Rechtsprechung
BGH, 27.10.1987 - VI ZR 268/86 |
Zwei Buchstaben erkennbar
§ 317 Abs. 3 ZPO, Anforderungen an die Unterschrift: Paraphe genügt nicht;
§ 181 ZPO <Fassung bis 30.6.02> (Hinweis: vgl. nun § 178 Abs. 1 Nr. 1 ZPO), "Wohnung", Wohnungswechsel, Erkennbarkeit des Aufgabewillens, Gesamtbetrachtung
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Aufgabe einer Wohnung durch nach außen erkennbaren Aufgabeakt - Wirksamkeit einer Zustellung eines Versäumnisurteils an die ehemalige Adresse des Zustellungsempfängers bei Unkenntnis von einer Wohnungsaufgabe - Anforderungen an die Unterschrift eines Urkundsbeamten einer ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 181, § 182, § 317 Abs. 3
Ersatzzustellung in der Wohnung; Unterzeichnung von Ausfertigungen durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1988, 713
- MDR 1988, 218
- VersR 1988, 415
- BB 1988, 302
- BB 1988, 724
- Rpfleger 1988, 152
Wird zitiert von ... (63) Neu Zitiert selbst (16)
- BGH, 11.02.1976 - IV ZB 57/75
Unwirksame Zustellung eines Urteils aufgrund der nicht ordnungsgemäßen …
Auszug aus BGH, 27.10.1987 - VI ZR 268/86
An die Unterschrift des Urkundsbeamten sind prinzipiell dieselben Anforderungen zu stellen wie an die Unterzeichnung bestimmender Schriftsätze durch Rechtsanwälte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Februar 1976 - IV ZB 57/75 - NJW 1976, 626 und vom 28. Februar 1985 - III ZB 11/84 - VersR 1985, 503). - BGH, 19.09.1977 - VIII ZR 118/76
Terminladung - Urlaubsantritt - Wiedereinsetzung - Einspruchsfrist
Auszug aus BGH, 27.10.1987 - VI ZR 268/86
Dabei wird einerseits zu berücksichtigen sein, daß der Streitfall der Sache nach den Fällen einer Fristversäumung beim "ersten Zugang" zum Gericht vergleichbar ist, in denen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wegen der hier zentralen Bedeutung der Wiedereinsetzung für das rechtliche Gehör an die Ausräumung des Verschuldens keine überhöhten Anforderungen gestellt werden dürfen (BVerfGE 37, 100, 102 [BVerfG 02.04.1974 - 2 BvR 784/73]; 40, 88, 91 f; 67, 208, 212 m.w.N.; vgl. auch BGH, Urt. vom 19. September 1977 - VIII ZR 118/76 - VersR 1977, 1098, 1099; Beschluß vom 7. Mai 1986 - VIII ZB 16/86 - VersR 1986, 967 f). - BGH, 04.07.1984 - VIII ZB 8/84
Berufungsbegründungsschrift - Unterzeichnung - Anforderungen
Auszug aus BGH, 27.10.1987 - VI ZR 268/86
Insoweit genügt nach ständiger Rechtsprechung ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender individueller Schriftzug, der sich nicht nur als Namenskürzel (Paraphe) darstellt, sondern charakteristische Merkmale einer Unterschrift mit vollem Namen aufweist und die Nachahmung durch einen Dritten zumindest erschwert; es reicht aus, daß jemand, der den Namen des Unterzeichnenden und dessen sonstige Unterschriften kennt, den Namen aus dem Schriftbild herauslesen kann (vgl. Senatsbeschluß vom 23. Oktober 1984 - VI ZB 11/84 - VersR 1985, 59, 60; BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 1984 - VIII ZB 8/84 - VersR 1984, 873; vom 11. Oktober 1984 - X ZB 11/84 - NJW 1985, 1227 …und vom 28. Februar 1985 = aaO).
- BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83
Rechtliches Gehör bei Versagung der Ersatzzustellung
Auszug aus BGH, 27.10.1987 - VI ZR 268/86
Dabei wird einerseits zu berücksichtigen sein, daß der Streitfall der Sache nach den Fällen einer Fristversäumung beim "ersten Zugang" zum Gericht vergleichbar ist, in denen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wegen der hier zentralen Bedeutung der Wiedereinsetzung für das rechtliche Gehör an die Ausräumung des Verschuldens keine überhöhten Anforderungen gestellt werden dürfen (BVerfGE 37, 100, 102 [BVerfG 02.04.1974 - 2 BvR 784/73]; 40, 88, 91 f; 67, 208, 212 m.w.N.; vgl. auch BGH…, Urt. vom 19. September 1977 - VIII ZR 118/76 - VersR 1977, 1098, 1099; Beschluß vom 7. Mai 1986 - VIII ZB 16/86 - VersR 1986, 967 f). - BGH, 12.07.1984 - IVb ZB 71/84
zweimonatiger Klinikaufenthalt - § 182 ZPO <Fassung bis 30.6.02> (Hinweis: …
Auszug aus BGH, 27.10.1987 - VI ZR 268/86
Das alles entspricht ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH…, Urt. vom 24. November 1977 - III ZR 1/76 - NJW 1978, 1858 [BGH 24.11.1977 - III ZR 1/76] und Beschluß vom 12. Juli 1984 - IVb ZB 71/84 - LM § 181 ZPO Nr. 4 = NJW 1985, 2197; jeweils m.w.N.). - BGH, 28.02.1985 - III ZB 11/84
Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsfrist - Anforderungen an eine …
Auszug aus BGH, 27.10.1987 - VI ZR 268/86
An die Unterschrift des Urkundsbeamten sind prinzipiell dieselben Anforderungen zu stellen wie an die Unterzeichnung bestimmender Schriftsätze durch Rechtsanwälte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Februar 1976 - IV ZB 57/75 - NJW 1976, 626 und vom 28. Februar 1985 - III ZB 11/84 - VersR 1985, 503). - BGH, 07.05.1986 - VIII ZB 16/86
Schuldhafte Versäumung einer Frist bei Niederlegung auf der Poststelle
Auszug aus BGH, 27.10.1987 - VI ZR 268/86
Dabei wird einerseits zu berücksichtigen sein, daß der Streitfall der Sache nach den Fällen einer Fristversäumung beim "ersten Zugang" zum Gericht vergleichbar ist, in denen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wegen der hier zentralen Bedeutung der Wiedereinsetzung für das rechtliche Gehör an die Ausräumung des Verschuldens keine überhöhten Anforderungen gestellt werden dürfen (BVerfGE 37, 100, 102 [BVerfG 02.04.1974 - 2 BvR 784/73]; 40, 88, 91 f; 67, 208, 212 m.w.N.; vgl. auch BGH…, Urt. vom 19. September 1977 - VIII ZR 118/76 - VersR 1977, 1098, 1099; Beschluß vom 7. Mai 1986 - VIII ZB 16/86 - VersR 1986, 967 f). - BVerfG, 02.04.1974 - 2 BvR 784/73
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Antrag auf Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus BGH, 27.10.1987 - VI ZR 268/86
Dabei wird einerseits zu berücksichtigen sein, daß der Streitfall der Sache nach den Fällen einer Fristversäumung beim "ersten Zugang" zum Gericht vergleichbar ist, in denen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wegen der hier zentralen Bedeutung der Wiedereinsetzung für das rechtliche Gehör an die Ausräumung des Verschuldens keine überhöhten Anforderungen gestellt werden dürfen (BVerfGE 37, 100, 102 [BVerfG 02.04.1974 - 2 BvR 784/73]; 40, 88, 91 f; 67, 208, 212 m.w.N.; vgl. auch BGH…, Urt. vom 19. September 1977 - VIII ZR 118/76 - VersR 1977, 1098, 1099; Beschluß vom 7. Mai 1986 - VIII ZB 16/86 - VersR 1986, 967 f). - BGH, 23.10.1984 - VI ZB 11/84
Anforderungen an die ordnungsgemäße anwaltliche Unterschrift einer …
Auszug aus BGH, 27.10.1987 - VI ZR 268/86
