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   BayObLG, 05.12.1996 - 2Z BR 61/96   

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BayObLG, 05.12.1996 - 2Z BR 61/96 (https://dejure.org/1996,1685)
BayObLG, Entscheidung vom 05.12.1996 - 2Z BR 61/96 (https://dejure.org/1996,1685)
BayObLG, Entscheidung vom 05. Dezember 1996 - 2Z BR 61/96 (https://dejure.org/1996,1685)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchsetzung eines Eigentümerbeschlusses über die Anlage einer Treppe sowie Wiederbepflanzung einer abgeholzten Grundstücksfläche; Zurückweisung einer Beschwerdesache mangels ordnungsgemäßer Vertretung durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt

  • Anwaltsblatt

    § 43 WoEigG, § 25 FGG, § 551 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 396
  • FGPrax 1997, 58
  • AnwBl 1998, 48
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 23.09.1988 - BReg. 2 Z 97/87

    Inhaltskontrolle; Gemeinschaftsordnung; Klausel; Anerkenntniswirkung; Hinnahme;

    Auszug aus BayObLG, 05.12.1996 - 2Z BR 61/96
    Zur Vertretung der Wohnungseigentümer oder einer überwiegenden Zahl von ihnen in gerichtlichen Verfahren ist der Verwalter vielmehr nur berechtigt, wenn er dazu durch Vereinbarung oder durch Eigentümerbeschluß (vgl. § 27 Abs. 2 Nr. 5 WEG ) oder durch den auf einem Eigentümerbeschluß beruhenden Verwaltervertrag ermächtigt ist; nur dann ist er grundsätzlich auch befugt, einen Rechtsanwalt mit der Vertretung der Wohnungseigentümer zu betrauen (vgl. BayObLGZ 1988, 287, 289 f.).
  • BayObLG, 30.01.1991 - BReg. 2 Z 156/90

    Unterlassung der Nutzung eines Wohnungseigentums als Laden; Materielle

    Auszug aus BayObLG, 05.12.1996 - 2Z BR 61/96
    c) Die Sache ist auch deshalb an das Beschwerdegericht zurückzuverweisen, weil die Antragsgegner zu 1 in dem Beschwerdeverfahren nicht gesetzesgemäß vertreten waren (§ 27 Abs. 1 Satz 2 FGG , § 551 Nr. 5 ZPO ).; Rechtsanwalt Sch., der als Verfahrensbevollmächtigter auch der Antragsgegner zu 1 auftrat, war zu deren Vertretung nicht berechtigt (vgl. Zöller/Gummer ZPO 19. Aufl. § 551 Rn. 6); dies führt wie die unterlassene Beteiligung von Wohnungseigentümern am Verfahren (vgl. dazu BayObLG NJW-RR 1991, 849 f. m.w.N.; OLG Düsseldorf WE 1994, 375, 376) zwingend zur Aufhebung und Zurückverweisung.
  • OLG Köln, 11.09.1986 - 2 Wx 19/86

    Verfahrensmangel; Beschwerdeentscheidung; Zurückverweisung

    Auszug aus BayObLG, 05.12.1996 - 2Z BR 61/96
    Dies führt nach § 27 Abs. 1 Satz 2 FGG i.V.m. § 551 Nr. 7 ZPO zwingend zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das Landgericht (vgl. BayObLG WuM 1996, 374 ; OLG Köln OLGZ 1987, 33 ff.).
  • BayObLG, 28.03.1996 - 2Z BR 33/96

    Ausweisung der tatsächlichen Feststellungen in der Begründung der

    Auszug aus BayObLG, 05.12.1996 - 2Z BR 61/96
    Dies führt nach § 27 Abs. 1 Satz 2 FGG i.V.m. § 551 Nr. 7 ZPO zwingend zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das Landgericht (vgl. BayObLG WuM 1996, 374 ; OLG Köln OLGZ 1987, 33 ff.).
  • BayObLG, 23.01.1986 - BReg. 2 Z 126/85

    Zulässigkeit einer Vollstreckungsklausel; Voraussetzungen für die Erteilung der

    Auszug aus BayObLG, 05.12.1996 - 2Z BR 61/96
    Da die Schuldner einer etwaigen Zwangsvollstreckung im Beschluß nicht gemäß § 45 Abs. 3 WEG , § 750 Abs. 1 , § 795 ZPO bezeichnet sind, ist dies nicht der Fall (vgl. BayObLG NJW-RR 1986, 564 f.).
  • OLG Hamm, 19.10.2000 - 15 W 133/00

    Antragsbefugnis eines einzelnen Wohnungseigentümers, Bevollmächtigung des

    Zur Vertretung der Wohnungseigentümer oder einer überwiegenden Zahl von ihnen in gerichtlichen Verfahren ist der Verwalter vielmehr nur berechtigt, wenn er dazu durch Vereinbarung oder durch Eigentümerbeschluß oder durch den auf einem Eigentümerbeschluß beruhenden Verwaltervertrag ermächtigt ist (vgl. BayObLG NJW-RR 1997, 396, 397).
  • OLG Hamm, 06.03.2001 - 15 W 320/00

    Wohnungseigentum - Heizungs- und Thermostatventile - Gemeinschaftseigentum -

    Zur Vertretung der Wohnungseigentümer oder einer überwiegenden Zahl von ihnen im gerichtlichen Verfahren ist der Verwalter berechtigt, wenn er dazu durch Vereinbarung oder durch Eigentümerbeschluß (vgl. § 27 Abs. 2 Nr. 5 WEG) oder durch den auf einem Eigentümerbeschluß beruhenden Verwaltervertrag ermächtigt ist; dann ist er grundsätzlich auch befugt, einen Rechtsanwalt mit der Vertretung der Wohnungseigentümer zu betrauen (vgl. BayObLG NJW-RR 1997, 396, 397).
  • VG Freiburg, 19.03.2013 - 4 K 184/13

    Zur Vertretungsmacht des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    8 Ist aber der Verwalter zur Führung eines Aktivprozesses grundsätzlich nur nach Ermächtigung durch die Wohnungseigentümergemeinschaft berechtigt, ist er auch nur auf Grundlage eines entsprechenden WEG-Beschlusses befugt, einen Rechtsanwalt mit der gerichtlichen Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft in einem Aktivprozess zu beauftragen (MüKo-BGB, 5. Aufl., § 27 WEG Rn. 32; BGH, Beschluss vom 30.03.2006 - V ZB 17/06 -, juris; BayObLG, Beschluss vom 05.12.1996 - 2Z BR 61/96 -, NJW-RR 1997, 396).

    Ein Rechtsanwalt, der von einem Verwalter einer WEG bevollmächtigt wird, der seinerseits ohne entsprechenden Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft tätig wird, kann aber nicht zulässig für die Gemeinschaft bei Gericht Klage erheben oder Anträge stellen (vgl. dazu BayObLG, Beschluss vom 05.12.1996, NJW-RR 1997, 396; LG Karlsruhe, Urteil vom 10.05.2011 - 11 S 86/10 -, juris; vgl. auch BAG, Urteil vom 11.08.1998 - 9 AZR 83/97 -, juris; OLG München, Urteil vom 11.08.2009 - 9 U 1776/09 -, juris; jurisPK-BGB Bd. 3, 6. Aufl., § 27 WEG Rn. 40).

  • OLG Saarbrücken, 12.01.1998 - 5 W 9/97

    Installation von Mobilfunkantennen auf dem Dach des Gemeinschaftseigentums einer

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  • BGH, 09.06.2011 - V ZB 230/10

    Verlängerung von Abschiebungshaft: Anforderungen an einen der Rechtsbeschwerde

    Eine Bezugnahme auf Aktenbestandteile oder auf Feststellungen des ersten Rechtszuges ist dabei nicht ausgeschlossen, setzt aber voraus, dass ihr Umfang zweifelsfrei gekennzeichnet ist und die Entscheidung des Beschwerdegerichts verständlich bleibt (BayObLG NJW-RR 1997, 396, 397; Bork/Jacoby/Schwab-Müther, FamFG, § 69 Rn. 5).
  • KG, 20.06.2001 - 24 W 5302/00

    Mangelhafte Verfahrensvertretung der Wohnungseigentümer durch Notverwalter

    Der Antragsgegner zu 1. war im Beschwerdeverfahren vor dem Landgericht Berlin nicht nach Vorschrift der Gesetze vertreten, §§ 551 Nr. 5 ZPO, 27 Abs. 1 S. 2 FGG, 43 Abs. 1 WEG, was zwingend die Aufhebung und Zurückverweisung nach sich zieht (vgl. BayObLG NJW-RR 1997, 396; OLG Düsseldorf WE 1994, S. 375 ZMR 1994, 520 = WuM 1994, 717).

    Unmittelbar kraft Gesetzes ist der Verwalter nur zur Entgegennahme von Willenserklärungen und Zustellungen mit Wirkung für die Wohnungseigentümer gemäß § 27 Abs. 2 Nr. 3 WEG berechtigt, was eine Vertretungsmacht in gerichtlichen Verfahren nicht einschließt (vgl. BayObLG NJW-RR 1997, 396).

  • OLG Düsseldorf, 18.04.2000 - 24 U 29/99

    Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentümer durch den Verwalter;

    Weil die Wohnüngseigentümergemeinschaft nicht parteifähig ist (ständ. Respr. des BGH, zuletzt ZMR 1999, 834, 835 f. m. w. N.), war es richtig und notwendig, die Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen, weil andernfalls eine der Vollstreckung fähige Entscheidung nicht ergehen kann (vgl. dazu BayObLG NJW-RR 1997, 396, 397).
  • BayObLG, 01.07.1997 - 2Z BR 23/97

    Verwalter als Zustellungsvertreter der übrigen Wohnungseigentümer bei

    Der Senat hat in seinem Beschluß vom 5.12.1996 (NJW-RR 1997, 396 ) ausgeführt, der Verwalter sei kraft Gesetzes nur berechtigt, für die Wohnungseigentümer Willenserklärungen und Zustellungen entgegenzunehmen.

    Eine solche kommt aber nach den vom Senat bestätigten Entscheidungen der Vorinstanzen gegen die Antragsgegner nicht in Betracht (vgl. dazu BayObLG NJW-RR 1997, 396 ).

  • BayObLG, 28.10.1997 - 2Z BR 82/97

    Anspruch der Eigentümergemeinschaft auf Beseitigung von Vorrichtungen an einem

    a) Ob sich der Eigentümerbeschluss vom Jahr 1993 auf beide Stellplätze bezieht oder nur auf den Stellplatz Nr. 2, ist nur insoweit von Bedeutung, als davon abhängt, in welchem Umfang dem Verfahrensbevollmächtigten vom Verwalter namens der antragstellenden Wohnungseigentümer wirksam Vollmacht zur Einleitung und Durchführung des gerichtlichen Verfahrens erteilt werden konnte (vgl. BayObLG NJW-RR 1997, 396 ).
  • BayObLG, 18.04.2001 - 3Z BR 124/01

    Entscheidung über eine Erstbeschwerde in einer Handelsregistersache durch den

    Die Entscheidung des Landgerichts war deshalb zwingend (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 218; NJW-RR 1997, 396/397; 1999, 1519; Bassenge/Herbst § 27 FGG Rn. 31; Jansen FGG 2. Aufl. § 27 Rn. 29; Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 27 Rn. 36) aufzuheben und die Sache zurückzuverweisen, da noch keine Entscheidung der zuständigen Richter vorliegt.
  • BayObLG, 10.03.2004 - 2Z BR 238/03

    Bekannte Abberufungsgründe nach Bestandskraft eines Eigentümerbeschlusses über

  • BayObLG, 18.03.1997 - 2Z BR 116/96

    Individualrecht zur Geltendmachung von Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen

  • BayObLG, 08.10.1997 - 2Z BR 82/97

    Beseitigungsanspruch bei Einfriedung eines Teifgaragenstellplatzes

  • BayObLG, 11.09.1997 - 2Z BR 87/97

    Keine sofortige weitere Beschwerde ohne eigene sofortige Beschwerde - Abänderung

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