Weitere Entscheidung unten: BGH, 09.01.1997

Rechtsprechung
   BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96   

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BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96 (https://dejure.org/1996,94)
BVerfG, Entscheidung vom 25.07.1996 - 1 BvR 638/96 (https://dejure.org/1996,94)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Juli 1996 - 1 BvR 638/96 (https://dejure.org/1996,94)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Ablehnung der Zulassung zur ersten Staatsprüfung in einem pädagogischen Studiengang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1694 (Ls.)
  • NVwZ 1997, 479
  • DVBl 1996, 1367
  • DVBl 1997, 1367
 
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Wird zitiert von ... (486)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96
    Dadurch wird dem Bewerber verwehrt, die berufliche Ausbildung fortzusetzen, abzuschließen und den gewählten Beruf zu ergreifen (vgl. BVerfGE 84, 34 [45]; 84, 59 [72]).

    Die Vereinbarkeit von subjektiven Berufszugangsbeschränkungen mit Art. 12 Abs. 1 GG setzt voraus, daß die Beschränkung dem Schutz eines besonders gewichtigen Gemeinwohlbelangs zu dienen bestimmt ist und zur Erreichung des verfolgten Zwecks nicht außer Verhältnis steht, d. h. geeignet, erforderlich und für die Betroffenen zumutbar ist (vgl. BVerfGE 7, 377 [406 f.]; 80, 1 [24]; 84, 34 [45]; 84, 59 [72]).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84

    Mulitple-Choice-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96
    Dadurch wird dem Bewerber verwehrt, die berufliche Ausbildung fortzusetzen, abzuschließen und den gewählten Beruf zu ergreifen (vgl. BVerfGE 84, 34 [45]; 84, 59 [72]).

    Die Vereinbarkeit von subjektiven Berufszugangsbeschränkungen mit Art. 12 Abs. 1 GG setzt voraus, daß die Beschränkung dem Schutz eines besonders gewichtigen Gemeinwohlbelangs zu dienen bestimmt ist und zur Erreichung des verfolgten Zwecks nicht außer Verhältnis steht, d. h. geeignet, erforderlich und für die Betroffenen zumutbar ist (vgl. BVerfGE 7, 377 [406 f.]; 80, 1 [24]; 84, 34 [45]; 84, 59 [72]).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96
    Je schwerer die sich daraus ergebenden Belastungen wiegen, je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, daß sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, um so weniger darf das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition zurückgestellt werden (vgl. BVerfGE 35, 382 [402]; 65, 1 [70]; 67, 43 [58]; 69, 315 [363]; 79, 69 [74]).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96
    Je schwerer die sich daraus ergebenden Belastungen wiegen, je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, daß sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, um so weniger darf das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition zurückgestellt werden (vgl. BVerfGE 35, 382 [402]; 65, 1 [70]; 67, 43 [58]; 69, 315 [363]; 79, 69 [74]).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96
    Die Vereinbarkeit von subjektiven Berufszugangsbeschränkungen mit Art. 12 Abs. 1 GG setzt voraus, daß die Beschränkung dem Schutz eines besonders gewichtigen Gemeinwohlbelangs zu dienen bestimmt ist und zur Erreichung des verfolgten Zwecks nicht außer Verhältnis steht, d. h. geeignet, erforderlich und für die Betroffenen zumutbar ist (vgl. BVerfGE 7, 377 [406 f.]; 80, 1 [24]; 84, 34 [45]; 84, 59 [72]).
  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

    Auszug aus BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96
    Die Vereinbarkeit von subjektiven Berufszugangsbeschränkungen mit Art. 12 Abs. 1 GG setzt voraus, daß die Beschränkung dem Schutz eines besonders gewichtigen Gemeinwohlbelangs zu dienen bestimmt ist und zur Erreichung des verfolgten Zwecks nicht außer Verhältnis steht, d. h. geeignet, erforderlich und für die Betroffenen zumutbar ist (vgl. BVerfGE 7, 377 [406 f.]; 80, 1 [24]; 84, 34 [45]; 84, 59 [72]).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96
    Je schwerer die sich daraus ergebenden Belastungen wiegen, je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, daß sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, um so weniger darf das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition zurückgestellt werden (vgl. BVerfGE 35, 382 [402]; 65, 1 [70]; 67, 43 [58]; 69, 315 [363]; 79, 69 [74]).
  • BVerfG, 14.07.1994 - 1 BvR 1595/92

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal I

    Auszug aus BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96
    Insofern gehen von der angegriffenen Entscheidung noch grundrechtsrelevante Beeinträchtigungen aus, die ein schutzwürdiges Interesse an der Feststellung ihrer Verfassungsmäßigkeit begründen (vgl. BVerfGE 33, 247 [257]; 69, 161 [168]; 81, 138 [140]; 91, 125 [133]).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96
    Je schwerer die sich daraus ergebenden Belastungen wiegen, je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, daß sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, um so weniger darf das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition zurückgestellt werden (vgl. BVerfGE 35, 382 [402]; 65, 1 [70]; 67, 43 [58]; 69, 315 [363]; 79, 69 [74]).
  • BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96
    Insofern gehen von der angegriffenen Entscheidung noch grundrechtsrelevante Beeinträchtigungen aus, die ein schutzwürdiges Interesse an der Feststellung ihrer Verfassungsmäßigkeit begründen (vgl. BVerfGE 33, 247 [257]; 69, 161 [168]; 81, 138 [140]; 91, 125 [133]).
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

  • BVerwG, 15.12.1993 - 6 C 20.92

    Arztrecht - Vorprüfung - Ausschluß - Unwürdigkeit - Unzulässigkeit - Famulus -

  • BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvR 1145/83

    Verfassungswirdige Verschleppung der Entscheidung über Urlaubsanträge von

  • SG Karlsruhe, 24.03.2021 - S 12 AS 711/21

    (Nur) Einmalzahlung von 150,- EUR an Grundsicherungsempfänger ist evident

    Die Erfolgsaussicht des Hauptsacherechtsbehelfs (Anordnungsanspruch) und die Eilbedürftigkeit der angestrebten einstweiligen Regelung (Anordnungsgrund) sind glaubhaft zu machen (§ 86b Abs. 2 Satz 4 SGG i.V.m. § 920 Abs. 2 Zivilprozessordnung [ZPO]); dabei sind die insoweit zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG], 25.07.1996, 1 BvR 638/96; BVerfG, 22.11.2002, 1 BvR 1586/02; BVerfG, 12.05.2005, 1 BvR 569/05).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Außerdem müssen die Gerichte Fragen des Grundrechtsschutzes einbeziehen (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, NVwZ 1997, S. 479 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.05.2019 - 9 S 584/19

    (Verwendung von Sammelbezeichnungen bei der Veröffentlichung von

    Sie können dann ihre Entscheidung auf der Grundlage einer Folgenabwägung ohne Berücksichtigung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache treffen (vgl. zum Ganzen BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 25.07.1996 - 1 BvR 638/96 -, NVwZ 1997, 479, 480, m.w.N.; 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 17.01.2017 - 2 BvR 2013/16 -, juris, bezogen auf asylrechtliche Eilverfahren).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.01.1997 - VII ZR 48/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1259
BGH, 09.01.1997 - VII ZR 48/96 (https://dejure.org/1997,1259)
BGH, Entscheidung vom 09.01.1997 - VII ZR 48/96 (https://dejure.org/1997,1259)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 1997 - VII ZR 48/96 (https://dejure.org/1997,1259)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendungsbereich und Auslegung des § 31 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) - Isolierte Projektsteuerung (Bauherrenfunktion) im Baugewerbe - Nichtigkeit von isolierten Formerfordernissen für Preisregulierungen nicht unterliegende Vereinbarungen - ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Architektenhonorar; Projektsteuerungsleistungen

Kurzfassungen/Presse

  • hoai.de (Leitsatz)

