Rechtsprechung
| BGH, 14.06.1982 - 4 StR 255/82 |
Eigenmächtige Inpfandnahme
§ 249 StGB;
§ 255 StGB, stoffgleiche Bereicherung
Volltextveröffentlichungen
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1982, 2265
- StV 1982, 469
Wird zitiert von ... (15)
- BGH, 17.06.1999 - 4 StR 12/99
Absicht rechtswidriger Bereicherung (Bereicherungsabsicht); Räuberische …
Daß der Anspruch mit Nötigungsmitteln durchgesetzt wer den sollte, macht den erstrebten Vermögensvorteil nicht rechtswidrig (vgl., BGH NJW 1982, 2265-1 BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 21 BGH, Beschluß vom 21. Dezember 1998 - 3 StR 434/98 m.w.N.).Für das weitere Verfahren weist der Senat vorsorglich darauf hin, daß je nach dem, ob weitere Feststellungen den bisherigen Schuldspruch bestätigen oder aber bezüglich der Geltendmachung der Forderung lediglich eine Strafbarkeit wegen versuchter Nötigung (vgl. BGH NJW 1982, 2265, 2266) in Betracht kommt, zu prüfen ist, ob die Angeklagten daneben tateinheitlich im ersteren Fall den Tatbestand des erpresserischen Menschenraubes (§ 239 a StGB), anderenfalls den der Geiselnahme (§ 239 b StGB), und zwar jeweils in der Tatbestandsalternative des Sichbemächtigens, verwirklicht haben.
- BGH, 17.10.1996 - 4 StR 389/96
Untauglicher Versuch (umgekehrter Tatbestandsirrtum; Irrtum über die …
Wenn das verfolgte Ziel der Rechtsordnung entspricht, so wird es nicht dadurch, daß rechtswidrige Mittel zu seiner Verwirklichung angewandt werden, selbst rechtswidrig (BGHSt 3, 160, 162 f.; 20, 136, 137; BGH NJW 1982, 2265; MDR 1983, 419, 421; BayObLG StV 1990, 165; a.A. noch RGSt 72, 133;… zweifelnd auch Arzt in Arzt/Weber StGB BT z. Aufl. Rdn. 462). - BGH, 17.12.1987 - 4 StR 628/87
Abgenötigte Inpfandnahme - § 253 StGB, stoffgleiche Bereicherungsabsicht, § …
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- BGH, 26.02.1998 - 4 StR 54/98
Haschisch-Schulden - §§ 249, 253, 255 StGB, keine …
c) Liegt Raub als Sonderfall der Erpressung (vgl. BGHSt 14, 386, 390) nicht vor, weil die Sache lediglich als Pfand genommen werden sollte, kommt in der Regel auch eine Strafbarkeit wegen (schwerer) räuberischer Erpressung nicht in Betracht, weil die erforderliche Stoffgleichheit zwischen erstrebtem Vermögensvorteil und vom Opfer erlittenen Schaden fehlt (…BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögensschaden 4; BGH NJW 1982, 2265, jew. m.N.). - OLG Köln, 25.07.1995 - Ss 340/95
BGB § 229; GVG § 18; StGB § 17, § 123, § 240, § …
Das zum objektiven Tatbestand des § 253 StGB gehö-rende Tatbestandsmerkmal der Rechtswidrigkeit des erstrebten Vermögensvorteils ist erfüllt, wenn der Täter für sich oder einen Dritten einen Vermö-gensvorteil anstrebt, auf den er oder der Dritte keinen materiell-rechtlichen Anspruch hat; besteht ein solcher Anspruch, so wird der Vermögensvorteil nicht dadurch rechtswidrig, daß er durch rechtswid-rige oder unlautere Mittel erlangt oder erstrebt wird (BGH NJW 1982, 2265;… vgl. Eser in Schönke/ Schröder, StGB, 24. Aufl., § 253 Rdnr. 20). - BGH, 13.04.2011 - 3 StR 70/11
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete Aussicht eines …
Insoweit liegt der Fall anders als bei einer bestehenden oder jedenfalls vom Täter für bestehend gehaltenen Forderung (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 14. Juni 1982 - 4 StR 255/82, NJW 1982, 2265; Urteil vom 17. Dezember 1987 - 4 StR 628/87, NStZ 1988, 216; Beschluss vom 26. Februar 1998 - 4 StR 54/98, NStZ-RR 1998, 235). - OLG Köln, 06.05.1997 - Ss 226/97
StGB § 242
Daran fehlt es beim Durchsuchen später weggeworfener Kleidung nach Wertgegenständen (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1976, 16), bei der Wegnahme von Sachen, um Sicherheiten oder ein Pfand für eine Forderung in die Hand zu bekommen (vgl. BGH NJW 1982, 2265; StV 1983, 329), bei der Wegnahme einer Sache, um deren Eigentümer zu ärgern oder zu reizen (vgl. BGH, bei Holtz, MDR 1982, 810; NJW 1985, 812;… BayObLG a.a.O.; OLG Frankfurt StV 1984, 248) oder um sie sogleich zu zerstören (vgl. BGH NJW 1977, 1460), sofern der Täter nicht gerade durch die Zerstörung der Sache ihren wirtschaftlichen Wert erlangen will (z.B. durch das Verfeuern von Brennmaterial). - OLG Brandenburg, 22.04.2009 - 1 Ss 16/09
Betrug: Unberechtigter Bezug von Trennungsgeld während Tätigkeit als …
Ist danach ein vermögensrechtlicher Anspruch begründet, so wird er nicht deshalb rechtswidrig, weil sich der Berechtigte unerlaubter Mittel bedient, beispielsweise um etwaige Schwierigkeiten, die der Verwirklichung des Anspruchs entgegenstehen, zu beseitigen (vgl. BGHSt 42, 268, 271; BGHSt 20, 136, 137; BGHSt 3, 160, 162 f.; BGH NJW 1982, 2265; BGH MDR 1983, 419, 421; BayObLG StV 1990, 165; BayObLG StV 1995, 303, 304). - BGH, 27.05.1986 - 4 StR 240/86
StPO § 260 Abs. 3
Da die Verurteilung in diesem Umfang somit keinen Bestand hat, bedarf es keines weiteren Eingehens auf die Frage, ob die Strafkammer zu Recht von einer vollendeten schweren räuberischen Erpressung ausgegangen ist oder ob nicht nur eine versuchte schwere räuberische Erpressung (bezüglich der erstrebten Zahlung von 450 DM) in Tateinheit mit Nötigung (bezüglich der erzwungenen Herausgabe der Stereo-Anlage) vorliegt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 31. Juli 1979 - 1 StR 304/79, bei Holtz MDR 1980, 106; BGH, Beschluß vom 14. Juni 1982 - 4 StR 255/82, bei Holtz MDR 1982, 811; BGH StV 1984, 422 ;… Heimann-Trosien in LK, 9. Aufl. § 242 StGB Rdn. 61 m.w.N.). - BGH, 24.04.1990 - 5 StR 111/90 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LG Hagen, 20.12.2010 - 31 Ks 400 Js 146/10
- BGH, 26.09.1989 - 1 StR 438/89
- BGH, 09.07.1985 - 4 StR 334/85
- BGH, 25.05.1983 - 2 StR 29/83
- BGH, 05.10.1989 - BLw 5/89
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