Weitere Entscheidung unten: BGH, 03.07.1992

Rechtsprechung
   GemSOGB, 30.06.1992 - GmS-OGB 1/91   

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GemSOGB, 30.06.1992 - GmS-OGB 1/91 (https://dejure.org/1992,232)
GemSOGB, Entscheidung vom 30.06.1992 - GmS-OGB 1/91 (https://dejure.org/1992,232)
GemSOGB, Entscheidung vom 30. Juni 1992 - GmS-OGB 1/91 (https://dejure.org/1992,232)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 3 Abs. 2 S. 1
    Sondereigentum an bauordnungsrechtswidrig abgeschlossenen Räumen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzung der Abgeschlossenheit von Wohnungen und sonstigen Räumen in bestehenden Gebäuden; Bildung von Wohnungseigentum an bestimmten Gebäudeteilen; Systematische und teleologische Auslegung des Begriffs "in sich abgeschlossen" ; Zum Inhalt des Sondereigentums ; ...

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    WEG §§ 2 3 7 13 59 63

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Umwandlung von Altbauten in Wohnungseigentum erleichtert (IBR 1992, 263)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 119, 42
  • BVerwGE 90, 382
  • NJW 1992, 3290
  • NJW-RR 1993, 198 (Ls.)
  • MDR 1993, 344
  • NVwZ 1993, 100 (Ls.)
  • DNotZ 1993, 48
  • DB 1992, 2547
  • Rpfleger 1993, 238
  • BauR 1993, 91
  • ZfBR 1993, 28
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 11.12.1987 - 8 C 55.85

    Prüfungsbefugnis der Baubehörde bei Erteilung einer

    Auszug aus GemSOGB, 30.06.1992 - GmS-OGB 1/91
    Der 8. Senat hat entschieden, daß der in § 3 Abs. 2 Satz 1 WEG verwendete Begriff "abgeschlossen" im bauordnungsrechtlichen Sinne zu verstehen sei; abgeschlossen seien danach nur solche Wohnungen oder sonstige Räume, die u.a. durch feste Wände und Decken, die den bauordnungsrechtlichen Anforderungen an (Wohnungs-?)Trennwände und (Wohnungs-?)Trenndecken - insbesondere hinsichtlich des Brand-?, Schall- und Wärmeschutzes - entsprechen, baulich vollkommen von fremden Wohnungen und Räumen getrennt sind; diese Abgeschlossenheit im bauordnungsrechtlichen Sinne werde durch die Bescheinigung der Baubehörde nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 WEG den in ihr bezeichneten Räumen attestiert (Urteil vom 11. Dezember 1987 - BVerwG 8 C 55.85 - Buchholz 454.11 WEG Nr. 1 S. 1).

    Dementsprechend bindet die Abgeschlossenheitsbescheinigung das Grundbuchamt nicht (BVerwG, Urt. v. 11. Dezember 1987 - 8 C 55/85 - Buchholz 454.11 Nr. 1 m.w.N.); dieses hat vielmehr in eigener Verantwortung zu prüfen, ob die Baubehörde § 3 Abs. 2 Satz 1 WEG richtig ausgelegt hat.

  • BayObLG, 07.11.1991 - BReg. 2 Z 137/91

    Zulässige Begründung von Sondereigentum

    Auszug aus GemSOGB, 30.06.1992 - GmS-OGB 1/91
    Beim "Kellermodell" wird wohnungseigentumsrechtlich Teileigentum an Nebenräumen (z.B. an Kellern) kombiniert mit der Vereinbarung von Sondernutzungsrechten an einzelnen Wohnungen, die aber - ohne Bildung von Sondereigentum - im gemeinschaftlichen Eigentum bleiben; die Rechtswirksamkeit dieser Gestaltungsform ist vom Bayerischen Obersten Landesgericht bereits bejaht worden (Beschl. v. 7. November 1991, NJW 1992, 700).
  • BGH, 19.02.1992 - VIII ARZ 5/91

    Allgemein üblicher Zustand vermieteter Räume

    Auszug aus GemSOGB, 30.06.1992 - GmS-OGB 1/91
    Nach § 541 b Abs. 1 BGB in der Fassung des Gesetzes zur Erhöhung des Angebots an Mietwohnungen vom 20. Dezember 1982 (BGBl I S. 1912) braucht der Mieter solche Maßnahmen dann nicht zu dulden, wenn sie unter Berücksichtigung der zu erwartenden Erhöhung des Mietzinses für ihn oder seine Familie eine Härte bedeuten würden, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters und anderer Mieter in dem Gebäude nicht zu rechtfertigen ist (näher hierzu und zur Bedeutung etwaiger Wohngeldansprüche BGH, Beschl. v. 19. Februar 1992, VIII ARZ 5/91, NJW 1992, 1386).
  • BVerwG, 26.07.1989 - 8 B 112.89

    Keine Abgeschlossenheitsbescheinigung mehr für die Umwandlung von Altbauten?

