Weitere Entscheidung unten: OVG Niedersachsen, 28.01.2005

Rechtsprechung
   BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 296/04   

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https://dejure.org/2005,1425
BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 296/04 (https://dejure.org/2005,1425)
BAG, Entscheidung vom 02.06.2005 - 2 AZR 296/04 (https://dejure.org/2005,1425)
BAG, Entscheidung vom 02. Juni 2005 - 2 AZR 296/04 (https://dejure.org/2005,1425)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Längere Frist für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer als für die Kündigung durch den Arbeitgeber; Folgen eines Verstoßes gegen § 622 Abs. 6 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) (Grundsatz der Fristenparität); Schutz des Arbeitnehmers vor einer ...

  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Folgen eines Verstoßes gegen § 622 Abs. 6 BGB (Kündigungsfristen)

  • Judicialis

    BGB § 134; ; BGB § 615 Satz 1; ; BGB § 622; ; HGB § 89 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 615 S. 1 § 622 § 134; HGB § 89 Abs. 2 S. 2
    Kündigungsrecht - Folgen eines Verstoßes gegen § 622 Abs. 6 BGB

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vereinbarung einer längeren Kündigungsfrist für Arbeitnehmer als für Arbeitgeber: Folgen eines Verstoßes gegen § 622 Abs. 6 BGB ? Auch bei Kündigung durch den Arbeitgeber ist längere Frist einzuhalten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer dürfen hinsichtlich der Länge der Kündigungsfrist nicht benachteiligt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 115, 88
  • NJW 2005, 3230
  • ZIP 2005, 2125
  • MDR 2006, 96
  • NZA 2005, 1176
  • BB 2005, 2304
  • DB 2005, 2085
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 337/00

    Tarifvertrag: Auslegung

    Auszug aus BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 296/04
    Danach soll der Arbeitnehmer vor einer Schlechterstellung gegenüber dem Arbeitgeber und der für ihn geltenden Kündigungsfrist geschützt werden (BAG 29. Januar 2001 - 4 AZR 337/00 - BAGE 99, 24).
  • LAG Hamm, 22.04.2004 - 8 Sa 2051/03

    Ungleiche Kündigungsfristen für Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkündigung, Geltung

    Auszug aus BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 296/04
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 22. April 2004 - 8 Sa 2051/03 - wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.
  • BAG, 21.07.1993 - 7 ABR 25/92

    Nichtigkeitsantrag oder Gegenvorstellung wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 296/04
    a) Die analoge Anwendung einer Norm ist möglich, wenn zur Ausfüllung einer planwidrigen Gesetzeslücke die Rechtsfolge eines gesetzlichen Tatbestands auf einen vergleichbaren, aber im Gesetz nicht geregelten Tatbestand übertragen werden kann (BAG 21. Juli 1993 - 7 ABR 25/92 - BAGE 73, 378; 1. Juli 2000 - 1 ABR 39/99 - BAGE 95, 240; Larenz Methodenlehre der Rechtswissenschaft 6. Aufl. S. 381 ff.).
  • BAG, 11.07.2000 - 1 ABR 39/99

    Versetzung eines Betriebsratsmitglieds im Unternehmen

    Auszug aus BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 296/04
    a) Die analoge Anwendung einer Norm ist möglich, wenn zur Ausfüllung einer planwidrigen Gesetzeslücke die Rechtsfolge eines gesetzlichen Tatbestands auf einen vergleichbaren, aber im Gesetz nicht geregelten Tatbestand übertragen werden kann (BAG 21. Juli 1993 - 7 ABR 25/92 - BAGE 73, 378; 1. Juli 2000 - 1 ABR 39/99 - BAGE 95, 240; Larenz Methodenlehre der Rechtswissenschaft 6. Aufl. S. 381 ff.).
  • BAG, 16.01.2018 - 7 AZR 312/16

