Rechtsprechung
   OLG Celle, 22.06.2004 - 16 U 18/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3055
OLG Celle, 22.06.2004 - 16 U 18/04 (https://dejure.org/2004,3055)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.06.2004 - 16 U 18/04 (https://dejure.org/2004,3055)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. Juni 2004 - 16 U 18/04 (https://dejure.org/2004,3055)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,3055) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Voller Ausgleich eines erlittenen Vermögensschadens durch eine Entschädigung von Strafverfolgungsmaßnahmen; Anwendbarkeit der allgemeinen Vorschriften über Schadensersatz bei der Entschädigungspflicht für die Beschlagnahme eines Kraftfahrzeugs; Bemessung einer ...

  • Judicialis

    StrEG § 7 Abs. 1; ; BGB § 249; ; ZPO § 287 Abs. 1

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Schadensersatz nach eineinhalb jähriger unerlaubter Stilllegung, § 249 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StrEG § 7 Abs. 1; BGB § 249; ZPO § 287 Abs. 1
    Nutzungsausfall für Pkw nach Beschlagnahme eines Fahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3347
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus OLG Celle, 22.06.2004 - 16 U 18/04
    Für das Deliktsrecht hat der Große Senat für Zivilsachen beim Bundesgerichtshof klargestellt, dass der Gebrauchsverlust von Sachen, auf deren ständige Verfügbarkeit die eigenwirtschaftliche Lebensführung typischerweise angewiesen ist, ein ersatzfähiger Vermögensschaden ist, bei dessen Berechnung es eines ergänzenden Wertansatzes bedürfe (BGHZ 98, 212).

    Auf dieses Argument kommt es seit der Entscheidung des Großen Zivilsenats aber nicht mehr an (Beschluss vom 9. Juli 1986 - GSZ 1/86 = BGHZ 98, 212).

  • BGH, 20.10.1987 - X ZR 49/86

    Nutzungsausfallentschädigung; Berücksichtigung des Erhaltungszustands eines

    Auszug aus OLG Celle, 22.06.2004 - 16 U 18/04
    Jedenfalls seit der Entscheidung des Großen Zivilsenats (a. a. O.) stellt der Verlust von Gebrauchsvorteilen an Kraftfahrzeugen einen Vermögensschaden dar (so auch BGH, Urt. v. 20. Oktober 1987 - X ZR 49/86, WM 1988, 225 unter 4 a).
  • BGH, 22.11.1985 - V ZR 237/84

    Deliktische Haftung - Eingriff in Sacheigentum - Vorübergehende Unbenutzbarkeit -

    Auszug aus OLG Celle, 22.06.2004 - 16 U 18/04
    Zwar wurde die Berechtigung einer Nutzungsausfallentschädigung zum Teil auch darauf gestützt (vgl. Vorlagebeschluss 5. Zivilsenat vom 22. November 1985 - V ZR 237/84 = VersR 1986, 189 unter VI 3 b, aa).
  • OLG Karlsruhe, 02.03.1998 - 10 U 191/97

    Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - Nutzungsausfall-Ersatz:

    Auszug aus OLG Celle, 22.06.2004 - 16 U 18/04
    Diese Tabellenwerke, die ohnehin keine unverrückbare Größe im Rechtssystem sind, mögen sie sich auch in Fällen gewöhnlicher Ausfallzeiten als Grundlage für eine schnelle und praktikable Schadensregulierung als brauchbar erwiesen und in Standardfällen ohne Zweifel ihre Berechtigung haben, sie sind als Grundlage für eine auf den Streitfall bezogene sachgerechte Schätzung (§ 287 ZPO), dessen Besonderheit in einem ungewöhnlich langfristigen Ausfall besteht, aber nicht geeignet (vgl. nur OLG Saarbrücken, NZV 1990, 388, 389; OLG Karlsruhe, MDR 1998, 1285; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., StVG § 12 Rn. 44).
  • OLG Saarbrücken, 06.07.1990 - 3 U 44/89

