Rechtsprechung
| BGH, 16.04.1996 - VI ZR 79/95 |
Leere Fahrzeugbatterie
§ 426 BGB, § 254 BGB, Vorrang der Regeln über die "Haftungseinheit" (hier: Zurechnungseinheit von Geschädigtem und Erstschädiger) vor der "gestörten Gesamtschuld";
zur Abgrenzung zwischen Pannenhilfe iSv §§ 539 Abs. 2, Abs. 1 Nr. 1 RVO (jetzt § 2 Abs. 2, Abs. 1 Nr. 1 SGB VII) und Hilfe bei gemeiner Gefahr (§ 539 Abs. 1 Nr. 9a RVO, jetzt § 2 Abs. 1 Nr. 13 a) SGB VII);
§ 7 StVG, im "Betrieb" ist auch ein liegengebliebener Pkw, solange er aufgrund seines Standorts Gefahren für den fließenden Verkehr hervorruft, § 15 StVO
Volltextveröffentlichungen (9)
- verkehrslexikon.de
Zur Verletzung eines Helfers beim Schieben eines liegengebliebenen unbeleuchteten Pkw in der Dunkelheit durch von hinten auffahrendes Kraftfahrzeug
- Prof. Dr. Lorenz
Kein Gesamtschuldnerausgleich zwischen "Erstschädiger" und "Zweitschädiger" bei Vorliegen einer Haftungseinheit
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Einheitliche Gefahrenlage - Identische Kausalbeiträge - Schadensquote - Mehrere Schädiger - Mitverschulden des Verletzten - Zurechnungseinheit - Gesamtschuldnerausgleich - Arbeitnehmerähnliche Unternehmenseingliederung
- archive.org
- rabüro.de
Kein Gesamtschuldnerausgleich zwischen "Erstschädiger" und dem außerhalb stehenden "Zweitschädiger" bei Vorliegen einer Haftungseinheit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 254, 426; RVO §§ 539, 636
Zurechnung der Verursachungsbeiträge mehrerer Schädiger - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1996, 2023
- MDR 1996, 1013
- NZV 1996, 359
- VersR 1996, 856
Wird zitiert von ... (37) Zitiert selbst (18)
- BGH, 25.04.1989 - VI ZR 146/88
Abgesonderte Befriedigung aus einer Entschädigungsforderung gegen eine …
Auszug aus BGH, 16.04.1996 - VI ZR 79/95
Dies ist zum einen dann der Fall, wenn die Verhaltensweisen mehrerer Schädiger zu einem einheitlichen unfallursächlichen Umstand geführt haben (Haftungseinheit, vgl. z.B. Senatsurteile BGHZ 54, 283, 285 sowie vom 25. April 1989 - VI ZR 146/88 - VersR 1989, 730, 731 und vom 13. Dezember 1994 - VI ZR 283/93 - VersR 1995, 427, 428).Die vom Berufungsgericht vorgenommene Summierung getrennter Haftungsquoten bedeutet eine unzulässige doppelte Berücksichtigung im wesentlichen identischer Kausalbeiträge (vgl. hier auch Senatsurteil vom 25. April 1989 - VI ZR 146/88 - VersR 1989, 730, 732).
Für einen weiteren, auf § 426 BGB gestützten Ausgleichsanspruch gegenüber dem Zeugen B. ist daher, unabhängig von der oben erörterten Frage einer Haftungsprivilegierung nach § 636 Abs. 1 RVO, bereits aus schadensrechtlichen Gründen kein Raum (vgl. Senatsurteile BGHZ 61, 213, 219 sowie vom 18. April 1978 - VI ZR 81/76 - VersR 1978, 735, 736; s. auch Senatsurteil vom 25. April 1989 - VI ZR 146/88 - VersR 1989, 730, 732).
- BGH, 13.12.1994 - VI ZR 283/93
Haftung des Öl- oder Bezinanlieferers für Schäden durch Auslaufen von …
Auszug aus BGH, 16.04.1996 - VI ZR 79/95
Dies ist zum einen dann der Fall, wenn die Verhaltensweisen mehrerer Schädiger zu einem einheitlichen unfallursächlichen Umstand geführt haben (Haftungseinheit, vgl. z.B. Senatsurteile BGHZ 54, 283, 285 sowie vom 25. April 1989 - VI ZR 146/88 - VersR 1989, 730, 731 und vom 13. Dezember 1994 - VI ZR 283/93 - VersR 1995, 427, 428).Durch die Rechtsfigur der Haftungs- bzw. Zurechnungseinheit soll vermieden werden, daß im wesentlichen identische Verursachungsfaktoren zum Nachteil eines der Beteiligten doppelt zum Ansatz kommen (vgl. Senatsurteil vom 13. Dezember 1994 - VI ZR 283/93 - aaO m.w.N.).
26 Die vom Berufungsgericht vorgenommene Haftungsverteilung hat zwar - wie dargelegt - zu einer aus Rechtsgründen nicht haltbaren zu hohen Belastung der Klägerin geführt; hingegen vermag die Anschlußrevision keine durchgreifenden Rechtsfehler aufzuzeigen, die dem Berufungsgericht bei den einzelnen Bewertungskriterien der Verursachungsbeiträge der Beteiligten zu Lasten des Beklagten zu 1) unterlaufen sein und im Rahmen der beschränkten revisionsrechtlichen Überprüfung der tatrichterlichen Abwägungsüberlegungen (vgl. dazu Senatsurteile vom 12. Juli 1988 - VI ZR 283/87 - VersR 1988, 1238, 1239; vom 12. Januar 1993 - VI ZR 75/92 - VersR 1993, 442 und vom 13. Dezember 1994 - VI ZR 283/93 - VersR 1995, 427, 428) dazu führen könnten, die Bewertung des Haftungsanteils der Beklagten mit jedenfalls 40 % zu beanstanden.
- BGH, 18.09.1973 - VI ZR 91/71
Abwägung verschiedener zum Unfall führender Kausalverläufe
Auszug aus BGH, 16.04.1996 - VI ZR 79/95
Zum andern können jedoch aus entsprechenden Gründen auch der Geschädigte und einer der Schädiger als Einheit einem anderen Schädiger gegenüberstehen (Zurechnungseinheit oder Tatbeitragseinheit, vgl. z.B. Senatsurteile BGHZ 61, 213, 218; vom 11. Juni 1974 - VI ZR 210/72 - VersR 1974, 1127, 1129; vom 18. April 1978 - VI ZR 81/76 - VersR 1978, 735, 736 und vom 5. Oktober 1982 - VI ZR 72/80 - VersR 1983, 131).Für einen weiteren, auf § 426 BGB gestützten Ausgleichsanspruch gegenüber dem Zeugen B. ist daher, unabhängig von der oben erörterten Frage einer Haftungsprivilegierung nach § 636 Abs. 1 RVO, bereits aus schadensrechtlichen Gründen kein Raum (vgl. Senatsurteile BGHZ 61, 213, 219 sowie vom 18. April 1978 - VI ZR 81/76 - VersR 1978, 735, 736; s. auch Senatsurteil vom 25. April 1989 - VI ZR 146/88 - VersR 1989, 730, 732).
- BGH, 15.05.1990 - VI ZR 266/89
Begriff der Hilfeleistung bei gemeiner Gefahr; Voraussetzungen der …
Auszug aus BGH, 16.04.1996 - VI ZR 79/95
Vielmehr muß in einem derartigen Fall entscheidend darauf abgestellt werden, ob etwaige Umstände, die für einen Versicherungsschutz nach § 539 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 RVO in Betracht zu ziehen sind, nach den Gegebenheiten des Sachverhalts, insbesondere mit Blick auf die Motive des Handelnden, von derart untergeordneter Bedeutung sind, daß sie als rechtlich unerheblich unberücksichtigt zu bleiben haben (vgl. Senatsurteil vom 15. Mai 1990 - VI ZR 266/89 - VersR 1990, 995, 997 m.w.N.;… BSG, Sozialrecht 2. Folge § 539 RVO Nr. 116, S. 328, 332).Eine solche den Versicherungsschutz nach § 539 Abs. 1 Nr. 9 a RVO auslösende Hilfeleistung könnte jedoch nicht zu einer Haftungsprivilegierung des Zeugen B. gemäß § 636 Abs. 1 RVO führen (vgl. dazu Senatsurteile vom 2. Dezember 1980 - VI ZR 265/78 - VersR 1981, 260, 261 und vom 15. Mai 1990 - VI ZR 266/89 - VersR 1990, 995, 996 m.w.N.).
- BGH, 18.04.1978 - VI ZR 81/76
Haftungseinheit - Zurechnungseinheit - Bereicherungsanspruch - Ausgleichsanspruch …
Auszug aus BGH, 16.04.1996 - VI ZR 79/95
Zum andern können jedoch aus entsprechenden Gründen auch der Geschädigte und einer der Schädiger als Einheit einem anderen Schädiger gegenüberstehen (Zurechnungseinheit oder Tatbeitragseinheit, vgl. z.B. Senatsurteile BGHZ 61, 213, 218; vom 11. Juni 1974 - VI ZR 210/72 - VersR 1974, 1127, 1129; vom 18. April 1978 - VI ZR 81/76 - VersR 1978, 735, 736 und vom 5. Oktober 1982 - VI ZR 72/80 - VersR 1983, 131).Für einen weiteren, auf § 426 BGB gestützten Ausgleichsanspruch gegenüber dem Zeugen B. ist daher, unabhängig von der oben erörterten Frage einer Haftungsprivilegierung nach § 636 Abs. 1 RVO, bereits aus schadensrechtlichen Gründen kein Raum (vgl. Senatsurteile BGHZ 61, 213, 219 sowie vom 18. April 1978 - VI ZR 81/76 - VersR 1978, 735, 736; s. auch Senatsurteil vom 25. April 1989 - VI ZR 146/88 - VersR 1989, 730, 732).
- BGH, 25.10.1994 - VI ZR 107/94
Einstandspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers bei Abstellen eines Kfz unter …
Auszug aus BGH, 16.04.1996 - VI ZR 79/95
Zutreffend ist insoweit im Berufungsurteil ausgeführt, das Unfallgeschehen habe sich bei dem Betrieb des Fahrzeugs des Zeugen B. ereignet; auch der liegengebliebene und fahruntüchtige Pkw bleibt so lange im Betrieb im Sinne von § 7 Abs. 1 StVG, als er, wie dies vorliegend der Fall ist, aufgrund seines Standortes Gefahren für den fließenden Verkehr hervorrufen kann (vgl. Senatsurteile BGHZ 29, 163, 166 f. und vom 25. Oktober 1994 - VI ZR 107/94 - VersR 1995, 90, 92 m.w.N.). - BGH, 09.01.1959 - VI ZR 202/57
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall zweier Lastzüge auf der Autobahn
Auszug aus BGH, 16.04.1996 - VI ZR 79/95
Zutreffend ist insoweit im Berufungsurteil ausgeführt, das Unfallgeschehen habe sich bei dem Betrieb des Fahrzeugs des Zeugen B. ereignet; auch der liegengebliebene und fahruntüchtige Pkw bleibt so lange im Betrieb im Sinne von § 7 Abs. 1 StVG, als er, wie dies vorliegend der Fall ist, aufgrund seines Standortes Gefahren für den fließenden Verkehr hervorrufen kann (vgl. Senatsurteile BGHZ 29, 163, 166 f. und vom 25. Oktober 1994 - VI ZR 107/94 - VersR 1995, 90, 92 m.w.N.). - BGH, 12.06.1973 - VI ZR 163/71
Inanspruchnahme eines außerhalb des Sozialversicherungsverhältnisses stehenden …
Auszug aus BGH, 16.04.1996 - VI ZR 79/95
11 a) Das Berufungsgericht geht zwar zutreffend von dem rechtlichen Ansatz aus, daß dann, wenn der Zeuge B. einerseits nach den Normen des Zivilrechts an sich der Klägerin gesamtschuldnerisch mit den Beklagten auf Schadensersatz haften würde, ihm andererseits aber im Verhältnis zur Klägerin das Haftungsprivileg des § 636 Abs. 1 RVO zugute käme, ein gestörtes Gesamtschuldverhältnis zu bejahen wäre, das zu einer Beschränkung der Haftung des Beklagten zu 1) (und damit auch der Zweitbeklagten) als sogenanntem "außenstehenden Zweitschädiger" auf denjenigen Anteil führen würde, der im Verhältnis zum privilegierten "Erstschädiger" (dem Zeugen B.) auf ihn entfiele, wenn der Ausgleich nach § 426 BGB nicht durch das Haftungsprivileg verhindert würde (st. Rspr., vgl. z.B. die Senatsurteile in BGHZ 61, 51, 55; 94, 173, 176; 110, 114, 117 m.w.N.). - BGH, 23.01.1990 - VI ZR 209/89
Treppensturz - § 823 Abs. 1 BGB, Verkehrssicherungspflicht, § 426 BGB, gestörte …
Auszug aus BGH, 16.04.1996 - VI ZR 79/95
11 a) Das Berufungsgericht geht zwar zutreffend von dem rechtlichen Ansatz aus, daß dann, wenn der Zeuge B. einerseits nach den Normen des Zivilrechts an sich der Klägerin gesamtschuldnerisch mit den Beklagten auf Schadensersatz haften würde, ihm andererseits aber im Verhältnis zur Klägerin das Haftungsprivileg des § 636 Abs. 1 RVO zugute käme, ein gestörtes Gesamtschuldverhältnis zu bejahen wäre, das zu einer Beschränkung der Haftung des Beklagten zu 1) (und damit auch der Zweitbeklagten) als sogenanntem "außenstehenden Zweitschädiger" auf denjenigen Anteil führen würde, der im Verhältnis zum privilegierten "Erstschädiger" (dem Zeugen B.) auf ihn entfiele, wenn der Ausgleich nach § 426 BGB nicht durch das Haftungsprivileg verhindert würde (st. Rspr., vgl. z.B. die Senatsurteile in BGHZ 61, 51, 55; 94, 173, 176; 110, 114, 117 m.w.N.). - BGH, 04.04.1995 - VI ZR 327/93
Bindungswirkung eines bestandskräftigen Rentenbescheids der gesetzlichen …
Auszug aus BGH, 16.04.1996 - VI ZR 79/95
16 cc) Zwar ist der Versicherungsschutz aus § 539 Abs. 1 Nr. 9 a RVO im Verhältnis zu demjenigen nach § 539 Abs. 1 Nr. 1 und § 539 Abs. 2 RVO subsidiär (vgl. Senatsurteil BGHZ 129, 195, 199); Unfallversicherungsschutz nach Nr. 9 a des § 539 Abs. 1 RVO ist daher nur gegeben, wenn die unfallbringende Tätigkeit unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nicht schon nach anderen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach § 539 Abs. 1 Nr. 1 und § 539 Abs. 2 RVO versichert ist (vgl. BSGE 68, 119, 121 m.w.N.; BSG, NJW 1993, 1030). - BGH, 23.04.1985 - VI ZR 91/83
Gesamtschuldnerausgleich bei Schmerzensgeldanspruch eines durch Dienstunfall …
- BGH, 12.07.1988 - VI ZR 283/87
Gewichtung der Verursachungsbeiträge von Schädiger und Geschädigtem
- BGH, 29.09.1970 - VI ZR 74/69
unbeleuchtete Lkw-Anhänger - §§ 254, 840 BGB, keine Gesamtabwägung …
- BGH, 02.12.1980 - VI ZR 265/78
Berufung auf das Haftungsprivileg gegenüber Schadensersatzansprüchen des …
- BGH, 12.01.1993 - VI ZR 75/92
Mitverschulden bei Bahnunfall
- BSG, 24.01.1991 - 2 RU 29/90
Unfallversicherungsschutz eines selbständig tätigen Kapitäns und Reiseleiters bei …
- BGH, 05.10.1982 - VI ZR 72/80
Mitverschuldensausgleich - Gesamtschuld - Haftung - Zurechnung - Kinder - Kfz - …
- BGH, 11.06.1974 - VI ZR 210/72
Umfang der Minderung der Schadensersatzpflicht durch ein Mitverschulden - …
- BGH, 05.10.2010 - VI ZR 286/09
Haftung bei Kfz-Unfall: Mehrere nebeneinander verantwortliche Schädiger; …
Vielmehr kann, worauf die Revision der Beklagten zu 1 und 2 im Ausgangspunkt zutreffend hinweist, auch von einem auf dem Seitenstreifen einer Autobahn stehenden Kraftfahrzeug (…vgl. König in Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 7 StVG Rn. 8) und von einem nach einem Unfall liegen gebliebenen Kraftfahrzeug bei bereits ordnungsgemäß abgesicherter Unfallstelle noch eine Betriebsgefahr ausgehen (vgl. Senatsurteile vom 9. Januar 1959 - VI ZR 202/57, BGHZ 29, 163, 165 ff.; vom 25. Oktober 1994 - VI ZR 107/94, VersR 1995, 90, 92 und vom 16. April 1996 - VI ZR 79/95, VersR 1996, 856, 857;… Kaufmann in Geigel, Der Haftpflichtprozess, 25. Aufl., Kap. 25 Rn. 58). - BGH, 11.02.2020 - VI ZR 286/19
Reichweite der Haftung des Halters eines Anhängers nach § 7 Abs. 1 StVG
Der Betrieb eines Fahrzeugs dauert fort, solange der Fahrer das Fahrzeug im Verkehr belässt und die dadurch geschaffene Gefahrenlage fortbesteht (…vgl. Senatsurteile vom 9. Januar 1959 - VI ZR 202/57, BGHZ 29, 163, 169, juris Rn. 10;… vom 25. Oktober 1994 - VI ZR 107/94, VersR 1995, 90, 92, juris Rn. 18 ff.; vom 16. April 1996 - VI ZR 79/95, VersR 1996, 856, juris Rn. 13;… König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl., StVG § 7 Rn. 7). - OLG Karlsruhe, 24.06.2013 - 1 U 136/12
Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Betreten der Autobahn; Haftungsquote; …
Durch die Rechtsfigur der Haftungs- bzw. Zurechnungseinheit soll vermieden werden, dass im Wesentlichen identische Verursachungsfaktoren zum Nachteil eines Beteiligten doppelt zum Ansatz kommen (vgl. BGH NJW 1996, 2023-2025 [juris Tz. 19] und anschaulich Otzen DAR 1997, 348-352, jeweils m.w.N.).Rn. 63 b) Eine Zurechnungseinheit wurde daher beispielsweise angenommen für einen einer Verkehrskontrolle unterzogenen alkoholisierten Fahrer eines Pkws und die die Kontrolle durchführenden Polizisten gegenüber einem in diese Personengruppe hineinfahrenden Fahrzeugführer (vgl. BGH NJW 1973, 2022 [juris Tz. 16]), ebenso für den Fahrzeughalter eines unbeleuchtet auf offener Straße geschobenen Pkws und einen schiebenden Helfer gegenüber dem auffahrenden Fahrzeugführer (vgl. BGH NJW 1996, 2023-2025 [juris Tz. 20]).
Ein - auch gestörter - Gesamtschuldnerausgleich zwischen dem Kläger und dem Zeugen Ö. kommt daher von vornherein nicht in Betracht (vgl. BGH NJW 1996, 2023-2025 [juris Tz. 22]).
Rn. 65 d) Die Berücksichtigung eines - eventuellen - Verursachungsanteils des Zeugen Ö. im Verhältnis der Parteien kommt daher lediglich im Rahmen der Bemessung der einheitlichen Haftungsquote der aus dem Kläger und dem Zeugen bestehenden Zurechnungseinheit einerseits und den Beklagten als Schädigern andererseits in Betracht (vgl. BGH NJW 1996, 2023-2025 [juris Tz. 21 f.]).
Angesichts des Zwecks der Zurechnungseinheit, die doppelte Berücksichtigung im Wesentlichen identischer Kausalbeiträge zu verhindern (vgl. BGH NJW 1996, 2023-2025 [juris Tz. 22] m.w.N.), kann jedoch offen bleiben, ob den Zeugen Ö. insoweit überhaupt der Vorwurf trifft, mit dem von ihm geführten Fahrzeug die Fahrbahn nach dem ersten Unfallgeschehen nicht unverzüglich geräumt zu haben (§§ 34 Abs. 1 Nr. 2, 18 Abs. 8 StVO).
- BGH, 04.06.1996 - VI ZR 75/95
Haftung des Vermieters von Räumlichkeiten für die Instandsetzung von …
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist eine mit dieser Folge verbundene Haftungseinheit anzunehmen, wenn sich das Verhalten mehrerer Schädiger im wesentlichen in ein und demselben zum Unfall führenden Ursachenbeitrag ausgewirkt hat, bevor der von einem oder mehreren Beteiligten zu vertretende Kausalverlauf hinzugetreten ist (Urt. v. 16. April 1996 - VI ZR 79/95 m.w.N. - zur Veröffentlichung vorgesehen). - OLG Stuttgart, 12.03.1999 - 2 U 74/98
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für aus Verletzung der …
Um die Haftungsquote des privilegierten Arbeitgebers sind deshalb - zur Vermeidung eines gestörten Gesamtschuldverhältnisses - die Beklagten Ziff. 1-3 von der Haftung freizustellen (BGH NJW 1996, 2023 [BGH 16.04.1996 - VI ZR 79/95] m.w.N.). - LG Frankfurt/Main, 23.09.2020 - 18 O 386/18
Cum-Ex-Geschäfte: Klage der Hamburger Privatbank M.M. Warburg gegen die Deutsche …
Aus denselben Gründen muss die Beklagte gegenüber den Klägerinnen auch nicht im Sinne einer Haftungseinheit für die Leerverkäuferin einstehen, zumal es hierfür an der Voraussetzung eines einheitlichen ursächlichen Schädigungsumstandes oder einer rechtlichen Zurechnungsnorm fehlt (vgl. hierzu BGH NJW 1996, S. 2023 (2024)). - BGH, 17.10.2000 - VI ZR 313/99
Mitverschulden eines bei einem Auffahrunfall verletzten Pannenhelfers
Eine Mitverantwortung des Klägers an der insoweit eingetretenen Selbstgefährdung, die sich durch seine infolge des Aufpralls des vom Beklagten zu 1 geführten PKW auf das Pannenfahrzeug erlittenen Verletzungen realisiert hat (vgl. Senatsurteil vom 16. April 1996 - VI ZR 79/95 - VersR 1996, 856, 858), läßt sich aufgrund der vom Berufungsgericht getroffenen Feststellungen nicht von vorneherein ausschließen. - BGH, 24.01.2006 - VI ZR 290/04
Rechtsfolgen des Versicherungsschutzes für eine Hilfeleistung; Ausschluss der …
Bejahte ein Unfallversicherungsträger seine Einstandspflicht aus § 539 Abs. 1 Nr. 9 a RVO, so verneinte er damit zugleich die Zuordnung der Unfallverletzung zu einer nach § 539 Abs. 1 Nr. 1 oder § 539 Abs. 2 RVO versicherten Tätigkeit (vgl. Senatsurteile BGHZ 129, 195, 198 f. und vom 16. April 1996 - VI ZR 79/95 - VersR 1996, 856, 858; BSGE 68, 119, 121 und BSG NJW 1993, 1030).Der Versicherungsschutz für die Hilfeleistung gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 13 a SGB VII führt demgemäß wie bei den früheren gesetzlichen Regelungen, etwa in § 636 RVO (vgl. Senatsurteile BGHZ 38, 270, 280 f.; 129, 195, 202; vom 2. Dezember 1980 - VI ZR 265/78 - VersR 1981, 260, 261; vom 28. Oktober 1986 - VI ZR 181/85 - VersR 1987, 384, 385; vom 15. Mai 1990 - VI ZR 266/89 - VersR 1990, 995, 996; vom 16. April 1996 - VI ZR 79/95 - VersR 1996, 856, 858; ebenso BGHZ 33, 251, 258) nicht zur Anwendung des Haftungsausschlusses gemäß § 104 SGB VII.
- OLG Köln, 04.05.1999 - Ss 163/99
Kennzeichenmissbrauch
Danach bleibt auch ein fahruntüchtiges Kfz so lange in Betrieb im Sinne von § 7 Abs. 1 StVG, wie es Gefahren für den fließenden Verkehr hervorrufen kann (BGH NJW 1996, 2023).Ein auf einer öffentlichen Straße geschobenes Kfz ist "im Betrieb" (vgl. BGH NJW 1996, 2023).
- LG Konstanz, 27.07.2006 - 4 O 234/05
Die Bundesrepublik Deutschland haftet für die Folgen des Flugzeugunglücks von …
Eine solche Haftungs- und Zurechnungseinheit ist anzunehmen, wenn sich die Verhaltensweisen mehrerer Schädiger in demselben unfallbedingten Verursachungsbeitrag ausgewirkt haben (BGH NJW 1996, 2023; 1973, 2022;… Palandt- Heinrichs, a.a.O., § 254 Rn 52 und 72; § 426 Rn 11). - OLG Hamm, 08.11.2019 - 9 U 10/19
Schadensersatzansprüche aufgrund eines Verkehrsunfalles
- OLG Hamm, 06.05.2025 - 7 U 91/24
Auffahren auf eigenes Fahrzeug; Betrieb; fliegender Start; gestörte Gesamtschuld; …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2019 - L 2 R 116/19
Rückerstattung überzahlter Rente nach Versterben des Rentners; Inanspruchnahme …
- OLG Hamm, 27.11.2020 - 7 U 24/19
Kettenauffahrunfall; Haftungseinheit; innerstädtischer Kollonenverkehr
- OLG Hamm, 21.04.2009 - 9 U 129/08
Ingerenz; vorangegangenes Tun; Grillfeuer; Spiritus; Mitverschulden; …
- OLG Dresden, 08.09.1999 - 8 U 2048/99
Gesetzlicher Forderungsübergang bei Entgeltfortzahlung und Tierhalterhaftung
- OLG Celle, 10.05.2023 - 14 U 36/20
Bahnunfall; Haftungseinheit; Zurechnungseinheit; Unfall; Betriebsgefahr; Zur …
- LG Nürnberg-Fürth, 16.01.2013 - 8 O 4100/12
Verkehrsunfall in Italien: Schadensersatzansprüche nach italienischem Recht
- OLG Frankfurt, 27.10.2021 - 12 U 293/20
Haftung für Sturz eines Bauhelfers in ungesicherte Treppenöffnung
- OLG Frankfurt, 09.11.2005 - 1 U 119/05
Deliktsrecht: Sekundäre Verkehrssicherungspflicht eines Architekten
- OLG Celle, 27.02.2018 - 14 U 114/17
Umfang des gesetzlichen Forderungsübergangs auf den Sozialversicherungsträger; …
- OLG Rostock, 03.03.2009 - 5 U 113/08
Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch: Haftung der Gerüstbaufirma für …
- OLG Düsseldorf, 15.01.2002 - 4 U 116/01
Kraft Gesetz vermutetes Überwachungsverschulden; Entlastungsbeweis nach § 831 …
- LSG Hessen, 26.06.2013 - L 4 KA 4/12
Erstattungsanspruch der Kassenärztlichen Vereinigung wegen überzahlter …
- OLG Celle, 29.03.2023 - 14 U 132/22
Bahnunfall; Haftpflichtgesetz; Zusammenstoß von Zug und Lkw; …
- AG Bremen, 04.11.2022 - 3 C 184/20
- LG Bielefeld, 22.11.2005 - 2 O 23/04
Geltendmachung eines Anspruchs auf Schmerzensgeld und Feststellung einer …
- SG Marburg, 07.12.2011 - S 12 KA 645/10
Vergütung vertragsärztlicher Leistungen - Überzahlung des Arztkontos - Anspruch …
- OLG Hamm, 31.08.1998 - 6 U 15/98
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem am Fahrbahnrand stehenden Helfer bei …
- OLG Saarbrücken, 19.12.2000 - 4 U 941/99
Verkehrsunfall von Arbeitskollegen auf dem Betriebsparkplatz
- AG Erkelenz, 26.07.2012 - 6 C 331/10
Unfallbedingt auf linker Spur einer Autobahn liegengebliebenes Fahrzeug ist im …
- OLG Hamm, 02.09.1999 - 6 U 55/99
Haftungsverteilung bei Auffahren auf einen rückwärts auf der rechten Fahrspur der …
- OLG Frankfurt, 05.08.1997 - 8 U 31/96
Haftung von Architekten für einen Arbeitsunfall auf einer Baustelle; …
- SG Marburg, 07.12.2011 - S 12 KA 614/10
Honorarrückforderung wegen Überzahlung des Honorarkontos im Quartal III/06 in …
- AG Ahrensburg, 20.08.2009 - 47 C 823/08
Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrrads mit Hilfsmotor mit einem Pkw an …
- OLG Celle, 25.08.1999 - 9 U 12/99
Haftung bei Nothilfemaßnahmen für Schaden des Retters im Betrieb des Arbeitgebers …
- OLG Schleswig, 20.02.1997 - 7 U 165/95
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