Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 25.03.2003

Rechtsprechung
   BVerwG, 03.12.2002 - 1 B 429.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1005
BVerwG, 03.12.2002 - 1 B 429.02 (https://dejure.org/2002,1005)
BVerwG, Entscheidung vom 03.12.2002 - 1 B 429.02 (https://dejure.org/2002,1005)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Dezember 2002 - 1 B 429.02 (https://dejure.org/2002,1005)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    VwGO §§ 60, 124 a Abs. 6; ZPO § 85 Abs. 2; AuslG § 53
    Berufungsbegründung; Begründungsfrist; Wiedereinsetzung; Anwaltsverschulden; Organisationsverschulden; Asylverfahren; Empfangsbekenntnis; Fristeintragung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO §§ 60, 124 a Abs. 6
    Abschiebungshindernis; Abschiebungsschutz; Anwaltsverschulden; Anwaltsverschulden; Asylanspruch; Asylbewerber; Asylrechtsstreit; Asylverfahren; Asylverfahren; Begründungsfrist; Begründungsfrist; Berufungsbegründung; Berufungsbegründung; Berufungszulassung; ...

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung; Zurechnung eines Anwaltsverschuldens bei Fristversäumnis im Asylrechtsstreit; Vermeidung der Zurechenbarkeit eines Fristversäumnisses

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 60; VwGO § 124 a Abs. 6; ZPO § 85 Abs. 2; AuslG § 53
    Berufungsbegründung, Fristen, Empfangsbekenntnis, Anwaltsverschulden, Zurechenbarkeit, Abschiebungshindernis, Grundsätzliche Bedeutung

  • Judicialis

    VwGO § 60; ; VwGO § 124 a Abs. 6; ; ZPO § 85 Abs. 2; ; AuslG § 53

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozessrecht; Asylverfahrensrecht - Berufungsbegründung; Begründungsfrist; Wiedereinsetzung; Anwaltsverschulden; Organisationsverschulden; Asylverfahren; Empfangsbekenntnis; Fristeintragung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2550 (Ls.)
  • NVwZ 2003, 868
  • DVBl 2003, 878 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 30.06.1998 - 9 C 6.98

    Verwaltungsprozeßrecht; Asylverfahrensrecht - Berufungsbegründung im

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2002 - 1 B 429.02
    Es hat dabei unter Berufung auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 1998 - BVerwG 9 C 6.98 - (BVerwGE 107, 117) die Auffassung vertreten, dass es nicht genüge, wenn sich die Begründung und der Berufungsantrag aus dem Vorbringen im Zulassungsverfahren entnehmen ließen, sondern der Berufungsführer nach Zulassung der Berufung einen Schriftsatz zur Begründung einreichen müsse.

    Vielmehr muss der Berufungsführer nach Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht in jedem Fall einen gesonderten Schriftsatz zur Berufungsbegründung einreichen; es genügt nicht, wenn sich die Begründung und der Antrag dem Vorbringen im Zulassungsverfahren entnehmen lassen (vgl. das vom Berufungsgericht herangezogene Urteil vom 30. Juni 1998 a.a.O. sowie Urteil vom 4. Oktober 1999 - BVerwG 6 C 31.98 - BVerwGE 109, 336, 338 und Beschluss vom 22. Januar 2002 - BVerwG 1 B 11.02 - Buchholz 310 § 124 a VwGO Nr. 22).

