Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 04.08.1999

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 13.10.1999 - 4 U 1683/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1563
OLG Nürnberg, 13.10.1999 - 4 U 1683/99 (https://dejure.org/1999,1563)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 13.10.1999 - 4 U 1683/99 (https://dejure.org/1999,1563)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 13. Oktober 1999 - 4 U 1683/99 (https://dejure.org/1999,1563)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,1563) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwaltsprozeß; Hinweispflicht; Fehlende Schlüssigkeit; Mängel des Klagevortrags; Bauleistung; Schadensersatzforderungen des Unternehmers; Änderungsverlangen des Auftraggebers; Verlängerung der Bauzeit

  • Judicialis

    ZPO § 139; ; VOB/B § 2 Nr. 5; ; VOB/B § 6 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B § 2 Nr. 5 § 6 Nr. 6; ZPO § 139
    Hinweispflichten des Gerichts im Anwaltsprozeß; Mehrkosten des Unternehmers wegen Verlängerung der Bauzeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachtragsforderungen wegen Planänderungen und Behinderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    ZPO § 139; VOB/B § 2 Nr. 5, § 6 Nr. 6
    Hinweispflicht des Gerichts im Anwalts-Prozess - Mehrkosten wegen Verlängerung der Bauzeit

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauzeitverlängernde Anordnungen: Nachtrag? (IBR 2001, 10)

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 227
  • NZBau 2000, 518
  • NZBau 2001, 168 (Ls.)
  • BauR 2001, 409
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.01.1996 - VII ZR 233/94

    Zulässigkeit des formularmäßigen Ausschlusses der Abnahme durch Ingebrauchnahme;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.10.1999 - 4 U 1683/99
    Die Ermittlung des neuen Preises hat dabei auf der Grundlage der ursprünglichen Preiskalkulation des Auftragnehmers, der diese offenbaren muß, und unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu erfolgen (vgl. BGH NJW 1996, 1346, 1348; Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 9. Auflage, Rdn 1151).
  • BGH, 08.06.1988 - IVb ZR 51/87

    Bereicherungsausgleich im Dreiecksverhältnis; Rückabwicklung der Zahlung auf eine

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.10.1999 - 4 U 1683/99
    In diesen Fällen, in denen der Bauherr nur in Erwartung der noch ausstehenden Feststellung einer Unternehmerforderung durch prüfbare Schlußrechnung geleistet hat, muß der Unternehmer darlegen und beweisen, daß die Feststellung zu seinen Gunsten erfolgt ist oder erfolgen muß (vgl. BGH NJW 1989, 161; OLG Düsseldorf, BauR 1998, 887); von einem Anerkenntnis ist in derartigen Fällen gerade nicht auszugehen (vgl. Palandt-Thomas, BGB, 58. Auflage, Rdn 104 zu § 812).
  • BGH, 09.11.1983 - VIII ZR 349/82

    Hinweispflicht des Gerichts auf unsubstantiiertes und unschlüssiges Vorbringen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.10.1999 - 4 U 1683/99
    In Zivilprozessen, in denen beide Parteien anwaltlich vertreten sind, ist das Gericht zu einem ausdrücklichen Hinweis auf die fehlende Schlüssigkeit der Klage grundsätzlich nicht verpflichtet (BGH NJW 1984, 310, 311; vgl. auch Zöller-Greger, ZPO, 21. Auflage, Rdn 9, 13 zu § 139).
  • BGH, 20.04.1978 - VII ZR 67/77

    Wirksamkeit des Vorbehalts

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.10.1999 - 4 U 1683/99
    Unter den Voraussetzungen des § 2 Nr. 5 VOB/B kann der Auftragnehmer die Vereinbarung eines neuen Preises beanspruchen oder diesen - falls sich die Parteien nicht einigen können - vom Gericht festlegen lassen (vgl. BGH BauR 1978, 314, 316).
  • OLG Düsseldorf, 07.10.1997 - 21 U 12/97

    Zeithonorar für Sanierungsplanung?