    Auszug aus GemSOGB, 30.06.1992 - GmS-OGB 1/91
    In einem Nichtzulassungsbeschluß hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts unter Hinweis auf dieses Urteil klargestellt, daß bei der Prüfung der Abgeschlossenheit im bauordnungsrechtlichen Sinne auf die jeweils gegenwärtige Sach- und Rechtslage abzustellen sei (Beschluß vom 26. Juli 1989 - BVerwG 8 B 112.89 - Buchholz 454.11 WEG Nr. 4 S. 5).
  • BGH, 21.12.2000 - V ZB 45/00

    Eintritt eines nicht hinnehmbaren Nachteils durch Durchbruch einer tragenden Wand

    Zum anderen ist es lediglich Zweck des in § 3 Abs. 2 WEG als Sollvorschrift ausgestalteten Abgeschlossenheitserfordernisses, eine eindeutige räumliche Abgrenzung der Sondereigentumsbereiche untereinander sowie zum gemeinschaftlichen Eigentum zu gewährleisten und dadurch Streitigkeiten zu vermeiden, wie sie unter der Geltung des früheren Stockwerkeigentums als Folge unklarer Verhältnisse entstanden sind (GmS-OGB, BGHZ 119, 42, 46 f; Senatsurt. v. 22. Dezember 1989, aaO; KG, NJW-RR 1989, 1360, 1361; Niedenführ/Schulze, aaO, § 3 WEG Rdn. 16; MünchKomm-BGB/Röll, aaO, § 3 Rdn. 51; Rapp, MittBayNot 1995, 282, 283).
  • BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 37.93

    Nachträgliche Kraftloserklärung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung

    Zwar sei die Begründung, die Wohnungstrennwände und Wohnungsdecken der betreffenden Häuser entsprächen nicht den geltenden baurechtlichen Anforderungen an Brand-, Wärme- und Schallschutz, nach der Entscheidung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 30. Juni 1992 - GmS/OGB 1/91 - nicht tragfähig.

    Die Abgeschlossenheitsbescheinigung (§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 WEG) ist nämlich - wie der Senat im Urteil vom 11. Dezember 1987 - BVerwG 8 C 55.85 - (Buchholz 454.11 WEG Nr. 1 S. 1 [2 ff.] unter Hinweis auf seinen vorausgegangenen Beschluß vom 21. September 1982 - BVerwG 8 B 66.82 - (Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 35 S. 7) im einzelnen dargelegt und der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes in seinem Beschluß vom 30. Juni 1992 - GmS-OGB 1/91 - (Buchholz 454.11 WEG Nr. 6 S. 7 [12]) bestätigt hat - kein (feststellender) Verwaltungsakt.

    Sie bindet das Grundbuchamt jedoch nicht und schränkt dessen Prüfungsbefugnis nicht ein (vgl. Urteil vom 11. Dezember 1987, aaO. S. 3 m.w.N.); "dieses hat vielmehr in eigener Verantwortung zu prüfen, ob die Baubehörde § 3 Abs. 2 Satz 1 WEG richtig ausgelegt hat" (GmS-OGB, Beschluß vom 30. Juni 1992, aaO. S. 12; ebenso BayObLG, Beschluß vom 17. Dezember 1992 - 2Z BR 29/92 - WM 1993, 205).

    Abgeschlossenheit im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 1 WEG bedeutet die dauerhafte räumliche Abgrenzung und Abschließbarkeit einer Wohnung gegenüber den anderen Wohnungen und dem gemeinschaftlichen Eigentum (GmS-OGB, Beschluß vom 30. Juni 1992, aaO., S. 9 ff.).

    Diese bestätigt gegenüber dem Grundbuchamt, daß die für die Begründung von Wohnungseigentum erforderliche räumliche Abgeschlossenheit im sachenrechtlichen Sinne tatsächlich gegeben ist (GmS-OGB, Beschluß vom 30. Juni 1992, aaO. S. 11 f.).