Insoweit genügt nach ständiger Rechtsprechung ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender individueller Schriftzug, der sich nicht nur als Namenskürzel (Paraphe) darstellt, sondern charakteristische Merkmale einer Unterschrift mit vollem Namen aufweist und die Nachahmung durch einen Dritten zumindest erschwert; es reicht aus, daß jemand, der den Namen des Unterzeichnenden und dessen sonstige Unterschriften kennt, den Namen aus dem Schriftbild herauslesen kann (vgl. Senatsbeschluß vom 23. Oktober 1984 - VI ZB 11/84 - VersR 1985, 59, 60; BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 1984 - VIII ZB 8/84 - VersR 1984, 873; vom 11. Oktober 1984 - X ZB 11/84 - NJW 1985, 1227 …und vom 28. Februar 1985 = aaO). - BGH, 19.10.1983 - VIII ZB 30/83
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand - Versäumen der Einspruchsfrist wegen …
Auszug aus BGH, 27.10.1987 - VI ZR 268/86
Mit Recht rügt die Revision, daß das Berufungsgericht die Räume in der V.-Straße noch für den 14. November 1984 als Wohnung des Beklagten angesehen hat, ohne die vom Beklagten angebotenen Beweise dafür zu erheben, daß er entgegen der sich aus der Postzustellungsurkunde ergebenden Vermutung zu dieser Zeit dort nicht mehr gewohnt hat (zur Beweislast vgl. BGH…, Urt. vom 5. November 1975 - VIII ZR 73/75 - NJW 1976, 149; Beschluß vom 19. Oktober 1983 - VIII ZB 30/83 - VersR 1984, 81, 82;… Zöller/Stephan, ZPO 15. Aufl., Vor § 181 Rdn. 4). - BGH, 24.11.1977 - III ZR 1/76
Ordnungsgemäße Zustellung eines Versäumnisurteils; "Wohnung" während des …
- BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 849/75
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …
- BGH, 11.10.1984 - X ZB 11/84
"Servomotor"; Unterzeichnung eines bestimmenden Schriftsatzes
- BGH, 05.11.1975 - VIII ZR 73/75
Zustellungsversuch - Ersatzzustellung - Zustellungsempfänger - Geschäftslokal
- BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74
Führerschein
- BGH, 04.03.1986 - VI ZR 242/84
Wohnung - Polizeilich gemeldet - Beweislast - Wassereinbruch
- BGH, 16.06.2011 - III ZR 342/09
Briefeinwurf
Insoweit gilt nichts anderes als bei Wohnräumen (…BGH aaO Rn. 21; zum Erfordernis des nach außen zu erkennenden Aufgabewillens bei einer Wohnung siehe BGH, Urteil vom 27. Oktober 1987 - VI ZR 268/86, NJW 1988, 713 f;… Zöller/Stöber aaO § 178 Rn. 6).Der Aufgabewille muss, wenn auch nicht gerade für den Absender des zuzustellenden Schriftstücks oder die mit der Zustellung betraute Person, so doch jedenfalls für einen mit den Verhältnissen vertrauten Beobachter erkennbar sein (z.B. BGH…, Beschluss vom 22. Oktober 2009 aaO Rn. 18 und Urteil vom 27. Oktober 1987 aaO).
- BGH, 14.09.2004 - XI ZR 248/03
Einrede der Verjährung bei Verschweigen eines Wohnungswechsels und Veeitelung der …
Aufgabewille und Aufgabeakt müssen, wenn auch nicht gerade für den Absender eines zuzustellenden Schriftstücks oder den mit der Zustellung beauftragten Postbediensteten, so doch jedenfalls für einen mit den Verhältnissen vertrauten Beobachter erkennbar sein (BGH, Urteil vom 27. Oktober 1987 - VI ZR 268/86, VersR 1988, 415 m.w.Nachw.; BGH, Beschluß vom 19. Juni 1996 - XII ZB 89/96, NJW 1996, 2581).Sind diese strengen Voraussetzungen im konkreten Einzelfall erfüllt, kommt weder der Nichtanzeige des Umzugs bei der Meldebehörde und/oder der unterbliebenen Beseitigung des Namensschildes an der alten Wohnung noch der Möglichkeit, sie weiterhin aufzusuchen und die dort eingegangene Post zur Kenntnis zu nehmen, als bloße Indiztatsachen (siehe BGH, Urteil vom 27. Oktober 1987, aaO S. 415 f.;… vgl. auch MünchKommZPO/Wenzel, 2. Aufl. § 181 Rdn. 3) eine entscheidende Bedeutung zu.
- BGH, 22.10.2009 - IX ZB 248/08
Keine Ersatzzustellung durch Einlegung in Briefkasten aufgegebener Geschäftsräume
Hierauf kann nicht verzichtet werden, weil sonst Möglichkeiten zur Manipulation eröffnet würden (BGH, Urt. v. 27. Oktober 1987 - VI ZR 268/86, NJW 1988, 713; v. 13. Oktober 1993 - XII ZR 120/92, NJW-RR 1994, 564, 565; Beschl. v. 19. Juni 1996 - XII ZB 89/96, NJW 1996, 2581;… v. 14. September 2004 a.a.O.).
- OLG Koblenz, 20.10.2003 - 12 U 1023/02
Beweiskraft und Indizwirkung der Zustellungsurkunde für die Wohnung des …
Für den Begriff der "Wohnung" kommt es, wovon das Landgericht im Ansatz zu Recht ausgegangen ist, auf das tatsächliche Wohnen an, also darauf, ob der Zustellungsempfänger hauptsächlich in den Räumen lebt und nicht zuletzt dort auch schläft (BGH NJW 1988, 713 f.).Ob das der Fall ist, lässt sich nur nach den Umständen des Einzelfalles beurteilen (BGH NJW 1978, 1858; 1985, 2197; NJW-RR 1994, 564 f.; BGHR ZPO § 182 Wohnung 1).
Der Wille des Wohnungsinhabers zur Aufgabe der Wohnung muss nach außen erkennbar in seinem Verhalten Ausdruck gefunden haben (BGH NJW 1988, 713 f.).
Wenn der Zweitbeklagte den räumlichen Mittelpunkt seines Lebens ab Oktober 2000 in die L... Straße 150 in T... verlagert, die Räume in der A...-R...straße 3 in K... seitdem nicht mehr benutzt hat und auch nicht die Absicht hatte, zu Wohnzwecken dorthin zurückzukehren, dann unterhielt er dort keine Wohnung mehr im Sinne der §§ 181, 182 ZPO a.F. (vgl. BGH NJW 1988, 713, 714).
Dem steht nicht entgegen, dass er seinen Umzug nicht durch Mitnahme aller Einrichtungsgegenstände vollzogen, sein Namensschild an der Wohnungstür - gegebenenfalls - nicht oder nicht endgültig beseitigt hat und weiterhin die Möglichkeit hatte, diese Räume aufzusuchen und die dort eingegangene Post zur Kenntnis zu nehmen (vgl. BGH VersR 1986, 705; NJW 1988, 713, 714).
Alle diese Umstände, denen freilich Indizbedeutung für eine Beweiswürdigung nach Durchführung der Beweisaufnahme zukommt, hätte das Landgericht erst nach Beweiserhebung in eine Gesamtbetrachtung einbeziehen können und müssen (vgl. BGH NJW 1988, 713, 714), wobei ambivalente Indizien mit dem ihnen zukommenden Aussagegehalt zu berücksichtigen sind.
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2010 - 10 B 2.10
Betreibensaufforderung; Rücknahmefiktion; Anlass für Zweifel am …
Die Eigenschaft als Wohnung im Sinne der Zustellungsvorschriften geht verloren, wenn der Betreffende den räumlichen Mittelpunkt seines Lebens an einen anderen Aufenthaltsort verlagert (vgl. nur BGH, Urteil vom 27. Oktober 1987 - VI ZR 268/86 -, NJW 1988, 713, juris Rn. 9).Für eine Aufgabe der bisherigen Wohnung spricht es in der Regel, wenn der Betreffende an anderer Stelle eine neue Wohnung nimmt, sofern nicht bestimmte Umstände auf die Begründung einer Zweitwohnung hindeuten (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 1987, a.a.O., Rn. 10).
- VGH Bayern, 06.02.2019 - 15 CS 18.2459
Gebot der Rücksichtnahme
Ob dies der Fall ist, ist nach den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalles zu beurteilen, wobei auch Sinn und Zweck der Zustellungsvorschriften zu beachten sind (…vgl. BVerfG, B.v. 15.10.2009 - 1 BvR 2333/09 - NJW-RR 2010, 421= juris Rn. 16 m.w.N.; BGH, U.v. 27.10.1987 - VI ZR 268/86 - NJW 1988, 713 = juris Rn. 9 m.w.N.). - BGH, 07.04.2011 - V ZB 207/10
Bietvollmacht eines Sparkassenvorstands als öffentliche Urkunde
Für eine Unterschrift genügt ein die Individualität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender individueller Schriftzug, der sich nicht nur als Namenskürzel (Paraphe) darstellt, sondern charakteristische Merkmale einer Unterschrift mit vollem Namen aufweist und die Nachahmung durch einen Dritten zumindest erschwert; es reicht aus, dass jemand, der den Namen des Unterzeichnenden und dessen sonstige Unterschriften kennt, den Namen aus dem Schriftbild herauslesen kann (BGH, Urteil vom 27. Oktober 1987 - VI ZR 268/86, NJW 1988, 713; Beschluss vom 27. September 2005 - VIII ZB 105/04, NJW 2005, 3775 und vom 15. November 2006 - IV ZR 122/05, NJW-RR 2007, 351). - BVerfG, 15.10.2009 - 1 BvR 2333/09
Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zivilverfahren bei …
Ob dies der Fall ist, ist nach den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalles zu beurteilen, wobei auch Sinn und Zweck der Zustellungsvorschriften zu beachten sind (…vgl. BGH, Urteile vom 24. November 1977 - III ZR 1/76 -, NJW 1978, S. 1858, und vom 27. Oktober 1987 - VI ZR 268/86 -, NJW 1988, S. 713 m.w.N.). - BGH, 13.10.1993 - XII ZR 120/92
Ersatzzustellung am "Erstwohnsitz" - § 182 ZPO <Fassung bis 30.6.02> …
Ob das der Fall ist, läßt sich nur nach den Umständen des Einzelfalles beurteilen (BGH, Urteil vom 24. November 1977 - III ZR 1/76 - NJW 1978, 1858 [BGH 24.11.1977 - III ZR 1/76]; Senatsbeschluß vom 12. Juli 1984 - IVb ZB 71/84 - NJW 1985, 2197; Urteil vom 27. Oktober 1987 - VI ZR 268/86 - BGHR ZPO § 182 Wohnung 1, jeweils m.N.). - BGH, 04.06.1997 - XII ARZ 13/97
Voraussetzungen einer Zuständigkeitsbestimmung; Ersatzzustellung in der Wohnung
Hieran fehlt es z.B., wenn er die Wohnung endgültig oder zumindest für längere Zeit - etwa aufgrund eines beruflich begründeten Auslandsaufenthalts - nicht mehr nutzt (…Zöller/Stöber, a.a.O. Rdn. 7; vgl. auch BGH Urteil vom 27. Oktober 1987 - VI ZR 268/86 - BGHR a.a.O. § 182 Wohnung 1). - BGH, 31.07.2013 - VIII ZB 18/13
Beginn der Berufungsbegründungsfrist: Anforderungen an die Unterschrift des …
- LAG Hamm, 20.05.2005 - 10 TaBV 94/04
Anfechtung einer Betriebsratswahl Wahlbeeinflussung durch den Wahlvorstand …
- BGH, 27.05.2015 - IV ZB 32/14
Anforderungen an die Zustellung der Ausfertigung eines Urteils
- BGH, 11.10.2007 - VII ZB 31/07
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist; …
- BGH, 19.06.1996 - XII ZB 89/96
Entscheidungskompetenz bei weiterer Beschwerde gegen die Verwerfung einer …
- OLG Schleswig, 15.02.2018 - 5 U 116/17
Erfordernis einer plausiblen und schlüssigen Darstellung zur Entkräftung einer …
- OLG Düsseldorf, 08.09.2009 - 24 U 28/09
Zeitpunkt der Entstehung der Bürgschaftsforderung bei der Besicherung von …
- OLG Düsseldorf, 19.03.2002 - 23 U 140/01
Zulässigkeit der Berufung bei Fehlen von Ausführungen zur materiellen …
- KG, 27.06.2019 - 5 Ws 61/19
Indizwirkung der Ersatzzustellung für das Wohnen unter der Zustellungsanschrift
- VG Gelsenkirchen, 16.01.2019 - 9 L 1996/18
- LAG Berlin-Brandenburg, 13.07.2007 - 6 Sa 808/07
Äquipollentes oder gleichwertiges Parteivorbringen
- OLG Frankfurt, 02.04.2003 - 3 Ws 391/03
Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungshauptverhandlung: …
- BGH, 02.10.1991 - IX ZB 5/91
Rechtzeitige Zustellung bei Unkenntnis über Aufenthalt des Beklagten
- OLG Nürnberg, 26.07.1988 - 9 W 2444/88
Anforderungen an eine Unterschrift im Sinne des § 130 Nr. 6 Zivilprozessordnung …
- OLG Frankfurt, 16.03.2001 - 6 UF 52/01
Ordnungsgemäße Ladung: Zustellung in der "offiziellen" Wohnung
- BSG, 05.11.2015 - B 5 RE 26/15 B
- BPatG, 29.08.2002 - 10 W (pat) 15/01
