Weitere Entscheidung unten: BGH, 26.06.1984

Rechtsprechung
   BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83   

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https://dejure.org/1983,106
BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83 (https://dejure.org/1983,106)
BGH, Entscheidung vom 17.10.1983 - GSSt 1/83 (https://dejure.org/1983,106)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 1983 - GSSt 1/83 (https://dejure.org/1983,106)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Zur gerichtlichen Vernehmung von Vertrauenspersonen der Polizei und zur Zulässigkeit verdeckter Ermittlungen

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Verwendung von V-Leuten als Beweismittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verwaltungsbehörde; Zeuge; Sperrung; Beweismittel; Vernehmung; Protokoll; Verlesung; Verteidiger; Hauptverhandlung; Verfahrensrecht; Zulässigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 244 Abs. 2

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 04.11.1985)

    Catch-as-catch-can bei der Strafverfolgung?

Papierfundstellen

  • BGHSt 32, 115
  • NJW 1984, 247
  • MDR 1984, 157
  • NStZ 1984, 36
  • StV 1983, 490
  • StV 1984, 56
  • Rpfleger 1984, 73
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 14.04.1970 - 5 StR 627/69

    Geheimhaltung der Personalien eines in der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen

    Auszug aus BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83
    Dies gilt ebenfalls für das von der Vorlegungsfrage nicht ausdrücklich erfaßte Problem der Zulässigkeit der Geheimhaltung der Personalien eines Zeugen (vgl. BGHSt 23, 244 ff.).

    Diese Vorschrift dient zwar hauptsächlich dem Zweck, Personenverwechslungen zu vermeiden, sie soll aber auch eine verläßliche Grundlage für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen schaffen (vgl. BGHSt 23, 244, 245).

    Der Bundesgerichtshof hat deshalb in BGHSt 23, 244 entschieden, daß die Personalien eines Zeugen, der in der Hauptverhandlung vernommen wird, vor dem Angeklagten und dem Verteidiger nicht geheimgehalten werden dürfen.

  • BGH, 10.10.1979 - 3 StR 281/79

    Beweisverwertungsverbot

    Auszug aus BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83
    Die Bedeutung der gerichtlichen Wahrheitsfindung für die Sicherung der Gerechtigkeit und das Gewicht des Freiheitsanspruchs des Beschuldigten gebieten es vielmehr, daß die Exekutive in Anerkennung des Gewaltenteilungsgrundsatzes diese Belange bei ihrer Entscheidung mitberücksichtigt und ihnen genügendes Gewicht beimißt (BVerfGE 57, 250, 283 ff; vgl. auch BGHSt 29, 109, 112).

    Ist die Weigerung nicht oder nicht verständlich begründet worden (BVerfGE 57, 250, 288), muß das Gericht - ebenfalls als Folge der Pflicht zur vollständigen Sachaufklärung - von der Verwaltungsbehörde eine Überprüfung verlangen (vgl. BGHSt 29, 109, 112; 31, 148, 155).

    Die in BGHSt 29, 109, 113 erwähnte Sachlage (Fall einer Identitätsänderung) bleibt hiervon unberührt.

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83
    Aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 57, 250 ff folgt eindeutig, daß jedenfalls gegen die Verwendung des Wissens einer namentlich bekannten V-Person keine verfassungsrechtlichen Bedenken hergeleitet werden können.

    Die Bedeutung der gerichtlichen Wahrheitsfindung für die Sicherung der Gerechtigkeit und das Gewicht des Freiheitsanspruchs des Beschuldigten gebieten es vielmehr, daß die Exekutive in Anerkennung des Gewaltenteilungsgrundsatzes diese Belange bei ihrer Entscheidung mitberücksichtigt und ihnen genügendes Gewicht beimißt (BVerfGE 57, 250, 283 ff; vgl. auch BGHSt 29, 109, 112).

    Ist die Weigerung nicht oder nicht verständlich begründet worden (BVerfGE 57, 250, 288), muß das Gericht - ebenfalls als Folge der Pflicht zur vollständigen Sachaufklärung - von der Verwaltungsbehörde eine Überprüfung verlangen (vgl. BGHSt 29, 109, 112; 31, 148, 155).

  • BGH, 05.11.1982 - 2 StR 250/82

    Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83
    Ist die Weigerung nicht oder nicht verständlich begründet worden (BVerfGE 57, 250, 288), muß das Gericht - ebenfalls als Folge der Pflicht zur vollständigen Sachaufklärung - von der Verwaltungsbehörde eine Überprüfung verlangen (vgl. BGHSt 29, 109, 112; 31, 148, 155).