  • BVerfG, 21.06.2000 - 2 BvR 1989/97

    Zur Zurechnung von Anwaltsverschulden im Asylverfahren

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2002 - 1 B 429.02
    Soweit die Beschwerde schließlich die Frage aufwirft, ob dem Asylbewerber im Asylrechtsstreit das Verschulden seines Anwalts auch dann zuzurechnen ist, wenn materiellrechtlich nur noch das Vorliegen von Abschiebungshindernissen gemäß § 53 AuslG zu prüfen ist, und ob dies einen Verstoß gegen Art. 1 und 2 GG darstellt, bedarf es ebenfalls nicht der Durchführung eines Revisionsverfahrens, weil diese Frage bereits geklärt ist (BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. Juni 2000 - 2 BvR 1989.97 - NJW 2000, 907 = DVBl 2000, 1279).
  • BVerwG, 04.10.1999 - 6 C 31.98

    Beschluß über die Zulassung der Berufung; Berufungsbegründung;

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2002 - 1 B 429.02
    Vielmehr muss der Berufungsführer nach Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht in jedem Fall einen gesonderten Schriftsatz zur Berufungsbegründung einreichen; es genügt nicht, wenn sich die Begründung und der Antrag dem Vorbringen im Zulassungsverfahren entnehmen lassen (vgl. das vom Berufungsgericht herangezogene Urteil vom 30. Juni 1998 a.a.O. sowie Urteil vom 4. Oktober 1999 - BVerwG 6 C 31.98 - BVerwGE 109, 336, 338 und Beschluss vom 22. Januar 2002 - BVerwG 1 B 11.02 - Buchholz 310 § 124 a VwGO Nr. 22).
  • BGH, 26.03.1996 - VI ZB 1/96

    Wiedereinsetzung - Empfangsbekenntnis - Frist

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2002 - 1 B 429.02
    Hierzu gehört es auch, dass das Empfangsbekenntnis über die Zustellung eines Urteils vom Rechtsanwalt erst dann unterzeichnet und zurückgesandt werden darf, wenn in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten und vermerkt ist, dass die Frist im Fristenkalender notiert worden ist (stRspr des BGH, etwa Beschluss vom 26. März 1996 - VI ZB 1.96 - NJW 1996, 1900; ebenso BSG, Beschluss vom 26. November 1996 - 6 RKa 61.96 - ).
  • BVerwG, 06.12.2000 - 2 B 57.00

    Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit der Konsequenz der

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2002 - 1 B 429.02
    Die Prozessbevollmächtigte hat damit nicht - wie erforderlich (vgl. etwa Beschluss vom 6. Dezember 2000 - BVerwG 2 B 57.00 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 236) - innerhalb der Frist des § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO schlüssig dargelegt, dass sie selbst kein Verschulden an der Fristversäumnis trifft.
  • BVerwG, 22.01.2002 - 1 B 11.02

    Anwendung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) auch in

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2002 - 1 B 429.02
    Vielmehr muss der Berufungsführer nach Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht in jedem Fall einen gesonderten Schriftsatz zur Berufungsbegründung einreichen; es genügt nicht, wenn sich die Begründung und der Antrag dem Vorbringen im Zulassungsverfahren entnehmen lassen (vgl. das vom Berufungsgericht herangezogene Urteil vom 30. Juni 1998 a.a.O. sowie Urteil vom 4. Oktober 1999 - BVerwG 6 C 31.98 - BVerwGE 109, 336, 338 und Beschluss vom 22. Januar 2002 - BVerwG 1 B 11.02 - Buchholz 310 § 124 a VwGO Nr. 22).
  • BGH, 07.12.2020 - AnwZ (Brfg) 19/19

    Anfechtung der Wahl zum Vorstand in der Kammerversammlung wegen unzulässiger

    Eine Antragstellung und Begründung im Zulassungsantrag reicht hierfür nicht aus (vgl. BVerwG, NJW 2008, 1014, 1015; NVwZ 2003, 868, 869; Kautz/Schäfer in Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 4. Aufl., § 124a VwGO Rn. 93; Stuhlfauth in Bader/ Funke-Kaiser/Stuhlfauth/v. Albedyll, VwGO, 7. Aufl., § 124a Rn. 120).
  • BVerwG, 23.02.2021 - 2 C 11.19

    Zurechnung von Anwaltsverschulden im beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren

    Es ist nichts dafür ersichtlich, dass gerade bei dem Bevollmächtigten des Beklagten Revisionsbegründungen in einer Fallzahl zu fertigen waren, die für die Ausbildung von Übung und Routine bei den Vorkehrungen für die Einhaltung der Revisionsbegründungsfrist ausreichend gewesen wären (vgl. hierzu ebenfalls BVerwG, Beschlüsse vom 7. März 1995 - 9 C 390.94 - NJW 1995, 2122 f. m.w.N. und vom 3. Dezember 2002 - 1 B 429.02 - NVwZ 2003, 868 ).

    Der entsprechenden Anwendung des § 85 Abs. 2 ZPO stehen keine wesensmäßigen Unterschiede zwischen Zivilprozessordnung und Verwaltungsgerichtsordnung entgegen (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 16. November 1961 - 4 ER 403/61 - BVerwGE 13, 181 , vom 5. Mai 1999 - 4 B 35.99 - NVwZ 2000, 65 f., vom 3. Dezember 2002 - 1 B 429.02 - NVwZ 2003, 868 und vom 20. Juli 2016 - 6 B 35.16 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 425 Rn. 6).

  • BVerwG, 08.03.2004 - 4 C 6.03

    Berufungsbegründung; gesonderter Schriftsatz; Bezugnahme auf Begründung des

    Mit der Einreichung der Begründungsschrift nach Zulassung der Berufung soll der Berufungskläger nämlich eindeutig zu erkennen geben, dass er nach wie vor an der Durchführung des Berufungsverfahrens interessiert ist (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1998 - BVerwG 9 C 6.98 - BVerwGE 107, 117 = NVwZ 1998, 1311 - zu § 124a Abs. 3 VwGO 1996; Beschluss vom 3. Dezember 2002 - BVerwG 1 B 429.02 - NVwZ 2003, 868 - zum wortgleichen § 124a Abs. 6 Satz 1 VwGO 2001; stRspr).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 25.03.2003 - 1 S 190/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2869
VGH Baden-Württemberg, 25.03.2003 - 1 S 190/03 (https://dejure.org/2003,2869)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.03.2003 - 1 S 190/03 (https://dejure.org/2003,2869)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. März 2003 - 1 S 190/03 (https://dejure.org/2003,2869)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Denkmalrechtliche Erhaltungspflicht - Zumutbarkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung der Eigentümer von Wohnungen in einem Schloss zu den Kosten der Dachreparatur; Erhaltungspflicht der Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen; Wirtschaftliche Betrachtungsweise im Rahmen der Zumutbarkeit einer denkmalschutzrechtlichen Sicherungsanordnung; ...

  • Judicialis

    DSchG § 6 Satz 1; ; DSchG § 7 Abs. 1; ; DSchG § 12 Abs. 1; ; PolG § 6; ; PolG § 7; ; WEG § 5 Abs. 2; ; WEG § 5 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    Allgemeines Polizeirecht; Denkmalschutz - Miteigentümer; Erhaltungspflicht; Sicherungsanordnung; Baudenkmal; Teilungserklärung; GmbH; Bauträgerin; Zustandsstörer; Verhaltensstörer; unmittelbare Verursachung; Legalisierungsprinzip; Auswahlermessen; Störerauswahl; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Denkmalschutzanordnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2550
  • NZM 2003, 647
  • ZfBR 2003, 704 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Sigmaringen, 08.01.2003 - 2 K 1834/02

    Fehlerhafte Störerauswahl bei denkmalschutzrechtlicher Sanierungsanordnung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.2003 - 1 S 190/03
    Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 8. Januar 2003 - 2 K 1834/02 - mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

    Mit Beschluss vom 8.1.2003 - 2 K 1834/02 - hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragsteller gegen die Verfügung der Antragsgegnerin vom 22.8.2002 wiederhergestellt bzw. angeordnet.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2001 - 10 A 3051/99

    Anpassen einer bestandsgeschützten Anlage an erlassene Vorschriften bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.2003 - 1 S 190/03
    Dies gilt auch für die Wohnungseigentümergemeinschaft (vgl. allgemein zur Störereigenschaft aller Miteigentümer: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.8.2001, BauR 2002, 763 ff. m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.1988 - 1 S 1949/87

    Denkmalschutz bei Kircheneigentum; öffentliches Erhaltungsinteresse;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.2003 - 1 S 190/03
    Dies bedeutet, dass der Eigentümer nicht sonstiges Eigentum oder Vermögen für den Erhalt des Kulturdenkmals opfern und auf Dauer zuschießen muss (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.5.1988, VBlBW 1989, 18; Urteil vom 27.5.1993, BRS 55 Nr. 136; Urteil vom 11.11.1999, VBlBW 2000, 38).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.03.1995 - 8 S 525/95

    Störerauswahl: kein Vorrang der Haftung des Verhaltensstörers vor der des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.2003 - 1 S 190/03
    Da es keinen allgemeinen Rechtssatz gibt, dass bei der Störerauswahl der Verhaltensstörer Vorrang vor dem Zustandsstörer hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27.3.1995, ESVGH 45, 258 ff.), sind die an der Effektivität der Gefahrenabwehr orientierten Ermessenserwägungen der Antragsgegnerin insoweit rechtlich nicht zu beanstanden.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.05.1993 - 1 S 2588/92

    Zumutbarkeit der Erhaltung eines Kulturdenkmals - Abbruchinteresse

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.2003 - 1 S 190/03
    Dies bedeutet, dass der Eigentümer nicht sonstiges Eigentum oder Vermögen für den Erhalt des Kulturdenkmals opfern und auf Dauer zuschießen muss (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.5.1988, VBlBW 1989, 18; Urteil vom 27.5.1993, BRS 55 Nr. 136; Urteil vom 11.11.1999, VBlBW 2000, 38).
  • OLG Köln, 06.03.2002 - 17 U 100/00

    Haftung der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft für die Kosten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.2003 - 1 S 190/03
    Dabei sind die Kosten der Sicherungsmaßnahmen nach dem maßgebenden Kostenverteilungsschlüssel umzulegen, soweit keine ausdrückliche anderweitige Abrede getroffen wurde (OLG Köln, Urteil vom 6.3.2002, NZM 2002, 625).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.1996 - 3 S 2913/96

    Beschränkte Wiederherstellung oder Anordnung der aufschiebenden Wirkung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.2003 - 1 S 190/03
    (Handlungs-)Störer kann daher grundsätzlich nicht sein, wer von einem ihm ausdrücklich eingeräumten Recht Gebrauch macht, auch wenn hierdurch in der Folge ein polizeiwidriger Zustand eintritt (vgl. Sauter, LBO für Bad.-Württ., 3. Aufl., § 47 Rdnr. 62 m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.11.1996, BRS 59 Nr. 166).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.1981 - 1 S 1752/80

    Erstattung der Kosten eines Ölalarm-Einsatzes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.2003 - 1 S 190/03
    Nach der von der herrschenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Theorie von der unmittelbaren Verursachung haftet allerdings nur der, der durch sein Verhalten die Gefahr oder Störung unmittelbar herbeiführt, indem er im konkreten Fall die polizeiliche Gefahrengrenze überschreitet (vgl. Wolf/Stephan, aaO, § 6 Rdnr. 8 m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 7.12.1981, VBlBW 1982, 371).
  • VGH Bayern, 28.10.1996 - 23 B 93.00006
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.2003 - 1 S 190/03
    Werden, wie im vorliegenden Fall mehrere Störer gleichzeitig durch gleichlautende Verfügungen in Anspruch genommen, so haften sie als Gesamtschuldner (Wolf/Stephan, Polizeigesetz für Baden-Württemberg, Kommentar, 4. Aufl., § 7 Rdnr. 22 m.w.N.; vgl. auch Bay. VGH, Urteil vom 28.10.1996, NJWE-MietR 1997, 117 f.).
  • LG Frankfurt/Main, 12.03.1990 - 9 T 1215/89
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.2003 - 1 S 190/03
    Die Sanierung eines im Gemeinschaftseigentum stehenden Daches ist grundsätzlich auf Kosten der Wohnungseigentümer gemeinsam und nicht allein auf Kosten einzelner Eigentümer auszuführen (vgl. LG Frankfurt, Urteil vom 12.3.1990, WuM 1990, 233 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.03.2006 - 1 A 10178/05