    Befristung des Arbeitsvertrags eines Lizenzspielers der Fußball-Bundesliga

    Vereinbaren die Parteien unter Verstoß gegen § 622 Abs. 6 BGB für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer eine längere Frist als für die Kündigung durch den Arbeitgeber, muss auch der Arbeitgeber nach § 622 Abs. 6 BGB iVm. § 89 Abs. 2 Satz 2 HGB analog bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses die für den Arbeitnehmer vereinbarte (längere) Kündigungsfrist einhalten (BAG 2. Juni 2005 - 2 AZR 296/04 - BAGE 115, 88) .
  • BAG, 23.11.2006 - 6 AZR 394/06

    Gerichtlicher Vergleich - Schriftform für Beendigungsvereinbarung - Anfechtung

    Die analoge Anwendung einer Norm ist möglich, wenn zur Ausfüllung einer planwidrigen Gesetzeslücke die Rechtsfolge eines gesetzlichen Tatbestands auf einen vergleichbaren, aber im Gesetz nicht geregelten Tatbestand übertragen werden kann (BAG 21. Juli 1993 - 7 ABR 25/92 - BAGE 73, 378; 11. Juli 2000 - 1 ABR 39/99 -BAGE 95, 240; 2. Juni 2005 - 2 AZR 296/04 - AP BGB § 622 Nr. 63 = EzA BGB 2002 § 622 Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Dabei muss der zu beurteilende Sachverhalt dem gesetzlich geregelten Sachverhalt gleichen, die möglichen Unterschiede dürfen nicht von einer Art sein, dass eine Übertragung der gesetzlichen Wertung ausgeschlossen ist (BAG 2. Juni 2005 - 2 AZR 296/04 - aaO).

  • BAG, 18.10.2018 - 2 AZR 374/18

    Änderungskündigungen im Haupt- und Hilfsverhältnis - Bestimmtheit des

    Soweit der Senat in einer früheren Entscheidung davon ausgegangen ist, § 89 Abs. 2 HGB sei insoweit entsprechend anzuwenden (BAG 2. Juni 2005 - 2 AZR 296/04 - Rn. 14 ff., BAGE 115, 88; bloß referierend BAG 16. Januar 2018 - 7 AZR 312/16 - Rn. 41) , hält er daran nicht fest.
  • BAG, 13.12.2006 - 10 AZR 674/05

    Sozialkassenverfahren - Arbeitnehmerüberlassung

    Die analoge Anwendung gesetzlicher Bestimmungen setzt voraus, dass eine vom Gesetzgeber unbeabsichtigt gelassene Lücke vorliegt und diese Planwidrigkeit auf Grund konkreter Umstände positiv festgestellt werden kann, weil sonst jedes Schweigen des Gesetzgebers - also der Normalfall, wenn er etwas nicht regeln will - als planwidrige Lücke im Wege der Analogie von den Gerichten ausgefüllt werden könnte (BGH 13. April 2006 - IX ZR 22/05 - BGHZ 167, 178; zum Vorliegen einer planwidrigen Gesetzeslücke als Voraussetzung einer analogen Anwendung gesetzlicher Bestimmungen vgl. auch BAG 2. März 2006 - 8 AZR 124/05 - AP BGB § 419 Funktionsnachfolge Nr. 25 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 48, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 2. Juni 2005 - 2 AZR 296/04 - AP BGB § 622 Nr. 63 = EzA BGB 2002 § 622 Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 13. Mai 2004 - 8 AZR 92/03 - ZTR 2004, 633; 24. Oktober 2002 - 6 AZR 632/00 -BAGE 103, 180; 15. März 2000 - 10 AZR 101/99 - BAGE 94, 73).
  • OLG Hamm, 11.02.2008 - 8 U 155/07

    Zulässigkeit einer einjährigen Probezeit im Geschäftsführeranstellungsvertrag mit

