Weitere Entscheidung unten: KG, 03.12.1986

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.02.1987 - 20 W 280/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2542
OLG Frankfurt, 20.02.1987 - 20 W 280/86 (https://dejure.org/1987,2542)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.02.1987 - 20 W 280/86 (https://dejure.org/1987,2542)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Februar 1987 - 20 W 280/86 (https://dejure.org/1987,2542)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    PStG § 61; BNotO §§ 22, 24

  • mansui.eu PDF

    PStG § 61; BNotO §§ 22, 24
    Personenstandsrecht; Anweisung des Standesbeamten zu einer Amtshandlung; Zuständigkeit eines Notars für die Aufforderung von Personenstandsurkunden; Übersendung von zwei Personenstandsurkunden; Erbscheinsrecht.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PersStG § 61 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erbscheinerteilungsverfahren; Befugnis des Notars; Anforderung von Personenstandsurkunden; Behördeneigenschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1338
  • MDR 1987, 586
  • DNotZ 1988, 136
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.1987 - 20 W 280/86
    Nach Auffassung von Römer (Notariatsverfassung und Grundgesetz [1963] S. 36 mwN), Heyde (Die Rechtspflege in der Bundesrepublik Deutschland [1975] S. 95 ff) und Seybold/Hornig (BNotO 5. Aufl. [1976] § 1 Rdn. 9) ist der Notar keine Behörde, sondern unabhängiges Organ der Rechtspflege; damit ist er Träger eines öffentlichen Amtes (§ 1 BNotO, vgl. auch BVerfG JZ 1987, 38).
  • AG Bielefeld, 29.08.2012 - 3 III 21/12

    Anweisung des Standesbeamten zur Ausstellung einer Geburtsurkunde durch einen

    Auch wenn die Geburtsurkunde zwecks Vorbereitung seiner Amtstätigkeit angefordert wird, ist der Notar zwar unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes aber keine Behörde i.S.d. Art. 35 GG, so dass er im Verfahren auf Erteilung einer Geburtsurkunde als Bevollmächtigter eines Beteiligten auftritt und von ihm die Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses (z.B. durch Vorlage einer Vollmachtsurkunde) zu verlangen ist (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1987, 1338; OLG Hamm FamRZ 1992, 586).
  • OLG Frankfurt, 08.02.1995 - 20 W 411/94

    Erteilung einer Personenstandsurkunde (hier: Sterbeurkunde) für einen

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  • VGH Bayern, 24.02.1987 - 9 B 84 A.452

    Rechtmäßige Auflage bei der Zulassung als Betreuungsunternehmen

    (Leitsatz nicht amtlich) OLG Frankfurt, Beschluß vom 20.2.1987 - 20 W 280/86 - Aus dem Tatbestand: Der Beteiligte zu 1) ist in seiner Eigenschaft als Notar beauftragt worden, einen gemeinschaftlichen Erbschein nach E. zu beantragen.
  • OLG Hamm, 18.11.1991 - 15 W 291/91

    Keine Vollmachtsvermutung für Notar bei Beschaffung von Personenstandsurkunden

    In diesem Zusammenhang bedarf es zunächst keiner Stellungnahme des Senats dazu, ob ein Notar, der zur Vorbereitung der Beurkundung eines Erbscheinsantrags mit der Beschaffung der erforderlichen Personenstandsurkunden beauftragt ist, i. S. d. § 61 Abs. 1 PStG als Behörde im Rahmen seiner Zuständigkeit handelt und deshalb aus eigenem Recht berechtigt ist, die Erteilung von Personenstandsurkunden zu verlangen (ablehnend insbesondere OLG Frankfurt NJW 1987, 1338 = DNotZ 1988, 136 = MittRhNotK 1987, 169 ).
  • LG Köln, 26.06.1987 - 87 T 10/87