    Denkmalgeschütztes Haus darf abgerissen werden

    An dieser Bewertung vermögen auch die vom Landesamt für Denkmalpflege im Schriftsatz vom 12. April 2005 dargelegten Überlegungen nichts zu ändern, zumal auch in der Rechtsprechung anderer Obergerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit die Bewertung der Zumutbarkeit nach einer objektiven Wirtschaftlichkeitsberechnung allgemein anerkannt ist (vgl. u.a. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25. März 2003, NJW 2003, 2550; OVG Lüneburg, Urteil vom 4. Oktober 1984, NJW 1986, 1892).
  • VG Karlsruhe, 26.08.2020 - 1 K 6126/19

    Normenkonkurrenz zwischen § 47 Abs. 1 BauO BW und § 7 Abs. 1 Satz 1 DSchG BW;

    Demgegenüber hat § 47 Abs. 1 LBO nur die Abwehr von Gefahren und die Beseitigung von Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zum Ziel (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.03.2003 - 1 S 190/03 -, juris Rn. 44).

    Es ist auf die Wirtschaftlichkeit des Kulturdenkmals bei Durchführung der geforderten Erhaltungsmaßnahme abzustellen; die Grenze der Zumutbarkeit wäre regelmäßig überschritten, wenn für das Denkmal keine sinnvolle Nutzungsmöglichkeit mehr bestünde (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.03.2003 - 1 S 190/03 -, juris Rn. 48 m.w.N.; Strobl/Sieche, Denkmalschutzgesetz für Baden-Württemberg, 3. Aufl., § 6 Rn. 11 f., jeweils m.w.N.; zu Letzterem s. näher BVerfG, Beschluss vom 02.03.1999 - 1 BvL 7/91 -, juris Rn. 85).

    Nach außen ist die untere Denkmalschutzbehörde ohnehin der Beklagten als unterer Baurechtsbehörde (vgl. § 7 Abs. 1 und Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 3 DSchG, § 46 Abs. 1 Nr. 3 LBO, § 15 Abs. 1 Nr. 2 LVG, vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.03.2003 - 1 S 190/03 -, juris Rn. 42; Strobl/Sieche, Denkmalschutzgesetz für Baden-Württemberg, 3. Aufl., § 7 Rn. 3) zugeordnet.

    (2) § 7 Abs. 1 Satz 1 DSchG bildet zusammen mit der generellen Aufgabenzuweisung des § 1 Abs. 1 DSchG die denkmalschutzrechtliche Generalklausel (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.03.2003 - 1 S 190/03 -, juris Rn. 44; Strobl/Sieche, Denkmalschutzgesetz für Baden-Württemberg, 3. Aufl., § 7 Rn. 1).

    Der Eigentümer kann durch eine denkmalschutzrechtliche Sicherungsanordnung - wie hier - verpflichtet werden, innerhalb einer bestimmten angemessenen Frist bauliche Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.03.2003 - 1 S 190/03 -, juris Rn. 43).

    (3) Die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Anordnung nach § 7 Abs. 1 Satz 1 DSchG liegen vor (vgl. allgemein VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.03.2003 - 1 S 190/03 -, juris Rn. 44).