    Soweit sich der Kläger zur Begründung seiner gegenteiligen Auffassung auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts - 2 AZR 296/04 - (NJW 2005, 3230) beruft, vermag dies aus Sicht des Senats nicht zu überzeugen.
  • BAG, 18.10.2018 - 2 AZR 381/18

    Änderungskündigungen im Haupt- und Hilfsverhältnis - Bestimmtheit des

    Soweit der Senat in einer früheren Entscheidung davon ausgegangen ist, § 89 Abs. 2 HGB sei insoweit entsprechend anzuwenden (BAG 2. Juni 2005 - 2 AZR 296/04 - Rn. 14 ff., BAGE 115, 88; bloß referierend BAG 16. Januar 2018 - 7 AZR 312/16 - Rn. 41) , hält er daran nicht fest.
  • LAG München, 17.12.2019 - 6 Sa 543/18

    Kündigung, ergänzende Vertragsauslegung

    Das Bundesarbeitsgericht hat seine frühere Ansicht, bei unterschiedlicher Kündigungsfrist von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gelte dann analog § 89 Abs. 2 Satz 2 HGB auch die längere Frist des Arbeitnehmers für Arbeitgeberkündigungen (BAG v. 2.6. 2005 - 2 AZR 296/04, NZA 2005, 1176; eb. APS/Linck, a.a.O., Rz. 121 m.w.N.; Staudinger/Preis, BGB, Neubearb. 2016, § 622 Rz. 57, der diese Folge nicht nur im Zweifel, sondern stets annehmen möchte) aufgegeben und nimmt nunmehr eine Teilnichtigkeit der Vereinbarung über die Kündigungsfristen betreffend die Eigenkündigung des Arbeitnehmers nach §§ 134, 139 BGB an (BAG v. 18.10.2018 - 2 AZR 374/18, NZA 2019, 246 Rz. 48 f.).
  • LAG Köln, 01.02.2018 - 7 Sa 557/17

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Änderungskündigung

    Maßstab des § 622 Abs. 6 BGB ist vielmehr die für eine einschlägige Eigenkündigung des Arbeitnehmers geltende Kündigungsfrist (vgl. BAG 2 AZR 296/04 vom 02.0602005).
  • LG Coburg, 15.11.2006 - 12 O 421/05

    Zu den Folgen, wenn ein Autofahrer unter Missachtung der Richtgeschwindigkeit in

    Dass er schneller gefahren ist und infolge dessen den Unfall nicht mehr vermeiden konnte, gereicht ihm zwar nicht zum Verschulden (vgl. statt vieler OLG Jena MDR 2006, 96 ff.).
  • ArbG Bonn, 26.01.2017 - 3 Ca 1840/16

    Nichtigkeit einer durch den TV Ratio TDG verkürzten Kündigungsfrist

    Folge des Verstoßes gegen § 622 Abs. 6 BGB ist die Anwendung der für den Arbeitnehmer geltenden (längeren) Kündigungsfrist (vgl. BAG, 2. Juni 2005, 2 AZR 296/04; juris) .
  • LAG Köln, 01.02.2018 - 7 Sa 767/17

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Änderungskündigung

  • LAG Köln, 01.02.2018 - 7 Sa 555/17

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Änderungskündigung

  • LAG Köln, 01.02.2018 - 7 Sa 556/17

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Änderungskündigung

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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 28.01.2005 - 1 NDH L 6/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4622
OVG Niedersachsen, 28.01.2005 - 1 NDH L 6/03 (https://dejure.org/2005,4622)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.01.2005 - 1 NDH L 6/03 (https://dejure.org/2005,4622)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Januar 2005 - 1 NDH L 6/03 (https://dejure.org/2005,4622)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Aberkennung des Ruhegehalts bei Rückfall in die nasse Phase der Alkoholsucht

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 62 S. 1 NBG; § 20 StGB; § 21 StGB; §§ 2 Abs. 1 Nr. 1 NDO; § 85 Abs. 1 S. 1 NBG; § 12 Abs. 2 NDO; § 117 Abs. 7 NDO
    Schuldhafte Verletzung der beamtenrechtlichen Dienstpflichten bei Rückfall in die nasse Phase der Alkoholabhängigkeit; Pflicht des Beamten zum Unterlassen des Griffes zum so genannten "ersten Glas Alkohol" nach einer Alkoholentziehungstherapie; Verletzung ...

