Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 16.09.2003

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 19.05.2003 - 20 W 131/2003, 20 W 131/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4344
OLG Frankfurt, 19.05.2003 - 20 W 131/2003, 20 W 131/03 (https://dejure.org/2003,4344)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.05.2003 - 20 W 131/2003, 20 W 131/03 (https://dejure.org/2003,4344)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Mai 2003 - 20 W 131/2003, 20 W 131/03 (https://dejure.org/2003,4344)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 16 FGG, § 21 Abs 1 FGG, § 45 Abs 1 WoEigG
    Wohnungseigentumsverfahren: Wirksamkeit der Beschwerdeeinlegung per Telefax

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen amtsgerichtlichen Beschluss zur Wohngeldnachzahlung

  • Wolters Kluwer

    (Wohnungseigentumsverfahren: Wirksamkeit der Beschwerdeeinlegung per Telefax)

  • Judicialis

    WEG § 45 I; ; FGG § 21 I; ; FGG § 16

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 45 Abs. 1; FGG § 21 Abs. 1; FGG § 16
    Beschwerdeeinlegung in einem WEG -Verfahren per Telefax

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschwerdeeinlegung durch Telefax: Eingangszeitpunkt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 590 (Ls.)
  • NZM 2004, 303 (Ls.)
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 16.09.2003 - 20 W 319/2003, 20 W 319/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4376
OLG Frankfurt, 16.09.2003 - 20 W 319/2003, 20 W 319/03 (https://dejure.org/2003,4376)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.09.2003 - 20 W 319/2003, 20 W 319/03 (https://dejure.org/2003,4376)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. September 2003 - 20 W 319/2003, 20 W 319/03 (https://dejure.org/2003,4376)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 47 WoEigG, § 20a Abs 2 FGG, § 27 FGG, §§ 27 ff FGG
    Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtbarkeit einer isolierten Kostenentscheidung

  • Wolters Kluwer

    Sofortige weitere Beschwerde im Wohnungseigentumsverfahren; Möglichkeit der sofortigen Beschwerde bei isolierter Kostenentscheidung; Wegfall der außerordentlichen Beschwerde in der ZPO; Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde nach neuerer BGH-Rechtsprechung

  • Wolters Kluwer

    (Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtbarkeit einer isolierten Kostenentscheidung)

  • Judicialis

    FGG § 20 a II; ; FGG § 27 II; ; WEG § 45

  • ibr-online

    Keine ausserordentliche Beschwerde im FGG - Verfahren?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    FGG § 20a Abs. 2; FGG § 27 Abs. 2; WEG § 45
    Sofortige weitere Beschwerde gegen einen Beschluss des Landgerichts über eine sofortige Beschwerde gegen eine isolierte Kostenentscheidung des Amtsgerichts in einem WEG -Verfahren nach übereinstimmender Erledigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 590 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.09.2003 - 20 W 319/03
    An seiner früheren Rechtsprechung zur außerordentlichen Beschwerde hat der BGH aber nach Schaffung des neuen § 321 a ZPO durch das Zivilprozessreformgesetz nicht mehr festgehalten, sondern aus dieser Norm den allgemeinen Rechtsgedanken abgeleitet, dass bei Verletzung von Verfahrensgrundsätzen oder sonstigen Fällen greifbarer Gesetzeswidrigkeit eine Selbstkorrektur durch das entscheidende Gericht ermöglicht ist, die eine Anfechtung mit der außerordentlichen Beschwerde ausschließt (BGHZ 150, 133 = MDR 2002, 901 = NJW 2002, 1577).
  • BayObLG, 04.12.2002 - 2Z BR 120/02

    Rechtsmittel im FGG-Verfahren; insbesondere Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.09.2003 - 20 W 319/03
    Nachdem der 3. Zivilsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts offengelassen hatte, ob diese Grundsätze auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zur Anwendung kommen können (BayObLG FGPrax 2002, 218; BayObLGZ 2002, 274) hat der 2. Zivilsenat mit Beschluss vom 04.12.2002 (MDR 2003, 410) eine Gleichbehandlung bejaht und zwar nicht nur für die sog. echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die dem streitigen Verfahren der Zivilprozessordnung angenähert sind und zu denen insbesondere ganz überwiegend die Verfahren in Wohnungseigentumssachen zählen.
  • OLG Hamm, 18.02.1999 - 15 W 485/98
    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.09.2003 - 20 W 319/03
    Dies ist der Begründung zum Regierungsentwurf für das Rechtspflege - VereinfachungsG vom 17.12.1990 (BT-Drucksache 11/3621 Seite 61), durch das der Absatz 2 des § 27 FGG a. F. angefügt wurde, zu entnehmen (OLG Frankfurt am Main StAZ 1998, 316; OLG Hamm NZM 1999, 576, 577; Meyer/Holz in Keidel/Kuntze/Winkler: FGG, 15. Aufl., § 27 Rdnr. 9).
  • BayObLG, 28.08.2002 - 3Z BR 121/02

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Beschwerdeentscheidung zur Kostenfestsetzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.09.2003 - 20 W 319/03
    Nachdem der 3. Zivilsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts offengelassen hatte, ob diese Grundsätze auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zur Anwendung kommen können (BayObLG FGPrax 2002, 218; BayObLGZ 2002, 274) hat der 2. Zivilsenat mit Beschluss vom 04.12.2002 (MDR 2003, 410) eine Gleichbehandlung bejaht und zwar nicht nur für die sog. echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die dem streitigen Verfahren der Zivilprozessordnung angenähert sind und zu denen insbesondere ganz überwiegend die Verfahren in Wohnungseigentumssachen zählen.
  • BGH, 04.03.1993 - V ZB 5/93

    Kostenpflicht der prozeßunfähigen Partei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.09.2003 - 20 W 319/03
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des BGH (z.B. NJW 1993, 1865) war die außerordentliche Beschwerde auf die Fälle krassen Unrechts und unzumutbarer Härte beschränkt und nur dann eröffnet, wenn die Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd, d.h. wenn sie mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist.
  • OLG Celle, 24.09.2002 - 2 W 57/02

    Sofortige weitere Beschwerde - Wegfall des außergerichtlichen Rechtsbehelfs der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.09.2003 - 20 W 319/03
    Das OLG Celle (ZIP 2002, 2058) und das KG (MDR 2002, 1086) haben sich dieser Auffassung angeschlossen, ebenso das BVerwG für den Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit (NJW 2002, 2657).
  • KG, 29.05.2002 - 26 W 114/02

    Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.09.2003 - 20 W 319/03
    Das OLG Celle (ZIP 2002, 2058) und das KG (MDR 2002, 1086) haben sich dieser Auffassung angeschlossen, ebenso das BVerwG für den Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit (NJW 2002, 2657).
  • BVerwG, 16.05.2002 - 6 B 28.02

    Außerordentliche Beschwerde; Zivilprozessreform.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.09.2003 - 20 W 319/03
    Das OLG Celle (ZIP 2002, 2058) und das KG (MDR 2002, 1086) haben sich dieser Auffassung angeschlossen, ebenso das BVerwG für den Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit (NJW 2002, 2657).
  • OLG Frankfurt, 25.02.2008 - 20 W 40/08

    Kostenentscheidung im WEG-Verfahren: (Un-) Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen

    Die weitere Beschwerde gegen die landgerichtliche Entscheidung ist daher nicht eröffnet, soweit das Amtsgericht und nicht das Landgericht als Beschwerdegericht die isolierte Kostenentscheidung getroffen haben (OLG Hamm NZM 1999, 576; Senat NJW-RR 2004, 590; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 47 Rdnr. 64; Niedenführ/Schulze: WEG, 7. Aufl., § 47, Rdnr. 23).
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