Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 14.08.2007

Rechtsprechung
   BGH, 25.09.2007 - 4 StR 338/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,1509
BGH, 25.09.2007 - 4 StR 338/07 (https://dejure.org/2007,1509)
BGH, Entscheidung vom 25.09.2007 - 4 StR 338/07 (https://dejure.org/2007,1509)
BGH, Entscheidung vom 25. September 2007 - 4 StR 338/07 (https://dejure.org/2007,1509)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,1509) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 316a Abs. 1 StGB; § 239a StGB
    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Verüben eines Angriffs auf einen Kraftfahrzeugführer: Erlangung der Führerqualität während der Tat, konkludent fortgesetzte Bedrohung; Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs: Vorliegen in Ausnahmefällen); ...

  • lexetius.com

    StGB § 316 a

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer im Fall einer erzwungenen Fahrt des Fahrzeugführers und eines fortgesetzten Angriffs während der Fahrt - Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs bei einem während einer Fahrt fortlaufenden Angriff ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer und Führen des Kraftfahrzeugs

  • Judicialis

    StGB § 316 a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 316a
    Beginn des Angriffs noch vor dem Führen des Kfz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (4)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Der räuberische Angriff auf einen "Noch-nicht-Kraftfahrer" (Prof. Dr. Christoph Sowada; HRRS 3/2008, S. 136 ff.)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer: Führen des Kfz im Laufe des Angriffs reicht für Anwendbarkeit des § 316a StGB aus

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Rückbank-Fall

    § 316 a Abs. 1 StGB; § 239 a Abs. 1 StGB; §§ 249 Abs. 1, 250 Abs. 1 StGB
    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer; Aufrechterhaltung einer vor Fahrtantritt geschaffenen Zwangslage; Ausnutzen der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Anwendbarkeit des § 316 a Abs. 1 StGB, wenn das Tatopfer bei Beginn des Angriffs noch nicht Kraftfahrzeugführer war

Papierfundstellen

  • BGHSt 52, 44
  • NJW 2008, 451
  • NStZ 2008, 153
  • NZV 2008, 256
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.06.2005 - 4 StR 299/04

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (opferbezogenes Tatbestandsmerkmal "unter

    Auszug aus BGH, 25.09.2007 - 4 StR 338/07
    Nicht erforderlich ist hingegen, dass er eine solche Erleichterung seines Angriffs zur ursächlichen Bedingung seines Handelns macht (vgl. BGHSt 50, 169, 172).
  • BGH, 20.11.2003 - 4 StR 150/03

    Aufgabe von BGHSt 5, 280; Auslegung des Tatbestandes des räuberischen Angriffs

    Auszug aus BGH, 25.09.2007 - 4 StR 338/07
    a) Nach der Grundsatzentscheidung des Senats vom 20. November 2003 (BGHSt 49, 8 ff.) erfasst der Tatbestand des § 316 a StGB als taugliches Tatopfer nur den Führer oder den Mitfahrer eines Kraftfahrzeugs.
  • BGH, 25.02.2004 - 4 StR 394/03

    Fehlende Ausführungen zu einer Kostenfreistellung nach den §§ 74, 109 Abs. 2 Satz

    Auszug aus BGH, 25.09.2007 - 4 StR 338/07
    Es liegt auf der Hand, dass die Sicherheit des Kraftfahrverkehrs auf Straßen als Schutzgut des § 316 a StGB (vgl. BGHSt aaO S. 11) nicht nur dann beeinträchtigt wird, wenn das Tatopfer während des Führens des Kraftfahrzeugs erstmals angegriffen wird, sondern dies ist auch der Fall, wenn ein bereits vor Fahrtantritt begonnenes, offenes Bedrohungsgeschehen während des Führens des Kraftfahrzeugs (nur) seinen Fortgang nimmt (vgl. BGHSt aaO S. 13; für den Fall eines "neuen" Angriffs während der Fahrt Senatsbeschluss vom 25. Februar 2004 - 4 StR 394/03 = NStZ 2004, 626).
  • BGH, 23.04.2015 - 4 StR 607/14

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Angriff auf die Entschlussfreiheit des

    b) Indem die Täter ihr Opfer zuvor durch die vorgetäuschte Polizeikontrolle zu diesem Halt zwangen, lag jedoch entgegen der Auffassung des Landgerichts die für die Tatbestandsmäßigkeit erforderliche zeitliche Verknüpfung zwischen dem Verüben des Angriffs und der Führereigenschaft des Angegriffenen vor (vgl. dazu auch BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2005 - 4 StR 299/04, BGHSt 50, 169, 170 f., und vom 25. September 2007 - 4 StR 338/07, BGHSt 52, 44, 45 f.).
  • BGH, 15.02.2018 - 4 StR 506/17

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Begriff des Führers eines Kraftfahrzeuges;

    In objektiver Hinsicht ist dies der Fall, wenn der Führer eines Kraftfahrzeugs im Zeitpunkt des Angriffs in einer Weise mit der Beherrschung seines Kraftfahrzeugs und/oder mit der Bewältigung von Verkehrsvorgängen beschäftigt ist, dass er gerade deswegen leichter zum Angriffsobjekt eines Überfalls werden kann (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2005 - 4 StR 299/04, aaO, 172; vom 25. September 2007 - 4 StR 338/07, BGHSt 52, 44, 46).

    Nicht erforderlich ist hingegen, dass er eine solche Erleichterung seines Angriffs zur ursächlichen Bedingung seines Handelns macht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2005 - 4 StR 299/04, aaO, 172; vom 25. September 2007 - 4 StR 338/07, aaO, 46; Urteil vom 28. April 2016 - 4 StR 563/15, aaO, 608 f.).

  • OLG Frankfurt, 28.01.2014 - 16 U 103/13

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden PKW mit einer geöffneten

    Etwas anderes folgt auch nicht aus der von den Beklagten in Bezug genommenen Entscheidung des Kammergerichts (Beschluss vom 22.11.2007, 12 U 199/06, NZV 2008, 256).
  • BGH, 28.04.2016 - 4 StR 563/15

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Ausnützen der besonderen Verhältnisse des

    In objektiver Hinsicht ist dies der Fall, wenn der Führer eines Kraftfahrzeugs im Zeitpunkt des Angriffs in einer Weise mit der Beherrschung seines Kraftfahrzeugs und/oder mit der Bewältigung von Verkehrsvorgängen beschäftigt ist, dass er gerade deswegen leichter zum Angriffsobjekt eines Überfalls werden kann (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2005 - 4 StR 299/04, BGHSt 50, 169, 172; vom 25. September 2007 - 4 StR 338/07, BGHSt 52, 44, 46).

    Nicht erforderlich ist hingegen, dass er eine solche Erleichterung seines Angriffs zur ursächlichen Bedingung seines Handelns macht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2005 - 4 StR 299/04 aaO; vom 25. September 2007 - 4 StR 338/07 aaO).

  • BGH, 27.04.2017 - 4 StR 592/16

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Voraussetzungen); Rücktritt vom Versuch

    Die besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs werden ausgenutzt, wenn der Fahrzeugführer im Zeitpunkt des Angriffs noch in einer Weise mit der Beherrschung seines Kraftfahrzeugs oder mit der Bewältigung von Verkehrsvorgängen beschäftigt ist, dass er gerade deshalb leichter zu einem Angriffsobjekt eines Überfalls werden kann (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 28. April 2016 - 4 StR 563/15, NStZ 2016, 607, 608; Beschluss vom 25. September 2007 - 4 StR 338/07, BGHSt 52, 44, 46; Beschluss vom 28. Juni 2005 - 4 StR 299/04, BGHSt 50, 169, 172; Ernemann in SSW-StGB, 3. Aufl., § 316a Rn. 14 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.08.2007 - 15 W 331/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,1542
OLG Hamm, 14.08.2007 - 15 W 331/06 (https://dejure.org/2007,1542)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.08.2007 - 15 W 331/06 (https://dejure.org/2007,1542)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. August 2007 - 15 W 331/06 (https://dejure.org/2007,1542)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,1542) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2255, 2359
    Feststellungslast bei einem Testament mit teilweise ausgeschnittenem Text

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Würdigung des Beweiswerts eines Testamentinhalts; Inanspruchnahme des gesetzlichen Erbrechts des Rechtsvorgängers; Überprüfung der Tatsachenwürdigung des Beschwerdegerichts im Rahmen eines Rechtsbeschwerdeverfahrens; Beeinträchtigung des Beweiswerts durch Ausschneidung; ...

  • Judicialis

    BGB § 2359; ; BGB § 2255

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Bestandskraft eines durchlöcherten Testaments

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Erbrecht: Testament mit herausgeschnittenem Text

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Das zerschnippelte Testament und der Beweiswert

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Lückenhaftes Testament durch ausgeschnittenen Textteil

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Erbrecht: Testament mit herausgeschnittenem Text

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Eingeschränkter Beweiswert eines Testaments bei herausgeschnittenen Textteilen - Möglichkeit des Vorhandenseins anderer erbrechtlich erheblicher Bestimmungen

Verfahrensgang

  • AG Lemgo - 11 VI 84/03
  • LG Detmold - 3 T 391/03
  • OLG Hamm, 14.08.2007 - 15 W 331/06

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 451 (Ls.)
  • NJW-RR 2008, 21
  • FGPrax 2008, 32
  • FamRZ 2008, 925
  • Rpfleger 2008, 29
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 08.12.1992 - 15 W 205/92

    Kostenentscheidung nach Zurückverweisung durch das Rechtsbeschwerdegericht

    Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2007 - 15 W 331/06
    Dessen Voraussetzungen liegen hinsichtlich der Erstbeschwerde des Rechtsvorgängers der Beteiligten zu 3) sowie des ersten Verfahrens der weiteren Beschwerde hingegen nicht vor, da diese Rechtsmittel erfolgreich waren (vgl. Senat FamRZ 1993, 823).
  • OLG Düsseldorf, 18.10.1993 - 3 Wx 443/93