    Soweit die Beklagte eine Unrichtigkeit der von ihr erteilten Abschlossenheitsbescheinigungen daraus hat herleiten wollen, daß die Wohnungstrennwände und -decken den bautechnischen Anforderungen des geltenden Bauordnungsrechts nicht entsprächen, ist diese Begründung ihrer Kraftloserklärung allerdings bereits durch den Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 30. Juni 1992 (aaO.).

    Sie trägt dem Zweck dieser Vorschrift Rechnung, durch eindeutige Abgrenzungen des Sondereigentums klare rechtliche Verhältnisse zu schaffen (vgl. GemS-OGB, Beschluß vom 30. Juni 1992, aaO. S. 10 f.).

    Andernfalls wird dem sachenrechtlichen Bestimmtheitsgebot nicht genügt und dadurch Grund zu späterem Streit gelegt (vgl. BayObLG, Beschluß vom 17. Dezember 1992, aaO. S. 205 m.w.N.), den das Wohnungseigentumsgesetz gerade vermieden wissen will (vgl. GmS-OGB, Beschluß vom 30. Juni 1992, aaO. S. 9 f.).

  • BVerfG, 04.04.2011 - 1 BvR 1803/08

    Analoge Anwendung von §§ 577, 577a BGB auf Veräußerung eines vermieteten

    Soweit die Beschwerdeführerin darauf verweist, Anlass für das Gesetzgebungsverfahren sei die Erleichterung der Umwandlung von Altbauwohnungen durch eine Entscheidung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 30. Juni 1992 (NJW 1992, S. 3290) gewesen, mag dies zutreffend sein, verhilft der Verfassungsbeschwerde aber nicht zum Erfolg.

    Dies endete mit der Entscheidung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes (Beschluss vom 30. Juni 1992, NJW 1992, S. 3290), wonach für die Eintragung diese bauordnungsrechtliche Bescheinigung nicht mehr erforderlich war.

  • OLG Hamm, 05.01.2016 - 15 W 398/15

    Sondereigentumsfähigkeit eines Innenhofes

    Abgeschlossenheit ist dem Wortsinn nach dann gegeben, wenn der fragliche Bereich nicht ohne weiteres zugänglich ist (vgl. GemSenat OGB, NJW 1992, 3290).
  • KG, 06.01.2015 - 1 W 369/14

    Grundbucheintragung: Betreuungsgerichtliche Genehmigung der Vorratsteilung von

    "In sich abgeschlossen" bedeutet dem Wortsinne nach "nicht ohne weiteres zugänglich" (GemSenat OGB, NJW 1992, 3290).
  • OLG Braunschweig, 19.01.2017 - 2 U 119/14

    Wohnflächenberechnung fehlerhaft: Wann haftet der Sachverständige?

    Sie gibt keinen Hinweis darauf, ob die Wohnung baurechtlich zulässig ist, denn die baurechtliche Zulässigkeit der errichteten Räume und ihrer Nutzung werden bei der Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung nicht geprüft (Gern. Senat der obersten Bundesgerichte, Beschluss vom 30.06.1992, GmS-OGB 1/91; VG Berlin, Urteil vom 26.02.1997, 19 A 766.95, LS 2 (zum 2. Rettungsweg); Bärmann/Armbrüster, WEG, 13.A., § 7 Rn. 110).
  • OLG Frankfurt, 19.12.1994 - 20 W 313/93

    Wohnungseigentum: Tief- oder Sammelgarage kann grundsätzlich Sondereigentum sein;

    2 Z 94/88">DNotZ 89, 433; BGH NJW 90, 1111; KG OLGZ 85, 129); auch der Vorlagebeschluss des BGH (NJW 91, 1611) und der Beschluss des gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes (NJW 92, 3290) sind daher nicht einschlägig.
  • VGH Bayern, 20.11.1997 - 2 B 94.3258

    Abgeschlossenheitsbescheinigung bei aufteilungsplanwidriger Bauausführung

    Sondereigentum soll nach dem Wortlaut des Gesetzes nur eingeräumt werden, wenn die Wohnungen "in sich abgeschlossen" sind, dem Wortsinn nach also nicht ohne weiteres zugänglich sind (GmS-OGB vom 30.6.1992 in BVerwGE 90, 382/384).

    Der Herrschaftsbereich des Sondereigentums soll vermittels Abgeschlossenheit nach § 3 Abs. 2 Satz 1 WEG sowohl klar und dauerhaft abgegrenzt als auch gegen widerrechtliches Eindringen tatsächlich abgeschirmt werden (GmS-OGB vom 30.6.1992 in BVerwGE 90, 382/386).

    Eine eindeutige Abgrenzung von Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum ist auch vonnöten, um dem sachenrechtlichen Bestimmtheitsgebot zu genügen und keinen Grund zu späteren Streitigkeiten zu legen, den das Wohnungseigentumsgesetz gerade vermeiden will (vgl. BVerwGE 100, 83/98; GmS-OGB vom 30.6.1992 in BVerwGE 90, 382/384).

  • BGH, 15.11.2000 - VIII ARZ 2/00

    Begründung von Wohnungseigentum nach der Überlassung von Wohnraum an den Mieter

    Denn mit dem Beschluß des Gemeinsamen Senates der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 30. Juni 1992 (BGHZ 119, 42) war klargestellt, daß den Schwierigkeiten auf dem Wohnungsmarkt nach geltendem Recht nicht durch eine bauordnungsrechtliche Verschärfung der Anforderungen an die für die Begründung von Wohnungseigentum erforderliche Abgeschlossenheitsbescheinigung (§ 7 Abs. 4 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 WEG) begegnet werden kann.
  • OLG Köln, 10.01.1994 - 2 Wx 51/93

    Abgeschlossenheitsgebot nur Ordnungsvorschrift

    So kann das Grundbuchamt die Anlage von Wohnungsgrundbüchern verweigern, wenn z.B. die Teilungserklärung im Widerspruch zum Abgeschlossenheitserfordernis steht (Gem. Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes NJW 1992, 3290 = JZ 1993, 525 m.Anm. Ehmann/Breitfeld JZ 1993, 527 - "Eigenheim auf der Etage"; BayObLG Rpfleger 1980, 295; Münchner Kommentar - Röll, 2. Aufl., § 3 WEG, Rn. 30).

    So kann das Grundbuchamt die Anlage von Wohnungsgrundbüchern verweigern, wenn z.B. die Teilungserklärung im Widerspruch zum Abgeschlossenheitserfordernis steht (Gem. Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes NJW 1992, 3290 = JZ 1993, 525 m.Anm. Ehmann/Breitfeld JZ 1993, 527 - "Eigenheim auf der Etage"; BayObLG Rpfleger 1980, 295; Münchner Kommentar - Röll, 2. Aufl., § 3 WEG, Rn. 30).

  • OLG Celle, 02.02.2005 - 4 W 4/05

    Nachträglicher Einbau einer verbesserten Trittschalldämmung durch einen

  • OLG München, 21.11.2018 - 15 U 1431/18

    Wohnungseigentümer: Dingliches Sondernutzungsrecht an Grünfläche

  • BayObLG, 24.02.1994 - 2Z BR 122/93

    Vorlage von Aufteilungsplan (Unterteilungsplan) und

  • OLG Köln, 09.02.1994 - 2 Wx 52/93

    Löschungserleichterung bei Rückauflassungsvormerkung

  • OLG Hamm, 23.03.1993 - 15 W 362/92

    Wirksamkeit der Begründung von Sondernutzungsrechten an Wohnräumen und von

  • OLG Hamburg, 03.05.2000 - 4 U 14/00

    Zeitliche Anwendbarkeit des Hamburgischen Gesetzes über eine Sozialklausel in

  • LG Köln, 25.05.1993 - 11 T 105/93

    Abgeschlossenheit von Wohnungen auch bei Verbindungstür zwischen verschiedenen

  • BayObLG, 17.12.1992 - 2Z BR 29/92

    Abweichung des Bauzustandes von der Abgeschlossenheitsbescheinigung

  • FG Hamburg, 29.05.2006 - 5 K 117/02

    Gewerblicher Grundstückshandel

  • OLG Stuttgart, 05.05.1994 - 8 W 315/93

    Verbesserungsanspruch bei Wohnungseigentum

  • KG, 13.10.2022 - 1 W 396/21

    Abgeschlossenheitsbescheinigung für Wohnungseigentum

  • OLG Hamburg, 22.11.1996 - 4 U 125/96 RE-Miet

    Bestand eines Mietvertragsverhältnisses; Anwendbarkeit des Gesetzes über

  • LG Mainz, 08.08.2000 - 4 O 106/99

    Keine Pflicht des Notars zur Überprüfung der Abgeschlossenheitsbescheinigung

  • VGH Bayern, 20.11.1997 - 2 B 95.635

    Hinweis auf Bauordnungsrecht in Abgeschlossenheitsbescheinigung

  • LG Düsseldorf, 03.11.1993 - 2 O 181/93

    Direktkondiktion des Notars bei versehentlicher Auszahlung vom falschen

  • OVG Niedersachsen, 11.01.1999 - 1 M 5704/98

    Zulassungsantrag wegen Gehörsrüge; Abgeschlossenheitsbescheinigung; Beruhen auf

  • LG Hamburg, 15.05.1996 - 333 S 125/95
  • VG Frankfurt/Oder, 17.05.2021 - 7 L 142/21

    Kraftloserklärung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen im einstweiligen

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Rechtsprechung
   BGH, 03.07.1992 - V ZR 76/91   

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https://dejure.org/1992,1389
BGH, 03.07.1992 - V ZR 76/91 (https://dejure.org/1992,1389)
BGH, Entscheidung vom 03.07.1992 - V ZR 76/91 (https://dejure.org/1992,1389)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 1992 - V ZR 76/91 (https://dejure.org/1992,1389)
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Hausgrundstück auf Sylt I

§ 138 Abs. 1 BGB, wucherähnliches Rechtsgeschäft

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nichtigkeit eines Grundstücksüberlassungsvertrages wegen Sittenwidrigkeit - Ablehnung einer Beweisaufnahme zu erheblichen Tatsachen - Beurteilung des Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung nach dem objektiven Wert - Indizierung einer verwerflichen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sittenwidrigkeit eines Grundstücksveräußerungsvertrags

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz und Auszüge)

    BGB § 138 Abs. 1, § 433
    Sittenwidrigkeit eines Grundstücksveräußerungsvertrags wegen Mißverhältnis zwischen Grundstückswert und Gegenleistung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Nichtiger Grundstücksverkauf wegen Übervorteilung (IBR 1993, 219)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 198
  • DNotZ 1993, 504
  • WM 1992, 1916
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.05.1985 - V ZR 47/84

    Sittenwidrigkeit - Wucherähnliches Rechtsgeschäft - Geschäftsabschlußangebot

    Auszug aus BGH, 03.07.1992 - V ZR 76/91
    Dieser Betrag ist danach abzuzinsen, da bei einem Vergleich der beiderseitigen Leistungen auf die objektiven Werte abzustellen ist und der Verkäufer bei einem Kaufpreis, den er nicht gleich erhält, seinerseits Zinsverluste erleidet (vgl. Senatsurt. v. 24. Mai 1985, V ZR 48/84, WM 1985, 1269).

    Für das Vorliegen der subjektiven Merkmale des § 138 Abs. 1 BGB reicht jedoch schon aus, wenn der Begünstigte sich der Einsicht (nur) verschließt, daß der andere sich auf die für ihn ungünstigen Vertragsbestimmungen nur aus Mangel an Urteilsvermögen einläßt (Senatsurt. v. 24. Mai 1985, V ZR 47/84 aaO).

  • BGH, 30.03.1984 - V ZR 61/83

    Voraussetzungen des Wuchertatbestandes - Voraussetzungen einer gemischten

    Auszug aus BGH, 03.07.1992 - V ZR 76/91
    Dies gilt ohne Rücksicht auf die Motive zum Vertragsschluß für alle Verträge, in denen sich Leistung und Gegenleistung gegenüberstehen (Senatsurt. v. 30. März 1984, V ZR 61/83, WM 1984, 874, 875).

    Besondere Umstände, die zu einer Erhöhung dieses berechneten Wertes führen könnten (vgl. insoweit auch Senatsurt. v. 30. März 1984, WM 1984, 874 f, Umdruck S. 7/8), sind nicht dargetan.

  • BGH, 12.07.1984 - VII ZR 123/83

    Anforderungen an die Darlegung der vereinbarten Vergütung durch den Auftragnehmer

    Auszug aus BGH, 03.07.1992 - V ZR 76/91
    Bei der Annahme von Willkür in diesem Sinne ist jedoch Zurückhaltung geboten; in der Regel wird sie nur das Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte rechtfertigen können (vgl. BGH, Urteile v. 12. Juli 1984, VII ZR 123/83, MDR 1985, 315; v. 2. Oktober 1988, VI ZR 7/88, BGHR ZPO § 138 Abs. 1 - Unfalldaten 1; v. 13. Dezember 1990, III ZR 333/89, NJW-RR 1991, 439 = LM Nr. 11 zu § 627 BGB und v. 23. April 1991, X ZR 77/89, NJW 1991, 2707, 2709).
  • BGH, 04.10.1988 - VI ZR 7/88

    Begriff des Unternehmers

    Auszug aus BGH, 03.07.1992 - V ZR 76/91
    Bei der Annahme von Willkür in diesem Sinne ist jedoch Zurückhaltung geboten; in der Regel wird sie nur das Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte rechtfertigen können (vgl. BGH, Urteile v. 12. Juli 1984, VII ZR 123/83, MDR 1985, 315; v. 2. Oktober 1988, VI ZR 7/88, BGHR ZPO § 138 Abs. 1 - Unfalldaten 1; v. 13. Dezember 1990, III ZR 333/89, NJW-RR 1991, 439 = LM Nr. 11 zu § 627 BGB und v. 23. April 1991, X ZR 77/89, NJW 1991, 2707, 2709).
  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 03.07.1992 - V ZR 76/91
    Bei der Annahme von Willkür in diesem Sinne ist jedoch Zurückhaltung geboten; in der Regel wird sie nur das Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte rechtfertigen können (vgl. BGH, Urteile v. 12. Juli 1984, VII ZR 123/83, MDR 1985, 315; v. 2. Oktober 1988, VI ZR 7/88, BGHR ZPO § 138 Abs. 1 - Unfalldaten 1; v. 13. Dezember 1990, III ZR 333/89, NJW-RR 1991, 439 = LM Nr. 11 zu § 627 BGB und v. 23. April 1991, X ZR 77/89, NJW 1991, 2707, 2709).
  • BGH, 13.12.1990 - III ZR 333/89

    Ausschluß der Kündigung bei einem Geschäftsbesorgungsvertrag; Vereinbarung einer

    Auszug aus BGH, 03.07.1992 - V ZR 76/91
    Bei der Annahme von Willkür in diesem Sinne ist jedoch Zurückhaltung geboten; in der Regel wird sie nur das Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte rechtfertigen können (vgl. BGH, Urteile v. 12. Juli 1984, VII ZR 123/83, MDR 1985, 315; v. 2. Oktober 1988, VI ZR 7/88, BGHR ZPO § 138 Abs. 1 - Unfalldaten 1; v. 13. Dezember 1990, III ZR 333/89, NJW-RR 1991, 439 = LM Nr. 11 zu § 627 BGB und v. 23. April 1991, X ZR 77/89, NJW 1991, 2707, 2709).
  • BGH, 10.07.1987 - V ZR 284/85

    Unzulässigkeit der Berufung auf Formnichtigkeit der Anerkennung einer

    Auszug aus BGH, 03.07.1992 - V ZR 76/91
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist für die Beurteilung, ob ein Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegt, auf den objektiven Wert, nicht auf ein Affektionsinteresse der Parteien, abzustellen (z.B. Senatsurt. V. 10. Juli 1987, V ZR 284/85, BGHR BGB § 138 Abs. 1 - Mißverhältnis 1, m.Nachw.).
  • BGH, 18.01.1991 - V ZR 171/89

    Sittenwidrigkeit - Grundstückskauf - Auffälliges Mißverhältnis

    Auszug aus BGH, 03.07.1992 - V ZR 76/91
    Derartige sonstige zusätzlich belastende Umstände sind, wie der Senat bereits entschieden hat, bei einer Gegenüberstellung der Leistungen ebenfalls zu berücksichtigen (vgl. dazu Senatsurt. v. 18. Januar 1991, V ZR 171/89, NJW-RR 91, 589).
  • KG, 01.04.2021 - 8 U 1099/20

    Geschäftsraummiete: Reduzierung des Mietzinsanspruchs bei staatlich angeordneter

    Es reicht daher aus, wenn sich der Begünstigte bewusst oder grob fahrlässig der Einsicht verschließt, dass der andere Teil den Vertrag aus Mangel an Urteilsvermögen oder wegen erheblicher Willensschwäche eingegangen ist (BGH, Urteil vom 19.01.2001, a.a.O., Tz. 11 mHa BGH, WM 1985, 1269; WM 1992, 1916).
  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Es reicht daher aus, wenn sich der Begünstigte bewußt oder grob fahrlässig der Einsicht verschließt, daß der andere Teil den Vertrag nur aus Mangel an Urteilsvermögen oder wegen erheblicher Willensschwäche eingegangen ist (Senatsurt. v. 24. Mai 1985, V ZR 47/84, WM 1985, 1269, 1270; v. 3. Juli 1992, V ZR 76/91, WM 1992, 1916, 1918).

    Schließlich zog der Senat im Urteil vom 3. Juli 1992 (aaO) lediglich in Erwägung, es liege nahe, daß der Beklagte als angehender Jurist gewußt habe, in welcher Weise die betagte Klägerin übervorteilt werde.

    Denn eine verwerfliche Gesinnung muß schon dann bejaht werden, wenn sich der Begünstigte zumindest leichtfertig der Einsicht verschließt, daß sich der andere Teil nur unter dem Zwang der Verhältnisse oder den in § 138 Abs. 2 BGB genannten Umständen auf den ungünstigen Vertrag eingelassen hat (vgl. Senatsurt. v 3. Juli 1992, aaO).

    Der Senat hat z.B. bereits bei einem Kaufpreis von 45.000 DM und einem Grundstückswert von 80.000 DM (Senatsurt. v. 18. Januar 1980, aaO) oder bei einer Wertrelation von 220.000 DM zu 400.000 DM (Senatsurt. v. 18. Januar 1991, aaO) ein krasses Mißverhältnis bejaht; unter besonderen Umständen wurde sogar ein noch geringeres Mißverhältnis als ausreichend angesehen (Senatsurt. v. 3. Juli 1992, aaO).

  • BGH, 23.06.2006 - V ZR 147/05

    Begriff des Mangels an Urteilsvermögen

    Da es für die Prüfung des Äquivalenzverhältnisses allein auf die objektiven Werte von Leistung und Gegenleistung ankommt, können solche Motivationen nur für die subjektiven Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit Bedeutung erlangen (vgl. Senat, Urt. v. 30. März 1984, V ZR 61/83, WM 1984, 874, 875; Urt. v. 12. Dezember 1986, V ZR 100/85, WM 1987, 353, 354; Urt. v. 3. Juli 1992, V ZR 76/91, NJW-RR 1993, 198, 199; Urt. v. 5. Oktober 2001, V ZR 237/00, NJW 2002, 429, 431).
  • BGH, 12.07.1996 - V ZR 117/95

    Begriff der Kenntnis vom Mangel des rechtlichen Grundes

    Auf ihre Revision hat der Senat dem Klageantrag dem Grunde nach stattgegeben, da der Kaufvertrag wegen Übervorteilung der Verkäuferin nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig sei, und die Sache zur Feststellung der Höhe des Anspruchs an das Berufungsgericht zurückverwiesen (Senatsurt. v. 3. Juli 1992, V ZR 76/91, WM 1992, 1916).
  • BGH, 14.02.2003 - V ZR 54/02

    Rechtsfolgen der Gewährung eines Wohnungsrechts

    b) Eine sachgerechte Auslegung, die den von beiden Seiten verfolgten Zweck einer Vereinbarung in den Blick nimmt (vgl. dazu Senat, Urt. v. 21. September 2001, V ZR 14/01, WM 2002, 598, 599), kann nicht außer acht lassen, daß das Wohnungsrecht auf Lebenszeit, das sich der Kläger zu 1 (auch für seine Ehefrau) bei dem Verkauf ihres Grundstücks vorbehalten hat, zu den Gegenleistungen der Beklagten als Käuferin zählt (vgl. Senat, Urt. v. 3. Juli 1992, V ZR 76/91, NJW-RR 1993, 198, 199; auch Frank, DNotZ 1999, 503, 504).

    Das umfaßt zunächst den Ersatz des objektiven Werts des Wohnungsrechts, wobei sich die Kläger bei der Ermittlung des insoweit von ihnen geforderten Betrages von monatlich 1.600 DM offenkundig - was keinen Bedenken begegnet (vgl. Senat, Urt. v. 3. Juli 1992, aaO) - an dem Mietwert orientiert haben.

  • OLG Düsseldorf, 03.07.2009 - 24 U 34/09

    Sittenwidrigkeit eines Partnervermittlungsvertrages

    Ein Affektionsinteresse hat außer Betracht zu bleiben (BGH NJW-RR 1993, 198 (199); Staudinger/Sack, a.a.O., § 138 Rn. 177).
  • OLG Düsseldorf, 12.04.1999 - 9 U 112/98

    Wucher bei Verkauf von DDR-Grundstücken im Jahr 1990

    Betrachtet man zunächst nur die sich aus diesen Werten ergebende Relation zwischen Leistung und Gegenleistung, legt hierbei zugunsten des Klägers das ihm günstige und von ihm im wesentlichen unbeanstandete Gutachten des Sachverständigen ... zugrunde und ordnet man weiter den Nießbrauch (weil die Zeugin ?2q3M ihn sich vorbehalten hatte - wie das Landgericht es getan hat und wie es der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in "Schenkungsfällen" entspricht: BGH NJW-RR -1996, 754, 755; BGH NJW 1993J1 1157 unter Bezugnahme auf BGH NJW 1989, 2122 zu der Übernahme bestehender dinglicher Lasten und weiterem Hinweis auf das Urteil vom 9. November 1973 V ZR 74/72 - die Entscheidung BGH NJW-RR 1993, 198, 199 betrifft demgegenüber eine Entscheidung zu einem entgeltlichen Vertrag, in dem ein Wohnrecht später bestellt werden sollte) - nicht als Gegenleistung ein, sondern mindert den Wert der Leistung um den Wert des Nießbrauches, so errechnet.

