Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 01.09.1995

Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.06.1996 - 16 Wx 88/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,982
OLG Köln, 07.06.1996 - 16 Wx 88/96 (https://dejure.org/1996,982)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.06.1996 - 16 Wx 88/96 (https://dejure.org/1996,982)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Juni 1996 - 16 Wx 88/96 (https://dejure.org/1996,982)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,982) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Baumstutzung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Schattenwurf eines Baumes kann eine nicht hinnehmbare Beeinträchtigung anderer Wohnungseigentümer darstellen; §§ 15 Abs. 3, 22 Abs. 1 WEG; 47 NachbG NRW

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des Sondernutzungsrechts an einer Gartenfläche

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • archive.is (Leitsatz)

    WEG - gemeinschaftlicher Garten - Gemeinschaftseigentum

  • baumpruefung.de (Leitsatz)

    Pflicht des Sondernutzungsberechtigten zur Baumbeseitigung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 14
  • NJW-RR 1997, 14
  • ZMR 1997, 47
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • KG, 08.11.1995 - 24 W 3046/95

    Beseitigung eines Gehölzes auf einer Sondernutzungsfläche; Zumutbarkeit von

    Auszug aus OLG Köln, 07.06.1996 - 16 Wx 88/96
    Im Einzelfall kann also die gärtnerische Gestaltung durch Sondernutzungsberechtigte Beschränkungen unterworfen sein (BayObLG WE 1994, 17; KG NJW-RR 1996, 464 f.; Weitnauer, 8. Aufl., § 15 Rdn. 27; Palandt/Bassenge, 54. Aufl., § 15 WEG Rdn. 7).

    Angenommen worden ist dies, soweit ersichtlich, nur bei Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern über die Bepflanzung unmittelbar benachbarter Gartenteile, an denen jeweils einem der Eigentümer ein Sondernutzungsrecht zustand (BayObLG DWE 1995, 28; WE 1988, 23; Bay-ObLGZ 1982, 69, 76; KG NJW-RR 1996, 464 f.; a.A. KG WE 1987, 197).

    Danach sind in diesen Fällen die im jeweiligen Bundesland geltenden nachbarrechtlichen Bestimmungen über die Grenzabstände von Bäumen (BayObLG WE 1988, 23) und Sträuchern nebst deren Rückschnitt (Bay-ObLG DWE 1995, 28; KG NJW-RR 1996, 464 f.) entsprechend anzuwenden, auch die nachbarrechtlichen Ausschlußfristen für die Geltendmachung von Beseitigungsansprüchen sollen insoweit herangezogen werden können (BayObLGZ 1982, 77).

  • BayObLG, 01.12.1994 - 2Z BR 111/94

    Beauftragung eines Verfahrensbevollmächtigten bei längerer Ortsabwesenheit eines

    Auszug aus OLG Köln, 07.06.1996 - 16 Wx 88/96
    Angenommen worden ist dies, soweit ersichtlich, nur bei Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern über die Bepflanzung unmittelbar benachbarter Gartenteile, an denen jeweils einem der Eigentümer ein Sondernutzungsrecht zustand (BayObLG DWE 1995, 28; WE 1988, 23; Bay-ObLGZ 1982, 69, 76; KG NJW-RR 1996, 464 f.; a.A. KG WE 1987, 197).

    Danach sind in diesen Fällen die im jeweiligen Bundesland geltenden nachbarrechtlichen Bestimmungen über die Grenzabstände von Bäumen (BayObLG WE 1988, 23) und Sträuchern nebst deren Rückschnitt (Bay-ObLG DWE 1995, 28; KG NJW-RR 1996, 464 f.) entsprechend anzuwenden, auch die nachbarrechtlichen Ausschlußfristen für die Geltendmachung von Beseitigungsansprüchen sollen insoweit herangezogen werden können (BayObLGZ 1982, 77).

  • BGH, 22.05.1992 - V ZR 93/91

    Nachbarrecht: Grenzmauer - Ortsüblichkeit - Beeinträchtigung -

    Auszug aus OLG Köln, 07.06.1996 - 16 Wx 88/96
    Ohne Belang ist insoweit, daß im Verhältnis zwischen Grundstücksnachbarn die Entziehung von Licht und Luft durch Bäume auf dem Nachbargrundstück als sogenannte negative Einwirkungen grundsätzlich nicht nach § 1004, 906 BGB abwehrbar sind (BGH NJW 1992, 2569; Palandt/Bassenge, § 903 Rdn. 9), wenn nicht im Einzelfall aufgrund des nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnisses ein entsprechender Anspruch wegen schwerer Beeinträchtigungen besteht (vgl. BGH NJW 1989, 2541).
  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus OLG Köln, 07.06.1996 - 16 Wx 88/96
    Denn anders als im Verhältnis zwischen benachbarten Grundstückseigentümern kommt es für die Bejahung eines Abwehr- oder Beseitigungsanspruchs zwischen Wohnungseigentümern nur darauf an, daß eine nicht ganz geringfügige, konkret spürbare und objektiv feststellbare Beeinträchtigung vorliegt (BGH NJW 1992, 978; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1994, 277).
  • BGH, 21.04.1989 - V ZR 248/87

    Beeinträchtigung einer Grenzeinrichtung bei Abriß eines Hauses

    Auszug aus OLG Köln, 07.06.1996 - 16 Wx 88/96
    Ohne Belang ist insoweit, daß im Verhältnis zwischen Grundstücksnachbarn die Entziehung von Licht und Luft durch Bäume auf dem Nachbargrundstück als sogenannte negative Einwirkungen grundsätzlich nicht nach § 1004, 906 BGB abwehrbar sind (BGH NJW 1992, 2569; Palandt/Bassenge, § 903 Rdn. 9), wenn nicht im Einzelfall aufgrund des nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnisses ein entsprechender Anspruch wegen schwerer Beeinträchtigungen besteht (vgl. BGH NJW 1989, 2541).
  • BVerwG, 20.08.1986 - 8 C 58.85

    Ortsdurchfahrten - Anbaustraße - Gehwege - Klassifizierte Straße - Erschlossene

    Auszug aus OLG Köln, 07.06.1996 - 16 Wx 88/96
    Auch wenn in den genannten Fällen die Anwendung nachbarrechtlicher Bestimmungen geboten war (zustimmend LG Freiburg ZMR 1987, 68), kann dies entgegen der Auffassung von Amts- und Landgericht nicht für den vorliegenden Fall gelten.
  • BGH, 13.10.1983 - VII ZB 4/83

    Haftung des Erwerbers von Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Köln, 07.06.1996 - 16 Wx 88/96
    Bei der Auslegung des Inhalts des hiernach auch zugunsten der Antragsgegner im Grundbuch eingetragenen Sondernutzungsrechts ist auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie sich dieser für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (BGHZ 88, 302, 306).
  • OLG Düsseldorf, 14.06.1993 - 3 Wx 129/92
    Auszug aus OLG Köln, 07.06.1996 - 16 Wx 88/96
    Denn anders als im Verhältnis zwischen benachbarten Grundstückseigentümern kommt es für die Bejahung eines Abwehr- oder Beseitigungsanspruchs zwischen Wohnungseigentümern nur darauf an, daß eine nicht ganz geringfügige, konkret spürbare und objektiv feststellbare Beeinträchtigung vorliegt (BGH NJW 1992, 978; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1994, 277).
  • BGH, 28.09.2007 - V ZR 276/06

    Anwendung nachbarrechtlicher Vorschriften innerhalb einer

    a) Bei der Wohnungseigentümergemeinschaft ist es nahezu unbestritten, dass bei Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern über die Bepflanzung unmittelbar benachbarter Gartenteile, an denen jeweils einem der Eigentümer ein Sondernutzungsrecht zusteht, nachbarrechtliche Vorschriften entsprechende Anwendung finden; danach sind in diesen Fällen auch die in dem jeweiligen Bundesland geltenden nachbarrechtlichen Bestimmungen über die Grenzabstände von Bäumen und Sträuchern und ihren Rückschnitt sowie über Ausschlussfristen für die Geltendmachung von Beseitigungsansprüchen heranzuziehen (vgl. BayObLG WE 1988, 23; ZMR 1988, 23; KG ZMR 1996, 149; OLG Köln ZMR 1997, 47, 48; OLG Hamm ZMR 2003, 372; OLG München OLG-Report 2006, 213; Staudinger/Bub [2005], § 22 WEG Rdn. 145; Weitnauer, WEG, 9. Aufl., § 15 Rdn. 27; Horst, Rechtshandbuch Nachbarrecht, 2. Aufl., Rdn. 2041; Schmid, DWE 1987, 74, 76; a.A. KG WE 1987, 197).

    Das ist jedenfalls für gleichgelagerte Konflikte zwischen den Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft anerkannt (BayObLGZ 2002, 82, 88; BayObLG WE 1988, 23; OLG Köln ZMR 1997, 47, 48; OLG Hamm ZMR 2003, 372, 373).

  • BayObLG, 18.03.1999 - 2Z BR 6/99

    Beginn der Berufungsfrist in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    (1) Ein Sondernutzungsrecht an einer Gartenfläche umfaßt die Befugnis, diese gärtnerisch zu gestalten (BayObLG WE 1991, 163; OLG Köln NJW-RR 1997, 14).
  • OLG Stuttgart, 20.02.2001 - 8 W 555/00

    Schranken eines Sondernutzungsrechts

    2 Z 33/91">NJW-RR 1992, 81; DWE 1995, 28 = WE 1995, 345; OLG Köln NJW-RR 1997, 14; KG NJW-RR 1996, 464).
  • LG Hamburg, 12.12.2012 - 318 S 31/12

    Mehrere Skulpturen im Garten: Keine "gärtnerische Nutzung"!

    b) Zutreffend und von den Beklagten nicht angegriffen ist das Amtsgericht im Ausgangspunkt davon ausgegangen, dass ein Sondernutzungsrecht an einer Gartenfläche den Rechtsinhaber zu einer "gärtnerischen Nutzung" - in den Grenzen von § 14 Ziff. 1 WEG - berechtigt (vgl. dazu nur OLG Köln, NJW-RR 1997, 14; BayObLG, NJW-RR 1999, 957, 958; Kammer, ZMR 2011, 226).
  • OLG Celle, 24.09.2003 - 4 W 138/03

    Anspruch auf Unterlassung zweckwidriger Nutzung von Wohnungseigentum; Nutzung des

    Ein gegebenenfalls auch konkludent erteiltes Einverständnis mit einer an sich zweckwidrigen Nutzung kann Rechtswirkungen immer nur für die den Antragstellern bekannte Art der Nutzung entfalten und wäre im Fall einer nicht vorhergesehenen Ausweitung der Nutzung widerruflich (OLG Köln NJW-RR 1995, 851; OLG Köln ZMR 1997, 47).

    Es versteht sich auch sonst von selbst, dass erst erhebliche Ausweitungen einer bisher hingenommenen Beeinträchtigung Anlass sein können, gegen einen Störer tätig zu werden (vgl. z. B. OLG Köln ZMR 1997, 47: Wenn ein vor vielen Jahren gepflanzter Baum schließlich so hoch wächst, dass er den Bewohnern oberer Etagen Licht und Sicht raubt, steht dem Beseitigungsverlangen nicht entgegen, dass in früherer Zeit mit dem Hochwachsen des Baumes gerechnet werden musste).

  • OLG Frankfurt, 13.09.2005 - 20 W 87/03

    Wohnungseigentum: Zulässigkeit des Freifluges von 20 Edeltauben

    Auch von einem Sondernutzungsrecht kann nur in den Grenzen des § 14 Nr. 1 WEG Gebrauch gemacht werden (vgl. etwa OLG Köln NJW-RR 1997, 14; Schleswig-Holsteinisches OLG FGPrax 2001, 138; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 4. Aufl., Rz. 110).
  • LG Hamburg, 10.09.2010 - 318 S 24/09

    Bei Regelung in der Teilungserklärung zur Schlüsselaufbewahrung in einem

    Ein Sondernutzungsrecht an einer Gartenfläche umfasst die Befugnis, diese gärtnerisch zu gestalten (OLG Köln, NJW-RR 1997, 14; BayObLG, NJW-RR 1999, 957, 958).
  • BayObLG, 23.10.2003 - 2Z BR 63/03

    Umfang der Überprüfung eines Eigentümerbeschlusses bei Haus- und Gartenordnung -

    Von dem Sondernutzungsrecht darf der Berechtigte ohnehin nach § 14 Nr. 1 WEG nur einen solchen Gebrauch machen, dass andere Miteigentümer nicht in vermeidbarer Weise beeinträchtigt werden (z.B. OLG Köln NJW-RR 1997, 14 f.).
  • LG Köln, 10.03.2011 - 29 S 187/10

    Vorliegen einer unzumutbaren Beeinträchtigung von Wohnungseigentümern durch den

    Zulässig ist jedoch beispielsweise bei Gartenflächen die Anpflanzung von Rasen, Blumen, Beeten und kleineren Sträuchern (OLG v. 16.11.1996 - 16 Wx 88/96), da sich in diesen Fällen die Ausübung des Nutzungsrechtes innerhalb der zugrunde liegenden Zweckbestimmung des Nutzungsrechtes bewegt.
  • BayObLG, 28.10.1998 - 2Z BR 122/98

    Beseitigungsanspruch gegen einen Wohnungseigentümer, der an der Grenze einer

    Zu Recht führt das Landgericht aus, daß ein Sondernutzungsrecht an einer Gartenfläche die Befugnis umfaßt, diese gärtnerisch zu gestalten (BayObLG WE 1991, 163; OLG Köln NJW-RR 1997, 14).
  • LG Hamburg, 27.11.2013 - 318 S 32/13

    Wohnungseigentümerbeschluss über die Änderung der Teilungserklärung hinsichtlich

  • LG Köln, 10.03.2011 - 29 S 188/10
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 01.09.1995 - 20 W 183/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,9513
OLG Frankfurt, 01.09.1995 - 20 W 183/95 (https://dejure.org/1995,9513)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.09.1995 - 20 W 183/95 (https://dejure.org/1995,9513)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. September 1995 - 20 W 183/95 (https://dejure.org/1995,9513)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,9513) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 14
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.10.1983 - IX ZR 68/83

    Widerrufsvorbehalt im Prozeßvergleich

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.09.1995 - 20 W 183/95
    der Rechtssicherheit dient und der Interessenlage der Vertragspartner entspricht (BGHZ 48, 278; 88, 364).
  • BGH, 12.07.2012 - V ZB 219/11

    Grundbuchverfahren: Löschungsvoraussetzung für eine von der insolvenzrechtlichen

    Beide Möglichkeiten stehen, wie sich aus § 22 Abs. 1 Satz 1 GBO ergibt, gleichrangig nebeneinander (OLG Frankfurt, NJW-RR 1996, 14; Meikel/Böttcher, GBO, 10. Aufl., § 22 Rn. 94; KEHE/Dümig, Grundbuchrecht, 6. Aufl., § 22 Rn. 6; Schöner/Stöber, aaO, Rn. 360).
  • OLG Frankfurt, 15.04.1996 - 20 W 516/94

    Unentgeltliche Übertragung eines Anteils an einer BGB -Gesellschaft

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG München, 03.11.2022 - 34 Wx 426/22

    Zu den Voraussetzungen einer auf Wiedereintragung des tatsächlichen Eigentümers

    b) Wird die Grundbuchberichtigung auf der Grundlage der Bewilligungen der davon Betroffenen nach § 19 GBO begehrt, so bedarf es darüber hinaus keines Nachweises der Unrichtigkeit nach § 22 GBO, sondern nur deren schlüssiger Darlegung (KG ZfIR 2015, 719; Senat NJOZ 2013, 252; OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 1996, 14; Demharter § 22 Rn. 20; Hügel/Holzer § 22 Rn. 17).
  • OLG Frankfurt, 22.07.2002 - 20 W 456/01

    Wechsel im Bestand einer BGB-Gesellschaft: Anforderungen an die Bewilligung der

    Soll im Grundbuch die Person des Grundstückseigentümers auf Grund Bewilligung des Betroffenen berichtigt werden, genügt die Bewilligung des Betroffenen allein nicht, vielmehr muss sich die schlüssige Darlegung ergeben, weshalb das Grundbuch derzeit unrichtig ist und durch die bewilligte Eintragung auch tatsächlich richtig wird (BayObLG DNotZ 1991, 599; dass. Rpfleger 1994, 410, 42; Senatsbeschluss vom 01.09.1995- 20 W 183/95- FGPrax 1996, 8; ThürOLG Rpfleger 2001, 125).
  • OLG Hamm, 30.01.1996 - 15 W 20/96

    Prüfung des Registergerichts bei Anmeldung eines Geschäftsführers

    Weil für die Eintragung eines Eigentumswechsels abweichend von § 19 GBO der Nachweis der Auflassung erforderlich ist ( § 20 GBO ), muß jedenfalls bei der Berichtigung des Eigentümers zur Bewilligung die schlüssige Darlegung derjenigen Rechtsvorgänge hinzutreten, die einen Wechsel des Eigentümers außerhalb des Grundbuchs bewirkt haben sollen (Senat FGPrax 1996, 8 = NJW-RR 1996, 14 = OLG-Report 1995, 253; BayObLG …
  • OLG Nürnberg, 04.12.2013 - 15 W 2175/13

    Grundbucheintragung einer Zwangssicherungshypothek aus vorläufig vollstreckbarem

    Insoweit besteht ein Unterschied zu Fällen, in denen der Antragsteller den fehlenden Widerruf eines Vergleichs nachweisen muss (OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 14) oder der Gläubiger bei der Zwangsvollstreckung in das von beiden Ehegatten gemeinschaftlich verwaltete Gesamtgut einer Gütergemeinschaft nachweisen muss, dass die Voraussetzungen der §§ 740, 741 ZPO erfüllt sind (BayObLG FGPrax 1995, 188), weil es sich im ersteren Fall um eine aufschiebende Bedingung für die Wirksamkeit des Vergleichs handelt (OLG Frankfurt, aaO), im zweiten Fall um eine besondere Voraussetzung der Zwangsvollstreckung.
  • OLG Frankfurt, 07.10.2002 - 20 W 275/01

    BGB-Gesellschaft: (Un-) Wirksamkeit der Übertragung von Geschäftsanteilen

    Soll im Grundbuch die Person des Grundstückseigentümers bzw. hier die Zusammensetzung der Gesamthandseigentümergemeinschaft auf Grund Bewilligung des Betroffenen berichtigt werden, genügt die Bewilligung des Betroffenen allein nicht, vielmehr muss sich die schlüssige Darlegung ergeben, weshalb das Grundbuch derzeit unrichtig ist und durch die bewilligte Eintragung auch tatsächlich richtig wird (BayObLG DNotZ 1991, 599; dass. Rpfleger 1994, 410, 42; Senatsbeschluss vom 01.09.1995- 20 W 183/95- FGPrax 1996, 8; ThürOLG Rpfleger 2001, 125).
  • KG, 05.07.2012 - 1 W 432/11

    Voraussetzungen für Berichtigung einer Eintragung in Abt. I des Grundbuchs

    Soll die Eintragung in Abt. I des Grundbuchs gemäß § 19 GBO berichtigt werden, sind in der Bewilligung im Hinblick auf § 20 GBO zwar grundsätzlich diejenigen Rechtsvorgänge darzulegen, die den Eigentums- bzw. hier Gesellschafterwechsel bewirkt haben (vgl. BayObLG, DNotZ 1991, 598; OLG Frankfurt, NJW-RR 1996, 14; Thüringer OLG, FGPrax 2001, 12; Senat, Beschluss vom 2. November 1999 - 1 W 674/99; Demharter, a.a.O., § 22 Rn. 31; Meikel/Böttcher, GBO, 10. Aufl., Rn. 106).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht