestsetzung für …
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.04.2006 - 9 L 4.06
Streitwert; Klagehäufung; Streitgegenstand, wirtschaftlich identisch; …
- LAG Baden-Württemberg, 25.11.2002 - 3 Ta 135/02
Keine Addition der Streitwerte bei subjektiver Klagehäufung von …
- OLG Brandenburg, 09.11.2023 - 12 W 26/23
Streitwertfestsetzung für Gerichtsgebühren hat einheitlich zu erfolgen!
- LAG Baden-Württemberg, 01.07.2010 - 5 Ta 123/10
Streitwert - mehrere Kündigungen im Kündigungsschutzverfahren - …
- LAG Baden-Württemberg, 17.10.2012 - 5 Ta 164/12
Streitwert - Vergleichsmehrwert - wirtschaftliche Identität zwischen mehreren …
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2012 - 1 Ta 77/12
Wertfestsetzung bei gerichtlichem Vergleich - Streit um den Bestand eines …
- LAG Baden-Württemberg, 19.03.2010 - 5 Ta 51/10
Streitwert - mehrere Kündigungen im Kündigungsschutzverfahren
- LAG Baden-Württemberg, 31.03.2010 - 5 Ta 59/10
Streitwert - mehrere Kündigungen im Kündigungsschutzverfahren
- LAG Baden-Württemberg, 23.03.2010 - 5 Ta 42/10
Streitwert - mehrere Kündigungen im Kündigungsschutzverfahren
- LAG Baden-Württemberg, 26.02.2010 - 5 Ta 33/10
Streitwert bei mehrere Kündigungen
- OLG München, 10.11.1992 - 21 W 2023/92
Streitwert bei inhaltsgleichem Unterlassungsanspruch gegen mehrere Beklagte
- OLG Jena, 18.02.2010 - 5 W 341/09
Verfahrensrecht - Werklohn/Bauhandwerkersicherungshypothek: Streitwert
- LAG Baden-Württemberg, 27.11.2009 - 5 Ta 126/09
Streitwert - Kündigung gegen Gemeinschuldner - Umstellung auf Insolvenzverwalter …
- OLG Bamberg, 24.02.2010 - 6 W 3/10
Wertfestsetzung: Streitwert bei einer Auseinandersetzung um die Beteiligung an …
- OLG Düsseldorf, 28.01.2000 - 9 U 212/99
Streitwert für Vollstreckungsgegenklage gegen die Zwangsvollstreckung aus einer …
- OLG Hamburg, 04.01.2022 - 2 WF 96/21
Antrag auf Aufhebung einer Ehe und hilfsweise deren Scheidung; Beschwerde gegen …
- OLG Köln, 21.11.1994 - 13 W 58/94
Additionsverbot bei wirtschaftlicher Identität des Streitgegenstandes von …
- LAG Schleswig-Holstein, 01.04.2011 - 6 Ta 58/11
Streitwert, Wertfestsetzung, Beschwerde, Kündigungsschutzklage, Vergleich, …