    Denn der Begriff des "objektiven Wertes" wird insoweit lediglich als Abgrenzung zum Affektionsinteresse einer Partei verstanden (BGH NJW-RR 1993, 198, 199).

    Erforderlich aber auch ausreichend ist, daß der Begünstigte grob fahrlässig handelt und sich der Einsicht verschließt, daß der andere sich auf einen ungünstigen Vertrag nur wegen einer Schwächesituation einläßt (BGH NJW-RR 1993, 198, 199).

    Es ist anerkannt, daß weitere Umstände zu berücksichtigen sind, wie z.B. benachteiligende Vertragsbedingungen (vgl. BGH VIZ 1997, 105, 106; BGH NJW-RR 1993, 198, 199 und BGH NJW-RR 1991, 589).

  • LG Wuppertal, 05.02.2024 - 14 O 38/24
    Es reicht daher aus, wenn sich der Begünstigte bewusst oder grob fahrlässig der Einsicht verschließt, dass der andere Teil den Vertrag nur aus Mangel an Urteilsvermögen oder wegen erheblicher Willensschwäche eingegangen ist (BGH, Urteil v. 24. Mai 1985, V ZR 47/84, WM 1985, 1269, 1270; v. 3. Juli 1992, V ZR 76/91, WM 1992, 1916, 1918).
  • BGH, 05.07.2002 - V ZR 97/01

    Begründetheit des Grundbuchberichtigungsanspruchs bei Umschreibung einer

    Diese sind in Abzug zu bringen (vgl. Senat, Urt. v. 3. Juli 1992, V ZR 76/91, NJW-RR 1993, 198, 199) und dann der verbleibende Restbetrag dem ordnungsgemäß ermittelten Verkehrswert des Grundbesitzes gegenüber zu stellen.
  • OLG Stuttgart, 25.09.2007 - 10 U 59/07

    (Teil-)Nichtigkeit von Vertragsklauseln: Überprüfung eines Belastungsverbots und

    Hierfür können die der Anlage 9 zu § 14 des Bewertungsgesetzes zugrunde liegenden Erfahrungssätze herangezogen werden (BGH NJW-RR 1993, 198, Juris RN 15 f.).
  • BGH, 08.02.2002 - V ZR 168/01

    Nichtigkeit der Übertragung eines Hauses als wucherähnliches Geschäft; Anwendung

  • OLG Naumburg, 05.09.2016 - 12 U 132/15

    Störung der Geschäftsgrundlage: Anspruch auf Vertragsanpassung

  • OLG Brandenburg, 14.03.2019 - 5 U 56/18

    Voraussetzungen der Unwirksamkeit eines Grundstücks wegen Sittenwidrigkeit

  • OLG Köln, 13.02.1998 - 13 W 72/97

    Formunwirksamkeit eines eigenhändigen Testaments; Sittenwidrigkeit eines

  • OLG Brandenburg, 16.02.2005 - 4 U 133/04

    Anspruch auf Rückzahlung einer für eine Bewilligung einer Dienstbarkeit zur

  • OLG Brandenburg, 24.09.2009 - 5 U 83/07

    Beratung hinsichtlich eines Immobilienerwerbs zur Alterssicherung:

  • OLG Dresden, 24.05.1993 - 2 U 273/93

    Keine Anwendung der Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bei

  • OLG Hamm, 10.11.2022 - 22 U 18/22
  • OLG Düsseldorf, 06.09.1999 - 9 U 27/99

    Sittenwidrigkeit eines Vertrages im Bauherrenmodell; Haftung für

  • OLG Karlsruhe, 06.02.1997 - 12 U 92/96

    Nichtigkeit eines Gaststättenmietvertrages wegen Mietpreisüberhöhung; Verstoß

  • OLG Brandenburg, 06.04.1995 - 5 U 108/94

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Feststellungsklage; Zwischenfeststellungsklage

  • KG, 27.04.1994 - 24 U 335/94

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Übereignung eines Grundstücks; Vorliegen

  • BGH, 03.11.1995 - V ZR 69/94

    Sittenwidrigkeit eines Erbvertrags wegen Vereinbarung eines unangemessen

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