    Auch in Fällen, in denen die Benachrichtigung des Verteidigers vom Vernehmungstermin unterbleiben kann, weil durch sie der Untersuchungserfolg gefährdet würde, hat er gleichwohl ein Anwesenheitsrecht, wenn er auf andere Weise von dem Vernehmungstermin Kenntnis erhält (vgl. BGHSt 31, 148, 153; Welp JZ 1980, 134 ff; Grünwald, Festschrift für Dünnebier, 1982, S. 347, 361; Engels NJW 1983, 1530, 1531).

  • BGH, 06.10.1981 - 1 StR 332/81

    Einsatz anonymer Gewährsleute zur Bekämpfung bestimmter Erscheinungsformen der

    Auszug aus BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83
    Im Hinblick auf die veränderten Kriminalitätsstrukturen und der durch sie bewirkten erheblichen Erschwerung der Verbrechensaufklärung besteht in der neueren Rechtsprechung der Obergerichte und auch des Bundesgerichtshofs Einigkeit darüber, daß die Bekämpfung der geschilderten Formen der Kriminalität den Einsatz anonymer Gewährsleute erfordert (BGH NStZ 1982, 40; 1983, 325, 326).

    Seinem Erscheinen in der Hauptverhandlung stehen damit "andere nicht zu beseitigende Hindernisse" entgegen (§ 223 Abs. 1 StPO), die es zulässig machen, den Zeugen durch einen beauftragten oder ersuchten Richter vernehmen zu lassen und dann das Vernehmungsprotokoll gemäß § 251 Abs. 1 StPO in der Hauptverhandlung zu verlesen (vgl. BGHSt 29, 390, 391; BGH NStZ 1982, 40).

  • BGH, 12.03.1969 - 2 StR 33/69

    Verurteilung wegen fortgesetzter Notzucht - Ersetzung eines Beweismittels durch

    Auszug aus BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83
    Dieser Einschätzung des Zeugenbeweises, die der Bundesgerichtshof teilt (vgl. BGHSt 22, 347, 348 f), hat der Gesetzgeber u.a. durch die Vorschrift des § 68 StPO Rechnung getragen.
  • BGH, 02.05.1979 - 2 StR 99/79

    Rückgriff auf eine frühere richterliche Vernehmung aufgrund nachträglicher

    Auszug aus BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83
    Sie kann bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte aber auch darin gesehen werden, daß der (Angeklagte oder) Verteidiger die Benachrichtigung zur Vornahme von Verdunkelungshandlungen ausnützen könnte (BGHSt 29, 1, 3 f).
  • BGH, 30.06.1954 - 6 StR 172/54

    Vernehmung des mittelbaren Zeugen obgleich der Möglichkeit der Vernehmung des

    Auszug aus BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83
    Es kann daher einen Verstoß gegen die Aufklärungspflicht bedeuten, wenn nur ein mittelbarer Zeuge vernommen wird, obwohl die Vernehmung des unmittelbaren Zeugen möglich wäre (BGHSt 6, 209; Eb. Schmidt, Lehrkommentar II § 244 StPO Rdn. 8; Herdegen a.a.O., Rdn. 28).
  • BGH, 11.09.1980 - 4 StR 16/80

    Agent provocateur - Bekämpfung schwerer Kriminalität - Verstoß gegen

    Auszug aus BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83
    Nach der insoweit feststehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist auch nicht zu bezweifeln, daß es zulässig ist, das Wissen von V-Personen in das Strafverfahren einzuführen (BGH JR 1969, 305; GA 1975, 333; NJW 1980, 1761 ; NStZ 1981, 70; NJW 1981, 1626; BGH, Urteil vom 16. Februar 1983 - 2 StR 437/82 - S. 10; vgl. fermer KK-Mayr § 250 StPO Rdn. 13 ff m.w.N.; kritisch hierzu aus der Literatur: Lüderssen, Festschrift für Karl Peters, 1974, S. 349 ff; Dencker, Festschrift für Dünnebier, 1982, S. 447 ff; Berz JuS 1982, 417 ff; Bruns NStZ 1983, 49).
  • BGH, 06.02.1981 - 2 StR 370/80

    Lockspitzel Rauschgiftgeschäft - Verfahrenshindernis, Rechtsstaatsprinzip, Art.

    Auszug aus BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83
    Nach der insoweit feststehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist auch nicht zu bezweifeln, daß es zulässig ist, das Wissen von V-Personen in das Strafverfahren einzuführen (BGH JR 1969, 305; GA 1975, 333; NJW 1980, 1761 ; NStZ 1981, 70; NJW 1981, 1626; BGH, Urteil vom 16. Februar 1983 - 2 StR 437/82 - S. 10; vgl. fermer KK-Mayr § 250 StPO Rdn. 13 ff m.w.N.; kritisch hierzu aus der Literatur: Lüderssen, Festschrift für Karl Peters, 1974, S. 349 ff; Dencker, Festschrift für Dünnebier, 1982, S. 447 ff; Berz JuS 1982, 417 ff; Bruns NStZ 1983, 49).
  • BGH, 15.04.1980 - 1 StR 107/80

    Anstiftung durch einen polizeilichen agent provocateur - Überredung sich auf ein

  • BGH, 17.02.1981 - 5 StR 21/81

    Ablehnung eines "V-Mannes" als Zeuge wegen dessen vermeintlicher Unerreichbarkeit

  • BGH, 29.10.1980 - 3 StR 335/80

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Unerreichbarkeit eines Zeugen -

  • BGH, 16.03.1983 - 2 StR 543/82

    Komissarische Vernehmung von Vertrauenspersonen durch die Berufsrichter in

  • BGH, 16.02.1983 - 2 StR 437/82

    Verurteilung wegen Handeltreiben und Erwerb von Betäubungsmitteln - Entbindung

  • BGH, 09.09.1981 - 2 StR 406/81

    Vernehmung eines "V-Mannes" unter Ausschluss der Öffentlichkeit - Ausschluss

  • BGH, 22.03.1983 - 1 StR 846/82

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen unerlaubten Handeltreibens mit

  • BGH, 21.10.1980 - 5 StR 545/80

    Unerreichbarkeit eines Zeugen bei einer behördlichen Sperrerklärung

  • RG, 18.03.1913 - V 738/12

    1. Unter welchen Voraussetzungen kann ein in der Hauptverhandlung gestellter

  • BGH, 13.05.1996 - GSSt 1/96

    Hörfalle

    Nach ständiger Rechtsprechung dürfen vielmehr Privatpersonen zur Strafverfolgung eingesetzt werden (BGHSt 32, 115, 121 f.; 32, 345, 346; 41, 42, 43; BVerfGE 57, 250, 284; BVerfG NStZ 1987, 276; 1991, 445; 1995, 95, 96; EGMR NJW 1992, 3088).

    Der Große Senat hat in seinem Beschluß vom 17. Oktober 1983 (BGHSt 32, 115, 122) darauf abgestellt, daß der Einsatz von Vertrauenspersonen der Polizei zur Bekämpfung besonders gefährlicher und schwer aufklärbarer Kriminalität erforderlich sei.

    Die gebotene Abwägung (vgl. BGHSt 32, 115) führt für die hier in Rede stehenden Fallgestaltungen zu folgendem Ergebnis: Der im angeführten Sinne heimliche Einsatz von Personen, die den Beschuldigten befragen, um ihn zu belastenden Äußerungen zu veranlassen, ist jedenfalls dann zulässig und führt zu keinem Beweisverwertungsverbot, wenn es sich bei der den Gegenstand der Verfolgung bildenden Tat um eine Straftat von erheblicher Bedeutung handelt und wenn der Einsatz anderer Ermittlungsmethoden - für deren Auswahl untereinander wiederum der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gilt - erheblich weniger erfolgversprechend oder wesentlich erschwert wäre.

  • BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94

    Zeugnisverweigerungsrecht und V-Mann

    a) Der Einsatz von privaten Kontaktpersonen oder V-Leuten mit dem Ziel, zur Aufklärung eines Mordes Beweise zu gewinnen, ist zulässig (BVerfGE 57, 250, 284; BGHSt 32, 115, 121 ff.).

    Bei der Beurteilung ist zu beachten, daß ein Beweismittelverwertungsverbot einen der wesentlichen Grundsätze im Strafverfahren einschränkt, nämlich den, daß das Gericht die Wahrheit zu erforschen (vgl. BVerfGE 33, 367, 383; BGHSt 32, 115, 124) und dazu die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen und Beweismittel, die von Bedeutung sind, zu erstrecken hat.

  • BGH, 18.11.1999 - 1 StR 221/99

    Tatprovokation durch Vertrauensperson

    Dies gilt auch dann, wenn diese Personen als Lockspitzel tätig werden (vgl. BGHSt - GS - 32, 115, 121 f.; 32, 345, 346; 40, 211, 215; 41, 42, 43; BVerfGE 57, 250, 284; BVerfG (3.

    aa) Dem Einsatz einer VP liegt die von der Rechtsprechung anerkannte Zielsetzung zugrunde, kriminelle Strukturen aufzudecken, ein latentes Kriminalitätspotential zu zerschlagen oder die Fortsetzung von Dauerstraftaten zu verhindern (BGHSt - GS - 32, 115, 122).

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Rechtsprechung
   BGH, 26.06.1984 - RiZ(R) 2/84   

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https://dejure.org/1984,983
BGH, 26.06.1984 - RiZ(R) 2/84 (https://dejure.org/1984,983)
BGH, Entscheidung vom 26.06.1984 - RiZ(R) 2/84 (https://dejure.org/1984,983)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 1984 - RiZ(R) 2/84 (https://dejure.org/1984,983)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Richterliche Unabhängigkeit - Politische Beeinträchtigung - Beamte - Richter

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 247
  • NJW 1984, 2471
  • MDR 1985, 229
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.11.1973 - RiZ(R) 1/73

    "Maßnahme der Dienstaufsicht"

    Auszug aus BGH, 26.06.1984 - RiZ(R) 2/84
    Die Maßnahme der Dienstaufsichtsbehörde muß sich in irgendeiner Weise kritisch mit dem dienstlichen oder außerdienstlichen Verhalten eines oder mehrerer Richter befassen oder geeignet sein, sich auf das künftige Veralten dieser Richter in bestimmter Richtung auszuwirken (s. zu alledem BGHZ 61, 374, 377 ff. sowie Urteile vom 12. November 1973 - RiZ 3/73 - DRiZ 1974, 99 f., vom 21. Dezember 1976 - RiZ 3/76 - DRiZ 1977, 151, vom 20. Juni 1979- RiZ 3/79 - DRiZ 1979, 378, vom 5. Februar 1980 - RiZ 1/79 - DRiZ 1980, 229, 230 und vom 26. Mai 1981 - RiZ 8/80 - DRiZ 1981, 426, 427).

    Wegen der nach dieser Rechtsprechung erforderlichen Zielrichtung hat das Dienstgericht des Bundes etwa die Meinungsäußerung der dienstaufsichtsführenden Stelle zu einer Rechtsfrage (BGHZ 61, 374, 378 f.; 85, 145, 167; BGH Urteile vom 12. November 1973 aaO. Und 5. Februar 1980 aaO.), die Unterrichtung über die vom Präsidium beabsichtigte Geschäftsverteilung (BGHZ 85, 145 153) oder die Aufforderung zur Befassung des Präsidiums mit einer bestimmten Geschäftsordnungsangelegenheit (Urteil vom 26. Mai 1981 aaO.) nicht als "Maßnahme der Dienstaufsicht" im Sinne des § 26 Abs. 3 DRiG angesehen.

    Dagegen geben die genannten Vorschriften dem Richter kein Mittel an die Hand, sich losgelöst von einem ihn selbst betreffenden Konfliktfall vor dem Richterdienstgericht mit Vorgängen und Verlautbarungen im Bereich der Justizverwaltung auseinanderzusetzen (vgl. BGHZ 61, 374, 379; 85, 145, 168; BGH Urteile vom 12. November 1973 aaO. Und 5. Februar 1980 aaO.).

    Hierzu kommt es vielmehr erst, wenn jene rechtlichen Hinweise in einem konkreten Zusammenhang gegen einen oder mehrere Richter wegen eines bestimmten dienstlichen oder außerdienstlichen Verhaltens herangezogen werden und sich in dieser Weise zu einer konkreten Einwirkung auf sie verdichten (BGHZ 61, 374, 378 f. und BGH Urteil vom 5. Februar 1980 aaO.).

  • BGH, 21.10.1982 - RiZ(R) 6/81

    Maßnahmen der Dienstaufsicht über einen Richter

    Auszug aus BGH, 26.06.1984 - RiZ(R) 2/84
    Wegen der nach dieser Rechtsprechung erforderlichen Zielrichtung hat das Dienstgericht des Bundes etwa die Meinungsäußerung der dienstaufsichtsführenden Stelle zu einer Rechtsfrage (BGHZ 61, 374, 378 f.; 85, 145, 167; BGH Urteile vom 12. November 1973 aaO. Und 5. Februar 1980 aaO.), die Unterrichtung über die vom Präsidium beabsichtigte Geschäftsverteilung (BGHZ 85, 145 153) oder die Aufforderung zur Befassung des Präsidiums mit einer bestimmten Geschäftsordnungsangelegenheit (Urteil vom 26. Mai 1981 aaO.) nicht als "Maßnahme der Dienstaufsicht" im Sinne des § 26 Abs. 3 DRiG angesehen.

    Dagegen geben die genannten Vorschriften dem Richter kein Mittel an die Hand, sich losgelöst von einem ihn selbst betreffenden Konfliktfall vor dem Richterdienstgericht mit Vorgängen und Verlautbarungen im Bereich der Justizverwaltung auseinanderzusetzen (vgl. BGHZ 61, 374, 379; 85, 145, 168; BGH Urteile vom 12. November 1973 aaO. Und 5. Februar 1980 aaO.).

  • BGH, 26.05.1981 - RiZ 8/80

    Maßnahme der Dienstaufsicht - Einwirken dienstaufsichtführender Stelle -

    Auszug aus BGH, 26.06.1984 - RiZ(R) 2/84
    Die Maßnahme der Dienstaufsichtsbehörde muß sich in irgendeiner Weise kritisch mit dem dienstlichen oder außerdienstlichen Verhalten eines oder mehrerer Richter befassen oder geeignet sein, sich auf das künftige Veralten dieser Richter in bestimmter Richtung auszuwirken (s. zu alledem BGHZ 61, 374, 377 ff. sowie Urteile vom 12. November 1973 - RiZ 3/73 - DRiZ 1974, 99 f., vom 21. Dezember 1976 - RiZ 3/76 - DRiZ 1977, 151, vom 20. Juni 1979- RiZ 3/79 - DRiZ 1979, 378, vom 5. Februar 1980 - RiZ 1/79 - DRiZ 1980, 229, 230 und vom 26. Mai 1981 - RiZ 8/80 - DRiZ 1981, 426, 427).

    Wegen der nach dieser Rechtsprechung erforderlichen Zielrichtung hat das Dienstgericht des Bundes etwa die Meinungsäußerung der dienstaufsichtsführenden Stelle zu einer Rechtsfrage (BGHZ 61, 374, 378 f.; 85, 145, 167; BGH Urteile vom 12. November 1973 aaO. Und 5. Februar 1980 aaO.), die Unterrichtung über die vom Präsidium beabsichtigte Geschäftsverteilung (BGHZ 85, 145 153) oder die Aufforderung zur Befassung des Präsidiums mit einer bestimmten Geschäftsordnungsangelegenheit (Urteil vom 26. Mai 1981 aaO.) nicht als "Maßnahme der Dienstaufsicht" im Sinne des § 26 Abs. 3 DRiG angesehen.

  • BGH, 05.11.1973 - II ZR 165/72

    Ablehnung eines Beweisangebots mangels ladungsfähiger Anschrift des Zeugen

    Auszug aus BGH, 26.06.1984 - RiZ(R) 2/84
    Die Maßnahme der Dienstaufsichtsbehörde muß sich in irgendeiner Weise kritisch mit dem dienstlichen oder außerdienstlichen Verhalten eines oder mehrerer Richter befassen oder geeignet sein, sich auf das künftige Veralten dieser Richter in bestimmter Richtung auszuwirken (s. zu alledem BGHZ 61, 374, 377 ff. sowie Urteile vom 12. November 1973 - RiZ 3/73 - DRiZ 1974, 99 f., vom 21. Dezember 1976 - RiZ 3/76 - DRiZ 1977, 151, vom 20. Juni 1979- RiZ 3/79 - DRiZ 1979, 378, vom 5. Februar 1980 - RiZ 1/79 - DRiZ 1980, 229, 230 und vom 26. Mai 1981 - RiZ 8/80 - DRiZ 1981, 426, 427).
  • BGH, 05.02.1980 - RiZ(R) 1/79

    Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht - Beeinträchtigung richterlicher

    Auszug aus BGH, 26.06.1984 - RiZ(R) 2/84
    Die Maßnahme der Dienstaufsichtsbehörde muß sich in irgendeiner Weise kritisch mit dem dienstlichen oder außerdienstlichen Verhalten eines oder mehrerer Richter befassen oder geeignet sein, sich auf das künftige Veralten dieser Richter in bestimmter Richtung auszuwirken (s. zu alledem BGHZ 61, 374, 377 ff. sowie Urteile vom 12. November 1973 - RiZ 3/73 - DRiZ 1974, 99 f., vom 21. Dezember 1976 - RiZ 3/76 - DRiZ 1977, 151, vom 20. Juni 1979- RiZ 3/79 - DRiZ 1979, 378, vom 5. Februar 1980 - RiZ 1/79 - DRiZ 1980, 229, 230 und vom 26. Mai 1981 - RiZ 8/80 - DRiZ 1981, 426, 427).
  • BGH, 07.05.1980 - RiZ(R) 3/79

    Periodische Beurteilung von Richtern

    Auszug aus BGH, 26.06.1984 - RiZ(R) 2/84
    Die Maßnahme der Dienstaufsichtsbehörde muß sich in irgendeiner Weise kritisch mit dem dienstlichen oder außerdienstlichen Verhalten eines oder mehrerer Richter befassen oder geeignet sein, sich auf das künftige Veralten dieser Richter in bestimmter Richtung auszuwirken (s. zu alledem BGHZ 61, 374, 377 ff. sowie Urteile vom 12. November 1973 - RiZ 3/73 - DRiZ 1974, 99 f., vom 21. Dezember 1976 - RiZ 3/76 - DRiZ 1977, 151, vom 20. Juni 1979- RiZ 3/79 - DRiZ 1979, 378, vom 5. Februar 1980 - RiZ 1/79 - DRiZ 1980, 229, 230 und vom 26. Mai 1981 - RiZ 8/80 - DRiZ 1981, 426, 427).
  • BGH, 21.12.1976 - RiZ(R) 3/76

    Unabhängigkeit der Mitglieder eines Präsidialrats - Maßnahmen einer

    Auszug aus BGH, 26.06.1984 - RiZ(R) 2/84
    Die Maßnahme der Dienstaufsichtsbehörde muß sich in irgendeiner Weise kritisch mit dem dienstlichen oder außerdienstlichen Verhalten eines oder mehrerer Richter befassen oder geeignet sein, sich auf das künftige Veralten dieser Richter in bestimmter Richtung auszuwirken (s. zu alledem BGHZ 61, 374, 377 ff. sowie Urteile vom 12. November 1973 - RiZ 3/73 - DRiZ 1974, 99 f., vom 21. Dezember 1976 - RiZ 3/76 - DRiZ 1977, 151, vom 20. Juni 1979- RiZ 3/79 - DRiZ 1979, 378, vom 5. Februar 1980 - RiZ 1/79 - DRiZ 1980, 229, 230 und vom 26. Mai 1981 - RiZ 8/80 - DRiZ 1981, 426, 427).
  • BGH, 20.07.1979 - RiZ 3/79
    Auszug aus BGH, 26.06.1984 - RiZ(R) 2/84
    Die Maßnahme der Dienstaufsichtsbehörde muß sich in irgendeiner Weise kritisch mit dem dienstlichen oder außerdienstlichen Verhalten eines oder mehrerer Richter befassen oder geeignet sein, sich auf das künftige Veralten dieser Richter in bestimmter Richtung auszuwirken (s. zu alledem BGHZ 61, 374, 377 ff. sowie Urteile vom 12. November 1973 - RiZ 3/73 - DRiZ 1974, 99 f., vom 21. Dezember 1976 - RiZ 3/76 - DRiZ 1977, 151, vom 20. Juni 1979- RiZ 3/79 - DRiZ 1979, 378, vom 5. Februar 1980 - RiZ 1/79 - DRiZ 1980, 229, 230 und vom 26. Mai 1981 - RiZ 8/80 - DRiZ 1981, 426, 427).
  • Richterdienstgericht Baden-Württemberg, 04.12.2012 - RDG 5/12

    Dienstgerichtliches Verfahren: Anfechtbarkeit eines Vermerks bei Beeinträchtigung

