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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 22.12.2004 - 3 W 130/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1774
OLG Zweibrücken, 22.12.2004 - 3 W 130/04 (https://dejure.org/2004,1774)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22.12.2004 - 3 W 130/04 (https://dejure.org/2004,1774)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22. Dezember 2004 - 3 W 130/04 (https://dejure.org/2004,1774)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Notare Bayern PDF, S. 53

    BGB §§ 1821 Abs. 1 Nr. 1, 1908 i Abs. 1 Satz
    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Grundschuldbestellung bei bereits genehmigtem Grundstückskaufvertrag mit Belastungsvollmacht

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1821 Abs. 1 Nr. 1, 1908i Abs. 1 S. 1
    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Grundschuldbestellung bei bereits genehmigtem Grundstückskaufvertrag mit Belastungsvollmacht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung bei der Belastung eines Grundstückes eines Betreuten mit einer Grundschuld zur Kaufpreisfinanzierung durch den Käufer; Genehmigungsbedürftigkeit der Grundschuldbestellung bei erfolgter vormundschaftsgerichtlicher Genehmigung der ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Grundschuldbestellung

  • Judicialis

    BGB § 1821 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 1908 i Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1821 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 1908i Abs. 1 S. 1
    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Grundschuldbestellung bei bereits genehmigtem Grundstückskaufvertrag mit Belastungsvollmacht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 1821 Abs. 1 Nr. 1, 1908i Abs. 1 S. 1
    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Grundschuldbestellung bei bereits genehmigtem Grundstückskaufvertrag mit Belastungsvollmacht

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Genehmigung der Finanzierungsgrundschuld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 579
  • DNotZ 2005, 634
  • DNotZ 2005, 730
  • FGPrax 2005, 59
  • FamRZ 2005, 832
  • Rpfleger 2005, 193
  • MittBayNot 2005, 313
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Karlsruhe, 24.08.1999 - 3 W 82/99
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.12.2004 - 3 W 130/04
    Die Beschwerdebefugnis der Beteiligten ergibt sich bereits aus der Erfolglosigkeit ihrer Erstbeschwerden (BGH NJW 1994, 1158; Senat, etwa Beschluss vom 17. Mai 1999 - 3 W 82/99 - BayObLGZ 1980, 203, 301 m. w. N.).
  • BGH, 03.02.1994 - V ZB 31/93

    Eintragung eines Altenteilsrechts ohne nähere Bezeichnung der in ... im einzelnen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.12.2004 - 3 W 130/04
    Die Beschwerdebefugnis der Beteiligten ergibt sich bereits aus der Erfolglosigkeit ihrer Erstbeschwerden (BGH NJW 1994, 1158; Senat, etwa Beschluss vom 17. Mai 1999 - 3 W 82/99 - BayObLGZ 1980, 203, 301 m. w. N.).
  • BGH, 30.04.1955 - II ZR 202/53

    Minderjähriger als Kommanditist

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.12.2004 - 3 W 130/04
    Rechtsfehlerfrei hat die Kammer auch unter Berufung auf BGHZ 17, 160; 38, 26, 28; 52, 316, 319 und KG OLGZ 1993, 266 dargelegt, dass der Kreis der genehmigungsbedürftigen Rechtsgeschäfte im Interesse der Rechtssicherheit an einer klaren Abgrenzung rein formal und damit eindeutig zu bestimmen ist, so dass kein Raum ist für eine wertende, an der wirtschaftlichen oder sonstigen Bedeutung des in Frage stehenden Geschäfts orientierte Betrachtungsweise.
  • BGH, 22.09.1969 - II ZR 144/68

    Auflösung einer GmbH Stimmabgabe für Minderjährige

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.12.2004 - 3 W 130/04
    Rechtsfehlerfrei hat die Kammer auch unter Berufung auf BGHZ 17, 160; 38, 26, 28; 52, 316, 319 und KG OLGZ 1993, 266 dargelegt, dass der Kreis der genehmigungsbedürftigen Rechtsgeschäfte im Interesse der Rechtssicherheit an einer klaren Abgrenzung rein formal und damit eindeutig zu bestimmen ist, so dass kein Raum ist für eine wertende, an der wirtschaftlichen oder sonstigen Bedeutung des in Frage stehenden Geschäfts orientierte Betrachtungsweise.
  • KG, 17.11.1992 - 1 W 4462/92

    Genehmigungsbedürftigkeit einer Grundstücksveräußerung im Wege privatrechtlicher

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.12.2004 - 3 W 130/04
    Rechtsfehlerfrei hat die Kammer auch unter Berufung auf BGHZ 17, 160; 38, 26, 28; 52, 316, 319 und KG OLGZ 1993, 266 dargelegt, dass der Kreis der genehmigungsbedürftigen Rechtsgeschäfte im Interesse der Rechtssicherheit an einer klaren Abgrenzung rein formal und damit eindeutig zu bestimmen ist, so dass kein Raum ist für eine wertende, an der wirtschaftlichen oder sonstigen Bedeutung des in Frage stehenden Geschäfts orientierte Betrachtungsweise.
  • BGH, 20.09.1962 - II ZR 209/61

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung bei Gesellschaftsvertrag

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.12.2004 - 3 W 130/04
    Rechtsfehlerfrei hat die Kammer auch unter Berufung auf BGHZ 17, 160; 38, 26, 28; 52, 316, 319 und KG OLGZ 1993, 266 dargelegt, dass der Kreis der genehmigungsbedürftigen Rechtsgeschäfte im Interesse der Rechtssicherheit an einer klaren Abgrenzung rein formal und damit eindeutig zu bestimmen ist, so dass kein Raum ist für eine wertende, an der wirtschaftlichen oder sonstigen Bedeutung des in Frage stehenden Geschäfts orientierte Betrachtungsweise.
  • LG Nürnberg-Fürth, 28.08.2006 - 13 T 4282/06

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung von Finanzierungsgrundschulden

    2 Siehe nur BayObLG, FamRZ 1977, 141, 143; OLG Celle, DNotZ 1974, 731, 733; OLG Zweibrücken, MittBayNot 2005, 313 ; Winkler, DNotZ 1974, 736, 741; Maurer, Rpfleger 1982, 26 ; MünchKommBGB/Wagenitz, 4. Aufl., § 1821 Rdnr. 12 m. w. N. MittBayNot 3/2007 dung über die Genehmigungsbedürftigkeit nicht darauf ankommen, ob sich der Vollmachtgeber bereits jeglicher Rechte begeben hat.

    Aus Gründen der Rechtssicherheit und zum Schutz des Betreuten ist daher auch weiterhin die Grundschuldbestellung als genehmigungsbedürftig anzusehen.8 3 BGHZ 38, 26, 28; 52, 316, 319; KG, Rpfleger 1993, 284, 285; LG Berlin, Rpfleger 1994, 355 ; OLG Zweibrücken, MittBayNot 2005, 313; Palandt/Diederichsen, BGB, 66. Aufl. 2007, § 1821 Rdnr. 6; MünchKommBGB/Wagenitz, § 1821 Rdnr. 5, der allerdings von dem Begriff "rein formale Auslegung" Abstand nehmen möchte; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., vor §§ 1821, 1822 BGB Rdnr. 9.4 RGZ 90, 395, 399 f.; BGHZ 1, 294, 304; 75, 221, 226.5 So auch LG Berlin, Rpfleger 1994, 355 ; Winkler, DNotZ 1974, 736, 741.6 So wohl LG Saarbrücken, Rpfleger 1952, 25, 26.7 LG Schwerin, MittBayNot 1997, 297 .

    8 So auch KG, Rpfleger 1993, 284, 285; LG Berlin, Rpfleger 1994, 355; OLG Zweibrücken, MittBayNot 2005, 313 ; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 12. Aufl., Rdnr. 3688.

    18 Siehe hierzu auch BGH, NJW 1989, 521, 522 = DNotZ 1989, 757.19 LG Karlsruhe, DNotZ 1995, 892, 894 f. mit zust. Anm. Reithmann, DNotZ 1995, 896 ; Schöner/Stöber, Rdnr. 3158.20 Vgl. auch LG Berlin, Rpfleger 1994, 355 ; OLG Zweibrücken, MittBayNot 2005, 313 .

  • OLG Hamm, 20.09.2013 - 15 W 251/13

    Bestellung eines Ergänzungspflgers für die Veräußerung eines im

    b) Nach h.M. in der Rechtsprechung und Literatur ist bei Veräußerung eines Grundstückes des Kindes neben der Genehmigung der Veräußerung eine zusätzliche familiengerichtliche Genehmigung für die Bestellung eines Grundpfandrechts zur Finanzierung des Kaufpreises erforderlich, selbst wenn diese unter Ausnutzung einer in dem Kaufvertrag erteilten Belastungsvollmacht bestellt wurde und die Erklärungen der Eltern in dem Kaufvertrag einschließlich der Belastungsvollmacht bereits familiengerichtlich genehmigt worden ist (vgl. OLG Zweibrücken FGPrax 2005, 59 = FamRZ 2005, 832; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. Juni 2011 - 20 W 251/11 -, juris; Palandt/Götz, a.a.O., § 1821 Rn. 10; Schöner/Stöber, a.a.O., Rn. 3688).
  • OLG Zweibrücken, 03.04.2006 - 3 W 28/06

    Rechtliche Betreuung: Betreuerbestellung trotz erteilter Vollmacht;

    In diesem Fall steht dem Vormundschaftsgericht bzw. dem an seine Stelle tretenden Gericht der Erstbeschwerde ein Auswahlermessen zu (vgl. zum Ganzen: Senat OLGR Zweibrücken 2005, 298; Senat FG-Prax 2004, 286; Senat OLGR Zweibrücken 1997, 127, 128; BayObLG FamRZ 2004, 734, 735, jew. m. w. N.).

    Diese Beurteilung kann der Senat als Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüfen, nämlich darauf, ob die Tatrichter den unbestimmten Rechtsbegriff der "Eignung" verkannt haben, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen sind, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung maßgeblicher Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, gegen Denkgesetze verstoßen oder Verfahrensgrundsätze nicht beachtet haben (Senat OLGR Zweibrücken 2005, 298 m. w. N.; BayObLG FamRZ 2004, 734, 735).

  • OLG Düsseldorf, 01.08.2023 - 3 Wx 86/23

    Kein Erfordernis einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung bei Bestellung einer

    Denn die Einräumung einer jederzeit widerruflichen Belastungsvollmacht stellt weder eine Verfügung über ein Grundstücksrecht dar noch beinhaltet die Vollmachtserteilung die Verpflichtung des Bevollmächtigten zu einer Grundpfandbestellung (zutreffend: OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.12.2004, 3 W 130/04; wohl auch KG, Beschluss vom 13.11.2014, 8 U 35/14; Götz in Grüneberg, Bürgerliches Gesetzbuch 82. Aufl. 2023, Einleitung vor § 1848 Rn. 3 und § 1850 Rn. 4; vgl. auch BGH, Beschluss vom 11.3.2021, V ZB 127/19).

    Bei verständiger Betrachtung kann sich alleine die Frage stellen, ob eine Grundschuld auch dann der betreuungsgerichtlichen Genehmigung nach den §§ 1908 i Abs. 1 Satz 1, 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB (2009) bedurfte, wenn sie vom Grundstückskäufer in Ausübung einer ihm im notariellen Grundstückskaufvertrag erteilten und konkret umrissenen Belastungsvollmacht bestellt worden ist (so: OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.12.2004, 3 W 130/04; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16.6.2011, 20 W 251/11; OLG Hamm, Beschluss vom 20.9.2013, I-15 W 251/13).

    bb) Zum anderen teilt der Senat die in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretene Auffassung, wonach eine Grundschuld auch dann der betreuungsgerichtlichen Genehmigung bedarf, wenn sie vom Grundstückskäufer in Ausübung einer ihm im notariellen Grundstückskaufvertrag erteilten und konkret umrissenen Belastungsvollmacht zur Kaufpreisfinanzierung bestellt worden ist (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.12.2004, 3 W 130/04; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16.6.2011, 20 W 251/11; OLG Hamm, Beschluss vom 20.9.2013, I-15 W 251/13), nicht.

  • OLG München, 22.06.2004 - 16 UF 887/04

    Verbot der Doppelverwertung von Schulden bei Unterhalt und Zugewinn

    Pfälzisches OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.12.2004, 3 W 130/04; mitgeteilt vom 3. Zivilsenat des OLG.
  • OLG Frankfurt, 16.06.2011 - 20 W 251/11

    Grundbuch: Genehmigungsbedürftigkeit von Grundpfandrechtsbestellung trotz

    16 Demgegenüber geht die herrschende Auffassung in Literatur und Rechtsprechung davon aus, dass die vom Betreuungsgericht erteilte Genehmigung des notariellen Kaufvertrags, der eine Belastungsvollmacht enthält, die Genehmigungsbedürftigkeit der nachfolgenden und in Ausnutzung dieser Vollmacht durchgeführten Grundpfandrechtsbestellung nicht entfallen lässt (vgl. OLG Zweibrücken FGPrax 2005, 59 = FamRZ 2005, 832 = MDR 2005, 579; LG Berlin Rpfleger 1994, 355; Palandt/Diederichsen, BGB, a.a.O., § 1821 Rn. 10; Schöner/Stöber, a.a.O., Rn. 3688; Meikel/Böttcher, GBO 10. Aufl., Einl. I Rn. 153; Schreiber NotBZ 2002, 128/132; Klüsener, Rpfleger 1981, 461/462; vgl. zum Meinungsstand auch DNotI-Report 1997, 171 und 2003, 129).
  • KG, 01.03.2022 - 1 W 471/21

    Grundbuchverfahrensrecht: Zustimmung des Ehegatten bei Veräußerung eines

    Es entspricht der herrschenden, von dem Senat geteilten Meinung, dass durch die familien- oder betreuungsgerichtliche Genehmigung eines Kaufvertrags über ein Grundstück die Genehmigungsbedürftigkeit des nachfolgenden dinglichen Geschäfts der Grundpfandrechtsbestellung nicht entfällt (OLG Hamm, FGPrax 2014, 11, 12; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 16. Juni 2011 - 20 W 251/11 - juris; OLG Zweibrücken, DNotZ 2005, 634, 635; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 16. Aufl., Rdn. 3688).
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Rechtsprechung
   OLG München, 22.06.2004 - 16 UF 887/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,13575
OLG München, 22.06.2004 - 16 UF 887/04 (https://dejure.org/2004,13575)
OLG München, Entscheidung vom 22.06.2004 - 16 UF 887/04 (https://dejure.org/2004,13575)
OLG München, Entscheidung vom 22. Juni 2004 - 16 UF 887/04 (https://dejure.org/2004,13575)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 53 (Leitsatz und Auszüge)

    § 1578 BGB
    Verbot der Doppelverwertung von Schulden bei Unterhalt und Zugewinn

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schulden für gemeinsames Haus werden nur einmal berücksichtigt!

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 459
  • MittBayNot 2005, 313
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.12.2002 - XII ZR 27/00

    Bewertung einer gesellschaftsrechtlich ausgestalteten Mitarbeiterbeteiligung

    Auszug aus OLG München, 22.06.2004 - 16 UF 887/04
    Die Antragsgegnerin hat aber zu Recht darauf hingewiesen, dass die Tilgung vorliegend als Abzugsposten ab Scheidung nicht mehr angesetzt werden kann, weil es ansonsten zu einer unzulässigen Doppelverwertung käme (BGH, FamRZ 2003, 313MittBayNot 4/2005 Bürgerliches Recht 432; Kogel in Anm. zu BGH, FamRZ 2003, 1645 ).

    Dies stellt aber eine unzulässige Doppelverwertung dar, d. h. nachdem die Tilgung der Schuld bereits beim Zugewinn berücksichtigt wurde, kann sie trotz Prägung der ehelichen Lebensverhältnisse im Unterhalt nicht mehr angesetzt werden (BGH, FamRZ 2003, 432 ).

  • OLG Zweibrücken, 22.12.2004 - 3 W 130/04

    Betreuung: Notwendige vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer

    Auszug aus OLG München, 22.06.2004 - 16 UF 887/04
    Pfälzisches OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.12.2004, 3 W 130/04; mitgeteilt vom 3. Zivilsenat des OLG.
  • BGH, 29.03.1995 - XII ZR 45/94

    Berücksichtigung und Bewertung des Wohnvorteils

    Auszug aus OLG München, 22.06.2004 - 16 UF 887/04
    Die Tilgung der Hausschulden der im Alleineigentum des Antragstellers stehenden Immobilie ist zwar eheprägend und wäre grundsätzlich trotz Vermögensbildung auch noch nach der Scheidung berücksichtigungsfähig, weil die eheprägende Vermögensbildung nach einem objektiven Maßstab bei den Einkommensverhältnissen des Antragstellers und der Höhe des Wohnwertes angemessen ist (BGH, FamRZ 2000, 950 ; 1995, 869; vgl. eingehend Wendl/Gerhardt, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Auflage, § 1 Rdnr. 344 ff.).
  • BGH, 05.04.2000 - XII ZR 96/98

    Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung nachehelichen Unterhalts

    Auszug aus OLG München, 22.06.2004 - 16 UF 887/04
    Die Tilgung der Hausschulden der im Alleineigentum des Antragstellers stehenden Immobilie ist zwar eheprägend und wäre grundsätzlich trotz Vermögensbildung auch noch nach der Scheidung berücksichtigungsfähig, weil die eheprägende Vermögensbildung nach einem objektiven Maßstab bei den Einkommensverhältnissen des Antragstellers und der Höhe des Wohnwertes angemessen ist (BGH, FamRZ 2000, 950 ; 1995, 869; vgl. eingehend Wendl/Gerhardt, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Auflage, § 1 Rdnr. 344 ff.).
  • BGH, 08.12.2021 - XII ZB 402/20

    A) Ist ein Steuererstattungsanspruch beim Eintritt des Güterstandes noch nicht

    Denn weil die Vorfälligkeitsentschädigung die Funktion hat, den der finanzierenden Bank durch die vorfällige Tilgung entstehenden Nachteil auszugleichen, ist sie als Surrogat für die nicht erfolgende Zinszahlung anzusehen (vgl. OLG München FamRZ 2005, 459 f.; Bergschneider FamRZ 2021, 509, 510; Clausius AnwZert FamR 9/2021 Anm. 2 B II.).
  • OLG Koblenz, 30.05.2007 - 9 UF 45/07

    Zugewinnausgleich: Berücksichtigungsfähigkeit von Schulden im Endvermögen, die

    Derselben Auffassung sind die Oberlandesgerichte München und Saarbrücken (OLG München, FamRZ 2005, 459; FamRZ 2005, 713; OLG Saarbrücken, FamRZ 2006, 1038).
  • OLG Köln, 26.08.2020 - 10 UF 114/19

    Beschwerde gegen einen Ausspruch zum Zugewinn; Bewertung einer Immobilie im

    Bei der Bewertung der Immobilie im Zugewinn ist nämlich der Grundstückswert als Aktivposten und die noch offene Darlehensvaluta als Passivposten auszuweisen (BGH, Urt. v. 06.11.2019 - XII ZB 311/18, FamRZ 2020, 231), wobei lediglich die Restschuld, nicht aber die - im späteren Verlauf hierauf noch zu zahlenden - Zinsen abzugsfähig sind (OLG München, Beschl. v. 22.06.2004 - 16 UF 887/04, FamRZ 2005, 549; Gerhardt/Schulz, FamRZ 2005, 317 (319)), da die erst in der Zukunft fällig werdenden Zinsen nicht im Endvermögen bilanziert werden (Müko-Koch, 8. Aufl. (2019), § 1375, Rn. 42).
  • OLG Saarbrücken, 25.01.2006 - 9 UF 47/05

    Nachehelicher Unterhalt: Unzulässige Doppelberücksichtigung der Tilgung von

    Dieses Verbot der Doppelverwertung muss zur Überzeugung des Senats gleichermaßen - umgekehrt - für die Aufteilung von Schulden beim Ausgleich des Zugewinns und bei der Berechnung des Unterhalts gelten (vgl. so auch: OLG München, FamRZ 2005, 459; Gerhardt/Schulz, Verbot der Doppelverwertung von Schulden beim Unterhalt und Zugewinn, FamRZ 2005, 317 u. 1523 mit Anmerkungen Schulin, FamRZ 2005, 1521 u. - a.A. - Schmitz, FamRZ 2005, 1520; Hoppenz, Familiensachen, 8. Aufl., § 1374 -1376 BGB, Rz. 90; Wever, Die Entwicklung der Rechtsprechung zur Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts, FamRZ 2005, 485; Weinreich, Die aktuelle Rechtsprechung zum Güterrecht, Teil I, FuR 2005, 395).
  • OLG Köln, 23.06.2020 - 10 UF 114/19

    Anspruch auf Zugewinn; Berechnung von Anfangsvermögen und Endvermögen

    Bei der Bewertung der Immobilie im Zugewinn ist nämlich der Grundstückswert als Aktivposten und die noch offene Darlehensvaluta als Passivposten auszuweisen (BGH, Urt. v. 06.11.2019 - XII ZB 311/18, FamRZ 2020, 231), wobei lediglich die Restschuld, nicht aber die - im späteren Verlauf hierauf noch zu zahlenden - Zinsen abzugsfähig sind (OLG München, Beschl. v. 22.06.2004 - 16 UF 887/04, FamRZ 2005, 549; Gerhardt/Schulz, FamRZ 2005, 317 (319)), da die erst in der Zukunft fällig werdenden Zinsen nicht im Endvermögen bilanziert werden (Müko-Koch, 8. Aufl. (2019), § 1375, Rn. 42).
  • OLG Hamm, 09.03.2011 - 8 UF 207/10

    Unternehmenswert einer Versicherungsagentur

    Eine Position bleibt jedoch im Zugewinnausgleich unberücksichtigt, soweit sie bereits auf andere Weise ausgeglichen wird oder ausgeglichen ist (Schulz, Zur Doppelberücksichtigung von Positionen beim Unterhalt und Zugewinn, FamRZ 2006, 1242; OLG Saarbrücken FamRZ 2006, 1038; OLG München FamRZ 2005, 459).
  • OLG Celle, 10.05.2007 - 17 UF 41/07

    Berechnung des Anspruchs auf Zahlung von nachehelichen Unterhalt; Bereinigung des

    Soweit es um die Problematik von Verbindlichkeiten, sowohl im Zugewinn als auch im Unterhalt geht, vertritt das OLG München (FamRZ 2005, 459) die Auffassung, es stelle eine unzulässige Doppelverwertung dar, wenn Hausverbindlichkeiten in vollem Umfang als Schuld des ausgleichspflichtigen Ehegatten berücksichtigt werden und die Tilgung der gleichen Schuld (Tilgungsrate) als Abzugsposten beim Unterhalt erneut Berücksichtigung findet (so auch Koch FamRZ 2005, 845, 848; Gerhardt/Schulz FamRZ 2005, 317 und 1523; Kogel FamRZ 2005, 207 ff. und FamRZ 2004, 1614 ff.).
  • OLG Celle, 27.09.2006 - 15 UF 7/06

    Berechnung der Höhe eines nachehelichen Ehegattenunterhaltsanspruchs im Falle

    Die Berücksichtigung der Tilgungsleistungen für das Hausdarlehen verstößt gegen das Verbot der Doppelverwertung (vgl. OLG München FamRZ 2005, 459 f. [OLG München 22.06.2004 - 16 UF 887/04] ; BGH FamRZ 2003, 432, 433 [BGH 11.12.2002 - XII ZR 27/00] ; Wever, Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts, 4. Aufl., Rn. 356 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 14.07.2022 - 23 UF 34/22
    Zum anderen sollen Tilgungsleistungen für Verbindlichkeiten dann beim Unterhalt nicht zu berücksichtigen sein, wenn diese Verbindlichkeiten bereits den Zugewinn reduziert haben (so OLG München, Beschluss vom 22. Juni 2004 - - 16 UF 887/04 - -, juris).
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