    Unauffindbares Originaltestament

    Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2007 - 15 W 331/06
    Derjenige, der sein Erbrecht aus einer letztwilligen Verfügung ableitet, trägt grundsätzlich die Feststellungslast hinsichtlich des gesamten Inhalts (BGH LM § 2085 BGB/Nr. 1; KG a.a.O. S.1492; OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 1158; BayObLG RPfleger 1980, 60; DNotZ 1984, 47ff; NJW-RR 1994, 142; OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 142; RGRK-BGB, 12.Aufl., § 2255 Rdn.13; MK-Mayer, BGB, 4.Aufl., § 2359 Rdn.14; Palandt/Edenhofer, BGB, 66.Aufl., § 2255 Rdn.12).
  • OLG Hamm, 08.07.1974 - 15 Wx 42/74
    Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2007 - 15 W 331/06
    Die materielle Feststellungslast für einen erfolgten Widerruf müssen ebenfalls die Beteiligten zu 1) und 2) tragen, weil dessen Wirksamkeit Voraussetzung des von ihnen in Anspruch genommenen Erbrechts insoweit ist, als nur dann der gesamte Testamentsinhalt feststände (vgl. OLG Zweibrücken NJWE-FER 2001, 154, 155; Senat NJW 1974, 1827; Staudinger/Baumann, BGB, Bearb. 2003, § 2255 Rdn.26).
  • BayObLG, 26.05.1983 - BReg. 1 Z 17/83
    Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2007 - 15 W 331/06
    Derjenige, der sein Erbrecht aus einer letztwilligen Verfügung ableitet, trägt grundsätzlich die Feststellungslast hinsichtlich des gesamten Inhalts (BGH LM § 2085 BGB/Nr. 1; KG a.a.O. S.1492; OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 1158; BayObLG RPfleger 1980, 60; DNotZ 1984, 47ff; NJW-RR 1994, 142; OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 142; RGRK-BGB, 12.Aufl., § 2255 Rdn.13; MK-Mayer, BGB, 4.Aufl., § 2359 Rdn.14; Palandt/Edenhofer, BGB, 66.Aufl., § 2255 Rdn.12).
  • OLG Zweibrücken, 09.03.1987 - 3 W 28/87

    Voraussetzungen für die Unrichtigkeit eines erteilten Erbscheins ; Einziehung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2007 - 15 W 331/06
    Derjenige, der sein Erbrecht aus einer letztwilligen Verfügung ableitet, trägt grundsätzlich die Feststellungslast hinsichtlich des gesamten Inhalts (BGH LM § 2085 BGB/Nr. 1; KG a.a.O. S.1492; OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 1158; BayObLG RPfleger 1980, 60; DNotZ 1984, 47ff; NJW-RR 1994, 142; OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 142; RGRK-BGB, 12.Aufl., § 2255 Rdn.13; MK-Mayer, BGB, 4.Aufl., § 2359 Rdn.14; Palandt/Edenhofer, BGB, 66.Aufl., § 2255 Rdn.12).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2012 - L 18 (2) KN 230/09

    Rentenversicherung

    Lässt sich der Sachverhalt somit nicht weiter aufklären und steht danach zur Überzeugung des Senats nicht mit hinreichender Sicherheit fest, was genau im Herstellungsbescheid von 1982 abweichend vom Rentenbescheid vom 9.11.2007 geregelt worden ist, so geht dies zu Lasten des Klägers, der aus dem Herstellungsbescheid für die Ermittlung des Wertes seiner Regelaltersrente günstige Schlüsse, insbesondere zur Anwendbarkeit des FRG, ziehen will (vgl zB zum eingeschränkten, der freien Beweiswürdigung des Gerichts unterliegenden Beweiswert eines unvollständigen Testaments: OLG Hamm, Urteil vom 14.08.2007, Az 15 W 331/06 juris-Rdnr 33 ff, und zur eingeschränkten Beweiskraft "mangelbehafteter Urkunden" § 202 SGG iVm § 419 Zivilprozessordnung (ZPO)).
  • OLG Hamburg, 17.08.2016 - 2 W 49/16

    Erbrechtsnachweis bei nicht mehr vorhandenem Testament

    Verbleiben trotz ausreichender Ermittlungen Zweifel, trifft im Erbscheinsverfahren die Feststellungslast hinsichtlich des gesamten Inhalt denjenigen, der sein Erbrecht aus dem nicht mehr vorhandenen Testament ableitet (Keidel/Sternal, § 29 Rz. 57, 59; BGH LM Nr. 1 zu § 2085; BayObLG FamRZ 2001, 945; OLG Hamm, FamRZ 2008, 925 m. w. N.).
  • AG Brandenburg, 04.04.2011 - 50 VI 78/11

    Erbscheinerteilung - Übertragung auf Rechtspfleger bei Vorliegen einer Verfügung

    Zudem ist diese letztwillige Verfügung hier auch unvollständig in dem Sinne, dass aus der Urkunde zwei Teile des Textes herausgeschnitten wurden (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2008, Seiten 21 ff. = FamRZ 2008, Seiten 925 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht