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   OLG Hamm, 04.01.1989 - 15 W 416/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2988
OLG Hamm, 04.01.1989 - 15 W 416/88 (https://dejure.org/1989,2988)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.01.1989 - 15 W 416/88 (https://dejure.org/1989,2988)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Januar 1989 - 15 W 416/88 (https://dejure.org/1989,2988)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gesellschafterhaftung; Wohngeldverbindlichkeiten einer BGB-Gesellschaft; Nachweis der Übertragung der Mitgliedschaftsrechte; Grundbuchberichtigung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 655
  • MDR 1989, 643
  • DB 1989, 972
  • MittBayNot 1989, 152
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 10.07.1986 - 15 W 269/86

    Gesamtrechtsnachfolge für das Gesellschaftsvermögen; Eintritt in Rechte und

    Auszug aus OLG Hamm, 04.01.1989 - 15 W 416/88
    ... Der Rechtsübergang findet außerhalb des Grundbuchs statt und löst eine Berichtigung nach § 22 GBO aus (Senat, OLGZ 1986, 316 [hier: I (138) 510 b]).
  • OLG Stuttgart, 08.03.2005 - 8 W 39/05

    Wohnungseigentumsverfahren: Widerlegung der Eigentumsvermutung eines im

    Er ist nicht auf einen Nachweis in der Form des § 29 GBO beschränkt (abw. zu OLG Hamm NJW-RR 1989, 655).

    Im übrigen gibt es keine Veranlassung, für die Widerlegung der Vermutung des § 891 BGB im vorliegenden Fall höhere Anforderungen anzustellen als in anderen Verfahren außerhalb der GBO (vgl. Staudinger-Gursky BGB Bearb. 2002, § 891 RN 55; MüKomm-Wacke BGB 4. Aufl., § 891 RN 18; Palandt-Bassenge BGB 64. Aufl., § 891 RN 8; AG Hamburg - Barmbeck ZMR 2004, 781, 782; aA OLG Hamm NJW-RR 1989, 655; AG Augsburg ZMR 1999, 208; Bärmann / Pick / Merle WEG 9. Aufl., § 1 RN 19).

    Für eine Vorlage des Verfahrens an den Bundesgerichtshof (§ 28 Abs. 2 FGG) gibt es keine Veranlassung, weil sich das OLG Hamm (NJW-RR 1989, 655) zur Frage der Behandlung von Kopien öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Urkunden im WEG-Verfahren nicht geäußert hat und hier schon die vorgelegten Ablichtungen solcher Urkunden den Nachweis des Ausscheidens der Antragsgegner aus der Gesellschaft bürgerlichen Rechts erbracht haben.

  • AG Bremerhaven, 26.10.2010 - 55 C 2239/09

    Verwalterin einer Wohnungseigentumsanlage ist zur gerichtlichen Geltendmachung

    In Hinblick auf § 12 WEG bedeutet dies, dass eine Zustimmung nicht erforderlich ist, ebenso wie auch der Gesellschafterwechsel bei einer Personengesellschaft als Wohnungseigentümerin keiner Zustimmung bedarf (Riecke/Schmid - Schneider, Kompaktkommentar zum WEG , 3. Aufl. 2010, § 12 Rn. 32; OLG Hamm MittBayNot 1989, 152; OLG München NJW 2007, 1536 ).
  • OLG Düsseldorf, 10.08.1988 - 3 Wx 331/88

    Keine Freigabeerklärung des Notars als Testamentsvollstrecker durch Eigenurkunde

    OLG Hamm, Beschluß vom 4.1.1989 - 15 W 416/88 - mitgeteilt von Dr. Joachim Kuntze, Vors.
  • AG Berlin-Spandau, 30.01.2004 - 70 II 6/03

    Übertragung von Anteilen an einer Gesellschaft durch eine

    Dies waren im vorliegenden Fall die Antragsgegner zu III. 3. bis 5. Die Antragsgegnerin zu III. 5. erwarb ihre Eigentümerstellung bereits aufgrund der Übertragung des Gesellschaftsanteils durch den Antragsgegner zu III. 2. Für den Rechtserwerb war auch keine Eintragung im Grundbuch erforderlich, da sich in diesen Fällen der Erwerb ohne Auflassung und Eintragung im Grundbuch vollzieht ( vgl. OLG Hamm NJW-RR 1989, 655 [OLG Hamm 04.01.1989 - 15 W 416/88] ).
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