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   BGH, 26.05.1970 - III ZR 155/68   

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https://dejure.org/1970,1519
BGH, 26.05.1970 - III ZR 155/68 (https://dejure.org/1970,1519)
BGH, Entscheidung vom 26.05.1970 - III ZR 155/68 (https://dejure.org/1970,1519)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 1970 - III ZR 155/68 (https://dejure.org/1970,1519)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit von förmlichen Sachanträgen in den Rechtsmittelinstanzen - Begriff des Schriftsatzes mit einem Sachantrag - Eindeutige Erkennbarkeit des Begehrens auf Zurückweisung des Rechtsmittels oder Aufrechterhaltung eines gestellten Zurückweisungsantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 1462
  • MDR 1970, 748
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.10.1969 - III ZR 186/66

    Erforderlichkeit eines Antrags auf Klageabweisung

    Auszug aus BGH, 26.05.1970 - III ZR 155/68
    Auch für das Gebührenrecht gilt der Grundsatz, daß in den Rechtsmittelinstanzen förmliche Sachanträge nicht unbedingt nötig sind, so daß ein Schriftsatz mit einem Sachantrag im Sinne des § 32 BRAGebO dann in der Rechtsmittelbeantwortung liegen kann, wenn sich aus ihr das Begehren des Rechtsmittelbeklagten auf Zurückweisung des Rechtsmittels oder Aufrechterhaltung eines früher förmlich gestellten Zurückweisungsantrags eindeutig und zweifelsfrei erkennen läßt (Ergänzung zu BGHZ 52, 385).

    Denn insoweit kommt unterstützend hinzu, daß - wie der Senat in seinem in BGHZ 52, 385 ff veröffentlichten Beschluß näher ausgeführt hat - die Vorschrift des § 32 BRAGebO auf den Rechtsmittelbeklagten überhaupt nicht unmittelbar anzuwenden ist, mit der Folge, daß diese nur "entsprechende" Anwendung im Blick auf die gegenüber der prozessualen Stellung des Rechtsmittelklägers anders geartete verfahrensrechtliche Stellung des Rechtsmittelbeklagten auch die in prozeßrechtlicher und gebührenrechtlicher Beziehung zu stellenden Anforderungen an die Schriftsätze des Rechtsmittelbeklagten beeinflußt, und zwar im Sinne einer weniger strengen Form.

  • BGH, 16.02.1970 - III ZR 207/68

    Bewilligung des Armenrechts - Festsetzung einer Verhandlungsgebühr - Erstattung

    Auszug aus BGH, 26.05.1970 - III ZR 155/68
    Der Ausgangspunkt des Urkundsbeamten, daß die vor Beiordnung als Armenanwalt entfaltete Tätigkeit eines Rechtsanwalts für die Erstattung der Anwaltskosten ohne Bedeutung ist, sofern die Bewilligung des Armenrechts und die Beiordnung des Rechtsanwalts - wie hier - nicht mit rückwirkender Kraft ausgesprochen ist, ist richtig (Beschluß des erkennenden Senats vom 16. Februar 1970 - III ZR 207/68 - in NJW 1970, 757).
  • RG, 28.10.1938 - III 88/38

    1. Unter welchen Umständen ist die Revision zulässig, wenngleich die

    Auszug aus BGH, 26.05.1970 - III ZR 155/68
    Es ist nun seit langem feststehende höchstrichterliche Rechtsprechung, daß der Rechtsmittelkläger dem gesetzlichen Erfordernis, bestimmte "Sachanträge" für das Rechtsmittelverfahren zu stellen (§ 519 Abs. 3 Ziff. 1 und § 554 Abs. 3 Ziff. 1 ZPO), genügt, wenn sich aus der Rechtsmittelschrift und -begründung sein Begehren, insbesondere der Umfang des Rechtsmittelangriffs, eindeutig und klar erkennen läßt, daß mithin förmliche Anträge nicht unbedingt notwendig sind (vgl. hierzu: BGH in LM ZPO § 546 Nr. 14; RGZ 158, 346-348).
  • BGH, 25.07.2012 - IV ZR 201/10

    Zur Unwirksamkeit von Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen

    Ungeachtet der Formulierung der in der schriftlichen Revisionsbegründung zunächst angekündigten Revisionsanträge, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ZPO, ergibt jedenfalls die - zulässige - Auslegung der Begründungsschrift und der dortige Hinweis auf Seite 2 unten/Seite 3 oben mit hinreichender Klarheit, dass der Kläger weiterhin eine Verurteilung der Beklagten erstrebt, die Verwendung der streitbefangenen Klauseln in der Kapitallebensversicherung, der aufgeschobenen Rentenversicherung und der fondsgebundenen Rentenversicherung auch beim Abschluss von Neuverträgen zu unterlassen (vgl. BGH, Urteile vom 22. Dezember 1953 - V ZR 6/51, BGHZ 12, 52, 67 f.; vom 4. Juni 1962 - III ZR 207/60, NJW 1962, 1441, 1442; Beschlüsse vom 26. Mai 1970 - III ZR 155/68, NJW 1970, 1462; MünchKomm-ZPO/Wenzel, 3. Aufl. § 551 Rn. 18, § 559 Rn. 20).
  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 449/04

    Vergütungsberechnung - Altersteilzeit - Blockmodell

    Förmliche Anträge sind dann nicht notwendig (BGH 26. Mai 1970 - III ZR 155/68 - LM BRAGebO § 32 Nr. 5 = NJW 1970, 1462).
  • BGH, 28.09.2010 - VI ZB 85/08

    Wert des Beschwerdegegenstandes: Verurteilung einer Rechtsanwaltssozietät zur

    Zwar steht ihrer Zulässigkeit nicht entgegen, dass die Rechtsbeschwerdebegründung keinen förmlichen Rechtsbeschwerdeantrag (§ 575 Abs. 3 Nr. 1 ZPO) enthält; denn insoweit reicht es aus, wenn sich aus dem Inhalt der Begründung das Begehren des Rechtsmittelführers ergibt (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 1970 - III ZR 155/68, AnwBl 1972, 22; BAG, Urteil vom 31. Januar 2008 - 8 AZR 11/07, juris Rn. 27).
  • BGH, 17.02.2005 - IX ZR 159/03

    Anforderungen an die Begründung der Revision

    Das Fehlen solcher Anträge macht aber die Revisionsbegründung nicht unzulässig, wenn der Inhalt der Begründung den Umfang des Revisionsangriffs klar erkennen läßt (BGH, Urt. v. 29. September 1953 - I ZR 164/52, LM Nr. 14 zu § 546 ZPO; Beschl. v. 26. Mai 1970 - III ZR 155/68, NJW 1970, 1462; Zöller/Gummer, ZPO 25. Aufl. § 551 Rn. 6; MünchKomm-ZPO/Wenzel, 2. Aufl. § 554 Rn. 17).
  • BGH, 13.11.1991 - VIII ZR 187/90

    Erstattungsanspruch des beigeordneten Anwalts bei Nichtannahme der Revision und

    Als vergütungsfähige Tätigkeit kommen vor allem die ausdrückliche Stellung eines Sachantrags, eine - auch nur kurz gefaßte - Rechtsmittelerwiderung (BGH NJW 1970, 1462) und die ausdrückliche Bezugnahme auf einen früher gestellten Sachantrag oder einen früheren, Ausführungen zur Sache enthaltenden Schriftsatz (BGH NJW 1970, 757) in Betracht.
  • BGH, 22.11.1974 - IV ZR 195/73

    Umsatzsteuerpflicht für eine Vergütung, die ein Rechtsanwalt als Vormund erhält -

    Die Frage, ob einem Vormund die auf seine Vergütung entfallende Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nach § 1835 Abs. 1 Satz 1 BGB als Aufwendung vom Mündel zu ersetzen ist oder nicht, ist in Rechtsprechung und Rechtslehre umstritten ( bejahend: OLG Hamburg NJW 1972, 1427 - MDR 1972, 782; LG Mönchen-Gladbach NJW 1971, 146; LG Hannover AnwBl 1971, 146 mit Anm. Chemnitz; Schmidt in Rechtspfleger 1969, 229 und MDR 1970, 936; Kaus in NJW 1970, 2112; Soergel/Germer, BGB 10. Aufl., § 1835 Anm. 3 unter Berufung auf die Entscheidung des LG Berlin in NJV 1969, 1122, in der aber ausgesprochen ist, daß eine die Vergütung des Pflegers belastende Mehrwertsteuer gerade keine Aufwendung im Sinne des § 1835 BGB sei; siehe auch OLG München MDR 1974, 413; verneinend: OLG Hamm NJW 1972, 2038 und Rpfleger 1972, 370; KG NJW 1973, 762; LG Berlin NJW 1969, 1122; 1970, 1462 und MDR 1970, 936; Palandt/Diederichsen, BGB 33. Aufl., § 1836 Anm. 1).
  • BGH, 08.03.1983 - VI ZR 281/81

    Bemessung der Prozessgebühr bei rückwirkender Bewilligung eines Armenrechts für

    Es ist allgemein anerkannt, daß für den Vergütungsanspruch des im Armenrecht beigeordneten Rechtsanwalts aus § 121 BRAGebO a.F. nur der Zeitraum zu berücksichtigen ist, von dem ab er mit der Beiordnung in den Rechtsstreit eingetreten ist; eine Tätigkeit vor diesem Zeitpunkt hat, weil der Rechtsanwalt sie nicht als Armenanwalt entfaltet, hierfür außer Betracht zu bleiben (BGH Beschlüsse vom 16. Februar 1970 - III ZR 207/68 - NJW 1970, 757 und vom 26. Mai 1970 - III ZR 155/68 = NJW 1970, 1462; BGH Urteil vom 30. September 1981 - IVb ZR 694/80 = NJW 1982, 446; jeweils mit w.Nachw.).
  • BGH, 07.06.1978 - IV ZR 65/77

    Festsetzung der Prozessgebühr für einen beigeordneten Anwalt bei Nichtannahme der

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist die vor der Beiordnung als Armenanwalt entfaltete Tätigkeit des Rechtsanwalts für die Erstattung der Anwaltskosten aus der Bundeskasse ohne Bedeutung; insoweit ist die Sache so anzusehen, als ob der Rechtsanwalt erst mit der Beiordnung in den Rechtsstreit eingetreten wäre (BGH LM BRAGebO § 32 Nr. 4 = NJV 1970, 757; Nr. 5 - NJW 1970, 1462; Beschlüsse des VIII. Zivilsenats vom 8. April 1970 - VIII ZR 60/68 - und des II. Zivilsenats vom 11. Mai 1970 - II ZR 25/69).
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