- BFH, 08.02.1999 - VIII R 61/98
PZU; Beweiskraft
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.02.2021 - 2 Sa 203/20
Zustellung Versäumnisurteil - Ersatzzustellung Geschäftsraum
- LAG Berlin, 12.10.2001 - 6 Sa 1727/01
Berufung: Form - Unterschrift - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- LAG Hamm, 08.07.2005 - 10 TaBV 14/05
Anfechtung einer Wahl von Arbeitnehmervertretern zum Aufsichtsrat, erforderliche …
- VG Köln, 04.02.2015 - 10 K 7733/13
Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit der Tochter eines Deutschen und einer …
- OLG Celle, 30.10.2013 - 18 UF 208/12
Nutzungsentschädigung; Wohnsitz; Zuständigkeit
- VG Aachen, 18.09.2015 - 6 K 378/14
Polizeirecht; Zwangsgeldfestsetzung; Androhung; Rückkehrverbot; Zustellung; …
- LAG Hessen, 24.01.2000 - 16 Sa 1531/99
Ersatzzustellung: Entkräftung des Indizwertes der Erklärung des Zustellers durch …
- OLG Naumburg, 27.02.2002 - 11 W 82/01
Wirksamkeit einer Ersatzzustellung; Niederlegung eines Mandats im Falle des …
- VerfGH Berlin, 22.03.2001 - VerfGH 8/00
Verstoß gegen effektiven Rechtsschutz durch fehlende fachgerichtliche …
- VG Gelsenkirchen, 09.10.2020 - 9 L 824/20
Entziehung der Fahrerlaubnis; Punkte; Klagefrist; Gewährung vorläufigen …
- BGH, 31.07.2013 - VIII ZB 19/13
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2018 - 15 E 644/18
- OLG Düsseldorf, 05.05.2010 - U (Kart) 7/10
Wirksamkeit der Ersatzzustellung in aufgegebenen Geschäftsräumen
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.10.2007 - 1 L 193/07
Wirksamkeit einer Ersatzzustellung
- LAG Berlin, 17.12.2002 - 6 Ta 2022/02
Unterschrift, faires Verfahren, zumutbare Sorgfalt
- OLG Dresden, 06.10.1999 - 8 U 2086/99
Wirksamkeit der Zustellung durch Niederlegung
- OLG Düsseldorf, 17.09.2001 - 4 Ws 432/01
Widerruf einer angeordneten Vollstreckungsaussetzung einer Restfreiheitsstrafe …
- BFH, 12.09.1991 - X R 38/91
Eigenhändige handschriftliche Unterzeichnung einer einzureichenden …
- VGH Bayern, 19.12.2018 - 9 CS 18.2338
Nachbarklage gegen Baugenehmigung für die Errichtung einer Unterstellhalle für …
- OLG Hamburg, 18.02.2005 - 2 Ws 5/05
Zustellung eines Beschlusses über einen Bewährungswiderruf: Ersatzzustellung in …
- OLG Brandenburg, 17.12.1997 - 1 U 26/97
Rückzahlung einer Maklerprovision ; Antrag auf Zurückweisung einer Berufung durch …
- BVerwG, 29.03.1989 - 9 B 409.88
Zwangsvollstreckung aus einem Rückforderungsbescheid - Feststellung bezüglich der …
- VG München, 03.04.2012 - M 7 E 12.1432
- OLG Rostock, 25.07.1996 - 1 U 193/95
Voraussetzungen der Ersatzzustellung nach Zivilprozessordnung (ZPO); Möglichkeit …
- BFH, 26.07.1988 - X R 45/87
Anforderungen an die Schriftform der Revisionseinlegung
- AG Berlin-Mitte, 13.10.2021 - 123 C 108/21
Kostenentscheidung bei einer übereinstimmenden Erledigungserklärung im …
- VG Saarlouis, 08.09.2010 - 10 K 30/10
Gebühr für Außerbetriebsetzung, gebührenrechtlicher Veranlasser, keine Zurechnung …
- BGH, 08.11.1994 - VI ZB 24/94
Eintragung der Berufungsbegründungsfrist nebst Vorfrist von einer Woche im …
- VG Köln, 15.02.2006 - 10 K 3031/05
Anfechtung einer nicht bestandenen staatlich anerkannten Übersetzerprüfung; …
- KG, 31.01.2003 - 25 U 117/02
Ersatzzustellung durch Niederlegung: Beweiskraft der Zustellungsurkunde und deren …
- OVG Schleswig-Holstein, 14.02.1995 - 4 L 176/94
Form; Unterschrift
- BGH, 07.07.1994 - V ZB 5/94
Verlängerung einer Berufungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen …
- OLG Hamm, 18.02.1997 - 3 Ss OWi 181/97
Anforderungen an Urteilsgründe, wenn nicht auf ein von einem Verkehrsverstoß …
- KG, 18.05.1989 - 3 Ws (B) 131/89
- KG, 29.04.1988 - 18 WF 2365/88
Anforderungen an die Durchführung des Scheidungsverfahrens; Voraussetzungen für …
Rechtsprechung
BGH, 29.09.1987 - VI ZR 70/87 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Betreiben einer dem Güterverkehr dienenden Eisenbahnlinie - Versorgung des Lagers eines Kaufhausunternehmens über ein privates Anschlussgleis - Auffahren einer Rangiereinheit auf zwei vor dem Ende des Anschlussgleises abgestellte Güterwagen - "Allgemeine Bedingungen für ...