  • Judicialis

    NBG § 62 S. 1; ; NBG § 85 Abs. 1 S. 1; ; NDO § 12 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Disziplinarische Ahndung eines schuldhaften Rückfalls in die nasse Phase der Alkoholsucht - Alkoholabhängigkeit; Alkoholentziehungstherapie; Alkoholsucht; Rückfall

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten wegen Alkoholmissbrauchs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schuldhafte Verletzung der beamtenrechtlichen Dienstpflichten bei Rückfall in die nasse Phase der Alkoholabhängigkeit; Pflicht des Beamten zum Unterlassen des Griffes zum so genannten "ersten Glas Alkohol" nach einer Alkoholentziehungstherapie; Verletzung ...

  • lexisnexis.de (Pressemitteilung)

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten wegen Alkoholmissbrauchs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3230 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2005, 553
  • NZV 2006, 224 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvR 2138/00

    Disziplinarverfahren - Verfassungsbeschwerde - Lehrer - Sexueller Mißbrauch -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.01.2005 - 1 NDH L 6/03
    Gegen die Aberkennung des Ruhegehalts im Disziplinarverfahren bestehen auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.11.2001 - 2 BvR 2138/00 -, NVwZ 2002, 467).
  • BVerwG, 11.02.1998 - 1 D 21.97

    Disziplinarmaßnahme der Kürzung von Dienstbezügen - Ausserdienstlicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.01.2005 - 1 NDH L 6/03
    Zu den konkreten Pflichten in diesem Zusammenhang gehört es, nach einer Alkoholentziehungstherapie den Griff zum sogenannten "ersten Glas Alkohol" zu unterlassen, weil jeglicher Genuss von Alkohol nach einer Entziehungstherapie das Verlangen nach weiterem Alkohol wieder aufleben lässt und erfahrungsgemäß in die nasse Phase der Alkoholabhängigkeit zurückführen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.11.2001 - 1 D 64/01 - BVerwG, Urt. v. 11.02.1998 - 1 D 21.97 - NDH, Urt. v. 13.05.2004 - 1 NDH L 3/03 -).
  • BVerwG, 12.10.1999 - 1 D 25.98

    Rückfall in Alkoholmissbrauch nach zwei Alkoholentwöhnungsbehandlungen -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.01.2005 - 1 NDH L 6/03
    Disziplinarrechtlich relevant ist der Rückfall in die nasse Phase der Alkoholsucht vielmehr erst dann, wenn die Entziehungskur erfolgreich war, d. h. den Beamten in der Lage versetzt hat, der Gefahr eines Rückfalls in die Alkoholabhängigkeit mit Erfolg zu begegnen, und wenn die erneute Alkoholabhängigkeit negative Auswirkung auf den dienstlichen Betrieb hat (BVerwG, Urt. v. 27.11.2001, a.a.O.; BVerwG, v. 12.10.1999 - 1 D 25.98 - NDH, Urt. v. 13.05.2004, a.a.O.).
  • BVerwG, 05.09.1979 - 1 D 32.78
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.01.2005 - 1 NDH L 6/03
    Das Gesetz geht aber - wie sich auch aus § 117 Abs. 7 NDO ergibt - von der Gleichwertigkeit beider Disziplinarmaßnahmen aus und setzt deshalb für die Aberkennung des Ruhehalts lediglich voraus, dass bei einem aktiven Beamten die Entfernung aus dem Dienst gerechtfertigt wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.8.1978 - 1 D 98.77 - Urt. v. 5.9.1979 - 1 D 32.78 -, BVerwGE 63, 262; NDH, Urt. v. 13.6.2002 - 1 NDH L 1820/01 -).
  • BVerwG, 29.08.1978 - 1 D 98.77