    Bloße Meinungsäußerungen einer dienstaufsichtführenden Stelle zu einer Rechtsfrage sind nicht als "Maßnahme der Dienstaufsicht" im Sinne des § 26 Abs. 3 DRiG anzusehen (vgl. etwa BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteile vom 12.11.1973 - RiZ(R) 1/73 - BGHZ 61, 374, 378 f., vom 05.02 1980 - RiZ(R) 1/79 - DRiZ 1980, 229, 230 und vom 26. Juni 1984 - RiZ(R) 2/84 - NJW 1984, 2471, 2472).
  • BGH, 01.03.2002 - RiZ(R) 1/01

    Aufhebung eines Urteils - Zurückverweisung - Verfahrensrechtliche Gründe -

    Wegen dieser erforderlichen Zielrichtung hat das Dienstgericht des Bundes bloße Meinungsäußerungen einer dienstaufsichtführenden Stelle zu einer Rechtsfrage nicht als "Maßnahme der Dienstaufsicht" im Sinne des § 26 Abs. 3 DRiG angesehen (BGHZ 61, 374 ; 85, 145 ; Urteile vom 12. November 1973 - RiZ (R) 3/73 - aaO S. 99 f., vom 5. Februar 1980 - RiZ (R) 1/79 - DRiZ 1980, 229 und vom 26. Juni 1984 - RiZ (R) 2/84 - NJW 1984, 2471 ).

    Zu einem dienstaufsichtlichen Konflikt kommt es erst dann, wenn solche rechtlichen Hinweise in einem konkreten Zusammenhang gegen einen oder mehrere Richter wegen eines bestimmten Verhaltens herangezogen werden und sich in dieser Weise zu einer konkreten Einwirkung auf sie verdichten (BGHZ 61, 374 ; Urteile vom 5. Februar 1980, aaO S. 230 und vom 26. Juni 1984, aaO S. 2472).

    Diese Grundsätze, die für Mitteilungen abstrakter rechtlicher Hinweise an einzelne Richter entwickelt worden sind, gelten erst recht, wenn die rechtlichen Hinweise in einer allgemeinen Ministerialverlautbarung enthalten sind (vgl. Urteil vom 26. Juni 1984, aaO S. 2472).

  • BGH, 15.11.2007 - RiZ(R) 4/07

    Begriff der Maßnahme der Dienstaufsicht

    Wegen dieser erforderlichen Zielsetzung sind bloße Meinungsäußerungen einer dienstaufsichtführenden Stelle zu einer Rechtsfrage nicht als "Maßnahme der Dienstaufsicht" iSd. § 26 Abs. 3 DRiG anzusehen (vgl. etwa BGH, Urteile vom 12. November 1973 - RiZ(R) 1/73 - BGHZ 61, 374, 378 f., vom 12. November 1973 - RiZ(R) 3/73 - DRiZ 1974, 99, 100, vom 5. Februar 1980 - RiZ(R) 1/79 - DRiZ 1980, 229, 230 und vom 26. Juni 1984 - RiZ(R) 2/84 - NJW 1984, 2471, 2472).
  • BGH, 16.11.1990 - RiZ 2/90

    Richterliche Unabhängigkeit der Mitglieder des Bundesrechnungshofes; Allgemeine

    Der Begriff der "Maßnahme der Dienstaufsicht" setzt nicht voraus, daß sich die dienstaufsichtführende Stelle unmittelbar an den Anfechtenden gewandt hat (vgl. Senatsurteil vom 26. Juni 1984 - RiZ (R) 2/84 - DRiZ 1984, 445 f.).
  • BGH, 14.02.2013 - RiZ 3/12

    Dienstgericht des Bundes entscheidet über Anträge von zwei Richtern des

    Wegen dieser erforderlichen Zielsetzung sind etwa bloße Meinungsäußerungen einer dienstaufsichtführenden Stelle zu einer Rechtsfrage nicht als "Maßnahme der Dienstaufsicht" im Sinn von § 26 Abs. 3 DRiG anzusehen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 12. November 1973 - RiZ(R) 1/73, BGHZ 61, 374, 378 f.; Urteil vom 12. November 1973 - RiZ(R) 3/73, DRiZ 1974, 99, 100; Urteil vom 5. Februar 1980 - RiZ(R) 1/79, DRiZ 1980, 229, 230; Urteil vom 26. Juni 1984 - RiZ(R) 2/84, NJW 1984, 2471, 2472; Urteil vom 15. November 2007 - RiZ(R) 4/07, NJW 2008, 1448 Rn. 25).
  • BGH, 14.02.2013 - RiZ 4/12

    Dienstgericht des Bundes entscheidet über Anträge von zwei Richtern des

    Wegen dieser erforderlichen Zielsetzung sind etwa bloße Meinungsäußerungen einer dienstaufsichtführenden Stelle zu einer Rechtsfrage nicht als "Maßnahme der Dienstaufsicht" im Sinn von § 26 Abs. 3 DRiG anzusehen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 12. November 1973 - RiZ (R) 1/73, BGHZ 61, 374, 378 f.; Urteil vom 12. November 1973 - RiZ (R) 3/73, DRiZ 1974, 99, 100; Urteil vom 5. Februar 1980 - RiZ (R) 1/79, DRiZ 1980, 229, 230; Urteil vom 26. Juni 1984 - RiZ (R) 2/84, NJW 1984, 2471, 2472; Urteil vom 15. November 2007 - RiZ (R) 4/07, NJW 2008, 1448 Rn. 25).
  • DGH Nordrhein-Westfalen, 19.01.2004 - 1 DGH 2/03
    Das Prüfungsverfahren gibt dem Richter kein Mittel an die Hand, sich losgelöst von einem ihn selbst betreffenden Konfliktfall vor dem Richterdienstgericht mit Vorgängen und Verlautbarungen im Bereich der Justizverwaltung auseinander zu setzen (vgl. zum Vorstehenden BGH NJW 1984, 2471, 2472; DRiZ 1984, 239; BGH Urteil vom 27.01.1995).

    Die AV vom 19.01.1972, die lediglich Beurteilungsrichtlinien und eine Konkretisierung des Auswahlermessens enthält (vgl. hierzu BGH NJW 2002, 359, 360), ist als solche keine Maßnahme der Dienstaufsicht im Sinne des § 26 Abs. 3 DRiG, da die Regelung für sich allein keinen Konfliktfall zwischen Justizverwaltung und bestimmten Richtern betrifft (vgl. hierzu BGH NJW 1984, 2471, 2472).

  • LG Hagen, 30.08.2005 - 21 O 54/05

    Handelsrecht Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten

    Das gilt namentlich für die Regelung in § 10 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages, die konkret auf § 131 AktG verweist und zusammen mit den weiteren Bestimmungen in § 10 Abs. 5 und § 6 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages die Informations-, Kontroll- und Mitwirkungsrechte der Kommanditisten gemäß §§ 164, 166 Abs. 1 HGB angesichts ihrer Vielzahl sachgerecht in zulässiger und für eine Publikums-KG typischen Weise beschränken bzw. verlagern (vgl. nur BGH NJW 1989, 225; BGH NJW 1984, 2471; Baumbach/Hopt § 166 HGB Rd-Nr. 18 und Anhang zu § 177 a Rd-Nr. 72; Koller-Roth § 166 HGB Rd-Nr. 7 und Gerkahn in Röhricht/Graf von Westphalen § 164 HGB Rd-Nr. 16 ff.) Dass und inwiefern durch diese Beschränkungen zugleich eine im Recht der Personengesellschaft grundsätzlich nicht vorgesehene erweiterte Klagemöglichkeit gegen die Gesellschaft selbst einhergehen soll, sieht die Kammer nicht.
  • DGH Nordrhein-Westfalen, 10.05.2004 - 1 DGH 2/02

    Zur Frage, inwieweit dienstaufsichtliche Maßnahmen des Präsidenten eines OVG in

    Nicht von Bedeutung ist weiter die Art und Weise, wie der Richter von der Maßnahme Kenntnis erhält (vgl. BGHZ 52, 287 [292]; 61, 374 [377 f.]; 90, 41 [43]; 93, 238 [241 f.]; 95, 313 [320; 324]; 100, 271 [274 f.]; BGH NJW 1984, 2471 [2472]; 1988, 419 [420]; 2002, 359; DRiZ 1981, 265; 1995, 352 [353]).
  • BGH, 30.03.1987 - RiZ(R) 7/86

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch Aufforderung zu

    Voraussetzung ist jedoch, daß es sich um einen Konfliktfall zwischen Justizverwaltung und Richter handelt; dies setzt eine entsprechende Zielrichtung der Äußerung voraus (vgl. BGH DRiZ 1984, 445).
  • BGH, 16.11.1990 - RiZ 4/90

    Gleitende Arbeitszeit und richterliche Unabhängigkeit

  • Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 23.09.2020 - DG 6/19
  • Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 17.09.2020 - DG 7/16
  • Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 06.08.2020 - DG 10/15
  • Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 06.08.2020 - DG 6/14
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