Weitere Entscheidung unten: BGH, 26.06.1984

Rechtsprechung
   BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 244 Abs. 2


  • Vor Ergehen der Entscheidung:


  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 04.11.1985)

    Catch-as-catch-can bei der Strafverfolgung?

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Vermummte Gesichter, verzerrte Stimmen - audiovisuell verfremdete Aussagen von V-Leuten? - Deutsches Recht und EMRK" von Dr. Tonio Walter, original erschienen in: StraFO 2004, 224 - 229.

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 32, 115
  • NJW 1984, 247
  • MDR 1984, 157
  • NStZ 1984, 36
  • StV 1983, 490
  • StV 1984, 56
  • Rpfleger 1984, 73



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Wird zitiert von ... (54)  

  • BGH, 13.05.1996 - GSSt 1/96  

    Hörfalle

    Nach ständiger Rechtsprechung dürfen vielmehr Privatpersonen zur Strafverfolgung eingesetzt werden ( BGHSt 32, 115, 121 f.; 32, 345, 346; 41, 42, 43; BVerfGE 57, 250, 284; BVerfG NStZ 1987, 276; 1991, 445; 1995, 95, 96; EGMR NJW 1992, 3088).

    Der Große Senat hat in seinem Beschluß vom 17. Oktober 1983 ( BGHSt 32, 115, 122) darauf abgestellt, daß der Einsatz von Vertrauenspersonen der Polizei zur Bekämpfung besonders gefährlicher und schwer aufklärbarer Kriminalität erforderlich sei.

    Die gebotene Abwägung (vgl. BGHSt 32, 115) führt für die hier in Rede stehenden Fallgestaltungen zu folgendem Ergebnis: Der im angeführten Sinne heimliche Einsatz von Personen, die den Beschuldigten befragen, um ihn zu belastenden Äußerungen zu veranlassen, ist jedenfalls dann zulässig und führt zu keinem Beweisverwertungsverbot, wenn es sich bei der den Gegenstand der Verfolgung bildenden Tat um eine Straftat von erheblicher Bedeutung handelt und wenn der Einsatz anderer Ermittlungsmethoden - für deren Auswahl untereinander wiederum der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gilt - erheblich weniger erfolgversprechend oder wesentlich erschwert wäre.

  • BGH, 31.03.1989 - 2 StR 706/88  

    Aufklärungspflicht des Gerichts bei Sperrerklärung bezüglich eines Informanten

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  • BGH, 18.11.1999 - 1 StR 221/99  

    Tatprovokation durch Vertrauensperson

    Dies gilt auch dann, wenn diese Personen als Lockspitzel tätig werden (vgl. BGHSt - GS - 32, 115, 121 f.; 32, 345, 346; 40, 211, 215; 41, 42, 43; BVerfGE 57, 250, 284; BVerfG [3. Kammer des Zweiten Senats) NJW 1987, 1874, 1875 und StV 1995, 169, 171 - zuletzt BGH NJW 1998, 767, dazu BVerfG, Beschl. vom 29. April 1998 - 2 BvR 174/98 - Nichtannahmebeschluß ohne Gründe).

    aa) Dem Einsatz einer VP liegt die von der Rechtsprechung anerkannte Zielsetzung zugrunde, kriminelle Strukturen aufzudecken, ein latentes Kriminalitätspotential zu zerschlagen oder die Fortsetzung von Dauerstraftaten zu verhindern (BGHSt - GS - 32, 115, 122).

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Rechtsprechung
   BGH, 26.06.1984 - RiZ(R) 2/84   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1984, 247
  • NJW 1984, 2471
  • MDR 1985, 229



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Wird zitiert von ... (13)  

  • BGH, 01.03.2002 - RiZ(R) 1/01  
    Wegen dieser erforderlichen Zielrichtung hat das Dienstgericht des Bundes bloße Meinungsäußerungen einer dienstaufsichtführenden Stelle zu einer Rechtsfrage nicht als "Maßnahme der Dienstaufsicht" im Sinne des § 26 Abs. 3 DRiG angesehen (BGHZ 61, 374 ; 85, 145 ; Urteile vom 12. November 1973 - RiZ (R) 3/73 - aaO S. 99 f., vom 5. Februar 1980 - RiZ (R) 1/79 - DRiZ 1980, 229 und vom 26. Juni 1984 - RiZ (R) 2/84 - NJW 1984, 2471 ).

    Zu einem dienstaufsichtlichen Konflikt kommt es erst dann, wenn solche rechtlichen Hinweise in einem konkreten Zusammenhang gegen einen oder mehrere Richter wegen eines bestimmten Verhaltens herangezogen werden und sich in dieser Weise zu einer konkreten Einwirkung auf sie verdichten (BGHZ 61, 374 ; Urteile vom 5. Februar 1980, aaO S. 230 und vom 26. Juni 1984, aaO S. 2472).

    Diese Grundsätze, die für Mitteilungen abstrakter rechtlicher Hinweise an einzelne Richter entwickelt worden sind, gelten erst recht, wenn die rechtlichen Hinweise in einer allgemeinen Ministerialverlautbarung enthalten sind (vgl. Urteil vom 26. Juni 1984, aaO S. 2472).

  • BGH, 15.11.2007 - RiZ(R) 4/07  

    Begriff der Maßnahme der Dienstaufsicht

    Wegen dieser erforderlichen Zielsetzung sind bloße Meinungsäußerungen einer dienstaufsichtführenden Stelle zu einer Rechtsfrage nicht als "Maßnahme der Dienstaufsicht" iSd. § 26 Abs. 3 DRiG anzusehen (vgl. etwa BGH, Urteile vom 12. November 1973 - RiZ(R) 1/73 - BGHZ 61, 374, 378 f., vom 12. November 1973 - RiZ(R) 3/73 - DRiZ 1974, 99, 100, vom 5. Februar 1980 - RiZ(R) 1/79 - DRiZ 1980, 229, 230 und vom 26. Juni 1984 - RiZ(R) 2/84 - NJW 1984, 2471, 2472).
  • BGH, 10.01.1985 - RiZ(R) 7/84  

    Beanstandung der Terminierungspraxis eines Amtsrichters

    Eine Maßnahme der Dienstaufsicht ist daher in jeder Meinungsäußerung einer dienstaufsichtsführenden Stelle zu erblicken, die sich in irgendeiner Weise kritisch mit dem dienstlichen oder außerdienstlichen Verhalten eines Richters befaßt (vgl. BGHZ 51, 280, 284; 90, 41, 43; BGH DRiZ 1979, 378; DRiZ 1984, 445 ).
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  • BGH, 16.11.1990 - RiZ 2/90  

    Richterliche Unabhängigkeit der Mitglieder des Bundesrechnungshofes; Allgemeine

    Der Begriff der "Maßnahme der Dienstaufsicht" setzt nicht voraus, daß sich die dienstaufsichtführende Stelle unmittelbar an den Anfechtenden gewandt hat (vgl. Senatsurteil vom 26. Juni 1984 - RiZ (R) 2/84 - DRiZ 1984, 445 f.).
  • DGH Nordrhein-Westfalen, 19.01.2004 - 1 DGH 2/03  
    Das Prüfungsverfahren gibt dem Richter kein Mittel an die Hand, sich losgelöst von einem ihn selbst betreffenden Konfliktfall vor dem Richterdienstgericht mit Vorgängen und Verlautbarungen im Bereich der Justizverwaltung auseinander zu setzen (vgl. zum Vorstehenden BGH NJW 1984, 2471, 2472; DRiZ 1984, 239; BGH Urteil vom 27.01.1995).

    Die AV vom 19.01.1972, die lediglich Beurteilungsrichtlinien und eine Konkretisierung des Auswahlermessens enthält (vgl. hierzu BGH NJW 2002, 359, 360), ist als solche keine Maßnahme der Dienstaufsicht im Sinne des § 26 Abs. 3 DRiG, da die Regelung für sich allein keinen Konfliktfall zwischen Justizverwaltung und bestimmten Richtern betrifft (vgl. hierzu BGH NJW 1984, 2471, 2472).

  • OLG Hamm, 19.01.2004 - 1 DGH 2/03  
    Das Prüfungsverfahren gibt dem Richter kein Mittel an die Hand, sich losgelöst von einem ihn selbst betreffenden Konfliktfall vor dem Richterdienstgericht mit Vorgängen und Verlautbarungen im Bereich der Justizverwaltung auseinander zu setzen (vgl. zum Vorstehenden BGH NJW 1984, 2471, 2472; DRiZ 1984, 239; BGH Urteil vom 27.01.1995).

    Die AV vom 19.01.1972, die lediglich Beurteilungsrichtlinien und eine Konkretisierung des Auswahlermessens enthält (vgl. hierzu BGH NJW 2002, 359, 360), ist als solche keine Maßnahme der Dienstaufsicht im Sinne des § 26 Abs. 3 DRiG, da die Regelung für sich allein keinen Konfliktfall zwischen Justizverwaltung und bestimmten Richtern betrifft (vgl. hierzu BGH NJW 1984, 2471, 2472).

  • BGH, 30.03.1987 - RiZ(R) 7/86  

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch Aufforderung zu

    Voraussetzung ist jedoch, daß es sich um einen Konfliktfall zwischen Justizverwaltung und Richter handelt; dies setzt eine entsprechende Zielrichtung der Äußerung voraus (vgl. BGH DRiZ 1984, 445 ).
  • DGH Nordrhein-Westfalen, 10.05.2004 - 1 DGH 2/02  

    Zur Frage, inwieweit dienstaufsichtliche Maßnahmen des Präsidenten eines OVG in

    Nicht von Bedeutung ist weiter die Art und Weise, wie der Richter von der Maßnahme Kenntnis erhält (vgl. BGHZ 52, 287 [292]; 61, 374 [377 f.]; 90, 41 [43]; 93, 238 [241 f.]; 95, 313 [320; 324]; 100, 271 [274 f.]; BGH NJW 1984, 2471 [2472]; 1988, 419 [420]; 2002, 359; DRiZ 1981, 265; 1995, 352 [353]).
  • BGH, 16.11.1990 - RiZ 4/90  

    Gleitende Arbeitszeit und richterliche Unabhängigkeit

    Der Begriff der "Maßnahme der Dienstaufsicht" setzt nicht voraus, daß sich die dienstaufsichtführende Stelle unmittelbar an den Anfechtenden gewandt hat (vgl. Senatsurteil vom 26. Juni 1984 - RiZ (R) 2/84 - DRiZ 1984, 445 f.).
  • OLG Hamm, 10.05.2004 - 1 DGH 2/02  
    Nicht von Bedeutung ist weiter die Art und Weise, wie der Richter von der Maßnahme Kenntnis erhält (vgl. BGHZ 52, 287 [292]; 61, 374 [377 f.]; 90, 41 [43]; 93, 238 [241 f.]; 95, 313 [320; 324]; 100, 271 [274 f.]; BGH NJW 1984, 2471 [2472]; 1988, 419 [420]; 2002, 359; DRiZ 1981, 265; 1995, 352 [353]).
  • LG Hagen, 30.08.2005 - 21 O 54/05  

    Handelsrecht Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten

  • BGH, 16.11.1990 - RiZ(R) 2/90  
  • LG Düsseldorf, 24.04.1998 - DJ-6/97  
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