    (5) Der Kläger ist als Eigentümer und Besitzer sowie Schädiger Störer im Sinne der §§ 6 Abs. 1 und 7 PolG (s. oben) und damit richtiger Adressat einer Anordnung nach § 7 Abs. 1 Satz 1 DSchG (vgl. allgemein VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.03.2003 - 1 S 190/03 -, juris Rn. 45).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.2017 - 1 S 2136/17

    Kostenersatz für Einsatz der Feuerwehr

    So ist etwa nach der im bürgerlichen Schadenersatzrecht entwickelten Adäquanztheorie eine Bedingung nur dann adäquat kausal und daher rechtserheblich, "wenn das Ereignis im allgemeinen und nicht nur unter besonders eigenartigen, unwahrscheinlichen und nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassenden Umständen geeignet ist, einen Erfolg dieser Art herbeizuführen" (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.02.1983 - 8 C 178/81 - BVerwGE 67, 13; BGH, Urteil vom 14. Oktober 1971 - 7 ZR 313/69 - BGHZ 57, 137), während beispielsweise in öffentlich-rechtlichen Vorschriften aus dem Bereich des Gefahrenabwehrrechts grundsätzlich nur derjenige als rechtlich relevanter "Verursacher" einer Gefahr angesehen werden kann, der durch sein Verhalten die Gefahr oder Störung unmittelbar herbeiführt, indem er im konkreten Fall die polizeiliche Gefahrengrenze überschreitet (Theorie von der unmittelbaren Verursachung, vgl. Senat, Beschl. v. 25.03.2003 - 1 S 190/03 - NJW 2003, 2550; Würtenberger/Heckmann, Polizeirecht in Bad.-Württ., a.a.O., Rn. 441 ff. auch zu weiteren Verursachungsbegriffen).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.2024 - 6 S 3018/19
    Es bedeutete einen nicht zu vertretenden Wertungswiderspruch, wollte man durch die vom Kläger begehrte Untersagungsverfügung gegenüber der Beigeladenen einen tierschutzwidrigen Zustand beseitigen, für deren Schaffung einem anderen eine ausdrückliche behördliche Erlaubnis erteilt wurde und der infolgedessen für den von ihm geschaffenen ordnungswidrigen Zustand aufgrund der Legalisierungswirkung der Genehmigung nicht herangezogen werden könnte (vgl. zu diesem Gedanken VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.03.2003 - 1 S 190/03 -, NJW 2003, 2550 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2011 - 2 L 152/06

    Denkmalrechtliche Genehmigung zur Beseitigung eines Gebäudes

    Gehört ein Kulturdenkmal zu einer Sachgesamtheit, darf nicht isoliert auf das Gebäude abgestellt werden, das beseitigt werden soll; vielmehr muss eine einheitliche wirtschaftliche Betrachtung der Sachgesamtheit vorgenommen werden (vgl. VGH BW, Beschl. v. 25.03.2003 - 1 S 190/03 -, NJW 2003, 2550).

    Macht allerdings der zur Erhaltung verpflichtete Denkmaleigentümer nicht von der Möglichkeit Gebrauch, öffentliche Mittel in Anspruch zu nehmen, muss er sich so behandeln lassen, als habe er diese Möglichkeit wahrgenommen (SächsOVG, Urt. v. 10.06.2010, a.a.O., RdNr. 50 in Juris; OVG BBg, Urt. v. 17.09.2008, a.a.O., RdNr. 63 in Juris; VGH BW, Urt. v. 25.03.2003, a.a.O.; NdsOVG, Urt. v. 13.03.2002 - 1 L 4339/00 -, BRS 65 Nr. 213).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2015 - 16 A 1686/09

    Schädliche Bodenveränderung, Verursacher, Geschäftsführer, PFT

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 6. September 1993 - 11 A 694/90 -, juris, Rn. 38 ff. (= OVGE 43, 152); VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 20. Oktober 1992 - 10 S 2707/91 -, juris, Rn. 7 (= NVwZ 1993, 1014), und vom 25. März 2003 - 1 S 190/03 -, juris, Rn. 58 (= NJW 2003, 2550).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.08.2018 - 1 S 625/18

