Weitere Entscheidung unten: VGH Hessen, 24.11.2011

Rechtsprechung
   BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 614/10   

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https://dejure.org/2011,22703
BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 614/10 (https://dejure.org/2011,22703)
BAG, Entscheidung vom 24.11.2011 - 2 AZR 614/10 (https://dejure.org/2011,22703)
BAG, Entscheidung vom 24. November 2011 - 2 AZR 614/10 (https://dejure.org/2011,22703)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Nachträgliche Klagezulassung: Anwaltsverschulden bei Übermittlung einer Klageschrift per Telefax - Grenzen der Sorgfaltspflicht

  • openjur.de

    Nachträgliche Klagezulassung; Anwaltsverschulden bei Übermittlung einer Klageschrift per Telefax; Grenzen der Sorgfaltspflicht

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Nachträgliche Klagezulassung - Anwaltsverschulden bei Übermittlung einer Klageschrift per Telefax - Grenzen der Sorgfaltspflicht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 S 1 KSchG, § 5 Abs 1 S 1 KSchG, § 5 Abs 2 S 2 KSchG, § 5 Abs 3 S 1 KSchG, § 85 Abs 2 ZPO
    Nachträgliche Klagezulassung - Anwaltsverschulden bei Übermittlung einer Klageschrift per Telefax - Grenzen der Sorgfaltspflicht

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Kündigungsschutzklage: Klagzulassung bei Fristversäumnis

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage; Anwaltsverschulden bei Übermittlung einer Klageschrift per Telefax; Grenzen der Sorgfaltspflicht

  • bag-urteil.com

    Betriebsbedingte Kündigung - Nachträgliche Klagezulassung

  • rewis.io

    Nachträgliche Klagezulassung - Anwaltsverschulden bei Übermittlung einer Klageschrift per Telefax - Grenzen der Sorgfaltspflicht

  • ra.de
  • rewis.io

    Nachträgliche Klagezulassung - Anwaltsverschulden bei Übermittlung einer Klageschrift per Telefax - Grenzen der Sorgfaltspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 4; KSchG § 5
    Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage; Anwaltsverschulden bei Übermittlung einer Klageschrift per Telefax; Grenzen der Sorgfaltspflicht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die nicht unterschriebene Kündigungsschutzklage

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Frist und Fax

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 1467
  • NZA 2012, 413
  • JR 2013, 241
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 548/08

    Nachträgliche Zulassung - Vertreterverschulden - Einzelgewerkschaft

    Auszug aus BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 614/10
    Sie muss sich nach § 85 Abs. 2 ZPO auch das Verschulden ihres Prozessbevollmächtigten, nicht aber das eines Dritten, etwa einer Angestellten des Prozessbevollmächtigten, zurechnen lassen (BAG 11. Dezember 2008 - 2 AZR 472/08 - BAGE 129, 32; 28. Mai 2009 - 2 AZR 548/08 - AP KSchG 1969 § 5 Nr. 15 = EzA KSchG § 5 Nr. 36) .

    aa) Hat der Prozessbevollmächtigte die Fehlleistung des Dritten seinerseits mit verursacht, weil dieser nicht hinreichend sorgfältig ausgewählt, angewiesen oder überwacht worden ist, so liegt in einem solchen Unterlassen ein eigenes Verschulden des Bevollmächtigten (BAG 28. Mai 2009 - 2 AZR 548/08 - AP KSchG 1969 § 5 Nr. 15 = EzA KSchG § 5 Nr. 36; Wendtland in Vorwerk/Wolf BeckOK ZPO § 233 2. Edition Stand 1. Oktober 2011 Rn. 9 - 11) .

  • BGH, 21.12.2006 - IX ZB 60/06

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Ablehnungsgrundes; Besetzung des

    Auszug aus BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 614/10
    Ob die erforderliche Wahrscheinlichkeit gegeben ist, hat das Gericht entsprechend § 286 ZPO in freier Würdigung zu beurteilen (BGH 21. Dezember 2006 - IX ZB 60/06 - Rn. 12, NJW-RR 2007, 776).
  • BGH, 21.10.2010 - V ZB 210/09

    Ablehnung einer Gerichtsperson: Non liquet hinsichtlich der Glaubhaftmachung der

    Auszug aus BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 614/10
    Glaubhaft gemacht ist eine Behauptung, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass sie zutrifft (BGH 21. Oktober 2010 - V ZB 210/09 - Rn. 7, NJW-RR 2011, 136) .
  • BAG, 11.12.2008 - 2 AZR 472/08

    Nachträgliche Klagezulassung - Verschulden des Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 614/10
    Sie muss sich nach § 85 Abs. 2 ZPO auch das Verschulden ihres Prozessbevollmächtigten, nicht aber das eines Dritten, etwa einer Angestellten des Prozessbevollmächtigten, zurechnen lassen (BAG 11. Dezember 2008 - 2 AZR 472/08 - BAGE 129, 32; 28. Mai 2009 - 2 AZR 548/08 - AP KSchG 1969 § 5 Nr. 15 = EzA KSchG § 5 Nr. 36) .
  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 732/08

    Nachträgliche Klagezulassung

    Auszug aus BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 614/10
    Das Landesarbeitsgericht hat aber verspätet vorgetragene Tatsachen und beigebrachte Mittel zu beachten, wenn sie einen fristgerecht geltend gemachten Grund ergänzen, vervollständigen oder konkretisieren (BAG 28. Mai 2009 - 2 AZR 732/08 - BAGE 131, 105) .
  • BGH, 25.11.2004 - VII ZR 320/03

    Verschulden eines Rechtsanwalts an Fristversäumung wegen unerwartet langer

    Auszug aus BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 614/10
    bb) Der Prozessbevollmächtigte muss auch nicht für jedes, sondern nur für vermeidbares Versagen der von ihm eingesetzten Gerätschaften einstehen (BGH 25. November 2004 - VII ZR 320/03 - NJW 2005, 678) .
  • BGH, 15.06.2011 - XII ZB 572/10

    Wiedereinsetzungantrag in eine versäumte Berufungsbegründungsfrist: Inhaltliche

    Auszug aus BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 614/10
    Wenn zur Fristwahrung die Übersendung durch Fax erforderlich ist, muss der Prozessbevollmächtigte - entweder allgemein oder im Einzelfall - Weisung erteilen, dass die von ihm beauftragte Hilfskraft nach der Übersendung per Telefax einen Einzelnachweis ausdruckt und anhand dessen die Vollständigkeit der Übermittlung, nämlich die Übereinstimmung der Zahl der übermittelten Seiten mit derjenigen des Originalschriftsatzes, überprüft (BGH 20. Juli 2011 - XII ZB 139/11 - MDR 2011, 1195; 15. Juni 2011 - XII ZB 572/10 - mwN, MDR 2011, 933; 7. Juli 2010 - XII ZB 59/10 - mwN, MDR 2010, 1145; 13. Juni 1996 - VII ZB 13/96 - NJW 1996, 2513) .
  • BGH, 09.02.1998 - II ZB 15/97

    Glaubhaftmachung eines Wiedereinsetzungsgrundes mittels Indizien

    Auszug aus BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 614/10
    Dies gilt auch, wenn die Behauptung mit Hilfe von Indiztatsachen glaubhaft gemacht werden soll (BGH 9. Februar 1998 - II ZB 15/97 - NJW 1998, 1870) .
  • BGH, 07.07.2010 - XII ZB 59/10

    Wiedereinsetzung nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Notwendiger

    Auszug aus BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 614/10
    Wenn zur Fristwahrung die Übersendung durch Fax erforderlich ist, muss der Prozessbevollmächtigte - entweder allgemein oder im Einzelfall - Weisung erteilen, dass die von ihm beauftragte Hilfskraft nach der Übersendung per Telefax einen Einzelnachweis ausdruckt und anhand dessen die Vollständigkeit der Übermittlung, nämlich die Übereinstimmung der Zahl der übermittelten Seiten mit derjenigen des Originalschriftsatzes, überprüft (BGH 20. Juli 2011 - XII ZB 139/11 - MDR 2011, 1195; 15. Juni 2011 - XII ZB 572/10 - mwN, MDR 2011, 933; 7. Juli 2010 - XII ZB 59/10 - mwN, MDR 2010, 1145; 13. Juni 1996 - VII ZB 13/96 - NJW 1996, 2513) .
  • BGH, 13.06.1996 - VII ZB 13/96

    Anforderungen an die Büroorganisation bei Übermittlung fristwahrender

    Auszug aus BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 614/10
    Wenn zur Fristwahrung die Übersendung durch Fax erforderlich ist, muss der Prozessbevollmächtigte - entweder allgemein oder im Einzelfall - Weisung erteilen, dass die von ihm beauftragte Hilfskraft nach der Übersendung per Telefax einen Einzelnachweis ausdruckt und anhand dessen die Vollständigkeit der Übermittlung, nämlich die Übereinstimmung der Zahl der übermittelten Seiten mit derjenigen des Originalschriftsatzes, überprüft (BGH 20. Juli 2011 - XII ZB 139/11 - MDR 2011, 1195; 15. Juni 2011 - XII ZB 572/10 - mwN, MDR 2011, 933; 7. Juli 2010 - XII ZB 59/10 - mwN, MDR 2010, 1145; 13. Juni 1996 - VII ZB 13/96 - NJW 1996, 2513) .
  • BGH, 20.07.2011 - XII ZB 139/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versehentliches Einlegen eines

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.09.2010 - 6 Sa 103/10

    Versäumung der Klagefrist für eine Kündigungsschutzklage durch Verschulden des

  • BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 370/18

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

    Es umfasst demnach jede Form von Vorsatz und Fahrlässigkeit (BAG 24. November 2011 - 2 AZR 614/10 - Rn. 16) .
  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 493/17

    Kündigungsschutzklage - Nachträgliche Zulassung

    Dies spricht - wie beim Begriff der Fahrlässigkeit iSv. § 276 Abs. 2 BGB - für einen im Grundsatz objektiv-abstrakten Sorgfaltsmaßstab (so auch BAG 24. November 2011 - 2 AZR 614/10 - Rn. 16) .
  • BVerwG, 23.02.2021 - 2 C 11.19

    Zurechnung von Anwaltsverschulden im beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren

    Dem entspricht es, dass in arbeitsgerichtlichen Verfahren etwa der Kündigungsschutzklage, die für die Arbeitnehmer nicht weniger existenziell sind, Anwaltsverschulden nach § 46 Abs. 2 Satz 1 ArbGG i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO dem Arbeitnehmer zugerechnet wird (vgl. BAG, Beschluss vom 2. November 2010 - 5 AZR 456/10 - juris Rn. 2; Urteile vom 24. November 2011 - 2 AZR 614/10 - NJW 2012, 1467 Rn. 15 f. und vom 22. März 2012 - 2 AZR 224/11 - EzA § 5 KSchG Nr. 41 = juris Rn. 41).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.10.2012 - 4 Sa 767/12

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - keine Anwendbarkeit des § 164 Abs 4 S 1

    Sie muss sich nach § 85 Abs. 2 ZPO auch das Verschulden ihres Prozessbevollmächtigten, nicht aber das eines Dritten, etwa einer Angestellten des Prozessbevollmächtigten, zurechnen lassen (BAG 24. November 2011 - 2 AZR 614/10 - EzA § 5 KSchG Nr. 40 mwN).

    Zu diesem Zweck muss der Rechtsanwalt eine zuverlässige Fristenkontrolle organisieren, insbesondere einen Fristenkalender führen (BAG 24. November 2011 - 2 AZR 614/10 - EzA § 5 KSchG Nr. 40 mwN).

    (2) Hat der Prozessbevollmächtigte die Fehlleistung des Dritten seinerseits mit verursacht, weil dieser nicht hinreichend sorgfältig ausgewählt, angewiesen oder überwacht worden ist, so liegt in einem solchen Unterlassen ein eigenes Verschulden des Bevollmächtigten (BAG 24. November 2011 - 2 AZR 614/10 - EzA § 5 KSchG Nr. 40 mwN; BAG 28. Mai 2009 - 2 AZR 548/08 - AP KSchG 1969 § 5 Nr. 15 = EzA KSchG § 5 Nr. 36).

  • LAG Baden-Württemberg, 01.09.2021 - 4 Sa 63/20

    Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage - Ausgangskontrolle bei

    Ob die erforderliche Wahrscheinlichkeit gegeben ist, hat das Gericht entsprechend § 286 ZPO in freier Würdigung zu beurteilen (BAG 24. November 2011 - 2 AZR 614/10 -).

    - 2 AZR 614/10 -).

    Der in der Berufung erstmals gehaltene Vortrag, dass der Klägervertreter am 27. November 2019 einen Fristablauf auf 13. Dezember 2019 eingetragen habe und diesen am 13. Dezember 2019 kontrolliert habe, war nicht mehr berücksichtigungsfähig (BAG 24. November 2011- 2 AZR 614/10 -).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.10.2012 - 4 Sa 767/12
    Sie muss sich nach § 85 Abs. 2 ZPO auch das Verschulden ihres Prozessbevollmächtigten, nicht aber das eines Dritten, etwa einer Angestellten des Prozessbevollmächtigten, zurechnen lassen (BAG 24. November 2011 - 2 AZR 614/10 - EzA § 5 KSchG Nr. 40 mwN ).

    Zu diesem Zweck muss der Rechtsanwalt eine zuverlässige Fristenkontrolle organisieren, insbesondere einen Fristenkalender führen (BAG 24. November 2011 - 2 AZR 614/10 - EzA § 5 KSchG Nr. 40 mwN ) .

    (2) Hat der Prozessbevollmächtigte die Fehlleistung des Dritten seinerseits mit verursacht, weil dieser nicht hinreichend sorgfältig ausgewählt, angewiesen oder überwacht worden ist, so liegt in einem solchen Unterlassen ein eigenes Verschulden des Bevollmächtigten (BAG 24. November 2011 - 2 AZR 614/10 - EzA § 5 KSchG Nr. 40 mwN ; BAG 28. Mai 2009 - 2 AZR 548/08 - AP KSchG 1969 § 5 Nr. 15 = EzA KSchG § 5 Nr. 36 ).

  • LAG Hamm, 22.03.2017 - 2 Sa 1186/16

    Rechtzeitigkeit einer Kündigungsschutzklage bei Zurückweisung der Kündigung

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, von der das Arbeitsgericht ausgegangen ist und der auch die Berufungskammer folgt, dass das Verschulden des Prozessbevollmächtigten des Klägers bei der Versäumung der Klagefrist des § 4 S. 1 KSchG dem Kläger nach § 85 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 46 Abs. 2 ArbGG zuzurechnen ist (vgl. BAG, Urteil vom 22.03.2012 - 2 AZR 224/01, AP Nr. 19 zu § 5 KSchG; Urteil vom 24.11.2011-2 AZR 614 ausziehen, NJW 2012, 1467).

    Im Zusammenhang mit dem Einsatz eines Telefaxgerätes kommt er dieser Verpflichtung nur dann nach, wenn er die Weisung erteilt, einen Sendebericht ausdrucken zu lassen, auf dieser Grundlage die Vollständigkeit der Übermittlung zu überprüfen und die Frist erst nach Kontrolle des Sendeberichts zu löschen (vgl. BAG, Urt. v. 25.05.2016 - 5 AZR 614/15, NZA 2016, 1039; Urt. v. 24.11.2011 - 2 AZR 614/10, NJW 2012, 1467; BGH, Beschl. v. 04.04.2007 - III ZB 109/06, NJW-RR 2007, 1429).

  • LAG Hessen, 05.06.2012 - 15 Sa 871/11

    Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage - Anwaltsverschulden;

    Sie muss sich nach § 85 Abs. 2 ZPO auch das Verschulden ihres Prozessbevollmächtigten, nicht aber das eines Dritten, etwa einer Angestellten des Prozessbevollmächtigten, zurechnen lassen (BAG 24. November 2011 - 2 AZR 614/10 - NZA 2012, 413-414; 11. Dezember 2008 - 2 AZR 472/08 - BAGE 129, 32; 28. Mai 2009 - 2 AZR 548/08 - AP KSchG 1969 § 5 Nr. 15 = EzA KSchG § 5 Nr. 36).

    bb) Hat der Prozessbevollmächtigte die Fehlleistung des Dritten seinerseits mit verursacht, weil dieser nicht hinreichend sorgfältig ausgewählt, angewiesen oder überwacht worden ist, so liegt in einem solchen Unterlassen ein eigenes Verschulden des Bevollmächtigten (BAG 24. November 2011 - 2 AZR 614/10 - NZA 2012, 413-414 mwN.).

    Deshalb bestimmt im Fall eines der Partei zuzurechnenden Anwaltsverschuldens die erwartbare Sorgfalt eines ordentlichen Rechtsanwalts das rechtliche Maß (24. November 2011 - 2 AZR 614/10 - NZA 2012, 413-414 mwN.).

  • LAG Hamm, 09.01.2014 - 15 Sa 1351/13

    Antrag auf nachträgliche Klagezulassung

    b) Die klagende Partei muss sich gemäß § 85 Abs. 2 ZPO auch ein Verschulden ihres Prozessbevollmächtigten zurechnen lassen, nicht aber das einer angestellten Person des Prozessbevollmächtigten (BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 614/10, NZA 2012, 413; BAG, 11.12.2008 - 2 AZR 472/08, NZA 2009, 692; BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 548/08, NZA 2009, 1052).

    aa) Hat der Prozessbevollmächtigte die fehlerbehaftete Leistung des Dritten mitverursacht, weil dieser nicht hinreichend sorgfältig ausgewählt, angewiesen oder überwacht worden ist, so liegt in einem solchen Unterlassen ein eigenes Verschulden des Prozessbevollmächtigten (BAG, 24.11.2011, a. a. O. m.w.N.).

