Rechtsprechung
BGH, 27.07.2011 - XII ZB 118/11 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
BGB §§ 1896 Abs. 1 a, 1897 Abs. 4, 1903 Abs. 1 Satz 1; FamFG §§ 26, 68 Abs. 3, 278 Abs. 1 Satz 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1896 Abs 1a BGB, § 1897 Abs 4 BGB, § 1903 Abs 1 S 1 BGB, § 26 FamFG, § 68 Abs 3 FamFG
Betreuungsverfahren: Notwendige Anhörung des Betroffenen durch das Beschwerdegericht; Voraussetzungen für die Anordnung einer Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt; Berücksichtigung der Wünsche eines Geschäftsunfähigen bei der Betreuerauswahl - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Möglichkeit der Anordnung der Betreuung durch das Beschwerdegericht ohne Anhörung des Betroffenen allein auf Grundlage der Überzeugung des Amtsrichters trotz eines gegenläufigen Sachverständigengutachtens; Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts bei hinreichend konkreten ...
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Betreuerbestellung, Anhörung, Sachverständigengutachten, freier Wille, Einwilligungsvorbehalt, Auswahl des Betreuers
- rewis.io
Betreuungsverfahren: Notwendige Anhörung des Betroffenen durch das Beschwerdegericht; Voraussetzungen für die Anordnung einer Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt; Berücksichtigung der Wünsche eines Geschäftsunfähigen bei der Betreuerauswahl
- ra.de
- rewis.io
Betreuungsverfahren: Notwendige Anhörung des Betroffenen durch das Beschwerdegericht; Voraussetzungen für die Anordnung einer Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt; Berücksichtigung der Wünsche eines Geschäftsunfähigen bei der Betreuerauswahl
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Möglichkeit der Anordnung der Betreuung durch das Beschwerdegericht ohne Anhörung des Betroffenen allein auf Grundlage der Überzeugung des Amtsrichters trotz eines gegenläufigen Sachverständigengutachtens; Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts bei hinreichend konkreten ...
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Familienrecht - Entscheidung über Betreuungsbedarf
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Keine Betreuung trotz Sachverständigengutachten
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Freie Willensbildung - Geht der Eindruck des Amtsrichters vor dem Sachverständigengutachten?
Verfahrensgang
- AG Achim, 05.01.2011 - 4 XVII 287/10
- LG Verden, 18.02.2011 - 1 T 18/11
- BGH, 27.07.2011 - XII ZB 118/11
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 1507
- MDR 2011, 1039
- FGPrax 2011, 290
- FamRZ 2011, 1577
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.03.2011 - XII ZB 601/10
Betreuungsverfahren: Pflicht zur persönlichen Anhörung im Beschwerdeverfahren bei …
Auszug aus BGH, 27.07.2011 - XII ZB 118/11
Dabei kommt es maßgeblich auf die Wünsche des Betroffenen im Zeitpunkt der Betreuerbestellung an; das gilt auch für Vorschläge, bestimmte Personen nicht zu bestellen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 16. März 2011, XII ZB 601/10, FamRZ 2011, 880 Rn. 21).Allerdings kann das Beschwerdegericht nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG von der persönlichen Anhörung absehen, wenn diese bereits im ersten Rechtszug vorgenommen worden ist und von einer erneuten Anhörung keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind (Senatsbeschluss vom 16. März 2011 - XII ZB 601/10 - FamRZ 2011, 880 Rn. 13;… s. auch Senatsbeschluss vom 11. August 2010 - XII ZB 171/10 - FamRZ 2010, 1650 Rn. 5 ff.).
Vielmehr genügt, dass der Betroffene seinen Willen oder Wunsch kundtut, eine bestimmte Person solle sein Betreuer werden (Senatsbeschluss vom 16. März 2011 - XII ZB 601/10 - FamRZ 2011, 880 Rn. 21).
- BGH, 11.08.2010 - XII ZB 171/10
Betreuung: Persönliche Anhörung im Beschwerdeverfahren gegen die Verlängerung der …
Auszug aus BGH, 27.07.2011 - XII ZB 118/11
Allerdings kann das Beschwerdegericht nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG von der persönlichen Anhörung absehen, wenn diese bereits im ersten Rechtszug vorgenommen worden ist und von einer erneuten Anhörung keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind (…Senatsbeschluss vom 16. März 2011 - XII ZB 601/10 - FamRZ 2011, 880 Rn. 13; s. auch Senatsbeschluss vom 11. August 2010 - XII ZB 171/10 - FamRZ 2010, 1650 Rn. 5 ff.).
- BGH, 13.09.2017 - XII ZB 157/17
Betreuungssache: Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts bei umfangreichem …
b) Die Einrichtung einer Betreuung kann im vorliegenden Fall auch nicht damit begründet werden, dass diese als Voraussetzung für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts erforderlich ist (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Juli 2011 - XII ZB 118/11 - FamRZ 2011, 1577 Rn. 11). - BGH, 28.07.2015 - XII ZB 92/15
Betreuungssache: Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts für …
Ob dies der Fall ist, hat das Betreuungsgericht im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht festzustellen (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Juli 2011 - XII ZB 118/11 - FamRZ 2011, 1577, Rn. 18 ff.). - BGH, 18.11.2020 - XII ZB 179/20
Betreuungssache: Erfordernis der erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen …
Sofern sich die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts als zum Schutz des Vermögens des Betroffenen erforderlich erweisen sollte, wird es - wie das Landgericht zutreffend ausführt - für den Aufgabenbereich der Vermögenssorge nicht auf die Wirksamkeit der Vorsorgevollmachten ankommen (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Juli 2011 - XII ZB 118/11 - FamRZ 2011, 1577 Rn. 11).
- BGH, 21.11.2012 - XII ZB 384/12
Betreuungsverfahren: Pflicht zur persönlichen Anhörung im Beschwerdeverfahren; …
Um eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Betroffenen und seinem Betreuer zu gewährleisten, hat das Gericht jedoch den Wunsch des Betroffenen bei seiner Auswahlentscheidung zu berücksichtigen (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Juli 2011 - XII ZB 118/11 - FamRZ 2011, 1577 Rn. 24). - BGH, 25.07.2012 - XII ZB 526/11
Betreuungsverfahren: Persönliche Anhörung des Betroffenen vor Anordnung eines …
Ob dies der Fall ist, hat das Betreuungsgericht im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht festzustellen (Senatsbeschluss vom 27. Juli 2011 - XII ZB 118/11 - FamRZ 2011, 1577). - BGH, 11.04.2012 - XII ZB 504/11
Betreuungsverfahren: Absehen von der persönlichen Anhörung des Betroffenen im …
Allerdings kann das Beschwerdegericht nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG von der persönlichen Anhörung absehen, wenn diese bereits im ersten Rechtszug vorgenommen worden ist und von einer erneuten Anhörung keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind (Senatsbeschlüsse vom 27. Juli 2011 - XII ZB 118/11 - FamRZ 2011, 1577 Rn. 13 …und vom 16. März 2011 - XII ZB 601/10 - FamRZ 2011, 880 Rn. 13;… s. auch Senatsbeschluss vom 11. August 2010 - XII ZB 171/10 - FamRZ 2010, 1650 Rn. 5 ff.). - BGH, 11.04.2012 - XII ZB 531/11
Betreuungsverfahren: Fortbestehen der durch Hinzuziehung in erster Instanz …
Außerdem durfte das Landgericht von der Anhörung der Betroffenen nicht absehen, schon weil es von der Einschätzung des Amtsgerichts abgewichen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Juli 2011 - XII ZB 118/11 - FamRZ 2011, 1577 Rn. 13 …und vom 16. März 2011 - XII ZB 601/10 - FamRZ 2011, 880 Rn. 13;… s. auch Senatsbeschluss vom 11. August 2010 - XII ZB 171/10 - FamRZ 2010, 1650 Rn. 5 ff.). - BGH, 23.09.2015 - XII ZB 498/14
Betreuungssache: Erfordernis der persönlichen Anhörung des Betroffenen im …
Um eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Betroffenen und seinem Betreuer zu gewährleisten, hat das Gericht jedoch den Wunsch des Betroffenen, eine bestimmte Person nicht als Betreuer zu bestellen (§ 1897 Abs. 4 Satz 2 BGB), bei seiner Auswahlentscheidung zu berücksichtigen (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Juli 2011 - XII ZB 118/11 - FamRZ 2011, 1577 Rn. 24). - LG Münster, 15.04.2020 - 5 T 326/19
Rechtsprechung
OLG Koblenz, 03.03.2011 - 10 U 1319/10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Gebäudeversicherung: Risiko "Erdfall" bei Bodensenkung infolge Austrocknung
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kriterien zur Auslegung des Begriffs des Erdfalls in der Gebäudeversicherung
- ra.de
- versicherungsrechtsiegen.de
Gebäudeversicherung - Risiko Erdfall bei Bodensenkung infolge Austrocknung
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VGB 01 § 4 Nr. 4 d
Die Senkung des Bodenuntergrundes infolge von Austrocknung ist kein "Erdfall" - rechtsportal.de
VGB § 4 Nr. 4 lit d
Begriff des Erdfalls in der Gebäudeversicherung - ibr-online
Was ist ein "Erdfall"?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Kein Erdfall bei einer Senkung des Bodenuntergrunds wegen Austrocknung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Gebäudeschäden: Was ist ein "Erdfall"? (IBR 2011, 1358)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 20.10.2010 - 4 O 394/09
- OLG Koblenz, 03.03.2011 - 10 U 1319/10
Papierfundstellen
- MDR 2011, 1039
- VersR 2012, 59
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Koblenz, 03.02.2014 - 10 U 1268/13
Wohngebäudeversicherung - Wann liegt ein Erdrutsch vor?
Entgegen der Auffassung des Beklagten in der Berufungsbegründung ergibt sich aus der Entscheidung des Senats vom 3. März 2011 (10 U 1319/10 VersR 2012, 59), nicht, dass es sich bei den von dem Sachverständigen als schadenursächlich festgestellten langsamen Abgleitens des Bodens aufgrund der organischen Tone der dritten Schicht nicht um einen Erdrutsch im Sinne der Versicherungsbedingungen handelt. - OLG Dresden, 26.07.2023 - 1 U 520/23
Eintrittspflicht des Gebäudeversicherers für Gebäudeschäden aufgrund einer durch …
Im Ergebnis ist ein Erdfall nicht gegeben, wenn der Bodenuntergrund sich infolge einer Austrocknung langsam senkt (ebenso bereits OLG Koblenz, Beschluss vom 03.03.2011 - 10 U 1319/10, juris). - OLG Dresden, 07.11.2023 - 1 U 520/23
Berichtigung eines Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit
Im Ergebnis ist ein Erdfall nicht gegeben, wenn der Bodenuntergrund sich infolge einer Austrocknung langsam senkt (ebenso bereits OLG Koblenz, Beschluss vom 03.03.2011 - 10 U 1319/10, juris). - LG Köln, 02.12.2021 - 24 O 473/20
Wohngebäudeversicherung - Haftung für Erdsenkung
Die Senkung des Bodens infolge Austrocknung und dadurch verursachter Schrumpfung des Bodens stellt mangels Hohlraums grundsätzlich keine Erdsenkung dar (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 03.03.2011, 10 U 1319/10, zitiert nach: juris, Rn. 5 ff.;… Armbrüster in: Prölss/Martin, 31. Auflage 2021, VGB A. § 4 Rn. 13). - OLG Köln, 02.06.2021 - 9 U 248/20
Streitgegenstand einer Feststellungsklage Verpflichtung zur Kostenübernahme für …
Daher ist keine Erdsenkung und erst recht kein Erdfall anzunehmen, wenn der Boden sukzessive porös geworden ist mit der Folge, dass kleine Risse und Spalten entstanden sind (OLG Nürnberg, r+s 2007, 329); auch die Senkung des Bodens infolge Austrocknung fällt mangels Hohlraums nicht unter den Begriff der Erdsenkung, denn Poren im lockeren Erdreich sind auch aus der Sicht der Laien keine Hohlräume, über welchen im Rahmen eines Austrocknungs- und Schrumpfungsprozesses das Erdreich einstürzt (OLG Koblenz VersR 2012, 59, 60).