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   BGH, 22.03.1994 - 4 StR 117/94   

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https://dejure.org/1994,659
BGH, 22.03.1994 - 4 StR 117/94 (https://dejure.org/1994,659)
BGH, Entscheidung vom 22.03.1994 - 4 StR 117/94 (https://dejure.org/1994,659)
BGH, Entscheidung vom 22. März 1994 - 4 StR 117/94 (https://dejure.org/1994,659)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 423
  • StV 1994, 423
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.05.1993 - 5 StR 206/93

    Wirkungen rechtsfehlerhafter Einbeziehung verjährter Taten in eine abgeurteilte

    Auszug aus BGH, 22.03.1994 - 4 StR 117/94
    Da ihre Begehung aber - für sich genommen - nicht mehr dazu führen kann, auf sie eine Verurteilung zu setzen, dürfen derartige Taten auch mittelbar nicht, etwa im Rahmen der Strafzumessung für nichtverjährte Taten, ihrer vollen Schwere nach zu Lasten des Betreffenden gewertet werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Mai 1993 - 5 StR 206/93 -, vom 14. Juli 1993 - 5 StR 159/93 -, vom 8. September 1993 - 5 StR 507/93 - und vom 3. November 1993 - 4 StR 596/93).
  • BGH, 14.07.1993 - 5 StR 159/93

    Fortsetzungszusammenhang bei Hinterziehung von Einkommen- und Gewerbesteuer

    Auszug aus BGH, 22.03.1994 - 4 StR 117/94
    Da ihre Begehung aber - für sich genommen - nicht mehr dazu führen kann, auf sie eine Verurteilung zu setzen, dürfen derartige Taten auch mittelbar nicht, etwa im Rahmen der Strafzumessung für nichtverjährte Taten, ihrer vollen Schwere nach zu Lasten des Betreffenden gewertet werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Mai 1993 - 5 StR 206/93 -, vom 14. Juli 1993 - 5 StR 159/93 -, vom 8. September 1993 - 5 StR 507/93 - und vom 3. November 1993 - 4 StR 596/93).
  • BGH, 08.09.1993 - 5 StR 507/93

    Strafschärfende Berücksichtigung verjährten Tatverhaltens

    Auszug aus BGH, 22.03.1994 - 4 StR 117/94
    Da ihre Begehung aber - für sich genommen - nicht mehr dazu führen kann, auf sie eine Verurteilung zu setzen, dürfen derartige Taten auch mittelbar nicht, etwa im Rahmen der Strafzumessung für nichtverjährte Taten, ihrer vollen Schwere nach zu Lasten des Betreffenden gewertet werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Mai 1993 - 5 StR 206/93 -, vom 14. Juli 1993 - 5 StR 159/93 -, vom 8. September 1993 - 5 StR 507/93 - und vom 3. November 1993 - 4 StR 596/93).
  • BGH, 03.11.1993 - 4 StR 596/93

    Straferschwerende Berücksichtigung eines verjährten strafbaren Verhaltens

    Auszug aus BGH, 22.03.1994 - 4 StR 117/94
    Da ihre Begehung aber - für sich genommen - nicht mehr dazu führen kann, auf sie eine Verurteilung zu setzen, dürfen derartige Taten auch mittelbar nicht, etwa im Rahmen der Strafzumessung für nichtverjährte Taten, ihrer vollen Schwere nach zu Lasten des Betreffenden gewertet werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Mai 1993 - 5 StR 206/93 -, vom 14. Juli 1993 - 5 StR 159/93 -, vom 8. September 1993 - 5 StR 507/93 - und vom 3. November 1993 - 4 StR 596/93).
  • OLG Stuttgart, 29.06.2009 - 5 U 40/09

    Testamentsvollstreckung: Zuordnung eines Depotvermögens unter Berücksichtigung

    b) Ob die teilweise Klagerücknahme nur mit Einwilligung der Beklagten gem. § 269 ZPO möglich ist, ist umstritten (vgl. ausführlich Walther, Klageänderung und Klagerücknahme, 1969; derselbe NJW 1994, 423 ff; Pawlowski, Festschrift für Martin Rohwedder, 1994, 309 ff. jeweils mit ausführlichen weiteren Nachweisen).

    Die Gegenauffassung geht davon aus, dass jedwede Klagebeschränkung im Sinne des § 264 Nr. 2 ZPO zulässig sei und § 269 Abs. 1 ZPO nur auf vollständige Klagerücknahmen Anwendung finde (sog. Isolationstheorie, vgl. Walther, NJW 1994, 423, 426; Schellhammer, Zivilprozess, 12. Aufl. 2007, Rn. 1667; Musielak-Foerste, 6. Aufl. 2008, § 264 ZPO Rn. 6).

  • BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 657/08

    Eingruppierung einer Altenpflegehelferin

    Eine solche läge nur dann vor, wenn im Falle einer objektiven, auch nur hilfsweisen Klagehäufung iSd. des § 260 ZPO einer von mehreren prozessualen Ansprüchen zurückgenommen würde (Stein/Jonas/Roth ZPO 23. Aufl. § 264 Rn. 15; Walther NJW 1994, 423, 427) .
  • LAG Köln, 06.11.2020 - 9 Ta 176/20

    Rechtsweg - Drittschuldnerklage - Klageänderung - Schadensersatz

    Anspruchsersetzungen unterfallen jedoch nur § 263 ZPO und nicht auch § 269 ZPO (Walther, NJW 1994, 423, 426).
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