    Gebührentatbestand "Ungerechtfertigtes Anfordern von Polizeikräften";

    So ist etwa nach der im bürgerlichen Schadenersatzrecht entwickelten Adäquanztheorie eine Bedingung nur dann adäquat kausal und daher rechtserheblich, "wenn das Ereignis im allgemeinen und nicht nur unter besonders eigenartigen, unwahrscheinlichen und nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassenden Umständen geeignet ist, einen Erfolg dieser Art herbeizuführen" (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.02.1983 - 8 C 178/81 - BVerwGE 67, 13; BGH, Urteil vom 14. Oktober 1971 - 7 ZR 313/69 - BGHZ 57, 137), während in öffentlich-rechtlichen Vorschriften aus dem Bereich des Gefahrenabwehrrechts grundsätzlich nur derjenige als rechtlich relevanter "Verursacher" einer Gefahr angesehen werden kann, der durch sein Verhalten die Gefahr oder Störung unmittelbar herbeiführt, indem er im konkreten Fall die polizeiliche Gefahrengrenze überschreitet (Theorie von der unmittelbaren Verursachung, vgl. Senat, Urt. v. 16.11.2017, a.a.O.; Beschl. v. 25.03.2003 - 1 S 190/03 - NJW 2003, 2550; Würtenberger/Heckmann/Tanneberger, Polizeirecht Bad.-Württ., 7. Aufl., § 5 Rn. 306 ff. auch zu weiteren Verursachungsbegriffen).
  • OVG Saarland, 20.11.2008 - 2 A 269/08

    Genehmigung für Abriss eines Baudenkmals

    Die Vertreter des Beklagten haben eingeräumt, dass aufgrund des inzwischen völlig desolaten Zustands der Anlage eine objektive Wirtschaftlichkeitsbetrachtung hinsichtlich einer Instandsetzung des Gebäudes aufgrund des vor Ort festgestellten sehr schlechten baulichen Zustandes inzwischen für jeden Eigentümer insbesondere unabhängig von den notwendig individuell einkommensabhängig zu betrachtenden Möglichkeiten einer Steuerersparnis (vgl. OVG Koblenz, Urteile vom 26.5.2004 - 8 A 12009/03 -, BRS 67 Nr. 210, und vom 30.3.2006 - 1 A 10178/05 -, BauR 2006, 1026, VGH Mannheim, Beschluss vom 25.3.2003 - 1 S 190/03 -, NJW 2003, 2550, Haaß, NVwZ 2002, 1054 ff.) zwingend zur Feststellung der Unwirtschaftlichkeit von Sanierungsmaßnahmen an der Anlage führen müsse.

    Zu weit gehend dagegen Haaß, NVwZ 2002, 1054 ff., der davon ausgeht, dass die Bejahung der Wirtschaftlichkeit voraussetze, der Eigentümer einen bestimmten Grundertrag, etwa eine um 10 % geminderte orts- und objektsübliche Rendite erzielt) weil von einem Privaten nicht verlangt werden kann, zur Förderung öffentlicher Interessen der Allgemeinheit auf sein Vermögen zurückzugreifen, (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 15.6.1994 - 2 W 6/94 -, BRS 56 Nr. 219; VGH Mannheim, Beschluss vom 25.3.2003 - 1 S 190/03 -, NJW 2003, 2550, und Urteil vom 11.11.1999 - 1 S 413/99 -, BRS 62 Nr. 220; Haaß, NVwZ 2002, 1054 ff..; Moench, Denkmalschutz und Eigentumsbeschränkung, BauR 1993, 420, 425 m.w.N.) lässt sich entgegen der Auffassung des Beklagten auch kein Eigenkapitalanteil von 15 % der ermittelten Investitionssumme in Abzug bringen.

