Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 08.10.1987

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 08.07.1987 - 23 CS 87.00979   

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https://dejure.org/1987,5812
VGH Bayern, 08.07.1987 - 23 CS 87.00979 (https://dejure.org/1987,5812)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.07.1987 - 23 CS 87.00979 (https://dejure.org/1987,5812)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Juli 1987 - 23 CS 87.00979 (https://dejure.org/1987,5812)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 454
  • FamRZ 1988, 1275 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • VGH Bayern, 16.03.2005 - 23 BV 04.2295

    Aufrechterhaltung eines Verbesserungsbeitragsbescheids als

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  • VerfGH Bayern, 24.05.2019 - 23-VI-17

    Fremdenverkehrsbeitrag wegen nichtgewerbsmäßiger Vermietung von Geschäftsräumen

    Für diese Verbindlichkeit, die nach dem Erbfall entstanden und deshalb keine Nachlassverbindlichkeit im Sinn des § 1967 Abs. 2 BGB geworden ist, haften die Miterben zwar nicht nach § 2058 BGB, aber nach § 421 BGB als Gesamtschuldner (vgl. BayVGH vom 8.7.1987 BayVBl 1988, 272/273), weil sie den Beitragstatbestand selbst verwirklicht haben und deshalb den Fremdenverkehrsbeitrag jeweils in voller Höhe schulden.

    Dazu bedurfte es keiner besonderen Begründung (vgl. BVerwG vom 22.1.1993 NJW 1993, 1667/1669; BayVGH BayVBl 1988, 272/273).

  • VG Ansbach, 14.12.2010 - AN 1 K 08.02095

    Vorausleistung Verbesserungsbeitrag; Artzuschlag für

    Der Ortsgesetzgeber dürfe für die Ermittlung des Artzuschlags nicht an Merkmale anknüpfen, die mit dem gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG abzugeltenden Vorteil nichts mehr tun hätten, weil sie sich nicht auf die Grundstücke bezögen (BayVGH, Urteil vom 15.5.2001, a.a.O. und Beschluss vom 8.7.1987, 23 CS 87.00979, BayVBl 1988, 272).

    Diese Vorgehensweise bei der Beitragskalkulation sei nach den Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs statthaft (Beschluss vom 8.7.1987, 23 CS 87.00979 und Urteil vom 4.10.1991, 23 B 90.2068).

    In dieser Funktion sei die Heranziehung des Einwohnerwertes nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nach wie vor zulässig (BayVGH, Beschluss vom 8.7.1987, 23 CS 87.00979), wenn gleichzeitig die Grundstücksbezogenheit der Regelung gewährleistet sei, was vorliegend ebenfalls mit der Anknüpfung an die planungsrechtlich verbindlich vorgegebene Nutzung der Fall sei.

  • VGH Bayern, 22.10.1998 - 23 B 96.4172

    Rechtmäßigkeit der Regelungen einer Gebührensatzung zu einer Entwässerungssatzung

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  • VG München, 20.10.2009 - M 16 K 09.2072

    Vorzeitige Besitzeinweisung; Dienstbarkeit für Ethylen- Rohrleitung;

    Damit sind die Ehegatten grundsätzlich nur gemeinsam über das Gesamtgut (§ 1416 BGB) verfügungsbefugt und verpflichtet, das Gesamtgut betreffende Rechtsstreitigkeiten gemeinschaftlich zu führen (Palandt, BGB, RdNr. 7 zu § 1450; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, RdNr. 8 Anhang nach § 52; insofern andere Konstellation als die der Entscheidung des BayVGH vom 8.7.1987; BayVBl. 88, 272); einer der in §§ 1453 Abs. 1 iVm. 1366 Abs. 1 bis 4 (Genehmigung von Verträgen) bzw. §§ 1454, 1455, dort v.a. Nr. 10 BGB (Notverwaltung bzw. Dringlichkeit) geregelten Fälle der Entbehrlichkeit der Zustimmung des anderen Ehegatten bzw. der nachträglichen Zustimmung liegt ersichtlich nicht vor, so dass auch der "vorsorglichen" Vollmachtserklärung des Herrn ... vom 20. Oktober 2009 -wie auszuführen ist- keine nachträglich heilende Wirkung zukommen konnte.
  • VG Bayreuth, 23.07.2014 - B 4 K 13.624

    Fremdenverkehrsbeitrag

    b) Für die Beitragsschuld, die nach dem Erbfall entstanden ist und deshalb keine Nachlassverbindlichkeit i.S. v. § 1967 Abs. 2 BGB geworden ist, haften die Miterben nach § 421 BGB als Gesamtschuldner (BayVGH, B. v. 08.07.1987 - 23 CS 87.00979- BayVBl 1988, 272/273).
  • VGH Bayern, 23.06.2004 - 23 ZB 04.699

    Festsetzung von erhöhten Herstellungsbeiträgen für die Wasserentsorgung;

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  • VG Ansbach, 30.11.2010 - AN 1 K 09.02450

    Ertüchtigung einer bestehenden Kläranlage als beitragspflichtige

    Bereits mit Beschluss vom 8. Juli 1987 (BayVBl 1988, 272) sind diese Entscheidungen jedoch korrigiert worden, weil ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichwertigkeit von Vorteil und Abgabe und zugleich eine Verletzung des Grundsatzes der Gleichbehandlung darin gesehen wurde, dass der Einwohnergleichwert ohne jede Einschränkung zur Bewertung des Artzuschlags für gewerblich und industriell genutzte Grundstücke verwendet wird.
  • VG Bayreuth, 17.09.2014 - B 4 K 12.998

    Vorauszahlung auf Herstellungsbeitrag für Entwässerungseinrichtung

    Daran fehlt es beim Maßstab des Einwohnergleichwertes, es sei denn er wird durch Umrechnung etwa auf die Geschossflächen zum grundstücksbezogenen Merkmal (BayVGH, B. v. 08.07.1987 - 23 CS 87.00979 - BayVBl 1988, 272/273).
  • VGH Bayern, 18.08.2010 - 20 CS 10.1642

    Beitrag für Entwässerungseinrichtung; Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO; Zustellung an

    Das ist auch in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vom 29.9.1982 Az. 8 C 138.81) und des Verwaltungsgerichtshofs (vom 28.6.1985 BayVBl 1985, 724 und vom 8.7.1987 BayVBl 1988, 272) anerkannt.
  • VG Würzburg, 21.03.2012 - W 2 K 11.759

    Übergangsregelung; nichtiges Satzungsrecht; Kommunalabgaben;

  • VGH Bayern, 02.03.2011 - 20 ZB 10.3178

    Darlegung der Zulassungsgründe; Aufklärungspflicht; Starkverschmutzerzuschlag

  • VGH Bayern, 20.12.1991 - 23 B 90.3449

    Aufgabe zur Errichtung einer im gesamten Wirkungsbereich tätigen gemeinsamen

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Rechtsprechung
   BayObLG, 08.10.1987 - BReg. 3 Z 111/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,3237
BayObLG, 08.10.1987 - BReg. 3 Z 111/87 (https://dejure.org/1987,3237)
BayObLG, Entscheidung vom 08.10.1987 - BReg. 3 Z 111/87 (https://dejure.org/1987,3237)
BayObLG, Entscheidung vom 08. Oktober 1987 - BReg. 3 Z 111/87 (https://dejure.org/1987,3237)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 454
  • FamRZ 1988, 433 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BayObLG, 24.08.2001 - 3Z BR 246/01

    Voraussetzungen der Feststellung einer psychischen Krankheit oder seelischen

    Wird ein Gutachter beauftragt, dessen Sachkunde sich nicht ohne weiteres aus seiner Berufsbezeichnung oder aus der Art seiner Berufstätigkeit ergibt, ist seine Sachkunde in der Entscheidung - für das Rechtsbeschwerdegericht nachvollziehbar - darzulegen (vgl. BayObLG NJW-RR 1988, 454/455; Bienwald Betreuungsrecht 3. Aufl. § 68b FGG Rn. 37).
  • BayObLG, 27.09.1989 - BReg. 2 Z 101/89

    Kein Genehmigungserfordernis bei atypischer Nießbrauchsbestellung zu Gunsten

    Im Schrifttum umstritten ist dagegen die Frage, ob die Voraussetzungen des § 630 ZPO auch dann erfüllt sein müssen, wenn das Scheidungsverfahren durch den Tod des Antragstellers beendet worden ist und danach der Ausschluß des gesetzlichen Erbrechts des überlebenden Ehegatten nach § 1933 S. 1 BGB oder die Unwirksamkeit einer Letztwilligen Verfügung zu seinen Gunsten nach der mit § 1933 S. 1 BGB insoweit übereinstimmenden Vorschrift des § 2077 Abs. 1 S. 2 BGB auf das Vorliegen der unwiderleglichen Vermutung des § 1566 Abs. 1 BGB gestützt werden (bejahend: Battes, FamRZ 1988, 433, 439; Erman/Schlüter, 7. Aufl. 1981, § 1933 BGB , Rd.-Nr. 4; Palandt/ Edenhofer, 48. Aufl. 1989, § 1933 BGB , Anm. 3; Soergel/Stein, 11. Aufl. 1983, § 1933 BGB , Rd.-Nr. 3; Staudinger/Otte, 12. Aufl. 1987, § 2077 BOB, Rd.-Nr. 10; verneinend: MünchKomm/Leipold, 1982, § 1933.BGB, Rd.-Nr. 8; Soergel/Damrau, 12. Aufl. 1989, § 2077 BGB , Rd.-Nr. 4).
  • BayObLG, 04.11.1999 - 2Z BR 106/99

    Geschäftsführung ohne Auftrag zwischen Wohnungseigentümern

    Eine solche Verweisung stellt jedoch nur dann eine nicht ausreichende Begründung im Sinn des § 25 FGG dar, wenn das Amtsgericht keine ausreichenden Feststellungen getroffen hat, die dem Rechtsbeschwerdegericht eine Überprüfung ermöglichen, ob auf den festgestellten Sachverhalt das Gesetz richtig angewendet wurde (BayObLG NJW-RR 1988, 454/455).
  • BayObLG, 13.11.1996 - 3Z BR 278/96

    (Betreuungsverfahren: Anspruch auf rechtliches Gehör und Beweisverwertung;

    Wird ein Gutachter beauftragt, dessen Sachkunde sich nicht ohne weiteres aus seiner Berufsbezeichnung oder aus der Art seiner Berufstätigkeit ergibt, ist seine Sachkunde in der Entscheidung - für das Rechtsbeschwerdegericht nachvollziehbar - darzulegen (vgl. BayObLG NJW-RR 1988, 454/455; Bienwald aaO; Damrau/Zimmermann aaO; Knittel aaO; Zimmermann FamRZ 1991, 270/273).
  • BayObLG, 27.01.1993 - 1Z BR 92/92

    Nichteheliches Kind; Mutter; Elterliche Sorge; Allein; Verfassungsmäßigkeit;

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  • OLG Köln, 06.02.1989 - 2 Wx 53/88

    Anwendbarkeit des § 1933 BGB bei fehlender Einigung über die Scheidungsfolgen

    Im Schrifttum umstritten ist dagegen die Frage, ob die Voraussetzungen des § 630 ZPO auch dann erfüllt sein müssen, wenn das Scheidungsverfahren durch den Tod des Antragstellers beendet worden ist und danach der Ausschluß des gesetzlichen Erbrechts des überlebenden Ehegatten nach § 1933 S. 1 BGB oder die Unwirksamkeit einer Letztwilligen Verfügung zu seinen Gunsten nach der mit § 1933 S. 1 BGB insoweit übereinstimmenden Vorschrift des § 2077 Abs. 1 S. 2 BGB auf das Vorliegen der unwiderleglichen Vermutung des § 1566 Abs. 1 BGB gestützt werden (bejahend: Battes, FamRZ 1988, 433, 439; Erman/Schlüter, 7. Aufl. 1981, § 1933 BGB , Rd.-Nr. 4; Palandt/ Edenhofer, 48. Aufl. 1989, § 1933 BGB , Anm. 3; Soergel/Stein, 11. Aufl. 1983, § 1933 BGB , Rd.-Nr. 3; Staudinger/Otte, 12. Aufl. 1987, § 2077 BOB, Rd.-Nr. 10; verneinend: MünchKomm/Leipold, 1982, § 1933.BGB, Rd.-Nr. 8; Soergel/Damrau, 12. Aufl. 1989, § 2077 BGB , Rd.-Nr. 4).
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