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   BVerwG, 03.06.1988 - 8 C 86.86   

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BVerwG, 03.06.1988 - 8 C 86.86 (https://dejure.org/1988,1335)
BVerwG, Entscheidung vom 03.06.1988 - 8 C 86.86 (https://dejure.org/1988,1335)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juni 1988 - 8 C 86.86 (https://dejure.org/1988,1335)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wehrpflicht - Wehrübung - Urlaubsreise - Zurückstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 2630
  • NVwZ 1988, 1027 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 84.84

    Wohnung - Nutzungsänderung - Hauptsacheerledigung - Eigentumsübertragung -

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1988 - 8 C 86.86
    Dem einseitigen Antrag des Klägers, die Hauptsache für erledigt zu erklären, darf jedoch trotz Erledigung des angefochtenen Einberufungsbescheides nicht stattgegeben werden, wenn die der Erledigungserklärung widersprechende Beklagte ein berechtigtes Interesse an einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in der Sache hat (vgl. Urteile vom 12. November 1975 - BVerwG VIII C 47.74 - UA S. 4 und vom 18. April 1986 - BVerwG 8 C 84.84 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 69 S. 9 ).

    Denn ein schutzwürdiges Sachentscheidungsinteresse ist dann anzunehmen, wenn die Partei mit dem von ihr erstrebten Urteil zur Sache "noch etwas anfangen" kann und deshalb nicht ohne Not um "die Früchte des bisherigen Prozesses gebracht werden" sollte (vgl. Urteil vom 18. April 1986, a.a.O. S. 13 f.).

  • BVerwG, 12.11.1975 - VIII C 47.74

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1988 - 8 C 86.86
    Dem einseitigen Antrag des Klägers, die Hauptsache für erledigt zu erklären, darf jedoch trotz Erledigung des angefochtenen Einberufungsbescheides nicht stattgegeben werden, wenn die der Erledigungserklärung widersprechende Beklagte ein berechtigtes Interesse an einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in der Sache hat (vgl. Urteile vom 12. November 1975 - BVerwG VIII C 47.74 - UA S. 4 und vom 18. April 1986 - BVerwG 8 C 84.84 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 69 S. 9 ).

    Von der mit der Revision begehrten Sachentscheidung ist nämlich eine über die bisherige Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 12. November 1975 - BVerwG VIII C 47.74 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 96 S. 27 ; Beschluß vom 7. Februar 1979 - BVerwG 8 C 23.77 - Buchholz 448.0 § 23 WPflG Nr. 6 S. 1 ) hinausführende weitere Klärung der Rechtsfrage zu erwarten, unter welchen Voraussetzungen eine bereits gebuchte Urlaubsreise der Einberufung zu einer Wehrübung entgegensteht.

  • BVerwG, 30.01.1987 - 8 C 76.84

    Wehrdienst - Kriegsdienstverweigerung - Wehrübung

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1988 - 8 C 86.86
    Er hat sich während der Anhängigkeit des auf seine Aufhebung gerichteten Verwaltungsstreitverfahrens infolge Zeitablaufs erledigt (vgl. Urteile vom 30. Mai 1979 - BVerwG 8 C 44.77 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 134 S. 139 m.weit.Nachw. und vom 30. Januar 1987 - BVerwG 8 C 76.84 - Buchholz 448.6 § 3 KDVG Nr. 1 S. 1 ).

    Da der Kläger die Aufhebung des erledigten Verwaltungsakts mangels Beschwer nicht mehr begehren kann (vgl. Urteil vom 30. Mai 1979, a.a.O.), hat er zutreffend den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt, um eine Abweisung seiner unzulässig gewordenen Anfechtungsklage zu vermeiden (vgl. Urteile vom 30. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 149.67 - Buchholz 310 § 161 Abs. 2 VwGO Nr. 29 S. 14 , vom 15. November 1984 - BVerwG 2 C 56.81 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 145 S. 44 , vom 1. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 25.85 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 154 S. 54 und vom 30. Januar 1987, a.a.O.).

  • BVerwG, 30.05.1979 - 8 C 44.77

    Erledigung eines Einberufungsbescheides zu einer Wehrübung durch Zeitablauf -

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1988 - 8 C 86.86
    Er hat sich während der Anhängigkeit des auf seine Aufhebung gerichteten Verwaltungsstreitverfahrens infolge Zeitablaufs erledigt (vgl. Urteile vom 30. Mai 1979 - BVerwG 8 C 44.77 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 134 S. 139 m.weit.Nachw. und vom 30. Januar 1987 - BVerwG 8 C 76.84 - Buchholz 448.6 § 3 KDVG Nr. 1 S. 1 ).

