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   BAG, 16.12.1980 - 7 AZR 1148/78   

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BAG, 16.12.1980 - 7 AZR 1148/78 (https://dejure.org/1980,557)
BAG, Entscheidung vom 16.12.1980 - 7 AZR 1148/78 (https://dejure.org/1980,557)
BAG, Entscheidung vom 16. Dezember 1980 - 7 AZR 1148/78 (https://dejure.org/1980,557)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Verpflichtung zur Mitteilung der Urlaubsanschrift

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Eine während des Urlaubs erfolgte schriftliche Kündigung ist unwirksam - Kündigungsschreiben gilt erst ab Datum der Kenntnisnahme als zugegangen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 34, 305
  • NJW 1981, 1470
  • ZIP 1981, 414
  • MDR 1981, 524
  • DB 1981, 999
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 25.08.1978 - 2 AZR 693/76

    Kündigung während der Untersuchungshaft

    Auszug aus BAG, 16.12.1980 - 7 AZR 1148/78
    Eine zufällige vorübergehende Abwesenheit des Empfängers spiele nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25. August 1978 - 2 AZR 693/76 - keine Rolle.

    Der grundlegende Unterschied im Sachverhalt zum (nicht veröffentlichten) Urteil des Zweiten Senats vom 25. August 1978 - 2 AZR 693/76 - besteht im Entscheidungsfalle aber darin, daß der Arbeitnehmer hier das Kündigungsschreiben nach Rückkehr vom Urlaub in seinem (Wohnungs-) Briefkasten vorgefunden hat, während dieses dort vom Postboten der Schwiegermutter der Arbeitnehmerin als Vermieterin der Wohnung (in einem Zweifamilienhaus) ausgehändigt worden war.

  • LAG Düsseldorf, 21.09.1977 - 6 Sa 366/77
    Auszug aus BAG, 16.12.1980 - 7 AZR 1148/78
    Umgekehrt darf der Arbeitnehmer mangels gegenteiliger Anhaltspunkte darauf vertrauen, daß sich während seiner dem Arbeitgeber bekannten Urlaubsreise an dem Arbeitsverhältnis nichts ändern werde (vgl. Corts, aaO, S. 2083; Staudinger-Neumann, BGB, 12. Aufl., Vorbem. 45 zu § 620; LAG München, BayAMBl. 1975, C 14 und LAG Hamm, DB 1978, 119 [LAG Hamm 21.09.1977 - 2 Sa 892/77]).
  • BAG, 16.03.1988 - 7 AZR 587/87

    Wirksamer Zugang einer während der Urlaubsreise des Arbeitnehmers an die

    Ein an die Heimatanschrift des Arbeitnehmers gerichtetes Kündigungsschreiben geht diesem grundsätzlich auch dann zu, wenn dem Arbeitgeber bekannt ist, daß der Arbeitnehmer während seines Urlaubs verreist ist (Abweichung vom Senatsurteil vom 16. Dezember 1980 - 7 AZR 1148/78 - BAGE 34, 305 = AP Nr. 11 zu § 130 BGB).

    Der erkennende Senat hat im Urteil vom 16. Dezember 1980 (BAGE 34, 305, 308 = AP Nr. 11 zu § 130 BGB) die Zugangsdefinition von Corts übernommen und den Zugang des Kündigungsschreibens erst nach Rückkehr des Arbeitnehmers aus dem Urlaub bejaht.

    An dieser Auffassung, die auch von einem Teil der Literatur (Wolf, Anm. zu EzA § 130 BGB Nr. 10; von Olshausen, JZ 1981, 633 [BAG 16.12.1980 - 7 AZR 1148/78]; Wenzel, BB 1981, 1031) und der Instanzgerichte (LAG Hamm Beschluß vom 30. Juli 1981 - 8 Ta 87/81 - EzA § 130 BGB Nr. 11; LAG Düsseldorf Urteil vom 15. Juni 1982 - 8 Sa 657/82 - EzA § 130 BGB Nr. 12) kritisiert worden ist, hält der Senat in Übereinstimmung mit dem Berufungsurteil nicht fest.

    Auch ist der Arbeitnehmer im Regelfall nicht verpflichtet, dem Arbeitgeber mitzuteilen, ob und wohin er während des Urlaubs verreist (vgl. BAG Urteil vom 16. Dezember 1980, aaO); andererseits kann der Arbeitgeber nicht gehalten sein, sich über das individuelle Urlaubsverhalten seiner Arbeitnehmer Kenntnis zu verschaffen.

  • BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 400/83

    Wirksame Abmahnung einer Arbeitnehmerin als Voraussetzung der Kündigung - Zugang

    Demgegenüber hat der Siebte Senat in dem Urteil vom 17. Dezember 1980 (BAG 34, 305 = AP Nr. 11 zu § 130 BGB) entschieden, daß eine Willenserklärung zugegangen ist, wenn und sobald der Erklärende die Kenntnisnahme des Adressaten berechtigterweise erwarten konnte.
  • BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 275/88

    Zugang der Kündigung während Untersuchungshaft oder Auslieferungshaft im Ausland

    Der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat im Urteil vom 16. Dezember 1980 (BAGE 34, 305, 308 = AP Nr. 11 zu § 130 BGB) entschieden, bei einer dem Arbeitgeber bekannten urlaubsbedingten Abwesenheit des Arbeitnehmers gehe diesem eine schriftliche Kündigung erst nach der Rückkehr des Arbeitnehmers aus dem Urlaub zu.

    Wie der Siebte Senat zutreffend ausgeführt hat, ist die in der aufgegebenen Entscheidung vom 16. Dezember 1980 (aaO) für den Zugang zusätzlich geforderte konkrete Erwartung des Erklärenden von der Kenntnisnahme durch den Empfänger mit den Bedürfnissen des rechtsgeschäftlichen Verkehrs schwer zu vereinbaren.

  • BAG, 08.12.1983 - 2 AZR 337/82

    Zugang der Kündigung - Einwurf in Briefkasten

    Demgegenüber ist nach dem Urteil des Siebten Senats vom 17. Dezember 1980 (BAG 34, 305 = AP Nr. 11 zu § 130 BGB) eine empfangsbedürftige Willenserklärung zugegangen, wenn und sobald der Erklärende die Kenntnisnahme des Adressaten berechtigterweise erwarten konnte.
  • BAG, 11.08.1988 - 2 AZR 11/88

    Zugang der Kündigung während des Urlaubs - Zeitpunkt der Kenntnisnahme der

    Anwendung der bisherigen Senatsrechtsprechung (Senatsurteil vom 25. August 1978 - 2 AZR 693/76 - nicht veröffentlicht) und der neuesten Rechtsprechung des Siebten Senats (Urteil vom 16. März 1988 - 7 AZR 587/87 - auch zur Veröffentlichung bestimmt - nach Aufgabe von BAG Urteil vom 16.12.1980 - 7 AZR 1148/78 = BAGE 34, 305 = AP Nr. 11 zu § 130 BGB).

    1975, C 14) und einem Teil der Literatur (Corts, DB 1979, 2081 ff.; Staudinger/Neumann, aaO, vor § 620 Rz 45) vertretene Ansicht hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 16. Dezember 1980 (BAGE 34, 305, 308 = AP Nr. 11 zu § 130 BGB) entschieden, im Falle einer dem Arbeitgeber bekannten urlaubsbedingten Abwesenheit des Arbeitnehmers gehe diesem eine schriftliche Kündigung erst nach der Rückkehr des Arbeitnehmers aus dem Urlaub zu.

    Entgegen dem Vortrag der Revision hat sich der erkennende Senat in dem Urteil vom 8. Dezember 1983 (- 2 AZR 337/82 - AP Nr. 12 zu § 130 BGB) dem nunmehr wieder aufgegebenen Urteil des Siebten Senats vom 16. Dezember 1980 (aaO) nicht angeschlossen.

  • LAG Berlin, 16.11.1987 - 9 Sa 78/87

    Zugang; Arbeitsvertrag; Kündigung; Urlaub; Einschreiben; Empfangsbote

    Auch während dem Arbeitgeber bekannter Urlaubsabwesenheit kann dem Arbeitnehmer durch eingeschriebenen Brief, den ein Ersatzempfänger entgegennimmt, wirksam gekündigt werden (entgegen BAG vom 16.12.1980, 7 AZR 1148/78 = AP Nr. 11 zu § 130 BGB = EzA Nr. 10 zu § 130 BGB = BB 1981, 1030).

    Das Landesarbeitsgericht hat das Rechtsmittel der Revision zugelassen, § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG, da es hinsichtlich des Zugangsbegriffes einer Kündigungserklärung während urlaubsbedingter Abwesenheit des Arbeitnehmers von seinem Wohnort und von der Rechtsprechung des Siebenten Senats des Bundesarbeitsgerichts in einer Entscheidung vom 16. Dezember 1980 - 7 AZR 1148/78 - abweicht.

  • BAG, 31.10.1985 - 6 AZR 557/84

    Jugendvertreter - Weiterbeschäftigung - Fristberechnung

    Die Erklärung muß in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers oder eines empfangsberechtigten Dritten gelangen, und der Empfänger muß unter gewöhnlichen Umständen Kenntnis nehmen können (vgl. dazu BAGE 34, 305 = AP Nr. 11 zu § 130 BGB und Urteil vom 8. Dezember 1983 - 2 AZR 337/82 - AP Nr. 12, zu § 130 BGB, m. w. N.).
  • BAG, 28.04.1983 - 2 AZR 438/81

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine fristgerechte Kündigung

    Der Kläger hat sich in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Dezember 1980 - 7 AZR 1148/78 - (AP Nr. 11 zu § 130 BGB) berufen.
  • LAG Hessen, 09.07.1984 - 11 Ta 68/84
    Eine schriftliche Willenserklärung geht dem Empfänger erst dann iS des § 130 Abs. 1 S 1 BGB zu, wenn sie in verkehrsüblicher Art in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers oder eines empfangsberechtigten Dritten gelangt und wenn nach der Verkehrsanschauung zu erwarten ist, daß der Empfänger sich von der Erklärung alsbald tatsächlich Kenntnis verschafft (BAG vom 16.1.1976 2 AZR 619/74 AP Nr. 7 zu § 130 BGB, BAG vom 13.10.1976 5 AZR 510/75 AP Nr. 8 zu § 130 BGB, BAG vom 18.2.1977 2 AZR 770/75 AP Nr. 10 zu § 130 BGB, BAG vom 16.12.1980 7 AZR 1148/78 AP Nr. 11 zu § 130 BGB, BAG vom 8.12.1983 2 AZR 337/82, NJW 1984, 1651 und BAG vom 8.12.1983 2 AZR 354/82).2.

    Aus diesem Grunde geht eine schriftliche Kündigungserklärung des Arbeitgebers, die in den Wohnungsbriefkasten eingeworfen wird, dem im Urlaub verreisten Arbeitnehmer erst mit der Rückkehr aus dem Urlaub zu, wenn der Arbeitgeber mit der urlaubsbedingten Abwesenheit des Arbeitnehmers rechnen muß (BAG 16.12.1980 7 AZR 1148/78 = AP Nr. 11 zu § 130 BGB).3.

  • LAG Baden-Württemberg, 08.03.1988 - 8 Ta 8/88

    Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage; Rechtzeitigkeit der

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  • LAG Düsseldorf, 15.06.1982 - 8 Sa 657/82

    Kündigungszugang

  • KG, 08.01.1988 - 17 U 6019/86

    Schadensersatz wegen Veräußerung als Sicherheit dienender Wertpapiere;

  • LAG Hamm, 30.07.1981 - 8 Ta 87/81

    Kündigung; Zugangsfiktion

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Rechtsprechung
   BAG, 25.11.1980 - 6 AZR 210/80   

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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Restitutionsgrund des ZPO

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wiederaufnahme - Urteilsaufhebung - Restitutionsgrund - Zustimmungsbescheid - Hauptfürsorgestelle - Kündigung eines Schwerbehinderten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 34, 275
  • NJW 1981, 2023
  • MDR 1981, 524
  • DB 1981, 1141
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.10.1971 - IX ZR 79/67

    Urkunden als Restitutionsgrund

    Auszug aus BAG, 25.11.1980 - 6 AZR 210/80
    Die Restitutionsklage soll verhindern, daß die Autorität der Gerichte und das Vertrauen der Allgemeinheit in die Rechtsprechung dadurch beeinträchtigt wird, daß rechtskräftige Urteile nicht überprüft werden können, obwohl ihre Grundlagen für jedermann erkennbar in einer für das all gemeine Rechtsgefühl unerträglichen Weise erschüttert sind (vgl. BGHZ 57, 211 [215]) Dieser übergeordnete Gesiebtspunkt gilt auch für einen Verwaltungsakt, von dem die Wirksamkeit einer privaten Willenserklärung abhängt.
  • BGH, 18.12.1974 - IV ZR 123/73

    Rechte des Versicherers nach Befriedigung des unfallgeschädigten Dritten bei

    Auszug aus BAG, 25.11.1980 - 6 AZR 210/80
    Die spätere Aufhebung des Zustimmungsbescheids hat rückwirkende Kraft (BVerwG, AP Nr. 16 zu § 14 SchwBeschG; Jung- Cramer, aaO, § 12 RdNr. 14; Rewolle DB 1975, 1120), das heißt, die früher erteilte Zustimmung ist als nicht vorhanden an zusehen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.06.1978 - 1 Ta 52/78

    Kündigungsschutzklage eines schwerbehinderten Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 25.11.1980 - 6 AZR 210/80
    Das bedingt nach Auffassung des Senats die Notwendigkeit der Aussetzung eines Kündigungsschutzprozesses, wenn die erteilte Zustimmung der Hauptfürsorgestelle angefochten wird (vgl. BAG AP Nr. 1 zu § 148 ZPO und AP Nr. 41 zu § 3 KSchG [unter 5 der Gründe]); unterbleibt eine Aussetzung des Verfahrens, so könnte nach Ablauf der Pünf-Jahres-Prist des § 586 Abs. 2 Satz 2 ZPO selbfci mit einer Restitutionsklage nicht mehr geholfen werden, wenn der Zustimmungsbescheid aufgehoben wird (Jung-Cramer, SchwbG, 2. Aufl., § 13 RdNr. 20; Wilrodt-Neumann, SchwbG, 5 Aufl., § 12 RdNr. 24; Rewolle, DB 1975, 1123; Otto, DB 1975, 155; Schnorr von Carolsfeld, Anm. II 3 zu AP Nr. 41 zu § 3 KSchG; a.M. Gröninger, SchwbG, § 12 Anm. 7 a; LAG Rheinland-Pfalz, NJW 1978, 2263 mit zust. Anm. von Rotter, NJW 1979, 1319).
  • BAG, 26.09.1991 - 2 AZR 132/91

    Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsminderung

    Es steht auch dann im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts, ob es den von einem Schwerbehinderten anhängig gemachten Kündigungsschutzprozeß gemäß § 148 ZPO aussetzt, solange über die Anfechtung der Zustimmung der Hauptfürsorgestelle zu der Kündigung noch nicht rechtskräftig entschieden ist, wenn es die Kündigung für sozial gerechtfertigt hält (Abweichung von BAGE 34, 275 = AP Nr. 7 zu § 12 SchwbG).

    Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in dem Urteil vom 25. November 1980 (BAGE 34, 275, 277 = AP Nr. 7 zu § 12 SchwbG, zu II 1 der Gründe) ausgesprochen, solange die "Zweigleisigkeit" des Rechtsweges bei der Kündigung von Schwerbehinderten bestehe, müsse immer mit divergierenden Entscheidungen der Arbeitsgerichte und der Verwaltungsgerichte gerechnet werden.

    In allen anderen Fällen hat die Zustimmung der Hauptfürsorgestelle Tatbestandswirkung und muß von den Gerichten für Arbeitssachen hingenommen werden (insoweit zutreffend BAGE 34, 275, 279 f. = AP, aaO, zu II 2 c der Gründe).

    Wird nach rechtskräftiger Abweisung der Kündigungsklage die Zustimmung versagt, so kann der Schwerbehinderte gemäß § 580 Nr. 6 ZPO im Wege der Restitutionsklage die Abänderung des arbeitsgerichtlichen Urteils erreichen (BAGE 34, 275 = AP, aaO).

  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 360/05

    Auflösungsantrag - Vorgreiflichkeit - Streitgegenstand

    Das Ermessen kann jedoch eingeschränkt sein mit der Folge, dass nicht jede der an sich denkbaren Möglichkeiten, sondern nur bestimmte Möglichkeiten oder sogar nur noch eine Möglichkeit einer rechtmäßigen Ermessensausübung entsprechen (vgl. BAG 25. November 1980 - 6 AZR 210/80 - BAGE 34, 275; 27. Februar 1985 - GS 1/84 - BAGE 48, 122; BGH 11. Januar 1955 - I ZR 106/53 - BGHZ 16, 124; LAG Hamm 20. Oktober 1983 - 8 Ta 291/83 - MDR 1984, 173).
  • BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 674/10

    Restitutionsklage

    Diese Voraussetzungen, deren Überprüfung auch noch in der Revisionsinstanz vorzunehmen ist (BAG 25. November 1980 - 6 AZR 210/80 - zu I der Gründe, BAGE 34, 275) , sind erfüllt.

    Dazu war er nicht gehalten (vgl. BAG 15. August 1984 - 7 AZR 558/82 - zu I 4 b der Gründe , AP SchwbG § 12 Nr. 13 = EzA ZPO § 580 Nr. 2 ; 25. November 1980 - 6 AZR 210/80 - zu II 1 der Gründe, BAGE 34, 275) .

    a) Eine Wiederaufnahme des Ursprungsverfahrens setzt nach dieser Bestimmung dreierlei voraus: (erstens) ein präjudizielles Urteil, auf dem (zweitens) das mit der Restitutionsklage angegriffene Urteil beruht, und (drittens) ein weiteres - rechtskräftiges - Urteil, durch das das präjudizielle Urteil aufgehoben wurde (BAG 17. Juni 1998 - 2 AZR 519/97 - zu II 1 der Gründe; 25. November 1980 - 6 AZR 210/80 - zu II 2 der Gründe, BAGE 34, 275; Zöller/Greger ZPO 28. Aufl. § 580 Nr. 13; Musielak ZPO 8. Aufl. § 580 Rn. 12) .

    Dieser Grundsatz verlangt Geltung auch für einen Verwaltungsakt, von dem die Wirksamkeit einer privaten Willenserklärung abhängt (BAG 17. Juni 1998 - 2 AZR 519/97 - aaO; 25. November 1980 - 6 AZR 210/80 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 34, 275) .

  • BVerwG, 12.07.2012 - 5 C 16.11

    Anfechtungsklage; Rechtsschutzinteresse; Fiktion; Fiktion eines Verwaltungsakts;

    b) Der Kläger hat ein schutzwürdiges Interesse an einer Sachentscheidung des Gerichts, weil im Fall der Erfolglosigkeit der Revision die Beigeladene Restitutionsklage nach § 79 ArbGG i.V.m. § 580 Nr. 6 ZPO mit dem Ziel der Abweisung der Kündigungsschutzklage des Klägers erheben könnte (vgl. BAG, Urteile vom 25. November 1980 - 6 AZR 210/80 - BAGE 34, 275 und vom 17. Juni 1998 - 2 AZR 519/97 - juris Rn. 15).
  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 193/21

    Nicht rechtskräftige Aufhebung der Zustimmung des Integrationsamts zur

    Zu Unrecht hat sich das Landesarbeitsgericht zur Begründung seiner gegenteiligen Auffassung auf ein Urteil des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 25. November 1980 (- 6 AZR 210/80 - BAGE 34, 275) berufen.
  • BAG, 11.05.2000 - 2 AZR 276/99

    Personalvertretungsrechtliche Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen

    An deren Entscheidung sind alle anderen Behörden und Gerichte, insbesondere auch die für das Zustimmungsersetzungsverfahren in der Regel zuständigen Arbeitsgerichte gebunden, sofern die Entscheidung der Hauptfürsorgestelle nicht ausnahmsweise nichtig ist (BAG 25. November 1980 - 6 AZR 210/80 - BAGE 34, 275, 279 f.; KR-Etzel aaO §§ 15 bis 20 SchwbG Rn. 125, § 21 SchwbG Rn. 10, 28; Kittner/Däubler/Zwanziger aaO § 15 SchwbG Rn. 50, § 21 SchwbG Rn. 5; GK-SchwbG-Steinbrück aaO § 18 Rn. 98 f., 120 ff.).
  • BAG, 19.05.2010 - 2 AZN 281/10

    Beiordnung eines Notanwalts

    Dieser Rechtssatz widerspricht nicht nur dem eindeutigen Wortlaut des § 580 Nr. 6 ZPO, sondern auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach nicht das mit der Restitutionsklage angegriffene Urteil, sondern ein Urteil, auf das das angegriffene Urteil lediglich gegründet ist, durch ein anderes rechtskräftiges Urteil aufgehoben worden sein muss (vgl. etwa Senat 17. Juni 1998 - 2 AZR 519/97 - zu II 1 der Gründe; BAG 25. November 1980 - 6 AZR 210/80 - zu II 2 der Gründe, BAGE 34, 275).

    Indes macht der Kläger zu Recht geltend, dass als "Urteil eines ordentlichen Gerichts..." iSd. § 580 Nr. 6 ZPO auch andere formelle Entscheidungen wie zB Verwaltungsakte - etwa die Zustimmung des Integrationsamts zum Ausspruch der Kündigung gegenüber einem Schwerbehinderten (vgl. Senat 17. Juni 1998 - 2 AZR 519/97 - zu II 1 der Gründe; BAG 25. November 1980 - 6 AZR 210/80 - zu II 2 der Gründe, aaO; weitere Fälle nennt MünchKommZPO/Braun 3. Aufl., § 580 Rn. 36) - angesehen werden.

  • OVG Hamburg, 10.12.2014 - 4 Bf 159/12

    Evidenzkontrolle des Integrationsamtes bei Zustimmung zur Kündigung

    Denn die Klägerin hätte, wenn die angefochtene Zustimmungsentscheidung der Beklagten in dem vorliegenden Verfahren aufgehoben würde, die Möglichkeit der arbeitsgerichtlichen Restitutionsklage gemäß § 79 ArbGG i.V.m. § 580 Nr. 6 ZPO (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.7.2012, 5 C 16.11, BVerwGE 143, 325, juris Rn. 13; BAG, Urt. v. 25.11.1980, 6 AZR 210/80, BAGE 34, 275, juris Rn. 15 ff.).
  • BAG, 15.08.1984 - 7 AZR 558/82

    Restitutionsklage eines Schwerbehinderten

    Diese Prüfung ist auch in der Revisionsinstanz von Amts wegen vorzunehmen (BAG Urteil vom 20. März 1958 - 2 AZR 60/55 - AP Nr. 3 zu «. 580 ZPO zu 1 der Gründe; BAG 34, 275, 276 = AP Nr. 7 zu $ 12 SchwbO zu I der Gründe) und entspricht der im echten Rechtsmittelverfahren durchzuführenden Kontrolle der Zulässigkeit der in der Vorinstanz eingelegten Rechtsmittel.

    Die gegenteilige Ansicht (Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 20. Aufl. 1977, vor § 578 Rz 25, ?. 582 Rz 1; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 42. Auf I., 5 582 Anm. 1, Grundzüge 3 A vor 5 578; Zöller/Schneider, aaO, $ 582 Anm. I 2; wohl auch BAG 34, 275, 277 = AP Nr. 7 zu « 12 SchwbG, zu II der Gründe) vernachlässigt den Wortlaut des § 582 ZPO, der von der Zulässigkeit der Restitutionsklage spricht und übersieht, daß die Durchbrechung der Rechtskraft nicht der Par teidisposition unterliegen darf (BAG Urteil vom 2. Juni 1982, aaO; Thomas/Putzo, aaO, $ 582 Anm. 1).

  • VG Augsburg, 17.09.2013 - Au 3 K 13.698

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung; schwerbehinderter Mensch; Zusammenhang;

    Freilich lag die "Verspätung" nicht im Einflussbereich des Klägers: Denn die Arbeitsgerichte entscheiden nach eigenem Ermessen, ob sie ihr Verfahren aussetzen, bis der verwaltungsgerichtliche Streit um die Aufhebung des Zustimmungsbescheids rechtskräftig entschieden ist (vgl. BAG Urteil vom 25.11.1980 BAGE 34, 275/278 = AP Nr. 7 zu § 12 SchwbG = NJW 1981, 2023).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in vergleichbaren Fällen, in denen die Arbeitsgerichte ihr Verfahren nicht ausgesetzt und die Kündigungsschutzklage rechtskräftig abgewiesen hatten und in denen die Verwaltungsgerichte danach den Zustimmungsbescheid aufhoben, die Restitutionsklage gemäß § 580 Nr. 6 ZPO für gegeben erachtet (Urteil vom 25.11.1980 a.a.O.; Urteil vom 17.6.1998 Az. 2 AZR 519/97 veröffentlich in juris).

    Die Restitutionsklage ist nach der Rechtsprechung in entsprechender Anwendung des § 580 Nr. 6 ZPO auch statthaft, wenn das angegriffene Urteil auf einem später aufgehobenen Verwaltungsakt beruht (BGH Urteil vom 21.1.1988 MDR 1988, 566; BAG Urteil vom 25.11.1980 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 27.11.2006 - 9 BV 05.2467

    Bedarf der Auflösungsantrag des Arbeitgebers nach § 9 Abs. 1 S. KSCHG dem

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2018 - 12 S 2721/17

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage gegen die erfolgte Zustimmung des

  • BAG, 07.07.1999 - 10 AZR 571/98

    Eingruppierung einer Lehrkraft - Ausbildung in England

  • BAG, 23.06.1993 - 5 AZR 248/92

    Rechtsweg: Arbeitsgerichtsbarkeit - Lehrauftragsverhältnis (Hessen);

  • LAG Hamburg, 22.10.2002 - 3 Ta 5/02

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung; Schwerbehinderter; Aussetzung des

  • BGH, 21.01.1988 - III ZR 252/86

    Zusammenhang zwischen Restitutionsgrund und Vorentscheidung

  • ArbG Berlin, 22.09.2022 - 41 Ca 3322/22

    Kündigung eines schwerbehinderten Menschen - Zustimmung des Integrationsamtes -

  • VG Würzburg, 01.09.2015 - W 3 K 15.138

    Zustimmungsentscheidung des Integrationsamtes

  • BAG, 22.09.1995 - 5 AZB 19/95

    Arbeitnehmerbegriff: Lehrbeauftragter an einer Verwaltungshochschule

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2007 - 12 A 122/07

    Keine Berufungzulassung - Verfristung der Kündigungsschutzklage - Zustimmung des

  • ArbG Berlin, 13.07.2005 - 86 Ca 24618/04

    Diskriminierung; Behinderung; Einstellung; Entschädigungsanspruch

  • LAG Köln, 19.09.2007 - 7 Sa 506/07

    Restitutionsklage; Restitutionsgrund; Anerkennung als Schwerbehinderter;

  • BVerwG, 09.02.1993 - 11 B 81.92

    Anfechtungsklage gegen einen Feststellungsbescheid und Rückzahlungsbescheid -

  • BAG, 17.02.1982 - 7 AZR 846/79

    Erfüllungsmodalitäten für die nach SchwbG § 12 erforderliche Zustimmung zur

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.03.2015 - 1 L 19/14

    Zustimmung zur betriebsbedingten Kündigung eines schwerbehinderten Menschen -

  • VG Regensburg, 30.01.2007 - RN 2 K 06.1584

    Zustimmung des Integrationsamtes zur personenbedingten Kündigung wegen einer

  • LAG Hessen, 05.05.1999 - 2 Sa 575/98

    Eigenmächtige Überweisung von Urlaubsabgeltung - fristlose Kündigung -

  • VG Köln, 25.10.2023 - 16 K 1700/23
  • VGH Bayern, 17.12.2009 - 12 CS 09.2691

    SchwerbehindertenrechtAntrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung;

  • BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 519/97
  • LAG Sachsen, 18.06.1997 - 4 Sa 118/97

    Voraussetzung der Statthaftigkeit einer Restitutionsklage; Möglichkeit der

  • LAG Hamburg, 07.01.1994 - 3 Sa 2/92

    Feststellungsklage; Arbeitsverhältnis; Öffentlich-rechtliches

  • VGH Hessen, 17.11.1992 - 9 UE 1765/89

    Anfechtungsklage gegen Zustimmung der Hauptfürsorgestelle zur Kündigung eines

  • BAG, 11.02.1987 - 5 AZR 18/86

    Rechtsstellung eines Lehrbeauftragten einer Universität - Anhaltspunkte für das

  • BAG, 02.06.1982 - 7 AZR 868/77
  • ArbG Düsseldorf, 26.02.2010 - 10 Ca 8395/09

    Restitutionsklage

  • VG Bayreuth, 17.12.2012 - B 3 S 12.843

    Rechtsschutzbedürfnis; Ermessensausübung; Nachvollziehbarkeit der angegebenen

  • VG München, 24.07.2008 - M 15 K 07.188

    Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung nach § 91 SGB IX

  • ArbG Marburg, 22.09.1999 - 1 Ca 574/99

    Kündigung - tätliche Beleidigung

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