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
AGBG § 5; PAB § 19; PAB § 24
- rechtsportal.de
AGBG § 5; PAB
Anwendung der Unklarheitenregel bei einem Gleisanschluß - ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1988, 113
- MDR 1988, 218
- VersR 1987, 1135
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.10.1985 - VI ZR 230/84
Verteilung der Haftungslast zwischen Bundesbahn und Anschließer
Auszug aus BGH, 29.09.1987 - VI ZR 70/87
Der Senat hat im Urteil vom 22. Oktober 1985 (VI ZR 230/84 - VersR 1986, 294 f.), dem ein dem vorliegenden Fall vergleichbarer Sachverhalt zugrunde lag, zur Auslegung der von der Bundesbahn verwendeten Allgemeinen Bedingungen für Privatgleisanschlüsse sowie deren Zusatzbedingungen Grundsätze entwickelt, die auch hier zum Tragen kommen.Eine solche klarstellende Ergänzung war mit dem Hinweis im Senatsurteil vom 22. Oktober 1985 (a.a.O. S. 295) gemeint, wo der Senat ausgeführt hat, daß eine Regelung der Haftung im Innenverhältnis auch im Rahmen von Bedingungen zu einer Erweiterung der Betriebsführung der Bahn über die Übergabestelle hinaus möglich sei.
- BGH, 23.04.1985 - VI ZR 154/83
Haftungslast der Bundesbahn bei Unfällen auf Privatgleisanschlüssen
Auszug aus BGH, 29.09.1987 - VI ZR 70/87
Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts, die Rechtsfehler nicht erkennen lassen, handelt es sich - im Unterschied zu dem Sachverhalt, der dem Senatsurteil vom 23. April 1985 - VI ZR 154/83 - VersR 1985, 764 zugrunde lag - hier nicht nur bei den PAB-AKN, sondern auch bei den ergänzenden Bedingungen um vorformulierte Vertragsbedingungen i.S. des § 1 Abs. 1 AGBG.Eine solche ergänzende Klarstellung findet sich in der entsprechenden Bestimmung der Zusatzvereinbarung in dem Fall, den der Senat im Urteil vom 23. April 1985 (aaO) entschieden hat.
- BGH, 11.07.1984 - VIII ZR 35/83
Auslegung von AGB; Formularmäßige Vereinbarung der Vertragsübertragung ohne …
Auszug aus BGH, 29.09.1987 - VI ZR 70/87
Die Mehrdeutigkeit läßt sich im Rahmen der objektiven Auslegung nicht beseitigen mit der Folge, daß die Unklarheitenregel des § 5 AGBG eingreift (vgl. BGH, Urt. v. 11. Juli 1984 - VIII ZR 35/83 - WM 1984, 1228, 1229;… vgl. ferner Ulmer in Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Gesetz, 5. Aufl., § 5 RdNr. 25 m.w.N.), die auch im kaufmännischen Verkehr Anwendung findet (…vgl. Ulmer, aaO, RdNr. 44).
- BGH, 28.07.2015 - XI ZR 434/14
Unwirksame Entgeltklausel für Buchungen bei der Führung von Geschäftsgirokonten
Die Unklarheitenregel gilt auch im unternehmerischen Geschäftsverkehr (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 1987 - VI ZR 70/87, NJW-RR 1988, 113 f.). - BGH, 19.09.2001 - I ZR 343/98
Bildagentur; Leistungsort für die Rückgabeverpflichtung des Kunden hinsichtlich …
Noch verbleibende Zweifel, die diese Formulierung möglicherweise zuläßt, gehen nach der auch im kaufmännischen Verkehr anwendbaren Regelung des § 5 AGBG (vgl. BGH, Urt. v. 29.9.1987 - VI ZR 70/87, NJW-RR 1988, 113, 114) zu Lasten des Verwenders, hier also der Klägerin. - OLG Hamburg, 23.01.2013 - 13 U 198/10
Handelskauf: Umfang der Untersuchungspflicht bei Beauftragung des Lieferanten mit …
Darüber hinaus könnte sich die Klägerin auch nach Unklarheitenregel des § 305 c Abs. 2 BGB, die auch im Verkehr zwischen Unternehmern anwendbar ist (BGH NJW-RR 1988, 113, juris Rn.22), nicht auf eine Auslegung der Ziffer 12 ihrer AEB berufen, die von einem Verzicht auf die Fristsetzung ausgeht.
- LG Stuttgart, 22.06.2016 - 4 S 259/15
Unternehmerdarlehensvertrag: Wirksamkeit einer Bearbeitungsentgeltklausel
Schlussendlich gilt auch im kaufmännischen Verkehr die Unklarheitsregel nach § 305 BGB (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 29.09.1987 - VI ZR 70/87 = NJW-RR 1988, 113). - LG Stuttgart, 15.06.2016 - 4 S 194/15
Unternehmerdarlehensvertrag: Wirksamkeit einer Bearbeitungsentgeltklausel
Schlussendlich gilt auch im kaufmännischen Verkehr die Unklarheitsregel nach § 305 BGB (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 29.09.1987 - VI ZR 70/87 = NJW-RR 1988, 113). - LG Stuttgart, 28.06.2016 - 4 S 230/15
Unternehmerdarlehensvertrag: Wirksamkeit einer Bearbeitungsentgeltklausel
Schlussendlich gilt auch im kaufmännischen Verkehr die Unklarheitsregel nach § 305 BGB (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 29.09.1987 - VI ZR 70/87 = NJW-RR 1988, 113). - OLG Düsseldorf, 27.11.2001 - 24 U 33/01
Kündigung eines Privatgleisanschlussvertrags bei Unzumutbarkeit des Festhaltens …
Bei den allgemeinen Bedingungen für Privatgleisanschluss (PAB) handelt es sich allerdings um allgemeine Geschäftsbedingungen, wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat (BGH MDR 1988, 218). - AG Stuttgart, 15.06.2015 - 3 C 6236/14
Unternehmerdarlehen zur Finanzierung eines Kfz: Inhaltskontrolle für …
Darüber hinaus ergeben sich Zweifel im Hinblick auf die Wirksamkeit der streitigen Entgeltklauseln vor dem Hintergrund der Unklarheitenregel des § 305c Abs. 2 BGB, welche auch auf Unternehmer abzuwenden ist (BGH, Urt. V. 29.09.1987, Az.: VI ZR 70/87). - AG Stuttgart, 20.07.2015 - 12 C 1379/15
Rückzahlung des Bearbeitungsentgeltes aus dem Abschluss eines Darlehensvertrags
Darüber hinaus ergeben sich Zweifel im Hinblick auf die Wirksamkeit der streitigen Entgeltklauseln vor dem Hintergrund der Unklarheitenregel des § 305c Abs. 2 BGB, welche auch auf Unternehmer abzuwenden ist (BGH, Urt. V. 29.09.1987, Az.: VI ZR 70/87). - AG Stuttgart, 11.06.2015 - 3 C 6236/14
Übertragung der Rechtsprechung des BGH zur Rückforderung von …
Darüber hinaus ergeben sich Zweifel im Hinblick auf die Wirksamkeit der streitigen Entgeltklauseln vor dem Hintergrund der Unklarheitenregel des § 305c Abs. 2 BGB , welche auch auf Unternehmer abzuwenden ist (BGH, Urt. V. 29.09.1987, Az.: VI ZR 70/87 ). - LG Düsseldorf, 04.02.2013 - 15 O 227/12