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   OLG Düsseldorf, 20.07.2011 - VI-U (Kart) 11/11   

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https://dejure.org/2011,4119
OLG Düsseldorf, 20.07.2011 - VI-U (Kart) 11/11 (https://dejure.org/2011,4119)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.07.2011 - VI-U (Kart) 11/11 (https://dejure.org/2011,4119)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Juli 2011 - VI-U (Kart) 11/11 (https://dejure.org/2011,4119)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Bauunternehmers gegen einen Bauherrn auf Mehrvergütung im Falle des Entstehens einer Verschiebung von Ausführungszeiten bei einer verzögerten Vergabe eines Bauauftrages; Notwendigkeit der Zustimmung des Beklagten bei der Umstellung des erstrangigen ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 253; ZPO § 264 Nr. 2; ZPO § 269 Abs. 1
    Zustimmungserfordernis bei teilweiser Klagerücknahme; Anforderungen an die schlüssige Darlegung von Mehrvergütungsansprüchen wegen Bauzeitverzögerung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauzeitpuffer gehören dem Auftragnehmer!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauzeitpuffer gehören dem Auftragnehmer! (IBR 2011, 505)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Zahlungsklage unschlüssig: Feststellungsantrag zulässig? (IBR 2011, 619)

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 85
  • NZBau 2011, 674
  • BauR 2011, 1862
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 10.09.2009 - VII ZR 152/08

    Klausel zum Baubeginn in öffentlichen Ausschreibungen muss vergabekonform

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.07.2011 - U (Kart) 11/11
    Sie ergeben sich im rechtlichen Ausgangspunkt aus der Differenz zwischen denjenigen Kosten, die beim Auftragnehmer für die Ausführung der vereinbarten Leistungen tatsächlich angefallen sind, und den Kosten, die er bei Erbringung der Leistung in dem nach der Ausschreibung vorgesehenen Zeitraum hätte aufwenden müssen (BGH, NZBau 2009, 771, 773).

    Demzufolge hat auch der Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen vom 11.5.2009 (NZBau 2009, 370) und vom 10.09.2009 (NZBau 2009, 771) lediglich ausgeführt, dass die Bauzeit anzupassen ist.

    Vertragsbedingungen zu den Ausführungsfristen, die - wie hier - im Rahmen eines formalisierten Vergabeverfahrens verwendet werden, sind regelmäßig so zu verstehen, dass sie im Einklang mit den vergaberechtlichen Bestimmungen stehen (BGH, BGHZ 124, 64; BGH, NZBau 2009, 771 f.).

    Dem Bieter würde dadurch ein ungewöhnliches Wagnis im Sinne von § 9 Nr. 2 VOB/A a.F. aufgebürdet, auf das er keinen Einfluss hat und deren Einwirkung auf die Preise und Fristen er nicht im Voraus einschätzen kann (BGH, NZBau 2009, 771, 772 f. - verschobener Zuschlag II).

    Handelt es sich - wie hier - um einen Austauschvertrag, besteht die Vermutung, dass nach dem Geschäftswillen der Parteien Leistung und Gegenleistung in einem ausgewogenen Verhältnis standen (BGH NZBau 2009, 370, 374; BGH NZBau 2009, 771, 773).

    Auch die Grundsätze des vereinbarten § 6 Nr. 3 und 4 VOB/B a.F. sind sinngemäß zu berücksichtigen (BGH, NZBau 2009, 370; BGH, NZBau 2009, 771, 773).

    In beiden Fällen besteht nach Treu und Glauben keine Veranlassung, das Risiko von Änderungen der Grundlagen des Preises dem Auftragnehmer zuzuweisen (BGH NZBau 2009, 370; BGH NZBau 2009, 771, 773).

  • BGH, 11.05.2009 - VII ZR 11/08

    Anspruch auf Mehrvergütung nach einem verzögerten Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.07.2011 - U (Kart) 11/11
    Demzufolge hat auch der Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen vom 11.5.2009 (NZBau 2009, 370) und vom 10.09.2009 (NZBau 2009, 771) lediglich ausgeführt, dass die Bauzeit anzupassen ist.

    (2.2) Die Regelungslücke im Vertrag kann nicht durch dispositives Recht geschlossen werden (vgl. BGH NZBau 2009, 370, 374).

    Handelt es sich - wie hier - um einen Austauschvertrag, besteht die Vermutung, dass nach dem Geschäftswillen der Parteien Leistung und Gegenleistung in einem ausgewogenen Verhältnis standen (BGH NZBau 2009, 370, 374; BGH NZBau 2009, 771, 773).

    Auch die Grundsätze des vereinbarten § 6 Nr. 3 und 4 VOB/B a.F. sind sinngemäß zu berücksichtigen (BGH, NZBau 2009, 370; BGH, NZBau 2009, 771, 773).

    In beiden Fällen besteht nach Treu und Glauben keine Veranlassung, das Risiko von Änderungen der Grundlagen des Preises dem Auftragnehmer zuzuweisen (BGH NZBau 2009, 370; BGH NZBau 2009, 771, 773).

  • BayObLG, 05.11.2002 - Verg 22/02

    Unselbständige Anschlussbeschwerde im wettbewerbsrechtlichen Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.07.2011 - U (Kart) 11/11
    Das Kriterium der Nichtge-werblichkeit ist deshalb jedenfalls dann erfüllt, wenn der Auftraggeber bei Erfüllung der Aufgabe nicht dem Wettbewerb am Markt ausgesetzt ist ( Dreher in Immenga/Mestmäcker, GWB, 3. Aufl., § 98 Rn. 36 ff.; BayObLG, NZBau 2003, 342 jeweils m.w.N.).

    Es kann folglich offen bleiben, ob in Fällen der vorliegenden Art § 98 Nr. 2 GWB Vorrang vor § 98 Nr. 4 GWB genießt (Immenga/Mestmäcker, GWB, 4. Auf!., § 98 Rn. 224 m.w.N.; Müller-Wrede in Ingenstau/ Korbion, VOB, 15. Aufl., § 98 Rn. 46; BayObLG, NZBau 2003, 342) und die Beklagte deshalb den 3. Abschnitt der VOB/A zu beachten hatte, oder ob umgekehrt § 98 Nr. 4 GWB Vorrang vor § 98 Nr. 2 GWB eingeräumt werden muss (vgl. EuGH, VergabeR 2008, 632 - Aigner), so dass die Beklagte als Sektorenauftraggeber nur den 4. Abschnitt der VOB/A einzuhalten hatte.

  • EuGH, 10.04.2008 - C-393/06

    Ing. Aigner - Öffentliche Aufträge - Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.07.2011 - U (Kart) 11/11
    Es kann folglich offen bleiben, ob in Fällen der vorliegenden Art § 98 Nr. 2 GWB Vorrang vor § 98 Nr. 4 GWB genießt (Immenga/Mestmäcker, GWB, 4. Auf!., § 98 Rn. 224 m.w.N.; Müller-Wrede in Ingenstau/ Korbion, VOB, 15. Aufl., § 98 Rn. 46; BayObLG, NZBau 2003, 342) und die Beklagte deshalb den 3. Abschnitt der VOB/A zu beachten hatte, oder ob umgekehrt § 98 Nr. 4 GWB Vorrang vor § 98 Nr. 2 GWB eingeräumt werden muss (vgl. EuGH, VergabeR 2008, 632 - Aigner), so dass die Beklagte als Sektorenauftraggeber nur den 4. Abschnitt der VOB/A einzuhalten hatte.
  • BGH, 09.07.2001 - II ZR 228/99

    Auslegung einer Bürgschaftsvereinbarung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.07.2011 - U (Kart) 11/11
    Geboten ist damit vor allem eine nach beiden Seiten interessengerechte Auslegung (BGH, NJW 2002, 747).
  • BGH, 17.10.2003 - V ZR 84/02

    Schadensmindernde Berücksichtigung von Steuervorteilen; Darlegungs- und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.07.2011 - U (Kart) 11/11
    Ebenso bleibt eine Feststellungsklage statthaft, wenn erst in 2. Instanz eine bezifferte Leistungsklage möglich wird (BGH, NJW-RR 2004, 79, 81).
  • BGH, 28.09.1999 - VI ZR 195/98

    Verjährungsunterbrechung gem. § 211 Abs. 2 BGB; Feststellungsinteresse für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.07.2011 - U (Kart) 11/11
    In diesem Sinne kann die Möglichkeit einer weitergehenden Feststellungsklage das Interesse an einer bloß auf einzelne Streitpunkte des Rechtsverhältnisses beschränkten Feststellung entgegenstehen, wenn diese Beschränkung weitere Prozesse befürchten lässt (BGH, NJW 1999, 3774; Greger , a.a.O. § 256 Rdnr. 7 b).
  • BGH, 15.01.2008 - VI ZR 53/07

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Feststellung der Schadensersatzpflicht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.07.2011 - U (Kart) 11/11
    Nicht zumutbar ist die Beachtung des Vorrangs der Leistungsklage aber, wenn der Kläger seinen Anspruch noch nicht beziffern kann (BGH NJW 2000, 1256, 1257; BGH MDR 2008, 461).
  • BGH, 21.01.2000 - V ZR 387/98

    Nichterfüllung bei Rechtsmängeln

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.07.2011 - U (Kart) 11/11
    Nicht zumutbar ist die Beachtung des Vorrangs der Leistungsklage aber, wenn der Kläger seinen Anspruch noch nicht beziffern kann (BGH NJW 2000, 1256, 1257; BGH MDR 2008, 461).
  • BGH, 11.11.1993 - VII ZR 47/93

    Schadensersatzanspruch wegen unvollständiger Leistungsbeschreibung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.07.2011 - U (Kart) 11/11
    Vertragsbedingungen zu den Ausführungsfristen, die - wie hier - im Rahmen eines formalisierten Vergabeverfahrens verwendet werden, sind regelmäßig so zu verstehen, dass sie im Einklang mit den vergaberechtlichen Bestimmungen stehen (BGH, BGHZ 124, 64; BGH, NZBau 2009, 771 f.).
  • BGH, 17.02.1998 - VI ZR 342/96

    Berechnung entgangenen Gewinns und entgangener Dienste bei einem am Anfang seiner

  • BGH, 30.03.1983 - VIII ZR 3/82

    Bestehendes Mietverhältnis als Voraussetzung eines mietrechtlichen

  • BGH, 01.06.1990 - V ZR 48/89

    Verhältnis von Wandelungs- und Minderungsklage

  • BGH, 21.02.1991 - III ZR 204/89

    verzögerter Versorgungsbescheid - multiple Sklerose - § 256 Abs. 1 ZPO, offene

  • BGH, 22.03.1994 - 4 StR 117/94

    Verjährung - Strafzumessung - Strafschärfung - Verfolgbarkeit

  • OLG Koblenz, 11.07.2002 - 5 U 291/01
  • LG Hagen, 27.11.2015 - 8 O 166/11
    Dies gilt auch für eine - die hier gegebene - Beschränkung im Sinne § 264 Nr. 2, 2. Alt. ZPO ( vgl. OLG Düsseldorf NJW 2012, 85, 86 f.; Becker-Eberhard, in: MünchKomm, ZPO, 4. Aufl. 2014, § 264 Rn. 23; Greger, in: Zöller, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 264 Rn. 4a ).
  • OLG Karlsruhe, 17.12.2013 - 18 UF 48/12

    Präklusion bei Abänderungsklagen: Festsetzung des Unterhaltsanspruchs in der

    Eine Einwilligung gemäß § 269 Abs. 2 ZPO muss auch für eine teilweise Klagerücknahme erklärt werden (OLG Düsseldorf NJW 2012, 85 Tz. 24).

    Dafür ist es ausreichend, wenn sich aus den Gesamtumständen ergibt, dass die beklagte Partei mit der teilweisen Beschränkung des Klageantrags einverstanden ist (OLG Düsseldorf NJW 2012, 85 Tz. 25).

  • BGH, 19.12.2023 - VIII ZR 74/23

    Zurückweisung der Gegenvorstellung gegen die Festsetzung des Wertes für das

    Nach einer Ansicht bedarf eine in der Klagebeschränkung liegende teilweise Klagerücknahme stets (OLG Düsseldorf, NJW 2012, 85, 86; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 23. Aufl., § 264 Rn. 17; Zöller/Greger, ZPO, 35. Aufl., § 264 Rn. 4a) oder jedenfalls im Fall der sogenannten quantitativen Klagebeschränkung (MünchKommZPO/Becker-Eberhard, 6. Aufl., § 264 Rn. 23; Wieczorek/Schütze/Assmann, ZPO, 5. Aufl., § 264 Rn. 40) der Zustimmung des Beklagten.
  • OLG Bremen, 20.12.2019 - 2 U 50/18

    Zeitpuffer im Bauzeitenplan stehen dem Auftragnehmer zu!

    Der Auftragnehmer ist nämlich nicht verpflichtet, solche von ihm nicht zu vertretenden Behinderungen durch Hergabe derartiger Zeitreserven zu kompensieren (Kapellmann, a.a.O. § 6 VOB/B Rdnr. 39; OLG Düsseldorf NZBau 2011, 674, Rdnr. 62).
  • AG München, 13.12.2019 - 461 C 11331/19

    Streitgegenstand bei Klage auf Räumung und Herausgabe einer Wohnung

    Denn in der Herabstufung der ersten Kündigung vom Hauptantrag zum Hilfsantrag müsste man dann konsequenterweise eine Teilklagerücknahme sehen (vgl. OLG Düsseldorf vom 20.078.2011, U (Kart) 11/11, NJW 2012, 85), die schon ohne Beweisaufnahme gemäß § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO zur Teilkostentragungslast der Klagepartei führen würde.
  • OLG Düsseldorf, 27.10.2020 - 21 U 57/17

    Schadensersatz aus einem Architektenvertrag wegen mangelhafter Planungsleistung

    Eine Feststellungsklage bleibt statthaft, wenn erst in II. Instanz eine bezifferte Leistungsklage möglich wird (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.07.2011 VI U (Kart) 11/11, zitiert nach juris, dort Rn. 34; BGH, Urteil vom 17.10.2003 - V ZR 84/02, zitiert nach juris, dort Rn. 26), so dass auch das Möglichwerden einer konkreten Bezifferung im jetzigen Zeitpunkt nicht zur Unzulässigkeit der Klage führt.
  • LG Karlsruhe, 12.05.2023 - 6 O 120/22

    "Ketten-Rückabwicklung" in Deutschland wegen falscher Kilometerangaben eines in

    Dabei handelt es sich auch ohne ausdrückliche Erklärung um eine Klagerücknahme (vgl. BAG, Urteil vom 14.07.1961 - 1 AZR 291/60, NJW 1961, 2371; RG, Urteil vom 25.03.1924 - III 349/23, RGZ 108, 135, 137; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.07.2011 - VI-U (Kart) 11/11, Rn. 23, juris, NJW 2012, 85; OLG Koblenz, Urteil vom 11.07.2002 - 5 U 291/01, Rn. 9, juris).
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