  • VG Sigmaringen, 13.09.2007 - 6 K 1919/06

    Gebäude einer Bundeswehrkaserne als Kulturdenkmal; militärische und

    Die in § 6 DSchG enthaltene Begrenzung der Erhaltungspflicht des Eigentümers auf das Zumutbare ist im Rahmen ggf. zu treffender Genehmigungsentscheidungen (etwa nach § 8 DSchG) zu beachten (Strobl / Majocco / Sieche, Denkmalschutzgesetz für Baden-Württemberg, § 8, Rn 4; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.11.1977 - III 2006/76 -, BWGZ 1978, 302; Beschluss vom 25.03.2003 - 1 S 190/03 -, NZM 2003, 647).

    Nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg bleiben dabei die subjektiven Vermögensverhältnisse des Erhaltungspflichtigen außer Betracht (Beschluss vom 25.03.2003 - 1 S 190/03 -, NZM 2003, 647).

    Dies bedeutet, dass der Eigentümer grundsätzlich nicht sonstiges Eigentum oder Vermögen für den Erhalt des Kulturdenkmals opfern und auf Dauer zuschießen muss (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.03.2003- 1 S 190/03 -, NZM 2003, 647).

  • OVG Sachsen, 10.06.2010 - 1 B 818/06

    Denkmal, Erhalt, Zumutbarkeit

    Nimmt der Pflichtige diese Möglichkeit nicht in Anspruch, muss er sich so behandeln lassen, als habe er diese Möglichkeit wahrgenommen (NdsOVG, Urt. v. 13.3.2002, BRS 65 Nr. 213; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 26.5.2004, a. a. O.; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 17.9.2008, a. a. O.; VGH BW, Beschl. v. 25.3.2003, NJW 2003, 2550).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2007 - 10 A 3453/06

    Pflicht zur Instandhaltung von Denkmälern

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2007 - 20 B 61/07

    Heranziehung des Geschäftsführers einer juristischen Person

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2008 - 2 M 358/07

    Wirtschaftliche Zumutbarkeit der Erhaltung von Denkmalen

  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.2014 - 1 S 1327/13

    Abfallentsorgungsunternehmen; Zwischenlagerung von Abfällen auf Betriebsgelände;

  • VG Karlsruhe, 09.04.2019 - 1 K 4439/17

    Beseitigung von Werbeaufklebern - Erledigung des Grundverwaltungsaktes nach

  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2021 - 3 S 3606/20

    Konkurrenz zwischen der denkmalschutzrechtlichen Generalklausel und der

  • OVG Sachsen, 15.06.2021 - 4 B 40/21

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Rückbauanordnung;

  • VG Karlsruhe, 17.04.2019 - 12 K 11614/18

    Verhältnismäßigkeit der Androhung und Festsetzung eines Zwangsgelds bei

  • OVG Bremen, 21.07.2009 - 1 B 89/09

    Sanierungsanordnung; Verantwortlicher Geschäftsführer; Komplementär;

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.04.2011 - 4 LB 4/10
  • VG Freiburg, 28.07.2016 - 2 K 1888/15

    Denkmalschutzrechtliche Genehmigung zum Abbruch eines Wohnhauses;

  • VGH Hessen, 01.11.2022 - 3 A 803/20

    Beeinträchtigung des historischen Erscheinungsbildes einer Gesamtanlage;

  • VG Gera, 21.07.2005 - 4 K 379/04

    ; Klageänderung; Sachdienlichkeit; denkmalschutzrechtliche Erlaubnis;

  • VG Weimar, 08.06.2005 - 1 K 494/04

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Dacheindeckung;

  • VG Freiburg, 19.11.2014 - 2 K 1505/13
  • VG Gelsenkirchen, 15.12.2010 - 6 L 994/10

    Geeignetheit; Mittellosigkeit; Duldung

  • VG Gera, 11.11.2004 - 4 K 1717/01

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtbauförderungsrecht; Abbruchgenehmigung;

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