    Da der Kläger die Aufhebung des erledigten Verwaltungsakts mangels Beschwer nicht mehr begehren kann (vgl. Urteil vom 30. Mai 1979, a.a.O.), hat er zutreffend den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt, um eine Abweisung seiner unzulässig gewordenen Anfechtungsklage zu vermeiden (vgl. Urteile vom 30. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 149.67 - Buchholz 310 § 161 Abs. 2 VwGO Nr. 29 S. 14 , vom 15. November 1984 - BVerwG 2 C 56.81 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 145 S. 44 , vom 1. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 25.85 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 154 S. 54 und vom 30. Januar 1987, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.03.1981 - 7 C 87.78

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse - Einfuhrlizenz - Vorlage an Europäischen

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1988 - 8 C 86.86
    Das zwingt zur Annahme eines den Erledigungswiderspruch rechtfertigenden berechtigten Interesses an einer Sachentscheidung (vgl. hierzu auch Beschluß vom 25. März 1981 - BVerwG 7 C 87.78 - Buchholz 451.90 EWG-Recht Nr. 34 S. 1 ).
  • BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 56.81

    Rechtsschutzinteresse für Fortsetzungsfeststellungsklage bei verspäteter

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1988 - 8 C 86.86
    Da der Kläger die Aufhebung des erledigten Verwaltungsakts mangels Beschwer nicht mehr begehren kann (vgl. Urteil vom 30. Mai 1979, a.a.O.), hat er zutreffend den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt, um eine Abweisung seiner unzulässig gewordenen Anfechtungsklage zu vermeiden (vgl. Urteile vom 30. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 149.67 - Buchholz 310 § 161 Abs. 2 VwGO Nr. 29 S. 14 , vom 15. November 1984 - BVerwG 2 C 56.81 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 145 S. 44 , vom 1. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 25.85 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 154 S. 54 und vom 30. Januar 1987, a.a.O.).
  • BVerwG, 14.01.1965 - I C 68.61

    Kostenverteilung bei einseitiger Erledigungserklärung - Streitigkeit über die

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1988 - 8 C 86.86
    Allerdings hat der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 14. Januar 1965 - BVerwG I C 68.61 - (BVerwGE 20, 146 ) die Rechtsansicht geäußert, "das Interesse, eine bloße Rechtsfrage zu klären, die nur für die künftige Entstehung von Rechtsverhältnissen einer Partei mit anderen Personen Bedeutung haben" könne, sei nicht schutzwürdig.
  • BVerwG, 22.06.1984 - 8 C 115.82

    Wehrpflicht - Einberufung - Übernahme - Gewerbebetrieb - Unentbehrlichkeit -

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1988 - 8 C 86.86
    Namentlich kann er einer bereits erfolgten oder ihm zumindest konkret angekündigten Einberufung zu einer Wehrübung nicht mit Erfolg entgegenhalten, er beabsichtige für den Wehrübungszeitraum ein einmaliges finanziell besonders vorteilhaftes Reisearrangement zu buchen (vgl. dazu auch Urteil vom 22. Juni 1984 - BVerwG 8 C 115.82 - Buchholz 448.0 § 24 WPflG Nr. 6 S. 3 ).
  • BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 149.67

    Ablehnung eines Antrages auf Zurückstellung vom Wehrdienst - Durchsetzung des als

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1988 - 8 C 86.86
    Da der Kläger die Aufhebung des erledigten Verwaltungsakts mangels Beschwer nicht mehr begehren kann (vgl. Urteil vom 30. Mai 1979, a.a.O.), hat er zutreffend den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt, um eine Abweisung seiner unzulässig gewordenen Anfechtungsklage zu vermeiden (vgl. Urteile vom 30. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 149.67 - Buchholz 310 § 161 Abs. 2 VwGO Nr. 29 S. 14 , vom 15. November 1984 - BVerwG 2 C 56.81 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 145 S. 44 , vom 1. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 25.85 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 154 S. 54 und vom 30. Januar 1987, a.a.O.).
  • BVerwG, 01.10.1985 - 9 C 25.85

    Verpflichtungsklage - Leistungsanspruch - Anerkennung als Asylberechtigter -

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1988 - 8 C 86.86
    Da der Kläger die Aufhebung des erledigten Verwaltungsakts mangels Beschwer nicht mehr begehren kann (vgl. Urteil vom 30. Mai 1979, a.a.O.), hat er zutreffend den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt, um eine Abweisung seiner unzulässig gewordenen Anfechtungsklage zu vermeiden (vgl. Urteile vom 30. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 149.67 - Buchholz 310 § 161 Abs. 2 VwGO Nr. 29 S. 14 , vom 15. November 1984 - BVerwG 2 C 56.81 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 145 S. 44 , vom 1. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 25.85 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 154 S. 54 und vom 30. Januar 1987, a.a.O.).
  • BVerwG, 07.02.1979 - 8 C 23.77
  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 7.88