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.10.1999 - 4 U 1683/99
    In diesen Fällen, in denen der Bauherr nur in Erwartung der noch ausstehenden Feststellung einer Unternehmerforderung durch prüfbare Schlußrechnung geleistet hat, muß der Unternehmer darlegen und beweisen, daß die Feststellung zu seinen Gunsten erfolgt ist oder erfolgen muß (vgl. BGH NJW 1989, 161; OLG Düsseldorf, BauR 1998, 887); von einem Anerkenntnis ist in derartigen Fällen gerade nicht auszugehen (vgl. Palandt-Thomas, BGB, 58. Auflage, Rdn 104 zu § 812).
  • BGH, 08.06.1967 - VII ZR 16/65

    Verzugsschaden nach § 6 Nr. 5 Abs. 2 VOB (B)

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.10.1999 - 4 U 1683/99
    Der Begriff der "hindernden Umstände" im Sinne des § 6 VOB umfaßt grundsätzlich jedes Ereignis, das den vorgesehenen Leistungsablauf hemmt oder ihn verzögert, also im wesentlichen alle Störungen, die sich auf die Bauzeit auswirken (vgl. BGHZ 48, 78, 81).
  • OLG Köln, 03.02.2021 - 11 U 136/18

    Ersatz von Vorhaltekosten wegen eines Baustillstands; Zeitlicher Mehraufwand

    Soweit hingegen in der Vergangenheit vereinzelt die Meinung vertreten wurde, dass § 6 Abs. 6 S. 1 VOB/B auch bei einem vertragsgemäßen Verhalten des Auftraggebers möglich sei (OLG Koblenz, Urt. v. 18.03.1988 - 8 U 345/87, NJW-RR 1988, 851; OLG Nürnberg, Urt. v. 13.10.1999 - 4 U 1683/99, BauR 2001, 409), ist diese Ansicht bereits mit dem Wortlaut der Regelung, der verlangt, dass die hindernden Umstände von einem Vertragsteil zu vertreten sein müssen, nicht zu vereinbaren und daher abzulehnen.
  • OLG Hamm, 12.02.2004 - 17 U 56/00

    Wie wird der Verzögerungsschaden des Bauunternehmers abgerechnet?

    Der Auftragnehmer muss aber darlegen - und gegebenenfalls nachweisen -, dass die Verlängerung der Bauzeit und der daraus resultierende Schaden adäquat kausal auf die vom Auftraggeber zu vertretenden Behinderungen zurückzuführen sind (vgl. OLG Nürnberg BauR 2001, 409).

    Weil eine Behinderung keineswegs zwingend zu einer Verzögerung des Gesamtablaufs und erst recht nicht zu einem bestimmten (Verzögerungs-) Schaden führen muss, kann der Kausalzusammenhang zwischen Mehrkosten und Behinderung nicht einfach geschätzt werden, sondern muss konkret dargelegt und bewiesen werden (vgl. OLG Nürnberg BauR 2001, 409; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Auflage, Rdn. 1822).

    Dieser Darlegungspflicht kann der Auftragnehmer dadurch genügen, dass er - im Rahmen einer Baudokumentation - eine Gegenüberstellung von Soll- und Istkosten für ungestörte Bauabschnitte einerseits und für die gestörten Bauabschnitte oder Störungsphasen andererseits vorlegt; denn nur auf dieser Grundlage kann beurteilt werden, ob die eigene Kalkulation des Unternehmers in den ungestörten Zeiten auch tatsächlich erreicht worden ist und die behaupteten Behinderungen zu bestimmten Auswirkungen auf die einzelnen Bauabschnitte und im weiteren Verlauf auf die Gesamtbauzeit führen konnten (vgl. OLG Nürnberg BauR 2001, 409; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Auflage, Rdn 1833; Kapellmann/Schiffers, Die Ermittlung der Ersatzansprüche des Auftragnehmers aus vom Bauherrn zu vertretender Behinderung, BauR 1986, 635, 636; aus betriebswirtschaftlicher Sicht: Heilfort, Praktische Umsetzung bauablaufbezogener Darstellungen von Behinderungen als Grundlage der Schadensermittlung nach § 6 Nr. 6 VOB/B, BauR 2003, 457).

