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   BayObLG, 15.02.1996 - 2Z BR 109/95   

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BayObLG, 15.02.1996 - 2Z BR 109/95 (https://dejure.org/1996,4915)
BayObLG, Entscheidung vom 15.02.1996 - 2Z BR 109/95 (https://dejure.org/1996,4915)
BayObLG, Entscheidung vom 15. Februar 1996 - 2Z BR 109/95 (https://dejure.org/1996,4915)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 873, 877; GBO §§ 19, 29
    Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Aus Zustimmung zum Ausbau eines Lagers zur Wohnung folgende Pflicht zur Umwandlungs- und Eintragungsbewilligung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustimmung zur Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum

  • gaius.legal

    Aus Zustimmung zum Ausbau eines Lagers zur Wohnung folgende Pflicht zur Umwandlungs- und Eintragungsbewilligung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 873, 877; GBO §§ 19, 29
    Pflicht zur Zustimmung zur Umwandlung eines Teileigentums in Wohneigentum nach entsprechender Teilungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 1996, 666
  • MittBayNot 1996, 208
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 31.07.1980 - BReg. 2 Z 54/79

    Zur Frage, welche Anforderungen an die Bauzeichnung zu stellen sind

    Auszug aus BayObLG, 15.02.1996 - 2Z BR 109/95
    Gegenstand und Abgrenzung des Sondereigentums ergeben sich dabei gemäß § 7 Abs. 3 , Abs. 4 Nr. 1 WEG infolge doppelter Bezugnahme allein aus der Teilungserklärung (Eintragungsbewilligung) und dem Aufteilungsplan; auf andere Erkenntnisquellen darf grundsätzlich nicht zurückgegriffen werden (vgl. BayObLGZ 1973, 267 f.; 1980, 226, 229 f.; 1991, 186, 190; BayObLG MittBayNot 1988, 236 f.).
  • BayObLG, 13.01.1994 - 2Z BR 130/93

    Zweckbestimmung eines Sondereigentums Festlegung eines Eigentums als

    Auszug aus BayObLG, 15.02.1996 - 2Z BR 109/95
    Die Umwandlung eines Teileigentums in Wohnungseigentum, d. h. hier die Änderung der Zweckbestimmung von Lager zu Wohnung, stellt eine Inhaltsänderung des jeweiligen Sondereigentums der Wohnungs- und Teileigentümer dar und bedarf gemäß §§ 873, 877 BGB der Mitwirkung der übrigen Wohnungs- und Teileigentümer; ferner ist zur Eintragung im Grundbuch deren Bewilligung gemäß § 19 GBO in der Form des § 29 GBO notwendig (BayObLGZ 1983, 79, 84; 1989, 28, 30; BayObLG WuM 1994, 222; Demharter GBO 21. Aufl. Anh. zu § 3 Rn. 67).
  • BayObLG, 15.02.1989 - BReg. 2 Z 129/88

    Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 15.02.1996 - 2Z BR 109/95
    Die Umwandlung eines Teileigentums in Wohnungseigentum, d. h. hier die Änderung der Zweckbestimmung von Lager zu Wohnung, stellt eine Inhaltsänderung des jeweiligen Sondereigentums der Wohnungs- und Teileigentümer dar und bedarf gemäß §§ 873, 877 BGB der Mitwirkung der übrigen Wohnungs- und Teileigentümer; ferner ist zur Eintragung im Grundbuch deren Bewilligung gemäß § 19 GBO in der Form des § 29 GBO notwendig (BayObLGZ 1983, 79, 84; 1989, 28, 30; BayObLG WuM 1994, 222; Demharter GBO 21. Aufl. Anh. zu § 3 Rn. 67).
  • BayObLG, 23.05.1991 - BReg. 2 Z 55/91

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus BayObLG, 15.02.1996 - 2Z BR 109/95
    Gegenstand und Abgrenzung des Sondereigentums ergeben sich dabei gemäß § 7 Abs. 3 , Abs. 4 Nr. 1 WEG infolge doppelter Bezugnahme allein aus der Teilungserklärung (Eintragungsbewilligung) und dem Aufteilungsplan; auf andere Erkenntnisquellen darf grundsätzlich nicht zurückgegriffen werden (vgl. BayObLGZ 1973, 267 f.; 1980, 226, 229 f.; 1991, 186, 190; BayObLG MittBayNot 1988, 236 f.).
  • BayObLG, 23.03.1983 - BReg. 2 Z 89/82

    Zur Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 15.02.1996 - 2Z BR 109/95
    Die Umwandlung eines Teileigentums in Wohnungseigentum, d. h. hier die Änderung der Zweckbestimmung von Lager zu Wohnung, stellt eine Inhaltsänderung des jeweiligen Sondereigentums der Wohnungs- und Teileigentümer dar und bedarf gemäß §§ 873, 877 BGB der Mitwirkung der übrigen Wohnungs- und Teileigentümer; ferner ist zur Eintragung im Grundbuch deren Bewilligung gemäß § 19 GBO in der Form des § 29 GBO notwendig (BayObLGZ 1983, 79, 84; 1989, 28, 30; BayObLG WuM 1994, 222; Demharter GBO 21. Aufl. Anh. zu § 3 Rn. 67).
  • BayObLG, 04.08.1988 - BReg. 2 Z 57/88

    Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum

    Auszug aus BayObLG, 15.02.1996 - 2Z BR 109/95
    Gegenstand und Abgrenzung des Sondereigentums ergeben sich dabei gemäß § 7 Abs. 3 , Abs. 4 Nr. 1 WEG infolge doppelter Bezugnahme allein aus der Teilungserklärung (Eintragungsbewilligung) und dem Aufteilungsplan; auf andere Erkenntnisquellen darf grundsätzlich nicht zurückgegriffen werden (vgl. BayObLGZ 1973, 267 f.; 1980, 226, 229 f.; 1991, 186, 190; BayObLG MittBayNot 1988, 236 f.).
  • BayObLG, 09.10.1973 - BReg. 2 Z 48/73

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus BayObLG, 15.02.1996 - 2Z BR 109/95
    Gegenstand und Abgrenzung des Sondereigentums ergeben sich dabei gemäß § 7 Abs. 3 , Abs. 4 Nr. 1 WEG infolge doppelter Bezugnahme allein aus der Teilungserklärung (Eintragungsbewilligung) und dem Aufteilungsplan; auf andere Erkenntnisquellen darf grundsätzlich nicht zurückgegriffen werden (vgl. BayObLGZ 1973, 267 f.; 1980, 226, 229 f.; 1991, 186, 190; BayObLG MittBayNot 1988, 236 f.).
  • BayObLG, 24.07.1997 - 2Z BR 49/97

    Mitwirkende bei Umwandlung von Teileigentums in Wohnungseigentum - Rechtsstellung

    Ob die Entscheidung vom 13.1.1994 in Widerspruch zu den zitierten früheren Entscheidungen oder zu den Entscheidungen vom 15.2.1996 (MittBayNot 1996, 208 = DNotZ 1996, 666 = WuM 1996, 357) und vom 28.11.1996 (NJW-RR 1997, 586) steht, kann hier auf sich beruhen.
  • BayObLG, 07.07.2004 - 2Z BR 89/04

    Wohnen in Hobbyräumen

    Die Umwandlung des Inhalts des Sondereigentums bedürfte vielmehr der Mitwirkung aller Wohnungseigentümer (BayObLG WuM 1996, 357/358; NJW-RR 1997, 586/587; Staudinger/Rapp WEG § 1 Rn. 11).
  • BayObLG, 06.12.2000 - 2Z BR 89/00

    Umwandlung eines Teileigentums in ein Wohnungseigentum oder umgekehrt

    So räumt Satz 1 zwar dem Bauträger die Berechtigung zur Umwandlung in beiderlei Richtung und damit einen - verdinglichten - Anspruch gegen die übrigen Eigentümer auf Mitwirkung bei der Umwandlung ein; jedoch erlaubt die Klausel nicht zwingend auch den Schluß, dass die zukünftigen Wohnungs- und Teileigentümer für die Umwandlung ihre Mitwirkung vorweggenommen und damit das Erfordernis einer Vereinbarung abbedungen haben (vgl. BayObLG NJW-RR 1997, 586/587; siehe auch BayObLG WuM 1996, 357/358), zumal in Satz 3 ausdrücklich angekündigt wird, der Bauträger werde in den Kaufverträgen über die Einheiten bevollmächtigt werden, durch Änderung der Teilungserklärung (unter anderem) Wohnungseigentum in Teileigentum umzuwandeln.
  • BayObLG, 11.04.2001 - 2Z BR 121/00

    Änderung der Gemeinschaftsordnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Die Formel der amtsgerichtlichen Entscheidung wird allerdings klarstellend dem ausdrücklich so gefassten Antrag angepasst, um Zweifel in der Zwangsvollstreckung auszuschließen (vgl. BayObLG WuM 1996, 357; Thomas/Putzo ZPO 22. Aufl. § 894 Rn. 8).
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