    Finanzierung eines Ersatzfahrzeugs; Verschuldung des Geschädigten;

    Auszug aus OLG Celle, 22.06.2004 - 16 U 18/04
    Diese Tabellenwerke, die ohnehin keine unverrückbare Größe im Rechtssystem sind, mögen sie sich auch in Fällen gewöhnlicher Ausfallzeiten als Grundlage für eine schnelle und praktikable Schadensregulierung als brauchbar erwiesen und in Standardfällen ohne Zweifel ihre Berechtigung haben, sie sind als Grundlage für eine auf den Streitfall bezogene sachgerechte Schätzung (§ 287 ZPO), dessen Besonderheit in einem ungewöhnlich langfristigen Ausfall besteht, aber nicht geeignet (vgl. nur OLG Saarbrücken, NZV 1990, 388, 389; OLG Karlsruhe, MDR 1998, 1285; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., StVG § 12 Rn. 44).
  • OLG Düsseldorf, 25.10.1982 - 1 U 90/82
    Auszug aus OLG Celle, 22.06.2004 - 16 U 18/04
    Aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung ist folglich zu vermuten, dass der Kläger das Fahrzeug weiterhin benutzt hätte, wenn man es ihm belassen hätte (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 25. Oktober 1982 - 1 U 90/82 mit Nachweisen).
  • KG, 20.01.2020 - 25 U 156/18
    sogar mit einem Abschlag (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 30. Juni 010 - 7 U 313/10 -, juris ; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 12. Aug .t 2004 20 - 7 U 10/04 -, juris; OLG Celle, Urteil vom 22. Juni 2004 - 16 U 18/04 -, juris; OLG Karlsruhe Schaden-Praxis 1999, 56;OLG Saarbrücken NZV 1990, 388; BGH NJW 1988, 484), steht einer solchen pauschalen Vorgehensweise entgegen, dass.das Alter eines geschädigten Fahrzeugs als solches regelmäßig keinen Einfluss auf die Höhe der Entschädigung für den Nutzungsausfall haben kann, sondern allenfalls die .gegenüber einem Neuwagen möglicherweise herabgesetzte Qualität der mit dem Fahrzeug verbundenen Nutzungsvorteile (vgl. KG NZV 1993, 478, •KG VersR 1981, 536).
  • LG Flensburg, 08.12.2023 - 7 O 260/21

    Nutzungsausfallentschädigung bei Beschlagnahme eines Pannenhilfs- und

    Denn auch der Entschädigungsanspruch nach § 2 StrEG ist auf einen vollständigen Ausgleich des materiellen Schadens gerichtet (so auch OLG Celle, Urteil vom 22.6.2004, Az. 16 U 18/04, Rn. 18, zitiert nach juris).

    So berechnet das OLG Celle einen konkreten Schaden durch einen Wertverlust, Steuer- und Versicherungszahlungen und addiert hierzu einen Wert in Höhe von 15 % der nach der Tabelle von Sanden und Danner (OLG Celle, Urteil vom 22.6.2004, Az. 16 U 18/04, Rn. 25 ff., zitiert nach juris).

  • OLG Celle, 18.12.2007 - 16 U 92/07

    Führung von Kraftfahrzeugen unter Alkoholeinfluss und Nutzung einer tschechischen

    b) Überdies hat der Beklagte zutreffend darauf hingewiesen, dass nach der Senatsrechtsprechung bei derart langen Ausfallzeiten von Kraftfahrzeugen eine Bemessung des Nutzungsausfallschadens nach den Tabellensätzen von Sanden-Danner nicht in Betracht kommt (NJW 2004, 3347).
  • OLG München, 11.04.2008 - 1 U 2452/08

    Amtshaftung wegen Entzugs der Fahrerlaubnis: Schadensersatz für den entgangenen

    Auch die vom Kläger zitierte Entscheidung des OLG Celle NJW 2004, 3347 betrifft die Beschlagnahme eines Fahrzeugs, also einen auf dieses bezogenen Eingriff.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht