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Rechtsprechung
   BGH, 03.05.1957 - V BLw 46/56   

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https://dejure.org/1957,650
BGH, 03.05.1957 - V BLw 46/56 (https://dejure.org/1957,650)
BGH, Entscheidung vom 03.05.1957 - V BLw 46/56 (https://dejure.org/1957,650)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 1957 - V BLw 46/56 (https://dejure.org/1957,650)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 24, 176
  • NJW 1957, 1111
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.02.1954 - V ZR 38/53

    Landwirtschaftsgerichte als ordentliche Gerichte

    Auszug aus BGH, 03.05.1957 - V BLw 46/56
    Ein Streit über die Zuständigkeit des Landwirtschaftsgerichts oder des Prozeßgerichts betrifft nicht die Unzulässigkeit des Verfahrens vor den ordentlichen Gerichten, weil die nach § 2 LwVG gebildeten Gerichte ebenso wie die Landwirtschaftsgerichte der früheren Britischen Zone Abteilungen der ordentlichen Gerichte sind (BGHZ 12, 254 = RechtdLandw 1954, 132).
  • BGH, 03.05.1955 - V BLw 76/54

    Abweichungsrechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 03.05.1957 - V BLw 46/56
    Die Abweichungsrechtsbeschwerde kann, wie der erkennende Senat im Beschluß vom 3. Mai 1955 (V BLw 76/54, BGHZ 17, 176 = RechtdLandw 1955, 201) ausgeführt hat, nur auf solche Entscheidungen eines anderen Oberlandesgerichts gestützt werden, die nach dem 8. Mai 1945 ergangen sind, weil die Rechtsbeschwerde vornehmlich der Wahrung der Rechtseinheit auf dem Gebiet des nach dem Zusammenbruch geschaffenen Landwirtschaftsrechts dienen soll.
  • RG, 23.09.1938 - III 19/38

    Beziehen sich die in dem Beschluß des Großen Senats für Zivilsachen vom 21.

    Auszug aus BGH, 03.05.1957 - V BLw 46/56
    Schon das Reichsgericht hat im Urteil vom 23. September 1938 (RGZ 158, 193) unter Hinweis auf die Vorschrift des § 528 Abs. 1 ZPO, wonach prozeßhindernde Einreden, insbesondere die Einrede der Unzuständigkeit des Gerichts, wenn bei vermögensrechtlichen Ansprüchen für die Klage ein ausschließlicher Gerichtsstand oder die Zuständigkeit des Arbeitsgerichts begründet ist, in der Berufungsinstanz und gemäß § 566 ZPO auch in der Revisionsinstanz nur unter bestimmten Voraussetzungen, geltend gemacht werden dürfen, ausgeführt, daß der Gesetzgeber für das Verhältnis zwischen den allgemeinen und den Arbeitsgerichten eine Sonderregelung getroffen habe, die durch § 48 Abs. 1 des damals geltenden Arbeitsgerichtsgesetzes bestätigt worden sei.
  • LG Saarbrücken, 28.10.2011 - 13 S 85/11

    Rechtsweg: Zuständiges Gericht bei Aufrechnung mit einer rechtswegfremden

    Die Abgrenzung zwischen ordentlicher Gerichtsbarkeit und Arbeitsgerichtsbarkeit erfolgte danach unter dem Gesichtspunkt der sachlichen Zuständigkeit (vgl. BGHZ 24, 176, 177; 26, 304, 305 f.; BAG, Urteil vom 21.04.1966 - 5 AZR 536/65, AP Nr. 43 zu § 256 ZPO; Urteil vom 12.05.1972 - 3 AZR 473/71, AP Nr. 2 zu § 39 ArbNErfG; zusammenfassend G. Lüke, Festschrift für Kissel, 1994, S. 709, 710 f., 718 m.w.N.).
  • OLG München, 19.01.1993 - 5 W 2351/92

    Anfechtbarkeit einer Verweisung eines Rechtsstreits von einem Zivilgericht an ein

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  • BGH, 12.12.1963 - V BLw 12/63

    Aufrechnung im landwirtschaftsgerichtlichen Verfahren

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Rechtsprechung
   BGH, 03.04.1957 - V ZR 111/56   

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https://dejure.org/1957,1128
BGH, 03.04.1957 - V ZR 111/56 (https://dejure.org/1957,1128)
BGH, Entscheidung vom 03.04.1957 - V ZR 111/56 (https://dejure.org/1957,1128)
BGH, Entscheidung vom 03. April 1957 - V ZR 111/56 (https://dejure.org/1957,1128)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1957, 1111
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 26.05.1916 - VII 84/16

    Erneuerung der Eigentumsklage

    Auszug aus BGH, 03.04.1957 - V ZR 111/56
    Diese aus der auch mit Wirkung für den Kläger rechtskräftigen Entscheidung des Anspruchs auf Herausgabe der Grundstücke sich ergebende Möglichkeit der Umschreibung des in dem Restitutionsverfahren gegen den Beklagten ergangenen Versäumnisurteils schließt das Rechtsschutzbedürfnis für die vorliegende, denselben Anspruch betreffende Klage aus (RGZ 88, 267 [269]; WarnRspr 1925 Nr. 74; Stein-Jonas-Schönke 17. Aufl § 325 ZPO I 1 Fußnote 4; nach Rosenberg Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts 7. Aufl § 85 II 2 b S. 387 ist die von dem Sieger des Vorprozesses oder seinem Rechtsnachfolger erneut erhobene Klage nicht wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses, sondern schon wegen der Rechtskraft des auf die erste Klage ergangenen Urteils unzulässig).

    Für eine erneute Klage mit demselben Streitgegenstand wurde allerdings das Rechtsschutzbedürfnis bejaht, wenn, worauf schon die Motive zum ersten Entwurf des Bürgerlichen Gesetzbuches (Band 1 S. 375/376) hinweisen, die Akten des ersten Prozesses durch Brand oder sonstige Unfälle verloren gegangen sind (RGZ 88, 267 [269]), wenn Zweifel über die Verwendbarkeit des ersten Urteils bestehen, weil ein führender Kommentar es für ungeeignet hält (RGZ 124, 146 [151]; in dem dieser Entscheidung zu Grunde liegenden Fall mußte damit gerechnet werden, daß bei der Stellungnahme des Kommentars von Staub und auch des Kammergerichts eine Umschreibung des gegen eine Gesellschaft erwirkten Urteils nach deren Auflösung gegen die Gesellschafter bei den Instanzgerichten nicht zu erreichen und im Imschreibungs- und Vollstreckungsverfahren die Anrufung des Reichsgerichts nicht möglich war) oder wenn das im ersten Prozeß ergangene Urteil verloren gegangen ist und wegen Vernichtung des gerichtlichen Protokolls eine weitere vollstreckbare Ausfertigung des Urteils nach § 733 ZPO nicht erteilt werden kann (OGH BrZ 1, 213 [214] = NJW 1949, 144 Nr. 7).

  • BGH, 27.11.1952 - IV ZR 57/52

    Beilegung eines Streites über die im Ehescheidungsverfahren zu treffende

    Auszug aus BGH, 03.04.1957 - V ZR 111/56
    Der Grund für diese andere, Einwendungen des Beklagten gegen die denselben Gegenstand betreffende Klage zulassende Rechtsprechung, wenn der erste Titel nicht ein Urteil, sondern ein Prozeßvergleich oder eine vollstreckbare Urkunde nach § 794 Abs. Nr. 5 ZPO ist, ist darin zu erblicken, daß weder dem Prozeßvergleich noch einer vollstreckbaren Urkunde Rechtskraftwirkung zukommt (BGH NJW 1953, 345 Nr. 7), dem Kläger damit die Sicherheit des Urteils fehlt (Rosenberg a.a.O. S. 387) und sieh deshalb für ihn das Bedürfnis nach richterlichem Urteilsspruch ergibt, wenn er mit einer Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO rechnen muß (WarnRspr 1926 Nr. 199), zumal die Beschränkung der Einwendungen nach § 767 Abs. 2 ZPO für Prozeßvergleiche (BGH NJW 1953, 345 Nr. 7) und für vollstreckbare Urkunden (§ 797 Abs. 4 ZPO) nicht gilt.
  • RG, 25.08.1938 - V 32/38

    1. Wann ist Einheit des Streitgegenstandes in mehreren gleichzeitig anhängigen

    Auszug aus BGH, 03.04.1957 - V ZR 111/56
    Die von dem Beklagten geltend gemachte Gegenforderung, die er in Höhe von 9.000 DM darauf stützt, daß der von dem Kläger mit den früheren jüdischen Eigentümern bzw. deren Rechtsnachfolgern geschlossene Kaufvertrag ein Nachzahlungsvergleich gewesen sei und in Höhe von 2.345 DM damit begründet, daß er insoweit notwendige und nützliche Verwendungen auf die zum Hof gehörenden Gebäude gemacht habe, kann ein Rechtsschutzbedürfnis für die Klage schon deshalb nicht rechtfertigen, weil das Zurückbehaltungsrecht, das der Beklagte wegen seiner behaupteten Gegenforderung geltend macht, nicht von der Rechtskraft des auf die Klage ergehenden Urteils ergriffen werden würde (RGZ 158, 145 [150]), und der Kläger deshalb, wenn er die Gegenforderung des Beklagten rechtskräftig geklärt haben will, Feststellungsklage dahin erheben muß, daß dem Beklagten die Gegenforderung nicht zusteht.
  • RG, 19.02.1929 - II 296/28

    1. Welchen Einfluß hat die Vollbeendigung einer offenen Handelsgesellschaft, die

    Auszug aus BGH, 03.04.1957 - V ZR 111/56
    Für eine erneute Klage mit demselben Streitgegenstand wurde allerdings das Rechtsschutzbedürfnis bejaht, wenn, worauf schon die Motive zum ersten Entwurf des Bürgerlichen Gesetzbuches (Band 1 S. 375/376) hinweisen, die Akten des ersten Prozesses durch Brand oder sonstige Unfälle verloren gegangen sind (RGZ 88, 267 [269]), wenn Zweifel über die Verwendbarkeit des ersten Urteils bestehen, weil ein führender Kommentar es für ungeeignet hält (RGZ 124, 146 [151]; in dem dieser Entscheidung zu Grunde liegenden Fall mußte damit gerechnet werden, daß bei der Stellungnahme des Kommentars von Staub und auch des Kammergerichts eine Umschreibung des gegen eine Gesellschaft erwirkten Urteils nach deren Auflösung gegen die Gesellschafter bei den Instanzgerichten nicht zu erreichen und im Imschreibungs- und Vollstreckungsverfahren die Anrufung des Reichsgerichts nicht möglich war) oder wenn das im ersten Prozeß ergangene Urteil verloren gegangen ist und wegen Vernichtung des gerichtlichen Protokolls eine weitere vollstreckbare Ausfertigung des Urteils nach § 733 ZPO nicht erteilt werden kann (OGH BrZ 1, 213 [214] = NJW 1949, 144 Nr. 7).
  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 08.10.1948 - I ZS 51/48
    Auszug aus BGH, 03.04.1957 - V ZR 111/56
    Für eine erneute Klage mit demselben Streitgegenstand wurde allerdings das Rechtsschutzbedürfnis bejaht, wenn, worauf schon die Motive zum ersten Entwurf des Bürgerlichen Gesetzbuches (Band 1 S. 375/376) hinweisen, die Akten des ersten Prozesses durch Brand oder sonstige Unfälle verloren gegangen sind (RGZ 88, 267 [269]), wenn Zweifel über die Verwendbarkeit des ersten Urteils bestehen, weil ein führender Kommentar es für ungeeignet hält (RGZ 124, 146 [151]; in dem dieser Entscheidung zu Grunde liegenden Fall mußte damit gerechnet werden, daß bei der Stellungnahme des Kommentars von Staub und auch des Kammergerichts eine Umschreibung des gegen eine Gesellschaft erwirkten Urteils nach deren Auflösung gegen die Gesellschafter bei den Instanzgerichten nicht zu erreichen und im Imschreibungs- und Vollstreckungsverfahren die Anrufung des Reichsgerichts nicht möglich war) oder wenn das im ersten Prozeß ergangene Urteil verloren gegangen ist und wegen Vernichtung des gerichtlichen Protokolls eine weitere vollstreckbare Ausfertigung des Urteils nach § 733 ZPO nicht erteilt werden kann (OGH BrZ 1, 213 [214] = NJW 1949, 144 Nr. 7).
  • BGH, 18.01.1985 - V ZR 233/83

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung bei wiederkehrenden Leistungen;

    aa) In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß das Wiederholungsverbot nicht durchgreift, wenn der vollstreckbare Titel verlorengegangen oder vernichtet ist und nicht wiederhergestellt werden kann (BGHZ 4, 314, 321 f. - allerdings unter dem Gesichtspunkt des Rechtsschutzbedürfnisses; BGH Urt. v. 3. April 1957, V ZR 111/56, NJW 1957, 1111 m. w. Nachw.).
  • BGH, 07.12.1988 - IVb ZR 49/88

    Durchsetzung einer durch Prozeßvergleich titulierten Forderung im Wege der

    Unter diesen Umständen hatte sie einen verständigen Grund, den Anspruch aus der Scheidungsvereinbarung, soweit er vom Beklagten nicht erfüllt wurde, mit der Leistungsklage geltend zu machen, um ihn im ordentlichen Verfahren geprüft und durch Urteilsspruch in Rechtskraft begründender Weise bestätigt zu sehen (vgl. auch BGH Urteil vom 3. April 1957 - V ZR 111/56 - NJW 1957, 1111, 1112).
  • OVG Saarland, 17.06.2010 - 2 A 425/08

    Nachbaranspruch auf bauaufsichtsbehördliches Einschreiten

    (vgl. dazu Prütting/Gehrlein - PG -, ZPO 2. Auflage 2010, § 727 Rn 1 unter Verweis auf BGH, Urteil vom 3.4.1957 - V ZR 111/56 -, NJW 1957, 1111 und KG Berlin, Urteil vom 21.1.2005 - 13 UF 146/04 -, FamRZ 2005, 1759) Diese Wertung ist auf die vorliegende Fallkonstellation übertragbar.
  • LSG Bayern, 27.01.2011 - L 19 R 93/06

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtskraft - Bindungswirkung

    Aufgrund der rechtskräftigen Entscheidung des Bayer. LSG vom 24.09.1997 sind neue Klagen über den gleichen Streitgegenstand nicht mehr zulässig (vgl. BGHZ 36, 365, 367), es sei denn es liegen besondere Gründe vor, die ausnahmsweise dennoch ein Rechtsschutzbedürfnis begründen könnten, z. B. wenn das Urteil verlorengegangen wäre und es nicht ersetzt werden kann (BGH NJW 57, 1111).
  • BGH, 11.06.1981 - IX ZR 19/80

    Voraussetzungen für das Rechtsschutzbedürfnis bei der Erwirkung eines neuen

    Ist die Rechtslage unklar, weil die Auslegung des Vergleichs besonderen Schwierigkeiten begegnet und die Parteien über die Auslegung ernsthaft streiten, so ist eine neue Leistungsklage zur Klärung der Rechtslage zulässig (BGH aaO; LM ZPO § 325 Nr. 7 = NJW 1957, 1111; OLG Hamm NJW 1976, 246 [OLG Hamm 09.10.1975 - 10 U 140/75]; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht 12. Aufl. S. 486).
  • BGH, 20.03.1964 - V ZR 34/62
    Das hat im Regelfall darüber hinaus zur Folge, daß in einem Zweitprozeß überhaupt kein Sachurteil ergehen kann, sondern die Zweitklage als unzulässig (durch Prozeßurteil) abgewiesen werden muß (Rosenberg aaO 4, Stein/Jonas/ Schönke aaO VIII 5); offen bleiben kann, ob dies daran liegt, daß im Regelfall das Rechtsschutzinteresse für einen - inhaltlich doch zum selben Ergebnis wie der Erstprozeß führenden - j Zweitprozeß fohlt (Senatsurteil Vom 3. April 1957, V ZR 111/56, LM ZPO § 325 Nr. 7 = NJW 1957, 1111; Stein/Jonas/Schönkc aaO VIII 5 und vor § 253 IV 2 b; vgl. RGZ 110, 117, 118/19), oder ob os sich dabei um eine eigene Prozeßvoraussetzung (die des Noch-nicht-rochtskräftig-entschieden-soino) handelt (Rosenberg aaO 4 b).
  • OLG Koblenz, 29.10.1999 - 10 U 1223/98

    Rechtsfolgen der Anerkennung des Unterhaltsanspruchs durch den biologischen

    Der nach dieser Bestimmung durch Rechtskrafterstreckung begünstigte Rechtsnachfolger kann grundsätzlich mit der Folge der Verneinung eines Rechtsschutzbedürfnisses für eine neue Klage auf die Möglichkeit der Titelumschreibung nach § 727 ZPO verwiesen werden (vgl. BGH NJW 1957, 1111).
  • BGH, 10.04.1963 - V ZR 178/61

    Rechtsmittel

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß dem Gläubiger, der für seinen Anspruch einen Vollstreckungstitel bereits hat, die Erhebung einer Klage nicht verwehrt sein kann, wenn der Schuldner gegen die vollstreckbare Forderung Einwendungen erhebt und mit einer Vollstreckungsklage zu rechnen ist (BGH Urt. v. 23. Februar 1961 II ZR 250/58 WM 1961, 508; s. auch Urteil des erkennenden Senats vom 3. April 1957 V ZR 111/56 LM ZPO § 325 Nr. 7 und BGHZ 36, 11, 14) [BGH 29.09.1961 - IV ZR 59/61].
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Rechtsprechung
   BGH, 03.05.1957 - V BLw 11/57   

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https://dejure.org/1957,1086
BGH, 03.05.1957 - V BLw 11/57 (https://dejure.org/1957,1086)
BGH, Entscheidung vom 03.05.1957 - V BLw 11/57 (https://dejure.org/1957,1086)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 1957 - V BLw 11/57 (https://dejure.org/1957,1086)
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Papierfundstellen

  • NJW 1957, 1111 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.05.1953 - V BLw 118/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.05.1957 - V BLw 11/57
    Der erkennende Senat hat sich bereits in seiner Entscheidung vom 5. Mai 1953 (V BLw 118/52, RechtdLandw 1953, 192 = Lind-Möhr Nr. 4 zu § 2 LVR) mit der Frage befaßt, ob es zulässig sei, § 2 Abs. 3 LVR, der wörtlich in das Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen übernommen worden ist, auf Fälle anzuwenden, die in dieser Vorschrift nicht angeführt seien.
  • BGH, 05.10.1954 - V BLw 45/54

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 03.05.1957 - V BLw 11/57
    Ein solcher Hinweis entspricht den Vorschriften des § 24 Abs. 2 Nr. 1 LwVG nicht (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 5. Oktober 1954, V BLw 45/54, BGHZ 15, 5 = RechtdLandw 1954, 331 = NJW 1954, 1888 = JZ 1955, 123 = Lind-Möhr Nr. 2 zu § 24 LwVG).
  • BGH, 13.12.2007 - BLw 17/07

    Verwerfung eines Befangenheitsgesuchs die Richter des Landwirtschaftssenats des

    über den geltend gemachten Wiederaufnahmegrund zulässig wäre (Senat, Beschl. v. 3. Mai 1957, V BLw 11/57, RdL 1957, 177, 178), wofür weder etwas vorgetragen noch ersichtlich ist.
  • BGH, 28.11.1990 - BLw 12/90

    Rechtsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Wiederaufnahmeantrags - Anforderungen

    Dabei mag offenbleiben, ob sie schon deshalb unstatthaft ist, weil der Rechtsbeschwerdeführer auch die Zurückweisung eines Ablehnungsantrags isoliert nicht anfechten könnte (vgl. aber auch Senatsbeschluß v. 3. Mai 1957, V BLw 11/57, RdL 1957, 177, 178).
  • BGH, 13.05.1965 - V BLw 10/65

    Versagung der Genehmigung zur Veräußerung durch die Kreislandwirtschaftsbehörde

    Die Vorschrift hat § 24 Abs. 2 Nr. 2 LwVG übernommen (vgl. Beschuß des Senats vom 3. Mai 1957 - V BLw 11/57, RdL 1957, 77; ferner Pritsch, Das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen § 24 III c S. 328).
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