    Ist zur Fristwahrung die Übersendung durch Fax erforderlich, muss der Prozessbevollmächtigte - entweder allgemein oder im Einzelfall - Weisung erteilen, dass die von ihm beauftragte Hilfskraft nach der Übersendung per Telefax einen Einzelnachweis ausdruckt und anhand dessen die Vollständigkeit der Übermittlung, nämlich die Übereinstimmung der Zahl der übermittelten Seiten mit derjenigen des Originalschriftsatzes, überprüft (BAG, 24.11.2011, a. a. O. unter Hinweis auf die st. Rspr. des Bundesgerichtshofs, so etwa BGH, 20.07.2011 - XII ZB 139/11, NJW-RR 2011, 1686; BGH, 13.06.1996 - VII ZB 13/96, NJW 1996, 2513).

  • ArbG Düsseldorf, 22.05.2015 - 14 Ca 5371/14

    Verfristung der Kündigungsschutzklage gegen den den Insolvenzverwalter;

    Dabei ist der Partei auch ein etwaiges Verschulden des Prozessbevollmächtigten nach § 85 ZPO zuzurechnen (BAG v. 24.11.2011 - 2 AZR 614/10, juris Rz. 15; umfassend BAG v. 11.12.2008 - 2 AZR 472/08, juris Rz. 20 ff.; LAG Hamm v. 09.01.2014 - 15 Sa 1351/13, juris Rz. 39 m.w.N.).

    Deshalb bestimmt im Fall eines der Partei zuzurechnenden Anwaltsverschuldens die erwartbare Sorgfalt eines ordentlichen Rechtsanwalts das rechtliche Maß (BAG v. 24.11.2011 - 2 AZR 614/10, juris Rz. 16 m.w.N.).

  • ArbG Stuttgart, 12.12.2023 - 25 Ca 749/23

    Aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs -

  • LAG Hamm, 26.05.2023 - 6 SaGa 3/23

    Zulässigkeit einer Klageänderung in der Berufungsinstanz; Rechtsschutz gegen den

  • KAG Mainz, 16.10.2014 - M 34/14

    Einführung von Software

  • KAG Mainz, 10.09.2014 - M 30/14

    Abberufung eines Mitglieds aus der Gesamt-MAV

  • KAG Mainz, 07.07.2014 - M 22/14

    Schulung; Freistellung und Kostenübernahme

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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 24.11.2011 - 7 A 37/11.Z   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,27857
VGH Hessen, 24.11.2011 - 7 A 37/11.Z (https://dejure.org/2011,27857)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24.11.2011 - 7 A 37/11.Z (https://dejure.org/2011,27857)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24. November 2011 - 7 A 37/11.Z (https://dejure.org/2011,27857)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entfallen des die Unwürdigkeit zur Berufsausübung begründenden Vertrauensverlustes eines Arztes bei Begehen eines Abrechnungsbetruges

  • kkh.de PDF

    Widerruf der Approbation als Arzt wegen Unwürdigkeit aufgrund Abrechnungsbetruges

  • christmann-law.de (Volltext und Kurzanmerkung)

    Verteidigung der Approbation bei Abrechnungsbetrug

  • rechtsportal.de

    BÄO § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; BÄO § 5 Abs. 2 S. 1
    Entfallen des die Unwürdigkeit zur Berufsausübung begründenden Vertrauensverlustes eines Arztes bei Begehen eines Abrechnungsbetruges

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • medical-tribune.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Inkorrekte Abrechnung: Approbation in Gefahr!

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Widerruf der Approbation wegen Abrechnungsbetrug - Approbationsentzug

Besprechungen u.ä.

  • christmann-law.de (Volltext und Kurzanmerkung)

    Verteidigung der Approbation bei Abrechnungsbetrug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 62, 129
  • NJW 2012, 1467
  • DÖV 2012, 365
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Hessen, 11.03.2010 - 7 A 1947/09

    Auskunftspflicht des in die Handwerksrolle einzutragenden Gewerbetreibenden

    Auszug aus VGH Hessen, 24.11.2011 - 7 A 37/11
    Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage stellt und sich dem Verwaltungsgerichtshof die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschluss vom 11. März 2010 - 7 A 1947/09.Z - NVwZ-RR 2010, 595 m.w.N.).

    Die Darlegung dieses Zulassungsgrundes verlangt vom Zulassungsantragsteller, dass er in Auseinandersetzung mit den einzelnen Feststellungen des angefochtenen Urteils dartut, aus welchen Erwägungen heraus die Klärung einer aufgrund des erstinstanzlichen Urteils entscheidungserheblichen Frage rechtlicher oder tatsächlicher Art mit das übliche Maß deutlich überschreitenden Problemen verbunden ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 28. Juni 2006 - 7 UZ 2930/05 - NVwZ-RR 2006, 767, und vom 11. März 2010, a.a.O.).

    Die dem Zulassungsantragsteller durch § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO aufgegebene Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache hat sich zu allen genannten Voraussetzungen zu verhalten (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 28. Juni 2006, a.a.O., vom 27. Juli 2007 - 7 UZ 1218/07 - NVwZ-RR 2008, 108, und vom 11. März 2010, a.a.O.).

  • BVerwG, 18.08.2011 - 3 B 6.11

    Widerruf einer ärztlichen Approbation wegen Berufsunwürdigkeit; maßgeblicher

    Auszug aus VGH Hessen, 24.11.2011 - 7 A 37/11
    Ein Abrechnungsbetrug gegenüber den Kassen ist demgemäß geeignet, das Vertrauen in den Arzt und/oder sein Ansehen in der Öffentlichkeit zu schädigen, wobei die Feststellung der Unwürdigkeit nicht voraussetzt, dass ein Ansehensverlust in der Öffentlichkeit konkret eingetreten ist (vgl. zu Vorstehendem: BVerwG, Beschlüsse vom 14. April 1998 - BVerwG 3 B 95.97 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 100, vom 28. Januar 2003 - BVerwG 3 B 149.02 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 107, vom 27. Januar 2011 - BVerwG 3 B 63.10 - NJW 2011, 1830, und vom 18. August 2011 - BVerwG 3 B 6.11 - juris; Bay. VGH, Beschluss vom 7. Februar 2002 - 21 ZS 01.2890 - juris, Urteil vom 30. September 2010 - 21 BV 09.1279 - MedR 2011, 594; Hess. VGH, Beschluss vom 4. März 1985 - 11 TH 2782/94 - NJW 1986, 2390).

    Im Hinblick auf die Fragen Nr. 1, 2, 3 und 5 ergibt sich dies aus der obergerichtliche und höchstrichterlichen Rechtsprechung, wonach eine Berufsunwürdigkeit nach § 5 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO auch durch ein Fehlverhalten begründet werden kann, das die ärztliche Pflicht gegenüber dem Patienten nicht betrifft und das namentlich in einem Abrechnungsbetrug zum Nachteil der Krankenkassen liegen kann (vgl. zu Vorstehendem: BVerwG, Beschlüsse vom 28. August 1995 - BVerwG 3 B 7.95 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 91 - und vom 18. August 2011, a.a.O.; Bay.VGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2002 - 21 ZS 01.2890 - juris und vom 27. Juli 2009 - 21 ZB 08.2988 - juris).

  • VGH Hessen, 28.06.2006 - 7 UZ 2930/05

    Gleichzeitige Heranziehung von Grundwasserentnehmern zu einem Kostenbeitrag nach

    Auszug aus VGH Hessen, 24.11.2011 - 7 A 37/11
    Die Darlegung dieses Zulassungsgrundes verlangt vom Zulassungsantragsteller, dass er in Auseinandersetzung mit den einzelnen Feststellungen des angefochtenen Urteils dartut, aus welchen Erwägungen heraus die Klärung einer aufgrund des erstinstanzlichen Urteils entscheidungserheblichen Frage rechtlicher oder tatsächlicher Art mit das übliche Maß deutlich überschreitenden Problemen verbunden ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 28. Juni 2006 - 7 UZ 2930/05 - NVwZ-RR 2006, 767, und vom 11. März 2010, a.a.O.).

    Die dem Zulassungsantragsteller durch § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO aufgegebene Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache hat sich zu allen genannten Voraussetzungen zu verhalten (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 28. Juni 2006, a.a.O., vom 27. Juli 2007 - 7 UZ 1218/07 - NVwZ-RR 2008, 108, und vom 11. März 2010, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 07.02.2002 - 21 ZS 01.2890
    Auszug aus VGH Hessen, 24.11.2011 - 7 A 37/11
    Ein Abrechnungsbetrug gegenüber den Kassen ist demgemäß geeignet, das Vertrauen in den Arzt und/oder sein Ansehen in der Öffentlichkeit zu schädigen, wobei die Feststellung der Unwürdigkeit nicht voraussetzt, dass ein Ansehensverlust in der Öffentlichkeit konkret eingetreten ist (vgl. zu Vorstehendem: BVerwG, Beschlüsse vom 14. April 1998 - BVerwG 3 B 95.97 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 100, vom 28. Januar 2003 - BVerwG 3 B 149.02 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 107, vom 27. Januar 2011 - BVerwG 3 B 63.10 - NJW 2011, 1830, und vom 18. August 2011 - BVerwG 3 B 6.11 - juris; Bay. VGH, Beschluss vom 7. Februar 2002 - 21 ZS 01.2890 - juris, Urteil vom 30. September 2010 - 21 BV 09.1279 - MedR 2011, 594; Hess. VGH, Beschluss vom 4. März 1985 - 11 TH 2782/94 - NJW 1986, 2390).

    Im Hinblick auf die Fragen Nr. 1, 2, 3 und 5 ergibt sich dies aus der obergerichtliche und höchstrichterlichen Rechtsprechung, wonach eine Berufsunwürdigkeit nach § 5 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO auch durch ein Fehlverhalten begründet werden kann, das die ärztliche Pflicht gegenüber dem Patienten nicht betrifft und das namentlich in einem Abrechnungsbetrug zum Nachteil der Krankenkassen liegen kann (vgl. zu Vorstehendem: BVerwG, Beschlüsse vom 28. August 1995 - BVerwG 3 B 7.95 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 91 - und vom 18. August 2011, a.a.O.; Bay.VGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2002 - 21 ZS 01.2890 - juris und vom 27. Juli 2009 - 21 ZB 08.2988 - juris).

  • BVerwG, 27.01.2011 - 3 B 63.10

    Zahnarzt; Widerruf der Approbation; Unwürdigkeit; Sexualdelikt; Strafurteil;

    Auszug aus VGH Hessen, 24.11.2011 - 7 A 37/11
    Ein Abrechnungsbetrug gegenüber den Kassen ist demgemäß geeignet, das Vertrauen in den Arzt und/oder sein Ansehen in der Öffentlichkeit zu schädigen, wobei die Feststellung der Unwürdigkeit nicht voraussetzt, dass ein Ansehensverlust in der Öffentlichkeit konkret eingetreten ist (vgl. zu Vorstehendem: BVerwG, Beschlüsse vom 14. April 1998 - BVerwG 3 B 95.97 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 100, vom 28. Januar 2003 - BVerwG 3 B 149.02 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 107, vom 27. Januar 2011 - BVerwG 3 B 63.10 - NJW 2011, 1830, und vom 18. August 2011 - BVerwG 3 B 6.11 - juris; Bay. VGH, Beschluss vom 7. Februar 2002 - 21 ZS 01.2890 - juris, Urteil vom 30. September 2010 - 21 BV 09.1279 - MedR 2011, 594; Hess. VGH, Beschluss vom 4. März 1985 - 11 TH 2782/94 - NJW 1986, 2390).
  • BVerwG, 14.04.1998 - 3 B 95.97

    Berufsrecht der Ärzte - Begriff der Unwürdigkeit eines Arztes, Aussetzung des

    Auszug aus VGH Hessen, 24.11.2011 - 7 A 37/11
    Ein Abrechnungsbetrug gegenüber den Kassen ist demgemäß geeignet, das Vertrauen in den Arzt und/oder sein Ansehen in der Öffentlichkeit zu schädigen, wobei die Feststellung der Unwürdigkeit nicht voraussetzt, dass ein Ansehensverlust in der Öffentlichkeit konkret eingetreten ist (vgl. zu Vorstehendem: BVerwG, Beschlüsse vom 14. April 1998 - BVerwG 3 B 95.97 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 100, vom 28. Januar 2003 - BVerwG 3 B 149.02 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 107, vom 27. Januar 2011 - BVerwG 3 B 63.10 - NJW 2011, 1830, und vom 18. August 2011 - BVerwG 3 B 6.11 - juris; Bay. VGH, Beschluss vom 7. Februar 2002 - 21 ZS 01.2890 - juris, Urteil vom 30. September 2010 - 21 BV 09.1279 - MedR 2011, 594; Hess. VGH, Beschluss vom 4. März 1985 - 11 TH 2782/94 - NJW 1986, 2390).
  • VGH Bayern, 30.09.2010 - 21 BV 09.1279

    Für den Widerruf der Approbation wegen Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 24.11.2011 - 7 A 37/11
    Ein Abrechnungsbetrug gegenüber den Kassen ist demgemäß geeignet, das Vertrauen in den Arzt und/oder sein Ansehen in der Öffentlichkeit zu schädigen, wobei die Feststellung der Unwürdigkeit nicht voraussetzt, dass ein Ansehensverlust in der Öffentlichkeit konkret eingetreten ist (vgl. zu Vorstehendem: BVerwG, Beschlüsse vom 14. April 1998 - BVerwG 3 B 95.97 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 100, vom 28. Januar 2003 - BVerwG 3 B 149.02 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 107, vom 27. Januar 2011 - BVerwG 3 B 63.10 - NJW 2011, 1830, und vom 18. August 2011 - BVerwG 3 B 6.11 - juris; Bay. VGH, Beschluss vom 7. Februar 2002 - 21 ZS 01.2890 - juris, Urteil vom 30. September 2010 - 21 BV 09.1279 - MedR 2011, 594; Hess. VGH, Beschluss vom 4. März 1985 - 11 TH 2782/94 - NJW 1986, 2390).
  • BVerwG, 28.08.1995 - 3 B 7.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Verzicht auf zweite Anhörungsmitteilung

    Auszug aus VGH Hessen, 24.11.2011 - 7 A 37/11
    Im Hinblick auf die Fragen Nr. 1, 2, 3 und 5 ergibt sich dies aus der obergerichtliche und höchstrichterlichen Rechtsprechung, wonach eine Berufsunwürdigkeit nach § 5 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO auch durch ein Fehlverhalten begründet werden kann, das die ärztliche Pflicht gegenüber dem Patienten nicht betrifft und das namentlich in einem Abrechnungsbetrug zum Nachteil der Krankenkassen liegen kann (vgl. zu Vorstehendem: BVerwG, Beschlüsse vom 28. August 1995 - BVerwG 3 B 7.95 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 91 - und vom 18. August 2011, a.a.O.; Bay.VGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2002 - 21 ZS 01.2890 - juris und vom 27. Juli 2009 - 21 ZB 08.2988 - juris).
  • BVerwG, 28.01.2003 - 3 B 149.02

    Beurteilung der Berufsunwürdigkeit eines Arztes; Darlegung der grundsätzlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 24.11.2011 - 7 A 37/11
    Ein Abrechnungsbetrug gegenüber den Kassen ist demgemäß geeignet, das Vertrauen in den Arzt und/oder sein Ansehen in der Öffentlichkeit zu schädigen, wobei die Feststellung der Unwürdigkeit nicht voraussetzt, dass ein Ansehensverlust in der Öffentlichkeit konkret eingetreten ist (vgl. zu Vorstehendem: BVerwG, Beschlüsse vom 14. April 1998 - BVerwG 3 B 95.97 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 100, vom 28. Januar 2003 - BVerwG 3 B 149.02 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 107, vom 27. Januar 2011 - BVerwG 3 B 63.10 - NJW 2011, 1830, und vom 18. August 2011 - BVerwG 3 B 6.11 - juris; Bay. VGH, Beschluss vom 7. Februar 2002 - 21 ZS 01.2890 - juris, Urteil vom 30. September 2010 - 21 BV 09.1279 - MedR 2011, 594; Hess. VGH, Beschluss vom 4. März 1985 - 11 TH 2782/94 - NJW 1986, 2390).
  • VGH Hessen, 27.07.2007 - 7 UZ 1218/07

    Prüfungsumfang des Gerichts im Klageverfahren auf Ausstellung eines Passes

    Auszug aus VGH Hessen, 24.11.2011 - 7 A 37/11
    Die dem Zulassungsantragsteller durch § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO aufgegebene Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache hat sich zu allen genannten Voraussetzungen zu verhalten (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 28. Juni 2006, a.a.O., vom 27. Juli 2007 - 7 UZ 1218/07 - NVwZ-RR 2008, 108, und vom 11. März 2010, a.a.O.).
  • OVG Sachsen, 05.04.2006 - 5 BS 239/05

    Westtangente Wurzen kann gebaut werden

  • VGH Hessen, 04.03.1985 - 11 TH 2782/84
  • VGH Bayern, 27.07.2009 - 21 ZB 08.2988

    Allgemeinarzt; Widerruf der Approbation; Abrechnungsbetrug in besonders schwerem

  • VGH Hessen, 01.11.2012 - 7 A 1256/11

    Schulformbezogene Gesamtschule als für die Erstattung von

    Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage stellt und sich dem Verwaltungsgerichtshof die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 11. März 2010 - 7 A 1947/09.Z - NVwZ-RR 2010, 595, und vom 24. November 2011 - 7 A 37/11.Z - juris).

    Ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör durch Verletzung der gerichtlichen Kenntnisnahme- und Verarbeitungspflicht kommt deshalb nur in Betracht, wenn sich aus besonderen Umständen des Einzelfalls konkret ein Verstoß gegen die gehörsrechtliche Berücksichtigungspflicht ergibt (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 24. November 2011 - 7 A 37/11.Z - juris, und vom 28. Februar 2012 - 7 A 1093/11.Z -).

    Schließlich ist darzutun, dass sich die unterbliebene Beweisaufnahme dem Verwaltungsgericht hätte aufdrängen müssen (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschlüsse vom 24. November 2011 - 7 A 37/11.Z - juris, und vom 28. Februar 2012 - 7 A 1093/11.Z -).

    Die dem Zulassungsantragsteller durch § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO aufgegebene Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache hat sich zu allen genannten Voraussetzungen zu verhalten (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 11. März 2010, a. a. O., sowie vom 24. November 2011, a. a. O.).

    Es muss aufgezeigt werden, dass die Beantwortung einer Rechtsfrage mit beachtlichen Gründen unterschiedlich ausfallen kann, in der obergerichtlichen oder höchstrichterlichen Rechtsprechung noch nicht erfolgt ist bzw. aus welchen Erwägungen heraus dort eine bereits erfolgte Beantwortung Zweifeln ausgesetzt ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 24. November 2011, a. a. O., und vom 25. Januar 2012 - 7 A 2412/10.Z -).

  • VGH Hessen, 10.06.2013 - 7 A 418/12

    Demokratische Legitimation der Industrie- und Handelskammern

    Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage stellt und sich dem Verwaltungsgerichtshof die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschlüsse vom 11. März 2010 - 7 A 1947/09.Z - NVwZ-RR 2010, 595, vom 24. November 2011 - 7 A 37/11.Z - ESVGH 62, 129, und vom 1. November 2012 - 7 A 1256/11.Z - NVwZ-RR 2013, 417).

    Ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör kommt deshalb nur in Betracht, wenn sich aus besonderen Umständen des Einzelfalls konkret eine Verletzung der gehörsrechtlichen Berücksichtigungspflicht ergibt (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 24. November 2011 - 7 A 37/11.Z - a. a. O., 129, und vom 1. November 2012 - 7 A 1256/11.Z - a. a. O.; Hess. VGH, Beschluss vom 24. November 2004 - 9 UZ 3865/00.A -).

    Die dem Zulassungsantragsteller durch § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO aufgegebene Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache hat sich zu allen genannten Voraussetzungen zu verhalten (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 11. März 2010, a. a. O., vom 24. November 2011, a. a. O., sowie vom 26. Februar 2013 - 7 A 1644/12.Z - juris).

  • VGH Hessen, 27.07.2015 - 7 A 695/14
    Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage stellt und sich dem Verwaltungsgerichtshof die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidungunabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschlüsse vom 11. März 2010 - 7 A 1947/09.Z -NVwZ-RR 2010, 595, vom 24. November 2011 - 7 A 37/11 .Z - ESVGH 62, 129, vom 1. November 2012 - 7 A 1256/11 .Z - NVwZ-RR 2013, 417 und vom 10. Juni 2013 - 7 A 418/12.Z - juris).

    Die dem Zulassungsantragsteller durch § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO aufgegebene Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache hat sich zu allen genannten Voraussetzungen zu verhalten (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 11. März 2010 - 7 A 1947/09.Z - NVwZ-RR 2010, 595, vom 24. November 2011 - 7 A 37/11 .Z - ESVGH 62, 129 sowie vom 26. Februar 2013 - 7 A 1644/12.Z - juris).

    Schließlich ist darzutun, dass sich die unterbliebene Beweisaufnahme dem Verwaltungsgericht hätte aufdrängen müssen (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschlüsse vom 24. November 2011 - 7 A 37/11 .Z - juris und vom 1. November 2012 - 7 A 1256/11.Z- juris).

  • VG Oldenburg, 23.06.2020 - 7 A 2200/19

    Besitz kinderpornographischer Schriften; Bindungswirkung; Strafrechtliche

    In diesem Verfahren sind dann die Lebensführung und die berufliche Entwicklung des Betroffenen nach dem für das Widerrufsverfahren maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. August 2011 - 3 B 6/11 - VGH Kassel, Beschluss vom 24. November 2011 - 7 A 37/11.Z -, juris).
  • VG Oldenburg, 31.01.2017 - 7 A 2236/15

    Bindungswirkung; Sexueller Missbrauch; Strafrechtliche Verurteilung; Widerruf der

    In diesem Verfahren sind dann die Lebensführung und die berufliche Entwicklung des Betroffenen nach dem für das Widerrufsverfahren maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. August 2011 - 3 B 6/11 - VGH Kassel, Beschluss vom 24. November 2011 - 7 A 37/11.Z -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 23.04.2012 - 8 LA 45/11

    Kriterien zur Bewertung eines Approbationswiderrufs wegen Unwürdigkeit als

    Im Übrigen weist der Senat darauf hin, dass der Gesetzgeber die Verhältnismäßigkeit des mit dem Approbationswiderruf verbundenen Eingriffs in die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit auch dadurch gesichert hat, dass - wie § 8 BÄO zeigt - eine Approbation auch nach Widerruf erneut erteilt werden kann und zuvor schon die Möglichkeit der Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs (sog. Bewährungserlaubnis) besteht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011 - 3 B 6.11 -, juris Rn. 9; Beschl. v. 14.4.1998, a.a.O., S. 3426; Hessischer VGH, Beschl. v. 24.11.2011 - 7 A 37/11.Z -, juris Rn. 31; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 2.4.2009 - 13 A 9/08 -, juris Rn. 12).

