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   OLG München, 17.12.2008 - 7 U 3114/08   

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https://dejure.org/2008,6034
OLG München, 17.12.2008 - 7 U 3114/08 (https://dejure.org/2008,6034)
OLG München, Entscheidung vom 17.12.2008 - 7 U 3114/08 (https://dejure.org/2008,6034)
OLG München, Entscheidung vom 17. Dezember 2008 - 7 U 3114/08 (https://dejure.org/2008,6034)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Tankstellenpächter: Billigkeitserwägungen beim Handelsvertreterausgleich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgleichsanspruch des Tankstellenpächters

  • Betriebs-Berater

    Billigkeitsabschlag bei § 89b HGB auch für außerhalb des Vertrages liegende Umstände

  • Judicialis

    HGB § 89b; ; HGB § 89b Abs. 1 Nr. 3; ; HGB § 89b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; ; HGB § 89b Abs. 2; ; ZPO § 139; ; ZPO § 287; ; BGB § 271 Abs. 1; ; BGB § 286 Abs. 3; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 2

  • streifler.de

    Handelsvertreterausgleich eines Tankstellenpächters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausgleichsanspruch des Tankstellenpächters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Handelsvertreterausgleich eines Tankstellenpächters

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    AA des TStH, Billigkeit, Anlass für die Vertragsbeendigung, Beendigungsanlass

  • streifler.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Handelsvertreterausgleich eines Tankstellenpächters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 339
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.09.2007 - VIII ZR 194/06

    Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters nach Vertragsbeendigung: Bestimmung des

    Auszug aus OLG München, 17.12.2008 - 7 U 3114/08
    Allerdings ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (ZIP 2008, 279 Rdnr. 31) davon auszugehen, dass bei der Ermittlung des Stammkundenanteils die vom Landgericht verwendete repräsentative Befragung zu Tankgewohnheiten von PKW-Fahrern nicht herangezogen werden darf, wenn die Auswertung konkret erfasster Zahlungsvorgänge eine genauere Schätzung ermöglicht.

    Mit Recht ging das Erstgericht davon aus, dass durch die Lage der Tankstellen die Verkaufsbemühungen der Klägerin in nicht unerheblichem Maße gefördert wurden, bei einem wesentlichen Teil der Kunden mithin für die Wahl der Tankstelle Gründe maßgeblich waren, die nicht auf den Leistungen der Klägerin beruhten (vgl. BGH Urteil vom 12.9.2007, Az.; VIII ZR 194/06).

  • BGH, 12.02.2003 - VIII ZR 130/01

    Berechnung des Ausgleichsanspruchs eines Tankstellenhalters

    Auszug aus OLG München, 17.12.2008 - 7 U 3114/08
    Mit den an die Klägerin gezahlten Provisionen wurden auch nicht "werbende" Tätigkeiten abgegolten, so insbesondere beim Waschgeschäft (vgl. BGH, Urteil vom 12.2.2003, Az. VIII ZR 130/01, Rdnr. 41 f.), daneben auch verwaltende Tätigkeiten wie das Fertigen von Berichten und das Führen eines Betriebstagebuches (vgl. § 2 Nr. 3 Satz 3, und Nr. 13 Satz 2 des Vertrages von 8./10.3.2000, Anlage K 1).

    Dass - wie die Beklagte vorträgt - die Kunden, die mit der Br.-Karte bezahlt haben, in der Regel auch Kunden des Einkaufszentrums gewesen bzw. durch Werbemaßnahmen des Einkaufszentrums geworben worden seien, mag im Rahmen der Billigkeitserwägungen nach § 89b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 HGB zu berücksichtigen sein, rechtfertigt es aber nicht, diese Kunden aus dem Stammkundenanteil "herauszurechnen" (vgl. BGH, Urteil vom 12.2.2003, Az. VIII ZR 130/01, Rdnr. 17).

  • BGH, 07.10.2004 - I ZR 18/02

    Ausserordentliche Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses wegen Einstellung des

    Auszug aus OLG München, 17.12.2008 - 7 U 3114/08
    Andererseits ist aber zu berücksichtigen, dass das Verhältnis zwischen Handelsvertreter und Unternehmen durch eine besonders enge Bindung an den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens geprägt ist, so dass solche Umstände nicht allein in der Risikosphäre des Unternehmens, sondern auch in der des mit ihm vertraglich verbundenen Handelsvertreters liegen (vgl. BGH NJW 2005, 1360/1362).
  • BGH, 28.02.2007 - VIII ZR 30/06

    Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers nach Kündigung durch den Unternehmer und

    Auszug aus OLG München, 17.12.2008 - 7 U 3114/08
    Der Senat folgt der Auffassung des Bundesgerichtshofs in dessen Urteil vom 28.2.2007 (NJW 2007, 3493), dass die Ablehnung des Angebots des Unternehmers auf Fortsetzung des Vertrags zu geänderten Bedingungen dem Ausgleichsanspruch zwar nicht entgegensteht, dieser Gesichtspunkt aber im Rahmen der allgemeinen Billigkeitsprüfung nach § 89b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 HGB Berücksichtigung finden kann.
  • BGH, 26.02.1997 - VIII ZR 272/95

    Ausgleichsanspruch eines Kraftfahrzeug-Vertragshändlers

    Auszug aus OLG München, 17.12.2008 - 7 U 3114/08
    Da hierbei verschiedene Aspekte eine Rolle spielen können, die sich unter Umständen gegenseitig beeinflussen und nicht scharf voneinander abgrenzbar sind, stellt die Billigkeitsprüfung naturgemäß keine mathematisch exakte Operation auf gesicherten Grundlagen dar; vielmehr muss das Gericht unter wertender Betrachtung der Umstände in entsprechender Anwendung des § 287 ZPO einen etwaigen Billigkeitsabschlag schätzen (BGH WM 2006, 1403 Rdnr. 35; NJW 1996, 2298 unter B I 3; NJW 1997, 1503 unter C I 4).
  • BGH, 22.03.2006 - VIII ZR 173/04

    Bemessung des Ausgleichsanspruchs eines Kfz-Vertragshändlers; Dauer des

    Auszug aus OLG München, 17.12.2008 - 7 U 3114/08
    Da hierbei verschiedene Aspekte eine Rolle spielen können, die sich unter Umständen gegenseitig beeinflussen und nicht scharf voneinander abgrenzbar sind, stellt die Billigkeitsprüfung naturgemäß keine mathematisch exakte Operation auf gesicherten Grundlagen dar; vielmehr muss das Gericht unter wertender Betrachtung der Umstände in entsprechender Anwendung des § 287 ZPO einen etwaigen Billigkeitsabschlag schätzen (BGH WM 2006, 1403 Rdnr. 35; NJW 1996, 2298 unter B I 3; NJW 1997, 1503 unter C I 4).
  • BGH, 28.04.1988 - I ZR 66/87

    Darlegungs- und Beweislast des ausgeschiedenen Handelsvertreters; Berechnung des

    Auszug aus OLG München, 17.12.2008 - 7 U 3114/08
    In Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH WM 1988, 1204) hat das Landgericht diesen "Verwaltungsanteil" in entsprechender Anwendung des § 287 ZPO rechtsfehlerfrei auf 10 % geschätzt.
  • BGH, 28.10.1957 - II ZR 49/56

    Bemessung des AA des HV, Provisionsverluste im Hinblick auf Bezirksprovisionen,

    Auszug aus OLG München, 17.12.2008 - 7 U 3114/08
    Durch die Regelung des § 89b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 HGB soll allen Umständen Rechnung getragen werden, die bei der abstrakten Berechnung der Höhe des dem Unternehmens verbleibenden Vorteils und der Größe des dem Handelsvertreter entstandenen Verlustes nicht verwertet werden können (vgl. BGH BB 1957, 1161).
  • BGH, 21.04.2010 - XII ZR 10/08

    Verzugszinsen bei Nichtbeteiligung eines Verbrauchers: Vorliegen einer

    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte sind als Entgeltforderungen gemäß § 288 Abs. 2 BGB angesehen worden: Mietzinsansprüche (OLG Rostock MDR 2005, 139), Ansprüche auf Nutzungsentschädigung nach § 546 a BGB (OLG Köln ZMR 2006, 772, 773) und der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters nach § 89 b HGB (OLG München MDR 2009, 339; a.A. KG Urteil vom 27. August 2009 - 23 U 52/09 - juris).
  • BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 259/09

    Verzugszinsen: Begriff der "Entgeltforderung"; Behandlung des

    Nach diesen Maßstäben ist der Handelsvertreterausgleichsanspruch nach § 89b HGB als Entgeltforderung im Sinne des § 288 Abs. 2 BGB zu qualifizieren (so auch OLG Hamm, Urteil vom 29. Mai 2008 - 18 U 164/07, juris, Tz. 91; OLG München, Urteil vom 17. Dezember 2008 - 7 U 3114/08, juris, Tz. 37; Hanseatisches OLG Hamburg, Urteil vom 12. Februar 2009 - 6 U 60/08, juris, Tz. 161; Staub/Emde, HGB, 5. Aufl., § 89b Rdnr. 337).
  • KG, 27.08.2009 - 23 U 52/09

    Handelsvertretervertrag: Ausgleichsanspruch nach Beendigung eines

    Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters stellt keine Entgeltforderung im Sinne von § 288 Abs. 2 BGB dar (gegen OLG München MDR 2009, 339).

    Daher stelle der Ausgleichsanspruch ein Entgelt für bereits erbrachte Dienstleistungen, mithin eine Entgeltforderung im Sinne des § 286 Abs. 3, § 288 Abs. 2 BGB dar (Urteil vom 17. Dezember 2008, 7 U 311/08, zitiert nach juris, teilweise abgedruckt in MDR 2009, 339; so auch Ende in: Staub, Handelsgesetzbuch, Großkommentar, 5. Aufl., § 89 b Rdnr. 337).

  • OLG Düsseldorf, 27.04.2012 - 16 U 10/15

    Feststellung und Anmeldung des Handelsvertreterausgleichsanspruchs zur

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind eigene Billigkeitserwägungen im Rahmen des § 89b Abs. 2 HGB ausgeschlossen, da der Höchstbetrag insoweit ausschließlich der Begrenzung des nach § 89b Abs. 1 HGB zu ermittelnden und ziffernmäßig zu bestimmenden Ausgleichsbetrags dient, wenn dieser höher sein sollte (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 1998 - VIII ZR 221/97, NJW 1999 946 ; BGH, Urteil vom 11. Dezember 1996 - VIII ZR 22/96 -, NJW 1997, 655 ; Oberlandesgericht München, Urteil vom 17. Dezember 2008 - 7 U 3114/08 -, juris; Hopt, in: Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch, 35. Auflage 2012, § 89b Rdnr. 49; Löwisch, in: Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, Handelsgesetzbuch, 2. Auflage 2008, § 89b Rdnrn. 96, 127 und 132 mit weiteren Nachweisen).
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