Weitere Entscheidung unten: BGH, 17.11.1999

Rechtsprechung
   BGH, 22.12.1999 - 3 StR 401/99   

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https://dejure.org/1999,1183
BGH, 22.12.1999 - 3 StR 401/99 (https://dejure.org/1999,1183)
BGH, Entscheidung vom 22.12.1999 - 3 StR 401/99 (https://dejure.org/1999,1183)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 1999 - 3 StR 401/99 (https://dejure.org/1999,1183)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    §§ 53 Abs. 1 Nr. 3, 261 StPO
    Entbindung eines Arztes von der Schweigepflicht; Verwertung dieser Tatsache

  • lexetius.com

    StPO §§ 53 Abs. 1 Nr. 3, 261

  • Wolters Kluwer

    Belastendes Indiz - Schweigender Angeklagter - Zeuge - Entbindung von der Schweigepflicht

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 44 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 53 Abs. 1 Nr. 3, 261 StPO
    Einlassungsverweigerungsrecht/Beweiswürdigung/Umfang der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 44 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 53 Abs. 1 Nr. 3, 261 StPO
    Einlassungsverweigerungsrecht/Beweiswürdigung/Umfang der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht

Papierfundstellen

  • BGHSt 45, 363
  • NJW 2000, 1426
  • NStZ 2000, 328 (Ls.)
  • NJ 2000, 263
  • StV 2000, 234
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 03.12.1965 - 4 StR 573/65

    Ordnungsgemäße Erhebung einer Aufklärungsrüge - Ableitung der Unrichtigkeit einer

    Auszug aus BGH, 22.12.1999 - 3 StR 401/99
    Verweigert ein umfassend schweigender Angeklagter die Entbindung eines Zeugen von der Schweigepflicht, darf hieraus kein belastendes Indiz gegen ihn hergeleitet werden (Ergänzung zu BGHSt 20, 298 f.).

    Etwas anderes folgt auch nicht aus der Entscheidung in BGHSt 20, 298 f., wonach aus der Weigerung eines Angeklagten, bei der Aufklärung eines bestimmten Punktes mitzuwirken, jedenfalls dann ein ihm nachteiliger Schluß gezogen werden dürfe, wenn er sich im übrigen zum Anklagevorwurf eingelassen habe.

  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Auszug aus BGH, 22.12.1999 - 3 StR 401/99
    Dieses Abwehrrecht eines Beschuldigten gegen staatliche Eingriffe wird durch Artikel 2 Abs. 1 GG gewährleistet (BVerfGE 56, 37, 49).
  • BGH, 26.10.1983 - 3 StR 251/83

    Würdigung der Aussage eines Zeugen, der ohne Berufung auf sein

    Auszug aus BGH, 22.12.1999 - 3 StR 401/99
    Macht er von seinem Aussageverweigerungsrecht umfassend Gebrauch, so ist allgemein anerkannt, daß daraus für ihn keine nachteiligen Schlüsse gezogen werden dürfen (vgl. BGHSt 32, 140, 144; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 261 Rdn. 16 m.w.Nachw. ).
  • BGH, 20.02.1985 - 2 StR 561/84

    Zeugenvernahme einer Krankenschwester trotz fehlender Entbindung von der

    Auszug aus BGH, 22.12.1999 - 3 StR 401/99
    Demgemäß ist anerkannt, daß sich die Befugnis des Arztes zur Verweigerung des Zeugnisses auch auf die Identität des Patienten und die Tatsache seiner Behandlung bezieht (BGHSt 33, 148, 152 m.w.Nachw.).
  • BGH, 02.04.1987 - 4 StR 46/87

    Widersprüchliches Aussageverhalten eines zeugnisverweigerungsberechtigten

    Auszug aus BGH, 22.12.1999 - 3 StR 401/99
    Danach ist ein Angeklagter im Strafverfahren grundsätzlich nicht verpflichtet, aktiv zur Sachaufklärung beizutragen (BGHSt 34, 324, 326).
  • BVerfG, 16.11.1998 - 2 BvR 510/96

    Verletzung von GG Art 104 Abs 1 und Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung von Beugehaft

    Auszug aus BGH, 22.12.1999 - 3 StR 401/99
    Ähnlich wie bei der Frage nach dem Bestehen eines Auskunftsverweigerungsrechts nach § 55 StPO (vgl. dazu BGHR StPO § 55 I Auskunftsverweigerung 3; BVerfG StV 1999, 71) ist auch hier die Möglichkeit einer Bejahung und Verneinung der Frage in gleicher Weise in Betracht zu ziehen, da anderenfalls der Sinn des ärztlichen Zeugnisverweigerungsrechts verfehlt werden würde.
  • BGH, 29.05.1990 - 4 StR 118/90

    Vorliegen eines sachlichen Revisionsgrundes wegen Zurückweisung eines

    Auszug aus BGH, 22.12.1999 - 3 StR 401/99
    So hat es die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei einem schweigenden Angeklagten für unzulässig erachtet, die in Beweisanträgen des Verteidigers enthaltenen Tatsachenbehauptungen als eine der Beweiswürdigung unterliegende Teileinlassung des Angeklagten (BGH NStZ 1990, 447 f.), oder die Formulierung, mit der er eine Einlassung zur Sache verweigert hat (BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 14), zu verwerten.
  • BGH, 17.07.1996 - 3 StR 248/96

    Freie Beweiswürdigung - Einlassung - Verwertung

    Auszug aus BGH, 22.12.1999 - 3 StR 401/99
    So hat es die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei einem schweigenden Angeklagten für unzulässig erachtet, die in Beweisanträgen des Verteidigers enthaltenen Tatsachenbehauptungen als eine der Beweiswürdigung unterliegende Teileinlassung des Angeklagten (BGH NStZ 1990, 447 f.), oder die Formulierung, mit der er eine Einlassung zur Sache verweigert hat (BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 14), zu verwerten.
  • BGH, 04.02.1993 - 1 StR 917/92
    Auszug aus BGH, 22.12.1999 - 3 StR 401/99
    Ähnlich wie bei der Frage nach dem Bestehen eines Auskunftsverweigerungsrechts nach § 55 StPO (vgl. dazu BGHR StPO § 55 I Auskunftsverweigerung 3; BVerfG StV 1999, 71) ist auch hier die Möglichkeit einer Bejahung und Verneinung der Frage in gleicher Weise in Betracht zu ziehen, da anderenfalls der Sinn des ärztlichen Zeugnisverweigerungsrechts verfehlt werden würde.
  • BGH, 14.03.2003 - 2 StR 239/02

    Hepatitis B-Infektionen: Urteil gegen Herzchirurg rechtskräftig

    Es kann dahinstehen, ob die hier gegebene teilweise Schweigepflichtentbindung vergleichbar mit einem sogenannten Teilschweigen grundsätzlich im Rahmen der Beweiswürdigung verwertbar war (vgl. insbesondere BGHSt 20, 298) oder ob aus der teilweisen Wahrnehmung eines prozessualen Rechts keine negativen Schlüsse gezogen werden durften (vgl. BGHSt 45, 363 und 45, 367).
  • BGH, 10.02.2010 - VIII ZR 53/09

    Private Personenversicherung: Wirksamkeit der Abtretung der Provisionsansprüche

    Dies gilt schon im Rahmen der ärztlichen Schweigepflicht, die sich nicht nur auf die ärztliche Behandlung als solche, sondern bereits auf die Frage erstreckt, ob ein Betroffener überhaupt einen Arzt aufgesucht hat (vgl. BGHSt 45, 363, 366 zu § 53 StPO).
  • BGH, 17.02.2005 - IX ZB 62/04

    Anforderungen an die Bezeichnung der Mitwirkungspflichten im Haftbefehl;

    (1) Die für die Durchsetzung der Pfändung erforderlichen Daten über die Person des Drittschuldners und die Forderungshöhe, also der Umstand, daß jemand einen Arzt oder ein Krankenhaus aufgesucht hat, unterfallen zwar auch dem Arztgeheimnis (vgl. Laufs/Uhlenbruck, Handbuch des Arztrechtes 3. Aufl. § 70 Rn. 1; Langkeit NStZ 1994, 6; Brötel NJW 1998, 3387, 3388 jeweils m.w.N.; vgl. zur entsprechenden Reichweite des Zeugnisverweigerungsrecht eines Arztes BGHSt 33, 148, 152; 45, 363, 366), weil entsprechende Informationen unter Umständen Rückschlüsse auf mögliche Erkrankungen und die Intensität der erforderlichen Behandlung erlauben.
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Rechtsprechung
   BGH, 17.11.1999 - 2 StR 313/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1371
BGH, 17.11.1999 - 2 StR 313/99 (https://dejure.org/1999,1371)
BGH, Entscheidung vom 17.11.1999 - 2 StR 313/99 (https://dejure.org/1999,1371)
BGH, Entscheidung vom 17. November 1999 - 2 StR 313/99 (https://dejure.org/1999,1371)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 24 StPO; § 338 Nr. 3 StPO
    Ablehnung eines Richter wegen Besorgnis der Befangenheit; Absprachen über Strafobergrenze im Fall eines Geständnisses

  • lexetius.com

    StPO §§ 24, 338 Nr. 3

  • Wolters Kluwer

    Strafobergrenze - Vorberatung des Gerichts - Geständnis - Umfang - Verlauf der Hauptverhandlung - Befangenheit

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Befangenheit wegen fehlerhafter Strafmaßzusage

  • nomos.de PDF, S. 44 (Leitsatz)

    §§ 24, 338 Nr. 3 StPO
    Besorgnis der Befangenheit/Ablehnungsgesuch/Revisionsgrund

Papierfundstellen

  • BGHSt 45, 312
  • NJW 2000, 965
  • NJ 2000, 263 (Ls.)
  • StV 2000, 177
  • StV 2000, 289 (Ls.)
  • JR 2001, 159
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.10.1991 - 2 StR 200/91

    In-Aussicht-Stellen eines bestimmten Strafrahmens

    Auszug aus BGH, 17.11.1999 - 2 StR 313/99
    Dem Gericht ist es allerdings nicht verwehrt, das Höchstmaß der zu verhängenden Strafe, die es im Fall eines dem Anklagevorwurf entsprechenden Geständnisses für tat- und schuldangemessen hält, schon vor Durchführung der Beweisaufnahme zum Gegenstand einer Vor- oder Zwischenberatung zu machen und das Ergebnis den Verfahrensbeteiligten in der Hauptverhandlung bekanntzugeben (BGHSt 38, 102, 104).

    Das Gericht ist verpflichtet, alle Prozeßbeteiligten anzuhören, bevor es einem Angeklagten die Zusage gibt, im Fall seines Geständnisses eine bestimmte Strafobergrenze einzuhalten; ist es aufgrund einer Vor- oder Zwischenberatung zu dem Ergebnis gelangt, daß dem Angeklagten bei einem Geständnis die Einhaltung einer solchen Obergrenze in Aussicht gestellt werden soll, so darf es ihm dies nicht mitteilen, bevor die anderen Prozeßbeteiligten hierzu gehört worden sind (BGHSt 38, 102).

  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97

    Verständigung im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 17.11.1999 - 2 StR 313/99
    Der vorliegende Fall erfordert es nicht, zur Zulässigkeit von Urteilsabsprachen im Strafverfahren und ihren Voraussetzungen Stellung zu nehmen (vgl. hierzu BGHSt 43, 195, 205 ff.).
  • BGH, 27.04.1972 - 4 StR 149/72

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit -

    Auszug aus BGH, 17.11.1999 - 2 StR 313/99
    (BGHSt 24, 336, 337; BGH NStZ 1994, 447; BGH bei Kusch NStZ 1995, 218; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 24 Rdn. 14; Pfeiffer in KK-StPO 4. Aufl. § 24 Rdn. 6; anders für grobe Rechtsfehler: Lemke in HK-StPO 2. Aufl. § 24 Rdn. 23; Wendisch in Löwe-Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 24 Rdn. 37; vgl. auch Rudolphi in SK-StPO § 24 Rdn. 24); darin macht auch die Verletzung von Anhörungspflichten keine Ausnahme.
  • BGH, 18.05.1994 - 3 StR 628/93

    Ausschluß eines Richters - Rechtliches Gehör - Erneute Entscheidung

    Auszug aus BGH, 17.11.1999 - 2 StR 313/99
    (BGHSt 24, 336, 337; BGH NStZ 1994, 447; BGH bei Kusch NStZ 1995, 218; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 24 Rdn. 14; Pfeiffer in KK-StPO 4. Aufl. § 24 Rdn. 6; anders für grobe Rechtsfehler: Lemke in HK-StPO 2. Aufl. § 24 Rdn. 23; Wendisch in Löwe-Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 24 Rdn. 37; vgl. auch Rudolphi in SK-StPO § 24 Rdn. 24); darin macht auch die Verletzung von Anhörungspflichten keine Ausnahme.
  • BGH, 22.10.1992 - 1 StR 575/92

    Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter Nötigung - Ablehnungsantrag gegen

    Auszug aus BGH, 17.11.1999 - 2 StR 313/99
    Durch die Sachlage begründet ist aber eine Verzögerung, die dadurch entsteht, daß der Antragsteller, nachdem er Kenntnis vom Ablehnungsgrund erlangt hat, eine gewisse Zeit zum Überlegen und zum Abfassen des Gesuchs benötigt (BGHR StPO § 25 Abs. 2 unverzüglich 2 m.w.N.).
  • BGH, 28.07.2015 - 1 StR 602/14

    Revision des Angeklagten im Fall Schreiber verworfen

    Dass diese Zeit zum Überlegen und zur Abfassung des Ablehnungsgesuchs (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 17. November 1999 - 2 StR 313/99, BGHSt 45, 312, 315) nicht ausgereicht hätte, ist vielmehr durch den Inhalt des dann tatsächlich eingegangenen Ablehnungsgesuchs, das im Wesentlichen auf das noch fristgemäß erfolgte Vorbringen im Antrag auf Fristverlängerung Bezug nimmt, entkräftet.
  • BGH, 14.04.2011 - 4 StR 571/10

    Befangenheitsrüge gegen Schöffen wegen der vorschnellen Übernahme eines

    Dass die Berufsrichter die Sach- und Rechtslage vor der Eröffnung des Hauptverfahrens und bei der Vorbereitung der Hauptverhandlung geprüft und eine vorläufige Prognose zu den Strafhöhen im Falle eines Geständnisses gestellt, mit den Schöffen abgestimmt und den Verfahrensbeteiligten mitgeteilt haben, rechtfertigt nicht die Annahme einer Besorgnis der Befangenheit (BGH, Urteil vom 17. November 1999 - 2 StR 313/99, BGHSt 45, 312, 315 f.; vgl. auch BGH, Urteile vom 15. Februar 2005 - 5 StR 536/04, NStZ 2005, 395, 396; vom 13. Juli 2006 - 4 StR 87/06 Rn. 7, NStZ 2006, 708 und vom 12. September 2007 - 5 StR 227/07 Rn. 11, NStZ 2008, 172, 173).

    Die vom Vorsitzenden bekannt gegebenen Strafobergrenzen im Falle eines Geständnisses missachteten nicht bereits das Gebot eines gerechten Schuldausgleichs (BGH, Urteil vom 17. November 1999 - 2 StR 313/99, BGHSt 45, 312, 318 f.).

  • OLG Stuttgart, 30.01.2006 - 1 Ss 5/06

    Strafbefehl: Befangenheit bei Hinweis des Gerichts auf Verschärfungsmöglichkeit

    Regelmäßig lässt sich daraus, dass ein Gericht seine Strafmaßvorstellungen offen legt und zum Gegenstand der Erörterung mit den Verfahrensbeteiligten macht, kein Befangenheitsgrund herleiten; denn es ist ohne Anhaltspunkte für die gegenteilige Annahme nicht davon auszugehen, dass es sich in unwiderruflicher, das Urteil insoweit vorwegnehmender Weise binden will (BGHSt 45, 312, 316).
  • BGH, 25.04.2006 - 3 StR 429/05

    Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs (fehlende Begründung; völlig ungeeignete

    Welche Zeitspanne dafür zuzubilligen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls, insbesondere der jeweiligen Prozesssituation ab (vgl. BGHSt 45, 312, 315).
  • BGH, 22.09.2008 - 1 StR 323/08

    Beihilfe zu mehreren Taten der Steuerhinterziehung durch jeweils selbständige

    Die Besorgnis der Befangenheit kann demnach auch durch die dem Ablehnenden bekannt gemachte dienstliche Äußerung des abgelehnten Richters ausgeräumt werden (BGH, Beschl. vom 3. Juli 1996 - 5 StR 107/96; vgl. auch BGHSt 45, 312, 320; BGH NStZ 1999, 629, 630).
  • BGH, 12.09.2007 - 5 StR 227/07

    Unbegründete Befangenheitsrüge im Zusammenhang mit Absprachenangeboten des

    Diese hat nach dem gesamten Revisionsvortrag lediglich ihre richterliche Pflicht als Berichterstatterin erfüllt, indem sie die Sach- und Rechtslage geprüft und eine - ersichtlich nicht einen gerechten Schuldausgleich missachtende (vgl. BGHSt 45, 312, 318 f.) - vorläufige Prognose zur Strafhöhe im Falle eines Geständnisses gestellt hat.

    Soweit sie sich darauf stützt, der Vorsitzende habe dem Verteidiger ohne Beteiligung der Staatsanwaltschaft eine verbindliche Strafobergrenze zugesichert, spricht nichts für ein solches Geschehen, was indes eine Besorgnis der Befangenheit hätte nahe legen können (vgl. BGHSt 45, 312, 316; BGHR StPO vor § 1/faires Verfahren - Vereinbarung 16).

  • BVerfG, 02.08.2006 - 2 BvR 1518/06

    Verfassungsgerichtliche Überprüfung der Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs als

    Zwar müsse einem Angeklagten im Regelfall - nicht zuletzt mit Blick auf den Grundsatz des fairen Verfahrens - eine gewisse Zeit zum Überlegen, zur Konsultation mit seinem Verteidiger und zum Abfassen des Ablehnungsgesuchs eingeräumt werden (vgl. BGHSt 45, 312 ).
  • BGH, 07.07.2015 - 3 StR 66/15

    Rechtmäßige Verwerfung von Ablehnungsgesuchen (Prozessverschleppung; fehlender

    Gemäß § 25 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StPO muss die Ablehnung unverzüglich, d.h. so bald wie möglich und ohne eine nicht durch die Sachlage begründete Verzögerung geltend gemacht werden, wobei ein strenger Maßstab anzulegen ist (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 17. November 1999 - 2 StR 313/99, BGHSt 45, 312, 315).
  • BGH, 07.05.2003 - 5 StR 556/02

    Verfahrensrüge (Sachvortrag; Verfahrensabsprachen: Zulässigkeit von Vorgesprächen

    Der Richter darf solche Vorgespräche indes nicht etwa gezielt an der Staatsanwaltschaft als einer hierbei stets umfassend und beizeiten zu informierenden Verfahrensbeteiligten vorbei durchführen (vgl. BGHSt 37, 298; 38, 102; 42, 46; 43, 195; 45, 312).
  • BGH, 15.02.2005 - 5 StR 536/04

    Verfahrensabsprache und Erklärung über Vorgespräche mit den Verfahrensbeteiligten

    a) Allerdings kann die unter Übergehung der Staatsanwaltschaft erfolgende Zusicherung einer Strafobergrenze beim Vorliegen weiterer Umstände die Besorgnis der Befangenheit gegenüber den beteiligten Richtern begründen (vgl. BGHSt 45, 312, 315 ff.; BGHR StPO vor § 1/faires Verfahren Vereinbarung 15).
  • OLG München, 19.01.2006 - 5St RR 130/05

    Revisionsbegründung bei fehlerhafter Absprache im Strafverfahren -

  • OLG Hamburg, 05.07.2017 - 1 Rev 41/17

    Ablehnung eines Richters im Strafverfahren: Besorgnis der Befangenheit bei

  • KG, 13.03.2002 - 29 Sch 20/01
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