    §§ 1, 4 HOAI

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Projektsteuerungshonorare uneingeschränkt vereinbar! (IBR 1997, 245)

Papierfundstellen

  • BGHZ 134, 239
  • NJW 1997, 1694
  • MDR 1997, 454
  • NJ 1997, 333
  • WM 1997, 1332
  • BB 1997, 911
  • BauR 1997, 497
  • ZfBR 1997, 187
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Koblenz, 09.01.2006 - 12 U 740/04

    Notwendige Widerrufsbelehrung im Finanzierungsleasingvertrag: Folgen der Angabe

    Sollten einzelne Ausführungen des Verordnungsgebers zum amtlichen Muster der Widerrufsbelehrung nach § 14 Abs. 1 BGB-InfoV in Verbindung mit den Anlagen 2 und 3 hierzu zu beanstanden sein, ließe das die Wirksamkeit von § 14 Abs. 4 BGB-InfoV unberührt; denn die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung wegen teilweiser Überschreitung der Verordnungsermächtigung zwingt - anders etwa als die Verletzung des Zitiergebotes gemäß Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG (BVerfGE 101, 1, 41 ff.) - nicht dazu, die Rechtsverordnung im Ganzen als unwirksam anzusehen (vgl. zur teilweisen Unwirksamkeit von Rechtsverordnungen z.B. BGHZ 134, 239, 242 f.; BGH NJW-RR 2000, 330, 331).
  • OLG Hamm, 15.08.2006 - 24 U 125/05

    Abrechnung nach der HOAI bei gemischtem Planungs- und Projektsteuerungsvertrag -

    § 31 Abs. 2 Halbsatz 1, wonach Honorare bei Auftragserteilung schriftlich vereinbart werden müssen, ist unwirksam (BHG NJW 1997, 1694, 1695; Locher/Koeble/Frik, § 31 Rdnr. 29).
  • OLG Nürnberg, 28.09.2000 - 13 U 2401/00

    Anforderungen an eine Vergütungsvereinbarung für Projektsteuerungsleistungen;

    Zwar ist nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 09. Januar 1997 (NJW 1997, 1694, 1695 = LM Art. 80 GG Nr. 16 mit Anmerkung von Koeble) § 31 Abs. 2 Hs. 1 HOAI mangels Ermächtigung nichtig, soweit die Wirksamkeit von Honorarvereinbarungen für Projektsteuerungsleistungen davon abhängig gemacht wird, daß sie "schriftlich" und "bei Auftragserteilung" getroffen worden sind.
  • OLG Celle, 27.08.2015 - 16 U 41/15

    Projektsteuerer ist kein Bauüberwacher!

    Weder aus dieser Entscheidung, noch aus § 31 HOAI a. F. (vgl. dazu BGHZ 134, 239) kann für das Begehren der Klägerin Entscheidendes gewonnen werden, denn die Aufgaben eines Projektsteuerers können im Rahmen der Übernahme von Funktionen des Auftraggebers über Termin- und Kostenkontrolle sowie Koordinierung des Gesamtprojekts vielfältig sein.
  • LG Koblenz, 14.10.2008 - 1 HKO 36/08
    Sollten einzelne Ausführungen des Verordnungsgebers zu den amtlichen Mustern der Widerrufsbelehrung nach § 14 Abs. 1 BGB-InfoV in Verbindung mit den Anlagen 2 und 3 zu beanstanden sein {vgl. Palandt/Grüneberg, BGB-InfoV, § 14 Rdn. 5), ließe das die Wirksamkeit von § 14 Abs. 4 BGB-InfoV unberührt; denn die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung wegen teilweiser Überschreitung der Verordnungsermächtigung zwingt nicht dazu, die Rechtsverordnung im Ganzen als unwirksam anzusehen (vgl. zur teilweisen Unwirksamkeit von Rechtsverordnungen z.B. BGHZ 134, 239, 242 f.; BGH NJW-RR 2000, 330, 331).
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