    Handelsregistereintragung eines Beschlusses, der die bisherige

    Mit Rechtweist schlieBlich die Beschwerde darauf hin, dao die Eintragung eines Bestè¨?igungsbeschlusses den Notaren und Registerrichtern selbst bei anstehenden spç?½teren Eintragungen im Einzelfall die å° ststellung wesentlich erleichtert, ob die Regiæ??ersper-re noch besteht è?ª Ausgehend von obigen Erwå¦?ungen halt die Kammer in F Ilen der Beibehaltung derfrUher getroffenen Gewinnverteilung die Eintragung eines entsprechenden Bestç?½tigungsbeschlusses zum Zwecke der Entriegelung des Registers fUr zwingend gebotenã?» 11. Notè?ªtl cht/Erbrecht äEUR Anfordern von Personenè?ªè.EURndsã?? urkunden im Erbscheinsveã'ahren durch Notar (OLG Frankfurt, BeschluB vom 20.2. 1987 äEUR 20 W 280/86 äEUR mitgeteilt von Vors. Richter am OLG Dr. Adolf Pentz, Kronberg) Beh6rde i S. d.§ 61 Abs. 1 PStG ist danach jede Stelle, die durch Organisationsrecht gebildet, vom Wechsel des Amtsinhabers unabhç?½ngig und nach der einschlè?ªgigert Zustç?½ndigkeitsregelung berufen ist, unter eigenem Namen nach auBen eigenstandige Aufgaben der ç "entlichen ãrwaltung wahrzunehmen (Stelkens/Bonk/Leonhardt, 2. Aufl. 1983,§ 1 VwVfG, Rd.-Nr. 39 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   KG, 03.12.1986 - 24 W 6057/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,4141
KG, 03.12.1986 - 24 W 6057/86 (https://dejure.org/1986,4141)
KG, Entscheidung vom 03.12.1986 - 24 W 6057/86 (https://dejure.org/1986,4141)
KG, Entscheidung vom 03. Dezember 1986 - 24 W 6057/86 (https://dejure.org/1986,4141)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Versäumnisurteil ohne Sicherheitsleistung; Anforderungen an den Begriff der Säumnis; Bestellung eines Prozessbevollmächtigten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1338
  • NJW-RR 1987, 757 (Ls.)
  • MDR 1987, 329
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.10.1975 - VII ZR 242/73
    Auszug aus KG, 03.12.1986 - 24 W 6057/86
    Allerdings ist nach gefestigter Rechtsprechung die Säumnis auch in einem solchen, der Vorschrift des § 337 ZPO zuzuordnenden Falle zu verneinen (vgl. RGZ 166, 246, 248; BAG, NJW 1965, 1041; BGH, NJW 1976, 196).

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, NJW 1976, 196), der sich der Senat anschließt, ist auch anerkannt, daß eine Verspätung des Anwalts dann nicht als Säumnis zu beurteilen ist, wenn der Anwalt darauf vertrauen konnte und darauf vertraut hatte, daß sein Gegenanwalt den örtlichen Gerichtsgebrauch beachten werde, wonach gegen eine durch einen Kollegen vertretene Partei erst 15, Minuten nach der festgesetzten Terminszeit und nur nach telefonischer Rückfrage im Büro des Gegenanwalts ein Versäumnisurteil beantragt werden soll, sowie das anwaltliche Standesrecht, wonach es unzulässig ist, gegen eine von einem Kollegen desselben Landgerichtsbezirks vertretene Partei ein Versäumnisurteil zu erwirken, wenn dies nicht rechtzeitig vorher angedroht worden ist.

  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus KG, 03.12.1986 - 24 W 6057/86
    Ob das Landgericht die Sache zur Terminsstunde erneut aufgerufen hat, kann offen bleiben, da für den Beklagten zur Terminsstunde niemand anwesend war und damit auch ein Aufruf den ordnungsgemäß geladenen Beklagten effektiv nicht in die Lage versetzt hätte, den Termin auch wahrzunehmen (vgl. BVerfGE 42, 364, 371).
  • BGH, 29.10.1973 - NotZ 4/73

    Zustellung an den Verfahrensbevollmächtigten eines Beteiligten im FGG -Verfahren

    Auszug aus KG, 03.12.1986 - 24 W 6057/86
    Dazu ist nicht die Vorlegung einer Vollmachtsurkunde nötig, sondern es genügt auch eine nur aus den Umständen ersichtliche Unterrichtung und Verlautbarung, wie durch Einreichen eigener Schriftsätze, Auftreten vor Gericht usw. (BGHZ 61, 308 = NJW 1974, 240 m.w.N.).
  • BAG, 18.12.1964 - 5 AZR 109/64

    Vollmachtloser Vertreter - Einstweilige Zulassung - Prozeßführung - Hinausweisung

    Auszug aus KG, 03.12.1986 - 24 W 6057/86
    Allerdings ist nach gefestigter Rechtsprechung die Säumnis auch in einem solchen, der Vorschrift des § 337 ZPO zuzuordnenden Falle zu verneinen (vgl. RGZ 166, 246, 248; BAG, NJW 1965, 1041; BGH, NJW 1976, 196).
  • OLG Frankfurt, 12.02.1974 - 11 W 1/74
    Auszug aus KG, 03.12.1986 - 24 W 6057/86
    Zwar wird die Anfechtung eines die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung betreffenden Beschlusses ausnahmsweise dann zugelassen, wenn das Erstgericht die gesetzlichen Voraussetzungen seines Ermessens völlig verkannt hat, dem angefochtenen Beschluß also die gesetzliche Grundlage fehlt (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1974, 1339; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 20. Aufl., § 707 Rdn. 23 m.w.N.), Ein solcher Fall liegt hier nicht vor.
  • KG, 26.09.1983 - 24 W 4684/83
    Auszug aus KG, 03.12.1986 - 24 W 6057/86
    Ohne Sicherheitsleistung darf die Zwangsvollstreckung aus einem Versäumnisurteil nur dann eingestellt werden, wenn neben den besonderen Voraussetzungen des § 719 Abs. 1 Satz 2 ZPO die in § 707 Abs. 1 Satz 2 ZPO festgelegten allgemeinen Voraussetzungen vorliegen (vgl. Senat, Beschluß vom 26. September 1983 - 24 W 4684/83 -, JurBüro 1984, 138 f. = MDR 1984, 61 m.w.N.).
  • RG, 12.03.1941 - IV 317/40

    Unter welchen Voraussetzungen ist anzunehmen, daß die Partei durch einen

    Auszug aus KG, 03.12.1986 - 24 W 6057/86
    Allerdings ist nach gefestigter Rechtsprechung die Säumnis auch in einem solchen, der Vorschrift des § 337 ZPO zuzuordnenden Falle zu verneinen (vgl. RGZ 166, 246, 248; BAG, NJW 1965, 1041; BGH, NJW 1976, 196).
  • OLG Köln, 23.08.2006 - 11 U 134/05

    Zustellung an Prozessbevollmächtigten in anhängigem Verfahren bei fehlender

    Die Streitverkündeten haben sich im Mahnverfahren als Prozessbevollmächtigte des Beklagten zu 1) bestellt (Bl. 5 unten/6 oben; zum Begriff des Bestellens KG NJW 1987, 1338, 1339).
  • OLG Schleswig, 14.02.2007 - 2 W 173/06

    Zustellungsvollmacht im Wohnungseigentumsverfahren

    Bestellt ist der Prozessbevollmächtigte, wenn er sich durch ausdrückliches oder stillschweigendes Handeln gegenüber dem Gericht zum Prozessbevollmächtigen bestellt hat (BGH VersR 1986, 993, 994; KG NJW 1987, 1338, 1339: Zöller/Stöber a.a.O. § 172 Rn. 6).
  • LG München I, 14.07.2004 - 9 O 2754/04
    Zur Bestellung als Prozessbevollmächtigter genügt, dass das Gericht bzw. der Gegner vom Vertretungsverhältnis Kenntnis erlangen; einer Vollmachtsurkunde bedarf es nicht, sondern nur einer aus den Umständen ersichtliche Unterrichtung und Verlautbarung (im Anschluss an BGH, NJW 1987, S. 1338/1339 zu § 176 ZPO a.F.).

    Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. insbesondere BGH NJW 1987, Seite 1338, 1339 zu § 176 ZPO a. F.) geschieht die "Bestellung" zum Prozessbevollmächtigten so und wird dadurch vollzogen, dass dem Gericht bzw. dem Gegner von dem Vertretungsverhältnis Kenntnis gegeben wird.

  • BGH, 27.06.1990 - VIII ZR 122/89

    Unwirksamkeit eines Kaufvertrags im Anwendungsbereich des EKG bei fehlender

    Soweit das BerGer. einen vertraglichen Rückzahlungsanspruch (oben 1 b bb), für den Art. 49 EKG nicht gelten würde (BGH, NJW 1987, 1338 = LM EKG Nr. 13 = WM 1987, 1254, 1255 unter II a bb = BGHREKGG Art. 49 Abs. 1 Ausschlußfrist 1), verneint, kann seine Entscheidung, wie bereits ausgeführt, jedenfalls mit der gegebenen Begründung nicht aufrecht erhalten werden.
  • OLG Saarbrücken, 16.02.2022 - 5 U 28/21

    Die Säumung des beklagten Versicherers ist nicht unverschuldet, wenn sein

    Dann kann auch ein ordnungsgemäßer Aufruf zur Terminsstunde bzw. erneuter Aufruf nach Ablauf der Wartezeit in und vor dem Saal die ordnungsgemäß geladene Beklagte effektiv nicht in die Lage versetzen, den Termin auch wahrzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 05. Oktober 1976 - 2 BvR 558/75 -, BVerfGE 42, 364 (371); KG Berlin, NJW 1987, 1338).
  • KG, 13.05.1994 - 1 W 1913/93

    Festsetzung der Kosten eines gerichtlichen Vergleichs; Anforderungen an die

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