Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 25.08.1994 - 6 U 296/93 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 1 GG, Art 2 GG, § 823 Abs 1 BGB, § 22 S 1 KunstUrhG, § 23 Abs 1 Nr 1 KunstUrhG
Persönlichkeitsrechts- und Bildnisschutz für Sektenmitglieder gegen die Anfertigung und Ausstrahlung von Fernsehaufnahmen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
(Persönlichkeitsrechts- und Bildnisschutz für Sektenmitglieder gegen die Anfertigung und Ausstrahlung von Fernsehaufnahmen)
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Fernsehaufnahme von Sektenmitgliedern / Universelles Leben II
Art. 5 Abs. 1 GG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 07.12.1993 - 3 O 542/93
- OLG Frankfurt, 25.08.1994 - 6 U 296/93
Papierfundstellen
- NJW 1995, 878
- NJW 1996, 878
- NVwZ 1995, 517 (Ls.)
- ZUM 1995, 215
- afp 1995, 878
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.03.1989 - I ZR 54/87
Zulässigkeit eines Fotos von allgemein zugänglicher Stelle - Friesenhaus
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.08.1994 - 6 U 296/93
Das Filmen der Gebäude und Einrichtungen der Glaubensgemeinschaft erfolgte vom öffentlichen Straßenraum aus und stellte daher weder die Verletzung von Rechten der Antragsteller noch solcher der Glaubensgemeinschaft dar (vgl. BGH NJW 1989, 2251 f, 2252 - Friesenhaus;… Wenzel, a.a.O. Rdn. 7.47). - OLG Hamburg, 13.07.1989 - 3 U 30/89
Relative Person der Zeitgeschichte; Absolute Person der Zeitgeschichte; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.08.1994 - 6 U 296/93
Hinsichtlich dieses Unterlassungsanspruchs ist zwar grundsätzlich davon auszugehen, daß die Anfertigung fotografischer Aufnahmen, auf denen der Betroffene erkennbar ist, ohne dessen Einverständnis grundsätzlich einen Eingriff in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht darstellt; bei Aufnahmen, die wie im Streitfall von Berufsfotografen gemacht werden, ist ferner davon auszugehen, daß der Betroffene auch mit einer Veröffentlichung der Aufnahme und deren Archivierung rechnen muß (OLG Hamburg GRUR 1990, 35 f - Begleiterin). - OLG Hamburg, 15.08.1991 - 3 U 99/91
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.08.1994 - 6 U 296/93
Dabei ist zu berücksichtigen, daß sich durch ein weitgehendes Verbot der Anfertigung von Filmaufnahmen, die an sich durch ein allgemeines Informationsinteresse an Gegenständen der Zeitgeschichte veranlaßt sind, eine unverhältnismäßige Einschränkung der Presse- und Rundfunkfreiheit ergeben kann, die ein journalistisches Arbeiten weitgehend unmöglich machen könnte (dazu OLG Hamburg a.a.O. sowie AfP 1992, 279 f, 280).
- OLG Düsseldorf, 08.03.2010 - 20 U 188/09
Zulässigkeit heimlicher Ton- und Bildaufnahmen durch Presseorgane
Eine sogenannte "relative Person der Zeitgeschichte" kann er jedoch unvermittelt jederzeit werden, denn dieser Begriff ist kontextabhängig (vgl. OLG Frankfurt a.M. NJW 1995, 878, 880 - Universelles Leben II).Eine sogenannte "relative Person der Zeitgeschichte" kann er jedoch unvermittelt jederzeit werden, denn dieser Begriff ist kontextabhängig (vgl. OLG Frankfurt a.M. NJW 1995, 878, 880 - Universelles Leben II).
- KG, 02.03.2007 - 9 U 212/06
Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Verbreitung von Fotoaufnahmen eines sich gegen …
Ein Verbot bereits der Anfertigung von Bildnissen, an denen ggf. ein öffentliches Informationsinteresse bestehen kann, würde zu Einschränkungen der Pressefreiheit führen und könnte ein journalistisches Arbeiten sogar weitgehend unmöglich machen (OLG Frankfurt NJW 1995, 878). - KG, 04.12.2007 - 9 U 21/07
Zur Rechtswidrigkeit der Herstellung eines Fotos - Prominenter Gefängnisinsasse
Ein Verbot bereits der Anfertigung von Bildnissen, an denen ggf. ein öffentliches Informationsinteresse bestehen kann, würde zu Einschränkungen der Pressefreiheit führen und könnte ein journalistisches Arbeiten sogar weitgehend unmöglich machen (OLG Frankfurt NJW 1995, 878, 880).
- OLG Hamburg, 27.08.2002 - 9 U 265/00
Schriftform einer Verpfändungsanzeige
Diese werden erst fällig, wenn der Versorgungsfall (Alters- und Hinterbliebenenversorgung sowie Versorgung im Falle der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit) eingetreten ist (vgl. BGHZ 136, 220, 227; a.A. OLG Hamm, NJW 1996, 878, das aber fälschlich von betagten Ansprüchen im Sinne von § 65 KO ausgeht). - OLG Brandenburg, 21.05.2012 - 1 U 26/11
Persönlichkeitsrecht: Persönlichkeitsrechtsverletzende Filmberichterstattung …
Im Hinblick auf die Pressefreiheit ist hierbei in besonderem Maße das Erfordernis der Informationsbeschaffung zur Befriedigung des Berichterstattungsinteresses der Öffentlichkeit zu beachten, wobei sich im Zeitpunkt der Aufnahme eines Bildnisses die Frage nach der Zulässigkeit der Verbreitung unter Umständen noch nicht abschließend beantworten lässt, weshalb bei der Abwägung nicht allein hierauf abgestellt werden kann (…vgl. KG, Urt. v. 4. Dezember 2007, Az. 9 U 21/07, zitiert nach juris Rdnr. 46; OLG Frankfurt, Urt. v. 25. August 1994, Az. 6 U 296/93, zitiert nach juris Rdnr. 21; OLG Hamburg, AfP 1992, 279, 280). - LG Frankfurt/Main, 10.02.2005 - 3 O 444/04 Dieser Begriff ist weit zu fassen (vgl. OLG-Frankfurt, NJW 1995, 878, 879 m.w.Nw.).