    Beteiligung eines anerkannten Naturschutzvereins

    Eine in dieser Weise konkretisierte Wiederholungsgefahr begründet für den Beklagten ein schutzwürdiges Interesse an der von ihm begehrten Entscheidung über die Befugnis des Klägers, den Planfeststellungsbeschluß vom 5. Dezember 1985 wegen einer Verletzung seines Beteiligungsrechts anzufechten, und damit über die Zulässigkeit des ursprünglich erhobenen Klage (vgl. dazu BVerwGE 20, 146 ; Urteile vom 7. Juni 1977 - BVerwG 1 C 20.74 - a.a.O.; vom 18. April 1986 - BVerwG 8 C 84.84 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 69 = BayVBl. 1987, 502 und vom 3. Juni 1988 - BVerwG 8 C 18.87 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 181 und - BVerwG 8 C 86.86 - NJW 1988, 2630).
  • BVerwG, 27.06.1997 - 8 C 23.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Zulässigkeit einer Feststellungsklage im

    Dem entspricht es, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch der Beklagte im Falle der Erledigung des Rechtsstreits - abgesehen von Sonderfällen (vgl. dazu Urteil vom 3. Juni 1988 - BVerwG 8 C 86.86 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 174 S. 10 (12 f.) und daran anknüpfend Urteil vom 27. November 1992 - BVerwG 8 C 2.91 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 251 S. 100 (103); vgl. auch Urteil vom 18. April 1986 - BVerwG 8 C 84.84 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 69 S. 9 (14)) - regelmäßig nur dann weiterhin eine Entscheidung über die (Un)Zulässigkeit und (Un)Begründetheit der Klage begehren kann, wenn ein schutzwürdiges Interesse gegenüber dem Prozeßgegner besteht (Urteile vom 14. Januar 1965 - BVerwG I C 68.61 - BVerwGE 20, 146 (155 [BVerwG 14.01.1965 - I C 68/61] ), vom 23. Oktober 1979 - BVerwG 1 C 63.77 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 17 S. 103 (107), vom 28. April 1988 - BVerwG 9 C 1.87 - Buchholz 402.25 § 28 AsylVfG Nr. 13 S. 11 (13), vom 25. April 1989 - BVerwG 9 C 61.88 - BVerwGE 82, 41 (44) [BVerwG 25.04.1989 - 9 C 61/88] und vom 31. Oktober 1990 - BVerwG 4 C 7.88 - BVerwGE 87, 62 (67 f.) [BVerwG 31.10.1990 - 4 C 7/88]).

    Soweit der Senat (Urteil vom 3. Juni 1988, a.a.O.) Vorbehalte gegenüber dieser Rechtsprechung geäußert hat, beruhen diese auf Besonderheiten bei der Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO ("die Partei ... nicht ohne Not um die Früchte des bisherigen Prozesses gebracht werden sollte") und lassen sich nicht auf eine allgemeine Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 VwGO übertragen.

  • BVerwG, 25.04.1989 - 9 C 61.88

    nachträglich anerkannter Asylbewerber - § 92 VwGO, bei einseitiger

    Der Sonderfall, daß wegen der Eigenart der Materie eine Prüfung der klärungsbedürftigen Rechtsfrage durch das BVerwG nur in einem Revisionsverfahren erreicht werden kann, in dem sich die Hauptsache bereits vor der revisionsgerichtlichen Entscheidung erledigt hat (vgl. dazu BVerwG, NJW 1988, 2630 = Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 174 = BayVBl 1988, 602), liegt nicht vor.
  • BVerwG, 01.09.2011 - 5 C 21.10

    Prüfung der Elterneignung bei begehrter Adoption eines im Ausland lebenden

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erfordert die Feststellung der Hauptsacheerledigung auf die einseitige Erledigungserklärung der Klägerseite hin zwar dann die Überprüfung der Zulässigkeit und der Begründetheit des ursprünglichen Klagebegehrens, wenn die Beklagtenseite sich für ihren Widerspruch gegen die Erledigungserklärung und ihr Festhalten an ihrem bisherigen Antrag auf ein schutzwürdiges Interesse an einer gerichtlichen Entscheidung berufen kann, dass die Klage vor ihrer Erledigung unzulässig oder unbegründet war (Urteile vom 3. Juni 1988 - BVerwG 8 C 86.86 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 174 S. 12; vom 22. August 2007 - BVerwG 6 C 28.06 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 212 Rn. 18 und vom 20. Oktober 2010 a.a.O. juris Rn. 17).
  • BVerwG, 27.11.1992 - 8 C 2.91

    Weitgehende Ausbildungsförderung als Zurückstellungsgrund - Bestehendes

    Er hat sich während des auf seine Aufhebung gerichteten Verwaltungsstreitverfahrens durch Zeitablauf im Sinne des § 43 Abs. 2 VwVfG erledigt (vgl. Urteile vom 3. Juni 1988 - BVerwG 8 C 86.86 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 174 S. 10 und - BVerwG 8 C 18.87 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 181 S. 11 , jeweils m.weit.Nachw.).

    darf trotz Erledigung des angefochtenen Einberufungsbescheides nicht stattgegeben werden, wenn die Beklagte der Erledigungserklärung widerspricht und sie ein berechtigtes Interesse an einer Sachentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hat (vgl. Urteile vom 3. Juni 1988, a.a.O. S. 12).

    Der im Urteil vom 3. Juni 1988 - BVerwG 8 C 86.86 - (a.a.O. S. 12 f.) betonte, von der Revision aufgegriffene Gedanke des gebotenen revisionsgerichtlichen Rechtsschutzes ist mit Blick darauf zu sehen, daß die Beklagte allgemein im Verhältnis zu anderen Wehrpflichtigen ein durch ihren verfassungsmäßigen Auftrag gedecktes Interesse an der höchstrichterlichen Klärung einer Rechtsfrage haben kann, die noch nicht hinreichend geklärt ist.

  • BVerwG, 19.12.2013 - 8 B 8.13

    Zu den Anforderungen an die Wiederholungsgefahr im Rahmen der Prüfung eines

    Eine Präjudizwirkung für gegenwärtige parallele Rechtsverhältnisse der Beklagten zu Dritten (dazu vgl. Urteil vom 3. Juni 1988 - BVerwG 8 C 86.86 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 174) reicht jedenfalls dann nicht aus, wenn wegen einer Änderung der Rechtslage, wie sie hier von der Vorinstanz schon für den Zeitpunkt der Berufungsentscheidung bejaht wurde, keine Wiederholungsgefahr mehr besteht (vgl. Urteil vom 12. April 2001 - BVerwG 2 C 16.00 - BVerwGE 114, 149 = Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 118).

    Aus dem von der Beklagten zitierten, hier bereits unter c) berücksichtigten Urteil vom 3. Juni 1988 (- BVerwG 8 C 86.86 - a.a.O.) ergibt sich nichts anderes.

  • BVerwG, 13.11.2006 - 6 C 22.05

    Einberufung; Zurückstellung; besondere Härte; berufliche Gründe; sachgrundlos

    Denn dem einseitigen Antrag des Klägers, die Hauptsache für erledigt zu erklären, darf trotz Erledigung des angefochtenen Einberufungsbescheides nicht stattgegeben werden, wenn die Beklagte der Erledigungserklärung widerspricht und sie ein berechtigtes Interesse an einer Sachentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hat (vgl. Urteil vom 3. Juni 1988 - BVerwG 8 C 86.86 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 174 S. 13).
  • BVerwG, 29.07.2003 - 1 B 291.02

    Einseitige Erledigungserklärung des Klägers; besonderes

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darf dem einseitigen Erledigungsantrag trotz Eintritt des erledigenden Ereignisses nicht stattgegeben werden, wenn der der Erledigung widersprechende Verfahrensbeteiligte ein berechtigtes Interesse an einer gerichtlichen Sachentscheidung hat (vgl. Urteil vom 3. Juni 1988 - BVerwG 8 C 86.86 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 174; Urteil vom 12. April 2001 - BVerwG 2 C 16.00 - BVerwGE 114, 149 ).
  • BVerwG, 20.10.2010 - 6 C 20.09

    Besondere Härte; Berufsausbildung; dualer Bildungsgang; einseitige

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile 18. April 1986 - BVerwG 8 C 84.84 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 69 S. 13 f., vom 3. Juni 1988 - BVerwG 8 C 86.86 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 174 S. 12, vom 31. Oktober 1990 a.a.O. S. 64 ff. bzw. S. 2 ff., vom 13. November 2006 - BVerwG 6 C 22.05 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 209 Rn. 13 und vom 22. August 2007 - BVerwG 6 C 28.06 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 212 Rn. 18) erfordert die Feststellung der Hauptsacheerledigung auf die einseitige Erledigungserklärung der Klägerseite hin dann die Überprüfung der Zulässigkeit und der Begründetheit des ursprünglichen Klagebegehrens, wenn die Beklagtenseite sich für ihren Widerspruch gegen die Erledigungserklärung und ihr Festhalten an dem Antrag auf Abweisung der Klage auf ein schutzwürdiges Interesse an einer gerichtlichen Entscheidung berufen kann, dass die Klage vor ihrer Erledigung unzulässig oder unbegründet war.
  • BVerwG, 07.05.1996 - 4 B 55.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Beurteilungszeitpunkt bei einer auf eine erledigte

    Abgesehen davon, daß das Bundesverwaltungsgericht diese Position in späteren Entscheidungen insofern modifiziert hat, als es unter der Voraussetzung, daß der Beklagte mit dem von ihm erstrebten Urteil in der Sache "noch etwas anfangen" kann, ein Sachentscheidungsinteresse auch dann anerkannt hat, wenn eine Rechtsklärung im Verhältnis zu anderen Personen nur auf diese Weise möglich ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Juni 1988 - BVerwG 8 C 86.86 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 174, und vom 27. November 1992 - BVerwG 8 C 2.91 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 251), lassen sich die Grundsätze, die hierzu von der Rechtsprechung entwickelt worden sind, nicht unbesehen auf das Problemfeld des von einem Kläger vollzogenen Übergangs von einer Anfechtungs- bzw. Verpflichtungsklage zu einer Fortsetzungsfeststellungsklage übertragen.
  • VGH Hessen, 15.09.2009 - 7 A 2550/08

    Unzulässiges Fortsetzungsfeststellungsbegehren bei Erledigung des Verwaltungsakts

  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.2010 - 10 S 2400/09

    Vollstreckung Luftreinhalteplan Stuttgart; Erledigung; einseitige

  • OVG Thüringen, 09.11.2021 - 4 KO 659/20

    Erledigung einer Klage gegen einen Beitragsbescheid durch (unerkannt) als

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2021 - 18 E 920/20

    Annahme eines Feststellungsinteresses einer Ausländerbehörde in

  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2020 - 9 S 1591/18

    Anfechtung der Wahl eines Hochschulsenats; mit Leitungsfunktionen betraute

  • OVG Niedersachsen, 18.05.2010 - 11 LC 566/09

    Vorrangige Zuständigkeit der Polizeibehörde für den Erlass eines

  • BVerwG, 13.12.1991 - 8 C 54.89

    Fortsetzungsfeststellung - Erledigung eines angefochtenen Einberufungsbescheides

  • BVerwG, 15.05.1997 - 2 C 32.96

    Zweck einer Urlaubsbewilligung - Widerruf einer Urlaubsbewilligung wegen

  • VG Münster, 04.05.2021 - 6 K 1618/20
  • VG Magdeburg, 23.06.2022 - 5 A 143/20

    Zurückstellung eines Reservisten von Dienstleistungen wegen früherer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2021 - 1 B 803/21

    Einseitige Erledigungserklärung unter Widerspruch des Antragsgegners

  • VG Magdeburg, 26.02.2020 - 2 A 303/19

    Zulässigkeit einer reinen Bescheidungsklage, Begründetheit einer reinen

  • OVG Niedersachsen, 12.07.2001 - 8 LB 42/01

    Baugenehmigung; Bauland; Genehmigung; Umwandlung; Umwandlungsgenehmigung; Wald;

  • BVerwG, 05.06.1992 - 8 B 79.92

    Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheids - Ableistung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2010 - 6 A 454/08

    Bestehen eines berechtigten Interesses eines Beklagten an der Fortführung eines

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Handlungsfreiheit - Apotheker - Hinterbliebenenversorgung - Versorgungseinrichtung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 2630 (Ls.)
  • NJW-RR 1988, 538
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 18.12.1974 - 1 BvR 430/65

    Arbeitnehmerkammern

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1987 - 1 C 6.86
    Somit könnte der Kläger in seinem Recht aus Art. 2 GG nur dann verletzt sein, wenn die Zwangsmitgliedschaft des Klägers in der Versorgungseinrichtung nicht oder jedenfalls nicht in dem am Verhältnismäßigkeitsprinzip ausgerichteten Maße durch legitime öffentliche Aufgaben gerechtfertigt wäre (vgl. BVerfGE 10, 89 ; 38, 281 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat es als Sache des gesetzgeberischen Ermessens bezeichnet, darüber zu entscheiden, welche Aufgaben der Staat durch öffentlich-rechtliche Anstalten oder Körperschaften erfüllen läßt (vgl. BVerfGE 10, 89 ; 38, 281 ).

    Hinsichtlich der Beurteilung der Erforderlichkeit hat der Gesetzgeber und aufgrund dessen Ermächtigung der Satzungsgeber eine Einschätzungsprärogative (vgl. BVerfGE 38, 281 ), deren Grenzen hier erkennbar nicht überschritten sind.

  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58

    (Großer) Erftverband

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1987 - 1 C 6.86
    Somit könnte der Kläger in seinem Recht aus Art. 2 GG nur dann verletzt sein, wenn die Zwangsmitgliedschaft des Klägers in der Versorgungseinrichtung nicht oder jedenfalls nicht in dem am Verhältnismäßigkeitsprinzip ausgerichteten Maße durch legitime öffentliche Aufgaben gerechtfertigt wäre (vgl. BVerfGE 10, 89 ; 38, 281 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat es als Sache des gesetzgeberischen Ermessens bezeichnet, darüber zu entscheiden, welche Aufgaben der Staat durch öffentlich-rechtliche Anstalten oder Körperschaften erfüllen läßt (vgl. BVerfGE 10, 89 ; 38, 281 ).

  • BVerwG, 21.02.1984 - 1 C 37.79

    Zusammenarbeit der Länder - Verfassungsschutz - Übermittlung von Unterlagen -

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1987 - 1 C 6.86
    Es entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 69, 53 ), daß eine Rechtsanwendungspraxis, die erst aufgrund eines Wandels der verfassungsrechtlichen Anschauungen den bis dahin eingenommenen Einklang mit der Verfassung verliert, aus übergeordneten Gründen des Gemeinwohls für eine Übergangszeit ohne Nichtigkeitsfolgen hinzunehmen ist.
  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 65.78

    Vorbeugender Rechtsschtutz gegen drohende Exmatrikutation; Exmatrikulation bei

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1987 - 1 C 6.86
    Soweit sich die Revision gegen die Finanzierung bestimmter Einrichtungen wendet, übersieht sie, daß die etwaige Tatsache, daß ein Teil des Beitragsaufkommens für satzungsfremde Zwecke eingesetzt wird, den Beitragsbescheid nicht rechtswidrig macht und daß nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 59, 242 ) dem Mitglied einer öffentlich-rechtlichen Zwangskörperschaft ein Beitragsverweigerungsrecht nicht deshalb zusteht, weil sich die Körperschaft außerhalb ihres gesetzlich und/oder satzungsmäßig festgelegten Aufgabenbereichs betätigt.
  • BVerwG, 21.07.1998 - 1 C 32.97

    Pflichtmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern verfassungsgemäß

    Sollten die Industrie- und Handelskammern über die ihnen zugewiesenen Aufgaben hinaus tätig werden, könnte dem der einzelne Kammerzugehörige mit einer Unterlassungsklage entgegentreten (vgl. Urteile vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 58.78 - BVerwGE 59, 231 und - BVerwG 7 C 65.78 - BVerwGE 59, 242 ; Urteil vom 24. September 1981 - BVerwG 5 C 53.79 - BVerwGE 64, 115 ; Urteil vom 17. Dezember 1981 - BVerwG 5 C 56.79 - BVerwGE 64, 298 ; Urteil vom 10. Juni 1986 - BVerwG 1 C 9.86 - Buchholz 430.1 Kammerrecht Nr. 14 S. 29 ff.; Urteil vom 3. März 1987 - BVerwG 1 C 6.86 - Buchholz 430.1 Kammerrecht Nr. 15 S. 3).
  • BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 98.85

    Fehlbelegungsabgabe von Inhabern von Wohnungsfürsorgewohnungen

    Ebenso würde eine etwaige gesetzeswidrige Verwendung der eingezogenen Ausgleichszahlungen für andere Zwecke als die für den Fall des Bedarfs vorgeschriebene Förderung neuer Wohnungen den angefochtenen Leistungsbescheid nicht rechtswidrig werden lassen (vgl. auch Urteil vom 3. März 1987 - BVerwG 1 C 6.86 - Buchholz 430.1 Kammerrecht Nr. 15 S. 1 m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 30.01.1996 - 1 C 9.93

    Berufsrecht - Apotheker: Zwangsmitgliedschaft eines in der Forschung tätigen

    Dabei kann offenbleiben, ob sich der grundrechtliche Schutz vor einer danach ungerechtfertigten Heranziehung als Pflichtmitglied aus Art. 2 Abs. 1 GG ergibt (vgl. z.B. BVerwGE 39, 100 (102); Urteil vom 3. März 1987 - BVerwG 1 C 6.86 - Buchholz 430.1 Kammerrecht Nr. 15 S. 3) oder ob es sich bei der Zwangsmitgliedschaft um einen Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung handelt und demgemäß Art. 12 Abs. 1 GG maßgebend ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluß vom 24. Oktober 1990 - 1 BvR 1203/90 -).

    Da die Apothekerkammer - ebenso wie andere berufsständische Kammern - die Belange der Gesamtheit der von ihr vertretenen Berufsangehörigen wahrzunehmen hat, darf der Gesetzgeber von einem weiten Begriff der Berufsausübung ausgehen, wie ihn das Berufungsgericht hier in Auslegung irrevisiblen Landesrechts für zutreffend hält, und im Rahmen seiner Einschätzungsprärogative eine entsprechende Zwangsmitgliedschaft für erforderlich halten (vgl. z.B. Urteil vom 3. März 1987, a.a.O. S. 4).

  • BVerfG, 29.12.2004 - 1 BvR 113/03

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch Heranziehung zu Beiträgen zum

    Das Bundesverwaltungsgericht hat 1987 zu dem hier streitigen Versorgungswerk entschieden, dass die Kammer mit seiner Errichtung in nicht zu beanstandender Weise von ihrer Rechtsetzungsbefugnis Gebrauch gemacht habe (Urteil vom 3. März 1987 - 1 C 6.86 -, GewArch 1987, S. 375 f.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 3. März 1987 (a.a.O.) zu Recht herausgestellt, dass dies letztlich der Motivation der Mitarbeiter dient und dem selbstständigen Apotheker als Arbeitgeber zugute kommt.

  • BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 119.86

    Zustellung eines Leistungsbescheids im Wohnungsfürsorgebereich des Bundes

    Ebenso würde eine etwaige gesetzeswidrige Verwendung der eingezogenen Ausgleichszahlungen für andere Zwecke als die für den Fall des Bedarfs vorgeschriebene Förderung neuer Wohnungen den angefochtenen Leistungsbescheid nicht rechtswidrig werden lassen (vgl. auch Urteil vom 3. März 1987 - BVerwG 1 C 6.86 - Buchholz 430.1 Kammerrecht Nr. 15 S. 1 m. weit. Nachw.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.1998 - 4 A 2384/97

    Gewerberecht: Bemessung des Beitrags zu IHK

    Für diesen Fall müßte sich der Kläger nämlich auf die Erhebung einer Unterlassungsklage verweisen lassen (vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Urteil vom 24. September 1981 -BVerwG 5 C 53.79-, BVerwGE 64, 115 (117) m.w.N., Urteil vom 17. Dezember 1981 -BVerwG 5 C 56.79-, BVerwGE 64, 298, Urteil vom 03. März 1987 -BVerwG 1 C 6.86-, Buchholz 430.1 Kammerrecht Nr. 15; OVG NW, Urteil vom 19. September 1977 -V A 879/76-, OVGE 33, 130(138); Nds. OVG, Urteil vom 20. Mai 1996 -8 L 647/95-, GewArch 1996, 413 (414) m.w.N.; Senatsbeschluß vom 17. September 1997 - 4 A 2104/97 - Jahn, Zur Entwicklung des Beitragsrechts der Industrie- und Handelskammern, GewArch 1997, 177 (182); Tettinger, Kammerrecht, München 1997, S. 90 ff).

    Im übrigen ist nach ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung ein Recht auf Beitragsverweigerung gegenüber öffentlich-rechtlichen Körperschaften, die sich außerhalb ihres gesetzlich und/oder satzungsmäßig festgelegten Aufgabenbereichs betätigen, ausgeschlossen, vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 03. März 1987 -1 C 6.86-, aaO.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2005 - 15 A 130/04

    Vorgehen gegen die Kreisumlage

    OVG NRW, Urteil vom 27.8.1996 -15 A 4171/93 -, NVwZ 1997, 251; vgl. ebenso zur gleich gelagerten Konstellation bei Beitragsbescheiden von öffentlich-rechtlichen Zwangskörperschaften BVerwG, Urteil vom 3.3.1987 - 1 C 6.86 -, Buchholz 430.1 Nr. 15. Vgl. zur Bedeutung von Einwendungen gegen die Steuerverwendung für die Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung, BVerfG, Beschluss vom 26.8.1992 - 2 BvR 478/92 -, NJW 1993, 455, 456, BFH, Urteil vom 6.12.1991 - III R 81/89 -, BFHE 166, 315, 317 f.; allgemein zur Kritik von Versuchen, gegen die steuerliche Lastenverursachung mittelbar durch den Angriff gegen die steuerliche Lastenverteilung vorzugehen: Papier, in Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, GG, Loseblattsammlung (Stand: Februar 2004), Art. 14 Rn. 179 f.; anders hingegen die Rechtslage bei gegenleistungsbezogenen Abgaben nach dem Grundsatz der Erforderlichkeit, vgl. OVG NRW, Urteile vom 22.11.1995 - 15 A 1432/93 -, S. 8 f. des amtlichen Umdrucks, und vom 13.12.1990 - 2 A 2098/89 -, NVwZ 1991, 1111.
  • BVerwG, 24.09.1996 - 1 B 165.96

    Gewerberecht - Beitragsbescheide einer Industrie- und Handelskammer, Kein Verstoß

    Das hat das Oberverwaltungsgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. dazu auch BVerwGE 59, 242 ; Senatsurteil vom 3. März 1987 - BVerwG 1 C 6.86 - Buchholz 430.1 Kammerrecht Nr. 15) näher dargelegt.
  • BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 116.86

    Fehlbelegungsabgabe - Ausgleichszahlungen - Fehlsubventionierung im Wohnungswesen

    Ebenso würde eine etwaige gesetzeswidrige Verwendung der eingezogenen Ausgleichszahlungen für andere Zwecke als die für den Fall des Bedarfs vorgeschriebene Förderung neuer Wohnungen den angefochtenen Leistungsbescheid nicht rechtswidrig werden lassen (vgl. auch Urteil vom 3. März 1987 - BVerwG 1 C 6.86 - Buchholz 430.1 Kammerrecht Nr. 15 S. 1 m. weit. Nachw.).
  • BVerwG, 18.06.1996 - 1 B 198.95

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Befreiung von der

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 3. März 1987 - BVerwG 1 C 6.86 - ) bedürfe die Versorgungseinrichtung einer gesetzlichen und einer satzungsgemäßen Grundlage.
  • BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 99.85

    Adressat der Festsetzung der Fehlbelegungsabgabe von Bundesbehörden -

  • BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 45.86

    Festsetzung von Ausgleichszahlungen auf Grund des Gesetzes über den Abbau der

  • BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 19.87

    Adressat der Festsetzung der Fehlbelegungsabgabe von Bundesbehörden -

  • BVerwG, 04.07.1995 - 1 B 89.95
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2008 - 5 A 346/06

    Verstoß einer berufsständischen Beitragsordnung gegen das verfassungsrechtliche

  • VG Arnsberg, 01.09.2000 - 13 K 2687/99
  • BVerwG, 30.10.1989 - 1 B 90.89

    Gehaltsausgleichskasse Bayerischer Apotheker - Beitragserhebung

  • VG Aachen, 31.01.2013 - 5 K 143/12

    Berufsständische Kammer, Apothekerkammer, Zusatzversorgung, Ruhegeld, Satzung,

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 07.07.1988 - 1 Ss 104/88 OWi   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2633
OLG Hamburg, 07.07.1988 - 1 Ss 104/88 OWi (https://dejure.org/1988,2633)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07.07.1988 - 1 Ss 104/88 OWi (https://dejure.org/1988,2633)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07. Juli 1988 - 1 Ss 104/88 OWi (https://dejure.org/1988,2633)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 2630
  • MDR 1988, 989
  • NStZ 1988, 467
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 23.07.1982 - 2 BvR 8/82

    Legalitätsprinzip im Strafverfahren - Kein Anspruch auf Strafverfolgung eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.07.1988 - 1 Ss 104/88
    Es ist zwar allgemeinkundig, daß die Verfolgungsbehörden in Hamburg das Legalitätsprinzip (vgl. §§ 152 Abs. 2, 163 Abs. 1 StPO ; BVerfG, NStZ 1982, 430 ) in bezug auf Bewohner mancher Häuser in der Hafenstraße häufig außer acht lassen.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 07.07.1988 - 1 Ss OWi 104/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,18058
OLG Hamburg, 07.07.1988 - 1 Ss OWi 104/88 (https://dejure.org/1988,18058)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07.07.1988 - 1 Ss OWi 104/88 (https://dejure.org/1988,18058)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07. Juli 1988 - 1 Ss OWi 104/88 (https://dejure.org/1988,18058)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mißachtung des Legalitätsprinzip; Verfolgungsbehörde; Hamburger Hafenstraße; Zulassung der Rechtsbeschwerde; Ordnungswidrigkeitenverfahren; Höchstgeschwindigkeitsüberschreitung

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 2630
  • MDR 1988, 989
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