    Erfasst werden vielmehr auch alle mit der eigentlichen ärztlichen Tätigkeit in nahem Zusammenhang stehenden Handlungen und ferner, abhängig von der Schwere des Delikts, auch Straftaten außerhalb des beruflichen Wirkungskreises, wenn sie zu einem Ansehens- und Vertrauensverlust führen, der den Betroffenen für den ärztlichen Beruf als auf absehbare Zeit untragbar erscheinen lässt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.8.1995 - 3 B 7.95 -, NVwZ-RR 1996, 477; Beschl. v. 9.1.1991 - 3 B 75.90 -, NJW 1991, 1557; Hessischer VGH, Beschl. v. 24.11.2011, a.a.O., Rn. 30; Senatsbeschl. v. 18.4.2012, a.a.O.; v. 2.9.2009, a.a.O., Rn. 3).

  • VGH Hessen, 27.07.2015 - 7 A 1034/14
    Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage stellt und sich dem Verwaltungsgerichtshof die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschlüsse vom 11. März 2010 - 7 A 1947/09.Z - NVwZ-RR 2010, 595, vom 24. November 2011 - 7 A 37/11 .Z - ESVGH 62, 129, vom 1. November 2012 - 7 A 1256/11 .Z - NVwZ-RR 2013, 417 und vom 10. Juni 2013 - 7 A 418/12.Z - juris).

    Die dem Zulassungsantragsteller durch § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO aufgegebene Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache hat sich zu allen genannten Voraussetzungen zu verhalten (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 11. März 2010 - 7 A 1947/09.Z - NVwZ-RR 2010, 595, vom 24. November 2011 - 7 A 37/11 .Z - ESVGH 62, 129 sowie vom 26. Februar 2013 - 7 A 1644/12.Z - juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.02.2024 - 1 M 5/24

    Erlaubnis zur Ausübung des zahnärztlichen Berufs bis zum bestandskräftigen

    Die Verhältnismäßigkeit dieses Eingriffs wird u. a. dadurch gesichert, dass die Approbation, wie in § 7a ZHG vorausgesetzt, nach deren Widerruf erneut erteilt werden kann und dem Betreffenden die Möglichkeit eröffnet ist, gegebenenfalls zunächst eine Erlaubnis zur (erneuten) Ausübung des (zahn-)ärztlichen Berufs (sog. Bewährungserlaubnis) zu erhalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. September 1997 - 3 C 12.95 -, juris Rn. 28; Beschluss vom 18. August 2011 - 3 B 6.11 -, juris Rn. 9; HessVGH, Beschluss vom 24. November 2011 - 7 A 37/11.Z -, juris Rn. 31; OVG Bremen, Urteil vom 18. Juni 2002 - 1 A 216/01 -, juris Rn. 32).
  • VGH Bayern, 01.10.2012 - 21 ZB 12.777

    Widerruf der Approbation; Unwürdigkeit; strafgerichtliche Verurteilung; keine

    Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinn des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, wenn sie eine fallübergreifende, verallgemeinerungsfähige Rechts- oder Tatsachenfrage aufwirft, die für das Verwaltungsgericht entscheidungserheblich war und auch für die Berufungsinstanz entscheidungserheblich und damit klärungsbedürftig ist und die im Interesse der Rechtssicherheit, der Einheit der Rechtssprechung oder ihrer Fortentwicklung einer Klärung im Berufungsverfahren bedarf (vgl. u.a. HessVGH, Beschl. vom 24.11.2011 - 7 A 37/11.Z RdNr. 36).

    Erfasst werde vielmehr auch alle mit der eigentlichen ärztlichen Tätigkeit in nahem Zusammenhang stehenden Handlungen und ferner, abhängig von der Schwere des Delikts, auch Straftaten außerhalb des beruflichen Wirkungskreises, wenn sie zu einem Ansehens- und Vertrauensverlust führen, die den Betroffenen für den ärztlichen Beruf als auf absehbare Zeit untragbar erscheinen lässt (vgl. BVerwG, Beschl. vom 28.08.1995 - 3 B 7/95, NVwZ-RR 1996, 477/478; BayVGH, Beschl. vom 07.02.2002 - 21 ZS 01.2890 RdNr. 9; BayVGH, Beschluss vom 27.7.2009 - 21 ZB 08.2988 RdNr. 3; HessVGH, Beschl. vom 24.11.2011 - 7 A 37/11.Z RdNr. 30).

  • VGH Hessen, 26.02.2013 - 7 A 1644/12

    Unionsbürger als Prüfberechtigter nach der Bauordnung - Altersgrenze

    Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage stellt und sich dem Verwaltungsgerichtshof die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 11. März 2010 - 7 A 1947/09.Z - NVwZ-RR 2010, 595, vom 24. November 2011 - 7 A 37/11.Z - ESVGH 62, 129, und vom 1. November 2012 - 7 A 1256/11.Z - juris).

    Die dem Zulassungsantragsteller durch § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO aufgegebene Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache hat sich zu allen genannten Voraussetzungen zu verhalten (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 11. März 2010, a. a. O., sowie vom 24. November 2011, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 23.09.2015 - 8 LA 126/15

    Approbation; außerberuflich; Berufserlaubnis; Betrug; Reifeprozess; Unwürdigkeit;

  • VGH Bayern, 29.10.2012 - 21 ZB 12.1070

    Sprengstoffrecht; keine Zulassungsgründe

  • VG Regensburg, 28.04.2016 - RN 5 K 15.1137

    Widerruf der Approbation wegen Unwürdigkeit

  • OVG Niedersachsen, 02.05.2012 - 8 LA 78/11

    Widerruf der Approbation eines Apothekers bei Vorliegen der Unwürdigkeit zur

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