    Aberkennung des Ruhegehalts - Aktiver Beamten - Entfernung aus dem Dienst

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.01.2005 - 1 NDH L 6/03
    Das Gesetz geht aber - wie sich auch aus § 117 Abs. 7 NDO ergibt - von der Gleichwertigkeit beider Disziplinarmaßnahmen aus und setzt deshalb für die Aberkennung des Ruhehalts lediglich voraus, dass bei einem aktiven Beamten die Entfernung aus dem Dienst gerechtfertigt wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.8.1978 - 1 D 98.77 - Urt. v. 5.9.1979 - 1 D 32.78 -, BVerwGE 63, 262; NDH, Urt. v. 13.6.2002 - 1 NDH L 1820/01 -).
  • OVG Niedersachsen, 18.05.2010 - 20 LD 13/08

    Annahme einer erfolgreichen Entziehungskur eines Beamten mit dem Ergebnis über

    Disziplinarrechtlich relevant ist der Rückfall in die nasse Phase der Alkoholsucht vielmehr erst dann, wenn die Entziehungskur erfolgreich war, d. h. den Beamten in die Lage versetzt hat, der Gefahr eines Rückfalls in die Alkoholabhängigkeit mit Erfolg zu begegnen, und wenn die erneute Alkoholabhängigkeit negative Auswirkung auf den dienstlichen Betrieb hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.11.2001, a.a.O.; BVerwG, v. 12.10.1999 - 1 D 25.98 - NDH, Urt. v. 28.01.2005 - 1 NDH L 6/03 -, juris und Urt. v. 13.05.2004 - 1 NDH L 3/03 -).
  • OVG Niedersachsen, 01.12.2005 - 1 NDH L 6/04

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten auf Grund Dienstvergehen;

    Diese Auffassung ist aber unzutreffend, weil das Gesetz, wie sich auch aus § 117 Abs. 7 NDO ergibt, von der Gleichwertigkeit beider Disziplinarmaßnahmen ausgeht (vgl. NDH, Urt. v. 28.1.2005 - 1 NDH L 6/03 - Urt. v. 13.06.2002 - 1 NDH L 1820/01 - vgl. auch BVerwG, Urt. v. 8.4.2003 - 1 D 27/02 - Urt. v. 26.09.2001 - 1 D 23/00 -).
  • OVG Niedersachsen, 14.07.2005 - 1 NDH L 1/04

    Voraussetzungen für die Aberkennung des Ruhegehalts; Rechtfertigung der

    Diese Auffassung ist aber unzutreffend, weil das Gesetz, wie sich auch aus § 117 Abs. 7 NDO ergibt, von der Gleichwertigkeit beider Disziplinarmaßnahmen ausgeht (vgl. NDH, Urt. v. 28.1.2005 - 1 NDH L 6/03 - Urt. v. 13.06.2002 - 1 NDH L 1820/01 - vgl. auch BVerwG, Urt. v. 8.4.2003 - 1 D 27/02 - Urt. v. 26.09.2001 - 1 D 23/00 -).
  • VG Meiningen, 11.08.2016 - 1 E 415/15

    Zu den Anforderungen an die Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit

    Das Rechtsinstitut der begrenzten Dienstfähigkeit ist damit Ausdruck des hergebrachten Grundsatzes des Berufsbeamtentums, dass der Beamte seine volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen hat, und mit Art. 33 Abs. 5 GG vereinbar (BVerwG, Urteile vom 28.04.2005 - 2 C 1/04 - NVwZ-RR 2005, 553 und 30.08.2012 - 2 C 82/10 - NVwZ-RR 2012, 928; juris).
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