  • OLG Celle, 22.07.2009 - 14 U 166/08

    Voraussetzungen des Mehrvergütungsanspruchs wegen Bauzeitverzögerung;

    Einzubeziehen sind in den neuen Preis somit sämtliche durch die Änderungsanordnung entstandenen Mehr und Minderkosten (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 1996 - VII ZR 233/94, BGHZ 131, 392 = BauR 1996, 378, juris-Rdnr. 46. OLG Brandenburg, Urteil vom 3. Juli 2008 - 12 U 209/07, juris-Rdnr. 9. OLG Nürnberg, BauR 2001, 409, juris-Rdnr. 37. Kniffka a. a. O., Rdnr. 91. Keldungs a. a. O., Rdnr. 29, 34).
  • OLG Brandenburg, 20.12.2007 - 12 U 141/07

    Mitverschulden bei Verletzung eines Fußgängers im Straßenverkehr - Höhe des

    Eines gerichtlichen Hinweises bedarf es jedoch nicht, wenn bereits der Prozessgegner auf die mangelnde Substanziierung hingewiesen hat und die Rüge der fehlenden Schlüssigkeit des Klagevorbringens die nötige Klarheit besitzt und die Partei zuverlässig ins Bild setzt, wofür lediglich allgemein gehaltene Rügen nicht ausreichen (vgl. OLG Köln NJW-RR 2001, 1724, 1725; OLG Nürnberg MDR 2000, 227; OLG Rostock OLG-NL 2005, 206, 207; MüKo/Peters, ZPO, 2. Aufl., § 139 Rn. 21; Musielak/Stadler a.a.O., § 139 Rn. 7).
  • OLG Rostock, 22.07.2005 - 6 U 132/04

    Zu den Anforderungen an die Substantiierung von Parteivorträgen

    Im Vordringen befindlich ist eine vermittelnde Meinung, wonach eine vom Prozessgegner geäußerte Kritik an der Schlüssigkeit des Klagevorbringens (oder der Erheblichkeit der Verteidigung) dann beachtlich zu sein vermag, wenn sie die nötige Klarheit besitzt und die Partei zuverlässig ins Bild setzt, wofür lediglich allgemein gehaltene Rügen nicht ausreichen (vgl. OLG Köln, a.a.O., ähnlich auch OLG Nürnberg, MDR 2000, 227; MünchKomm/Peters, ZPO, 2. Aufl., § 139 Rn. 21; zustimmend wohl auch Thomas/Putzo/Reichold, a.a.O., § 139 Rn. 12).
  • OLG Frankfurt, 12.06.2007 - 10 U 239/06

    Darlegungslast bei Klage auf Zahlung eines Kontokorrentsaldos

    Es darf auch nicht übersehen werden, dass in einem Anwaltsprozess bereits eine verminderte Hinweispflicht des Gerichts insofern besteht, als von einem Anwalt erwartet werden muss, dass er die Voraussetzungen der Schlüssigkeit eines Anspruchs kennen muss (BGH NJW 1984, 310 f.; OLG Nürnberg MDR 2000, 227; LG Stade VersR 2002, 1014 f., 1015), und das zusätzlich jedenfalls dann die Hinweispflicht des Gerichts entfallen kann, wenn der Prozessgegner bereits schriftsätzlich auf den fraglichen Umstand aufmerksam gemacht hat, ohne dass die anwaltlich vertretene Partei hierauf reagiert hätte (BGH NJW 1984, 310 f., 311; OLG Nürnberg MDR 2000, 227; Thüringer OLG FGPrax 2002, 100; LG Stade VersR 2002, 1014 f., 1015); eine Ausnahme mag insofern allerdings dann gelten, wenn die anwaltlich vertretene Partei die von dem Prozessgegner erhobenen Bedenken offensichtlich falsch aufgenommen hat (BGH NJW 2001, 2548 ff., 2549).
  • OLG Schleswig, 19.12.2003 - 4 U 4/00

    Schadenersatz wegen fehlerhafte Durchführung eines Vergabeverfahrens für

    Das Gericht braucht zumindest gegenüber einer anwaltlich vertretenen Partei keinen Hinweis wegen Schlüssigkeitsbedenken geben, den bereits der gegnerische Anwalt schriftsätzlich gegeben hat (OLG Nürnberg, MDR 2000, 227; Baumbach/Lauterbach-Hartmann, ZPO, 61. Aufl., § 139 Rdnr. 83).
  • VerfGH Berlin, 16.12.2008 - VerfGH 15/08

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Rechts auf den

    Zum anderen ist in einem Verfahren, in dem - wie vorliegend - beide Parteien anwaltlich vertreten sind, ein gerichtlicher Hinweis entbehrlich, wenn die Partei bereits von der Gegenseite in unmissverständlicher Weise auf Mängel ihres Vortrags hingewiesen worden ist (vgl. Beschluss vom 27. Juni 2006 - VerfGH 99/04 - WuM 2006, 505 ; BGH zuletzt NJW-RR 2008, 581; BayVerfGH, NJW 1992, 1094; OLG Oldenburg, NJW-RR 2000, 949 ; OLG Nürnberg, MDR 2000, 227; Leipold, in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl. 2005, Rn. 38; Stadler, in: Musielak, ZPO, 6. Aufl. 2008, Rn. 6, 7; Smid, in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 3. Aufl. 2007, Rn. 39; jeweils zu § 139 ZPO).
  • OLG Brandenburg, 25.11.2004 - 12 U 47/04

    Werklohnanspruch aus vorzeitig beendetem Pauschalpreisvertrag über Errichtung

    Ein Hinweis nach § 139 ZPO ist nicht notwendig, wenn eine anwaltlich vertretene Partei vom Gegner auf einen Mangel ihres Vortrags in einer Weise aufmerksam gemacht wird, die die nötige Klarheit besitzt, um entsprechend verstanden zu werden und kein Anhaltspunkt dafür besteht, dass der Hinweis falsch aufgefasst worden ist (BGH BauR 2004, 1477; NJW 2001, 2549; NJW 1984, 310; NJW 1982, 1708, 1711; OLG Koblenz VersR 2004, 989; OLG Nürnberg MDR 2000, 227; Musielak-Stadler, 4. Aufl., ZPO, § 139 Rn 6 f.).
  • KG, 14.10.2005 - 21 U 233/01
    Es ist Aufgabe der Klägerin, den Verzögerungsschaden konkret darzulegen (vgl. OLG Braunschweig a.a.O., 1739, 1745; OLG Nürnberg BauR 2001, 409 ; BGH BauR 1986, 347, 348 ).
  • KG, 07.08.2003 - 8 U 266/02

    Mietrechtsstreit: Verspätetes Vorbringen in der Berufungsinstanz zu überhöhtem

  • LG Frankfurt/Main, 28.10.2013 - 10 O 363/12
  • LG Karlsruhe, 13.01.2006 - 13 O 133/03

    Verzug: Privatgutachtenkosten verschuldensunabhängig zu erstatten?

  • OLG Frankfurt, 07.08.2006 - 12 U 204/05

    Keine Hinweispflicht des Gerichts trotz Ersuchens einer Partei

  • LG Wiesbaden, 12.04.2012 - 9 O 406/11

    Anspruch auf Leistung aus einer Betriebsunterbrechungsschadenversicherung nach

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 04.08.1999 - 3 W 15/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,9346
OLG Brandenburg, 04.08.1999 - 3 W 15/99 (https://dejure.org/1999,9346)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04.08.1999 - 3 W 15/99 (https://dejure.org/1999,9346)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04. August 1999 - 3 W 15/99 (https://dejure.org/1999,9346)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,9346) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 227
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.11.1993 - IX ZR 244/92

    Zulässigkeit einer Vollstreckungsgegenklage wegen mangelnder Bestimmtheit eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.08.1999 - 3 W 15/99
    Die Antragstellerin könnte jedoch im Wege der prozessualen Gestaltungsklage analog § 767 a Abs. 1 ZPO vorgehen (vgl. BGH v. 18.11.1993 - IX ZR 244/92, MDR 1994, 1040 = NJW 1994, 460).

    Da die Zivilprozessordnung besondere Rechtsbehelfe für die konkrete Prozesssituation nicht vorsieht, es der Sache nach um die Vollstreckungsfähigkeit geht, die nach der Systematik der Zivilprozessordnung nur im Wege einer Vollstreckungsgegenklage beseitigt werden kann, und die Interessenlage vergleichbar ist, rechtfertigt sich die analoge Anwendung des § 767 ZPO (vgl. BGH v. 18.11.1993 - IX ZR 244/92, MDR 1994, 1040 = NJW 1994, 462 m.w.N.).

    Eine analoge Anwendung von § 767 Abs. 2 ZPO kommt nicht in Betracht, weil die Präklusion nicht gegenüber Vollstreckungstiteln gilt, die nicht der materiellen Rechtskraft fähig sind (BGH v. 18.11.1993 - IX ZR 244/92, MDR 1994, 1040 = NJW 1994, 462 m.w.N.).

  • BGH, 14.05.1992 - VII ZR 204/90

    Vollstreckungsgegenklage bei notariell beurkundeter Unterwerfungserklärung -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.08.1999 - 3 W 15/99
    Angriffe gegen die Wirksamkeit des Vollstreckungstitels sind zur Begründung der Klage aus § 767 ZPO nach ganz h.M. nicht geeignet (BGH v. 14.5.1992 - VII ZR 204/90, MDR 1992, 902 = NJW 1992, 2160, 2162).
  • BGH, 19.12.1991 - IX ZR 96/91

    Prozeßhindernis der Rechtskraft bei vorausgegangener Zug-um-Zug-Verurteilung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.08.1999 - 3 W 15/99
    Dieser prozessuale Anspruch, der den Gegenstand des Rechtsstreites bildet, wird bestimmt durch den Klageantrag, in dem sich die vom Kläger in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und den Lebenssachverhalt (Anspruchsgrund), aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet (BGH v. 19.12.1991 - IX ZR 96/91, MDR 1992, 293 = NJW 1992, 1172).
  • BGH, 27.02.1961 - III ZR 16/60

    Umfang der Rechtskraft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.08.1999 - 3 W 15/99
    Reicht dieser alleine nicht aus, um Rechtsfolge und Lebenssachverhalt zu erfassen, sind Tatbestand und Entscheidungsgründe ergänzend heranzuziehen (BGH NJW 1961, 917).
  • BGH, 12.01.1987 - II ZR 154/86

    Berechnung des dem Kommanditisten zustehenden Gewinns - Voraussetzungen für die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.08.1999 - 3 W 15/99
    Da sie regelmäßig weder Tatbestand noch Entscheidungsgründe enthalten, ist bei einem Versäumnisurteil gegen die Beklagte neben der Urteilsformel ergänzend auf das Klagevorbringen abzustellen (BGH v. 12.1.1987 - II ZR 154/86, NJW-RR 1987, 831).
  • OLG Frankfurt, 30.01.2003 - 25 W 1/03

    Vollstreckungsschutz: Einstweilige Einstellung wegen fehlender Bestimmtheit bei

    Diese Frage kann vorliegend ebenso offen bleiben, wie die weitere Frage, ob § 769 ZPO -wie auch in der Hauptsache § 767 ZPO- analog angewandt werden kann, obwohl es in der Hauptsache nicht um materielle Einwendungen gegen ein vollstreckbaren Anspruch geht, sondern um eine Fallgestaltung, in welcher es um den Einwand der fehlenden Bestimmtheit des vollstreckbaren Anspruches geht (vgl. OLG Koblenz MDR 2002, 968; OLG Brandenburg MDR 2000, 227 einerseits, OLG Karlsruhe in OLGZ 91, 227 andererseits [nur Klauselerinnerung nach § 732 ZPO statthaft], schließlich OLG Hamm Deutsche Notarzeitschrift 1992, 662 [nur Feststeilungsklage zulässig]; zur Anwendbarkeit bei Unbestimmtheit des Klagegrundes vgl. auch BGHZ 124, 173).

    Denn jedenfalls insoweit hatte und hat die Urkunde einen bestimmten und vollstreckungsfähigen Inhalt (weswegen dieser Fall anders liegt als die Konstellationen in OLG Brandenburg MDR 2000, 227 und OLG Köln NJW 1999, 431).

  • OLG Brandenburg, 11.06.2008 - 3 U 114/07

    Aufhebung des Urteils in einer Mietsache und Zurückverweisung an das

    Gerichtliche Entscheidungen, die inhaltlich unbestimmt sind, können nach der wohl herrschenden Meinung, die der Senat teilt, schon aus tatsächlichen Gründen keine materielle Rechtskraft erlangen (vgl. dazu BGHZ 124, 164; OLG Brandenburg, Beschl. v. 04.08.1999 - 3 W 15/99, OLG-Rp 1999, 467 = MDR 2000, 227; Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl., Vorbem § 300 Rdn. 17 und 19; Zöller/ Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., Vor § 300 Rdn. 18 f.).
  • OLG Brandenburg, 26.08.2009 - 3 U 192/08

    Pachtvertrag: Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Nutzungsentgelt,

    Lediglich dann ist die unverzichtbare Abgrenzung von gleichartigen Ansprüchen möglich, die bei einem in Vollzug befindlichen Dauerschuldverhältnis, wie es mit Miet- und Pachtverträgen begründet wird, periodisch neu entstehen, aber ganz unterschiedliche Zeitabschnitte betreffen (vgl. hierzu OLG Brandenburg, Beschl. v. 04.08.1999 - 3 W 15/99, OLG-Rp 1999, 467 = MDR 2000, 227, m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht